Jahresbericht 2023

Jahresabschluss

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Bilanz zum

31. Dezember 2023

31.12.2023

31.12.2022

AKTIVA

EUR

EUR

EUR

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

6,00

6,00

entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche

Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie

Lizenzen an solchen Rechten und Werten

II. Sachanlagen

4.096,00

18.142,00

andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

III. Finanzanlagen

30.603.129,65

30.676.147,22

1.

Anteile an verbundenen Unternehmen

2.

Beteiligungen

512.367,27

843.210,90

31.115.496,92

31.519.358,12

Summe Anlagevermögen

31.119.598,92

31.537.506,12

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

0,00

7.754,70

1.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

2.

Forderungen gegen verbundene Unternehmen

1.263.459,01

1.220.443,65

  • davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 811.446,04 (EUR 778.648,72)

3. Forderungen gegen Unternehmen,

111.062,64

104.308,40

mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

  • davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 111.062,64 (EUR 104.308,40)

4. sonstige Vermögensgegenstände

127.385,56

122.921,84

  • davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 16.770,73 (EUR 45.274,47)

1.501.907,21

1.455.428,59

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben,

47.283,43

174.366,48

Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

Summe Umlaufvermögen

1.549.190,64

1.629.795,07

C. Rechnungsabgrenzungsposten

21.695,85

41.507,32

32.690.485,41

33.208.808,51

31.12.2023

31.12.2022

PASSIVA

EUR

EUR

EUR

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

6.885.584,00

6.885.584,00

II. Kapitalrücklage

42.201.548,04

42.201.548,04

III. Bilanzverlust

-19.320.300,38

-18.222.815,98

  • davon Verlustvortrag EUR 18.222.815,98 (EUR 17.386.923,14)

Summe Eigenkapital

29.766.831,66

30.864.316,06

B. Rückstellungen

sonstige Rückstellungen

60.590,00

118.914,00

C. Verbindlichkeiten

1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

26.753,18

59.311,60

- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr

EUR 26.753,18 (EUR 59.311,60)

2.776.345,37

2.122.341,21

2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

  • davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 2.289.739,53 (EUR 2.122.341,21)
  • davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 486.605,84 (EUR 0,00)

3. sonstige Verbindlichkeiten

59.965,20

43.925,64

  • davon aus Steuern EUR 49.159,35 (EUR 27.467,04)
  • davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 932,67 (EUR 911,87)
  • davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 59.965,20 (EUR 43.925,64)

2.863.063,75 2.225.578,45

32.690.485,41 33.208.808,51

4

Jahresabschluss

Gewinn- und Verlustrechnung

für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023

01.01.2023

01.01.2022

- 31.12.2023

- 31.12.2022

EUR

EUR

EUR

1.

Umsatzerlöse

150.217,39

69.602,70

2.

sonstige betriebliche Erträge

317.556,35

450.778,41

  • davon Erträge aus der Währungsumrechnung EUR 0,00 (EUR 317,31)

3. Personalaufwand

a) Löhne und Gehälter

­417.762,19

­370.450,07

b) soziale Abgaben und Aufwendungen für

­59.633,55

­45.135,14

Altersversorgung und für Unterstützung

­477.395,74

­415.585,21

4. Abschreibungen

­7.873,00

­9.583,44

auf immaterielle Vermögensgegenstände

des Anlagevermögens und Sachanlagen

5. sonstige betriebliche Aufwendungen

­509.942,76

­1.075.296,38

  • davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung EUR 0,00 (EUR 102,83)

6. Erträge aus Beteiligungen

192.000,00

746.000,00

  • davon aus verbundenen Unternehmen EUR 192.000,00 (EUR 746.000,00)

7. aufgrund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinn­ oder

4.786,48

33.762,89

Teilgewinnabführungsvertrags erhaltene Gewinne

8. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

51.564,03

49.175,14

- davon aus verbundenen Unternehmen

EUR 44.648,25 (EUR 40.716,77)

9. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf

Wertpapiere des Umlaufvermögens

­695.821,19

­607.514,40

- davon außerplanmäßige Abschreibungen auf

Finanzanlagen EUR 695.821,19 (EUR 607.514,40)

10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

­122.264,96

­76.745,55

- davon an verbundene Unternehmen

EUR 122.264,96 (EUR 74.179,55)

11. Ergebnis nach Steuern

-1.097.173,40

-835.405,84

12. sonstige Steuern

­311,00

­487,00

13. Jahresfehlbetrag

-1.097.484,40

-835.892,84

14. Verlustvortrag aus dem Vorjahr

­18.222.815,98

­17.386.923,14

15. Bilanzverlust

-19.320.300,38

-18.222.815,98

5

Jahresabschluss

Anhang

Mountain Alliance AG, München

Anhang zum 31. Dezember 2023

Allgemeine Angaben

Die Mountain Alliance AG hat ihren Sitz in München und ist in das Handelsregister beim Amtsgericht München unter der Nummer HRB 183944 eingetragen.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß den Vorschriften §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt. Es handelt sich um eine Kleinst­ kapitalgesellschaft im Sinne des § 267a Abs. 1 HGB. Die Gesellschaft stellt freiwillig einen Anhang auf und hat die größenabhängigen Erleichterungen gemäß §§ 266 Abs. 1 Satz 3, 274a, 276 und 288 i.V.m.

  • 267a Abs. 2 HGB teilweise in Anspruch genommen. Die Gesellschaft hat gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 i.V.m. § 267a Abs. 2 HGB keinen Lagebericht aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Der Einzelabschluss wird in Euro (EUR) aufgestellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungs­ methoden maßgebend.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände mit begrenzter Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten bilanziert und planmäßig über ihre geschätzte Nutzungsdauer linear abgeschrieben.

Abnutzbare Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen ­bewertet. Die Abschreibung erfolgt planmäßig linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer.

Geringwertige Vermögensgegenstände bis zu einem Wert von EUR 250 werden als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben behandelt.

Für geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten über EUR 250 bis EUR 1.000 wird ein Sammelposten gebildet und über 5 Jahre abgeschrieben.

Unter den Finanzanlagen werden Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen zu Anschaf­ fungskosten angesetzt. Die Finanzanlagen werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung gemäß

  • 253 Absatz 3 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Sofern in Folgejahren die Gründe für die Wertminderung entfallen sind, erfolgen Zuschreibungen gemäß dem Wertaufholungs­ gebot gemäß § 253 Absatz 5 HGB.

6

Jahresabschluss

Anhang

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Allen risiko­ behafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.

Laufende Guthaben bei Kreditinstituten und Barbestände sind zum Nennwert angesetzt.

In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen enthalten alle erkennbaren Risiken und berücksichtigen alle ungewissen Verbind­ lichkeiten. Die Bewertung erfolgt mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag.

Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Erläuterungen zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

in EUR

31.12.2023

31.12.2022

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

0,00

7.754,70

Forderungen gegen verbundene Unternehmen

1.263.459,01

1.220.443,65

  davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr

811.446,04

778.648,72

Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

111.062,64

104.308,40

  davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr

111.062,64

104.308,40

sonstige Vermögensgegenstände

127.385,56

122.921,84

  davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr

16.770,73

45.274,47

Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelt es sich um Finanzforderungen in Höhe von EUR 1.152.194,01 (31.12.2022: EUR 1.141.308,65) sowie um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 111.265,00 (31.12.2022: EUR 79.135,00)

Bei den Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, handelt es sich um Finanzforderungen in Höhe von EUR 107.357,64 (31.12.2022: EUR 100.603,40) sowie um ­Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 3.705,00 (31.12.2022: EUR 3.705,00)

Sofern nicht anders angegeben, sind die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände innerhalb eines Jahres fällig.

7

Jahresabschluss

Anhang

Verbindlichkeiten

31.12.2023

Gesamtbetrag

davon mit einer Restlaufzeit

in EUR

bis zu

von 1 bis 5

von mehr als

einem Jahr

Jahren

5 Jahren

Verbindlichkeiten aus Lieferungen

und Leistungen

26.753,18

26.753,18

-

-

Verbindlichkeiten gegenüber

verbundenen Unternehmen

2.776.345,37

2.289.739,53

486.605,84

-

sonstige Verbindlichkeiten

59.965,20

59.965,20

-

-

Verbindlichkeiten

2.863.063,75

2.376.457,91

486.605,84

-

31.12.2022

Gesamtbetrag

davon mit einer Restlaufzeit

in EUR

bis zu

von 1 bis 5

von mehr als

einem Jahr

Jahren

5 Jahren

Verbindlichkeiten aus Lieferungen

und Leistungen

59.311,60

59.311,60

-

-

Verbindlichkeiten gegenüber

verbundenen Unternehmen

2.122.341,21

2.122.341,21

-

-

sonstige Verbindlichkeiten

43.925,64

43.925,64

-

-

Verbindlichkeiten

2.225.578,45

2.225.578,45

-

-

Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen handelt es sich um Finanzver­ bindlichkeiten in Höhe von EUR 2.660.585,49 (31.12.2022: EUR 2.058.320,53), um Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 58.546,36 (31.12.2022: EUR 64.020,68) sowie um sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 57.213,52 (31.12.2022: EUR 0,00).

8

Jahresabschluss

Anhang

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Sonstige betriebliche Erträge

In den sonstigen betrieblichen Erträgen, die sich auf EUR 317.556,35 belaufen (2022: EUR 450.778,41), sind im Wesentlichen Erträge aus der Zuschreibung von Finanzanlagevermögen in Höhe von

EUR 277.890,00 enthalten. Im Vorjahr waren in den sonstigen betrieblichen Erträgen Gewinne aus dem Verkauf von Finanzanlagen in Höhe von EUR 433.384,12 enthalten.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen EUR 509.942,76 (2022: EUR 1.075.296,38) und ­enthalten insbesondere Börsen- Werbe- und Beratungskosten sowie Aufsichtsratsvergütungen.

Im Vorjahr­ waren in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen Verluste aus dem Verkauf von ­Finanzanlagen in Höhe von EUR 392.072,15 enthalten.

Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens

Bei den Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens in Höhe von EUR 695.821,19 (2022: EUR 607.514,40) handelt es sich um außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen.

9

Jahresabschluss

Anhang

Sonstige Angaben

Mitarbeiter

Im Jahr 2023 beschäftigte die Mountain Alliance AG sechs Mitarbeiter (31.12.2022: vier Mitarbeiter).

Bestehen einer Beteiligung

Am 6. Juni 2023 hat die Mountain Partners AG mit Sitz in St. Gallen, Schweiz, der Mountain Alliance AG gemäß § 20 Abs. 4 und 5 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar nicht mehr die Mehrheit der Aktien der Mountain Alliance AG gehört. Am 3. August 2023 hat die Mountain Partners AG mit Sitz in St. Gallen, Schweiz, der Mountain Alliance AG gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar die Mehrheit der Aktien der Mountain Alliance AG gehört.

Schlusserklärung des Vorstands

Die Gesellschaft hat bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen nach den Umständen, die mir im Zeitpunkt, in dem die Rechtsge­ schäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden.

München, den 28. Februar 2024

Dr. Hans Ulrich Tetzner

Vorstand

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Jahresabschluss

Bestätigungsvermerk

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Mountain Alliance AG, München

Wir haben den Jahresabschluss der Mountain Alliance AG - bestehend aus der Bilanz zum

31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver­ mögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen

ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in

Übereinstimmung­mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermö­ gens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahres­ abschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümernist.

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Jahresabschluss

Bestätigungsvermerk

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmen­ stätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grund­ lage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als

­Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Über­ einstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder ­Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund­ haltung. Darüber hinaus:

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahres­ abschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshand­ lungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsich­ tigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrol­ len beinhalten können.
  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen ange­ messen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungs­ legungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusam­ menhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestäti­ gungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder,

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Mountain Alliance AG published this content on 07 May 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 07 May 2024 08:21:06 UTC.