Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten/Verwaltungsräten


              -             Mitglied des Verwaltungsrats der RIB Software SE 
              -             Vorsitzender des Aufsichtsrats der RIB Information Technologies AG 
              -             Vorsitzender des Aufsichtsrats der RIB Cloud AG (vormals: MTWO AG) 
              -             Mitglied des Aufsichtsrats der SGTWO AG 

Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen


              -             Mitglied des Aufsichtsrats der RIB A/S, Kopenhagen, Dänemark 
              -             Mitglied des Beirats der 5D Institut GmbH 
              -             Geschäftsführender Direktor der EMC Invest Ltd., Cayman Islands 

Rachel Wolf

Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen

Ausbildung


              -             BSc hons Management, University of Nottingham 
              -             Masters in Global Management, London School of Economics (noch nicht abgeschlossen) 3.                Wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat 

Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten/Verwaltungsräten


              -              Keine. 

Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen


              -              Keine. Weitere Angaben und Hinweise 
              Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung 
              Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung EUR 
1.            4.271.111,00 und ist eingeteilt in 4.271.111 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem 
              rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie. Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen 
              Aktien. Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich die Gesamtzahl der Stimmrechte 
              somit auf 4.271.111. 
              Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und 
              ihrer Bevollmächtigten; Aktionärsportal 
              Die ordentliche Hauptversammlung wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft aufgrund der 
              anhaltenden Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus (COVID-19-Pandemie) als virtuelle Hauptversammlung ohne 
              physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des von der Gesellschaft 
              benannten Stimmrechtsvertreters) gemäß § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im 
              Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der 
              Auswirkungen der COVID-19-Pandemie ('COVID-19-Gesetz'), veröffentlicht als Art. 2 des Gesetzes zur 
              Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 
              2020 (in der zuletzt durch Art. 11 des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des 
              Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, 
              Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22. Dezember 2020 
              geänderten Fassung), in Verbindung mit der Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, 
              Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 
              20. Oktober 2020, abgehalten. 
              Die gesamte, in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Bahnhofstraße 15, 99448 Kranichfeld, stattfindende 
              Hauptversammlung wird zu diesem Zweck am 15. Oktober 2021 ab 10:00 Uhr (MESZ) in unserem Aktionärsportal 
              unter der Internetadresse 
              https://muehl.ag

im Bereich 'Investor Relations' unter der Rubrik 'Hauptversammlung' und dort unter '2021' live in Bild

und Ton übertragen.

Es können nur diejenigen Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren Aktienbesitz

nachgewiesen haben (siehe hierzu Ziffer 3 'Voraussetzungen für die Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug

auf die virtuelle Hauptversammlung'), oder ihre Bevollmächtigten die Bild- und Tonübertragung der 2. gesamten Hauptversammlung in dem Aktionärsportal der Gesellschaft verfolgen. Darüber hinaus können

Aktionäre persönlich oder durch ordnungsgemäß Bevollmächtigte ihr Stimmrecht per elektronischer Briefwahl

oder durch die Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters ausüben sowie

über das Aktionärsportal der Gesellschaft Fragen stellen und einen Widerspruch gegen Beschlüsse der

Hauptversammlung erklären.

Eine darüber hinausgehende Ausübung von Aktionärsrechten ist in der virtuellen Hauptversammlung nicht

möglich. Insbesondere ist eine Teilnahme der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten, mit Ausnahme des von

der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreters, vor Ort ausgeschlossen. Die

Übertragung der Hauptversammlung in Bild und Ton sowie die Einräumung des Stimmrechts sowie des

Fragerechts und der Möglichkeit zum Widerspruch berechtigen die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten auch

nicht zur Teilnahme an der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation im Sinne von § 118 Abs.

1 Satz 2 AktG (keine elektronische Teilnahme).

Das Aktionärsportal der Gesellschaft ist unter der Internetadresse

https://muehl.ag

im Bereich 'Investor Relations' unter der Rubrik 'Hauptversammlung' und dort unter '2021' ab dem 24.

September 2021, 0:00 Uhr (MESZ), für Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren Aktienbesitz

nachgewiesen haben, und ihre Bevollmächtigten zugänglich. Um das Aktionärsportal der Gesellschaft nutzen

zu können, müssen sie sich mit dem Zugangscode anmelden, den sie nach form- und fristgerechtem Eingang

der Anmeldung und des Nachweises des Aktienbesitzes bei der Gesellschaft zusammen mit der

Stimmrechtskarte erhalten. Die verschiedenen Möglichkeiten zur Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf

die virtuelle Hauptversammlung erscheinen dann auf der Benutzeroberfläche im Aktionärsportal der

Gesellschaft. Auch Bevollmächtigte der Aktionäre erhalten Zugang zum Aktionärsportal der Gesellschaft

durch Verwendung der Zugangsdaten des von ihnen jeweils vertretenen Aktionärs. Weitere Einzelheiten zur

Nutzung des Aktionärsportals der Gesellschaft sind auf der Stimmrechtskarte, die den Aktionären nach

form- und fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Aktienbesitzes bei der Gesellschaft

übermittelt wird, abgedruckt.

Voraussetzungen für die Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung

Zur Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im Aktionärsportal der Gesellschaft und zur Ausübung

der weiteren Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung, insbesondere des Stimmrechts,

sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet und

ihren Aktienbesitz nachgewiesen haben.

Der Nachweis des Aktienbesitzes ist durch Vorlage eines in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder

englischer Sprache erteilten besonderen Nachweises über den Anteilsbesitz durch das depotführende

Institut zu erbringen. Als Nachweis des Aktienbesitzes reicht gemäß § 123 Abs. 4 Satz 1 AktG auch ein

durch den Letztintermediär ausgestellter Nachweis des Aktienbesitzes gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus. Der

Nachweis des Aktienbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. auf den

Beginn des 24. September 2021, 0:00 Uhr (MESZ), (Nachweisstichtag) zu beziehen. Die Anmeldung und der

Nachweis des Aktienbesitzes müssen der Gesellschaft bis spätestens zum 8. Oktober 2021, 24:00 Uhr (MESZ),

unter einer der folgenden Kontaktmöglichkeiten zugehen:


                            Mühl Product & Service Aktiengesellschaft 
                            c/o FAE Management GmbH 
                            Oskar-Then-Straße 7 
                            63773 Goldbach 
                            oder 
                            Telefax: +49 (0) 6021 589735 
                            oder 
3.                          E-Mail: hvstelle@fae-gmbh.de 

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des

Stimmrechts, in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung als Aktionär nur, wer den Nachweis des

Aktienbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Die Berechtigung zur Ausübung von Aktionärsrechten in

Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei

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September 07, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)