Mercedes-Benz Group AG Jahresabschluss 2023

Jahresabschluss 2023

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Inhalt

Bilanz

Gewinn- und Verlustrechnung

Anhang

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Jahresabschluss 2023

Mercedes-Benz Group AG

Der Lagebericht der Mercedes-Benz Group AG und der Konzernlagebericht sind nach § 315 Abs. 5 HGB zusammengefasst und im Geschäftsbericht der Mercedes-Benz Group 2023 veröffentlicht.

Der Jahresabschluss und der mit dem Konzernlagebe- richt zusammengefasste Lagebericht der Mercedes- Benz Group AG für das Geschäftsjahr 2023 sind der das Unternehmensregister führenden Stelle elektronisch zur Einstellung in das Unternehmensregister zu übermitteln.

Der Jahresabschluss der Mercedes-Benz Group AG und der Geschäftsbericht der Mercedes-Benz Group (»Kon- zern«) stehen im Internet unterwgroup.mercedes-benz.com/investoren/berichte-news/ zur Verfügung. Die Berichte liegen in deutscher und englischer Sprache vor. Die deutschen Fassungen sind verbindlich.

Aus Nachhaltigkeitsgründen erfolgt weder ein Druck des Jahresabschlusses noch von Geschäfts- und Zwischenberichten. Alle Berichte werden online und als PDF zum Download angeboten.

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Inhalt

Bilanz

Gewinn- und Verlustrechnung

Anhang

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5 BILANZ

  1. GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
  2. ANHANG
  1. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
  1. VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

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Gewinn- und Verlustrechnung

Anhang

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Bilanz

Aktiva

Anhang

31.12.2023

31.12.2022

in Millionen €

Anlagevermögen

Immaterielle Vermögensgegenstände

(1)

38

43

Sachanlagen

(2)

21

26

Finanzanlagen

(3)

40.571

39.932

40.630

40.001

Umlaufvermögen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

(4)

49

37

Forderungen gegen verbundene Unternehmen

(4)

26.966

29.663

Übrige Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

(4)

1.076

1.951

Wertpapiere

(5)

4.854

4.966

Zahlungsmittel

(6)

6.592

7.450

39.537

44.067

Rechnungsabgrenzungsposten

(7)

217

188

80.384

84.256

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Inhalt

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Gewinn- und Verlustrechnung

Anhang

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

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Passiva

Anhang

31.12.2023

31.12.2022

in Millionen €

Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

(8)

3.070

3.070

Rechnerischer Wert eigene Anteile

(8)

-83

-

Kapitalrücklage

(8)

11.480

11.480

Gewinnrücklagen

(8)

21.106

16.854

Bilanzgewinn

(8)

6.049

5.563

41.622

36.967

Rückstellungen

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

(9)

330

401

Übrige Rückstellungen

(10)

2.275

2.713

2.605

3.114

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

(11)

246

222

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

(11)

23.099

30.297

Übrige Verbindlichkeiten

(11)

12.805

13.643

36.150

44.162

Rechnungsabgrenzungsposten

7

13

80.384

84.256

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Gewinn- und Verlustrechnung

Anhang

2023

2022

in Millionen €

Umsatzerlöse

(12)

1.415

1.422

Umsatzkosten

(13)

-1.400

-1.407

Bruttoergebnis vom Umsatz

15

15

Allgemeine Verwaltungskosten

(13)

-779

-752

Sonstige betriebliche Erträge

(14)

54

359

Sonstige betriebliche Aufwendungen

(15)

-34

-66

Beteiligungsergebnis

(16)

15.045

12.495

Zinsergebnis

(17)

414

-277

Übriges Finanzergebnis

(18)

171

-433

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

(19)

-2.788

-2.464

Ergebnis nach Steuern

12.098

8.877

Einstellung in andere Gewinnrücklagen

-6.049

-3.314

Bilanzgewinn

6.049

5.563

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Grundlagen und Methoden

Die Mercedes-Benz Group AG ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 19360 eingetra- gen und hat ihren Firmensitz in der Mercedesstraße 120, 70372 Stuttgart, Deutschland.

Die Mercedes-Benz Group AG fungiert, eng verbunden mit der Mercedes-Benz AG, als operative Geschäftsein- heit, die über die Strategie des Konzerns entscheidet.

Darüber hinaus übernimmt sie die Steuerung und stellt als Konzernobergesellschaft konzernweit die Rechts-, Ordnungs- und Compliance-Funktionen sicher.

Der Jahresabschluss der Mercedes-Benz Group AG wird nach handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften und den aktienrechtlichen Vorschriften aufgestellt und in Millionen Euro (»€«) unter Gegenüberstellung der Werte zum 31. Dezember 2022 ausgewiesen.

Die in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefassten Posten sind im Anhang gesondert aufgeführt und erläutert.

Zur übersichtlicheren Darstellung wurde das Gliede- rungsschema der Bilanz nach § 266 HGB aus Gründen der Wesentlichkeit und Klarheit modifiziert. In den übri- gen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstän- den sind insbesondere Forderungen gegen Unterneh- men, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, enthalten. Unter den übrigen Rückstellungen sind die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen zusammengefasst. Die übrigen Verbindlichkeiten ent- halten Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, Anleihen und Schuldverschreibungen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie sonstige Verbindlichkeiten.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem international vorherrschenden Umsatzkostenverfahren erstellt.

Zur besseren Darstellung der Finanzaktivitäten wurde das Gliederungsschema nach § 275 HGB modifiziert. Die Finanzaktivitäten werden als Beteiligungsergebnis, Zinsergebnis und übriges Finanzergebnis dargestellt. Im übrigen Finanzergebnis werden insbesondere Erträge und Aufwendungen aus der Konzernfinanzierung abge- bildet. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Deri- vate, die vornehmlich zur Risikoabsicherung zwischen den Konzerngesellschaften verwendet werden.

Aufgrund der bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge werden grundsätzlich die bei diesen inländischen Tochterunternehmen entste- henden Gewinne und Verluste von der Mercedes-Benz Group AG übernommen.

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Bilanzierungs- und

Bewertungsgrundsätze

Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare und außerplanmäßige Abschreibungen, bewertet. Sie haben eine Nutzungsdauer zwischen drei und fünfzehn Jahren.

Das Aktivierungswahlrecht für selbst erstellte immate- rielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wird nicht in Anspruch genommen.

Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten, ver- mindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen, bewertet.

Bei den linearen planmäßigen Abschreibungen wird für technische Anlagen und Maschinen sowie für andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung von einer Nutzungsdauer von zwei bis dreiundzwanzig Jahren aus- gegangen.

Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei den immateriellen Vermögensgegenständen und den Sach- anlagen vorgenommen, soweit der Ansatz mit einem niedrigeren Wert erforderlich ist.

Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 1.000 € werden sofort aufwandswirksam erfasst.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen und die Beteiligungen sind zu Anschaffungskosten oder bei Vorliegen von voraussichtlich dauernden Wertminde- rungen zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Bestehen die Gründe für eine dauernde Wertminderung nicht mehr, erfolgt eine Zuschreibung.

Niedrig verzinsliche beziehungsweise unverzinsliche Ausleihungen sind mit ihrem Barwert angesetzt. Bei der Bilanzierung von Sacheinlagen werden grundsätz- lich die Tauschgrundsätze angewandt und die neu erlangten Gesellschaftsanteile mit dem Buchwert der hingegebenen Gesellschaftsanteile bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert unter Berücksichtigung erkennbarer Risiken bewertet und - soweit unverzins- lich - bei Restlaufzeiten von über einem Jahr auf den Bilanzstichtag abgezinst.

Für das allgemeine Kreditrisiko wird eine Pauschalwert- berichtigung von den Forderungen abgesetzt.

Auf fremde Währung lautende Forderungen und sons- tige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr werden mit dem Devisenkassamittel- kurs am Bilanzstichtag umgerechnet.

Langfristige Forderungen und sonstige Vermögens- gegenstände in fremder Währung werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Buchungstag oder dem jeweils niedrigeren Kurs am Bilanzstichtag umgerechnet.

Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zu Anschaf- fungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Zeit- wert am Bilanzstichtag bewertet.

Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanz- stichtag angesetzt.

Unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewie- sen, soweit sie Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen. Ein Unterschiedsbetrag zwischen Erfüllungs- und niedrigerem Ausgabebetrag von Verbindlichkeiten (»Disagio«) wird aktiviert und durch planmäßige Abschreibungen über die Laufzeit der Verbindlichkeiten getilgt.

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Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.

Latente Steuern werden auf temporäre Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und den steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie auf steuer- liche Verlustvorträge ermittelt. Verlustvorträge sind jedoch nur insoweit einzubeziehen, als eine Verrech- nung mit steuerpflichtigem Einkommen innerhalb des gesetzlich festgelegten Zeitraums von fünf Jahren mög- lich ist.

Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des kombinierten Ertragsteuersatzes des steuerlichen Organkreises der Mercedes-Benz Group AG von aktuell 29,825 %. Der kombinierte Ertragsteuersatz umfasst die Körperschaftsteuer, die Gewerbesteuer und den Solida- ritätszuschlag. Aktive und passive latente Steuern wer- den saldiert.

Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung wird in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt. Im Falle einer sich insgesamt ergebenden Steuerentlastung wird entsprechend von dem Aktivierungswahlrecht aktiver latenter Steuern kein Gebrauch gemacht und auf die Bilanzierung verzichtet.

Im Dezember 2021 veröffentlichte die OECD Leitlinien für einen neuen globalen Mindeststeuerrahmen, der darauf abzielt, Steuervermeidung und Gewinnverlage- rung (Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)) durch multinationale Konzerne einzudämmen. Zum Bilanz- stichtag wurden die mit dem Gesetz zur Gewährleistung

einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmens- gruppen (Mindeststeuergesetz - MinStG) eingeführten BEPS Pillar 2-Regelungen in deutsches Recht über- führt und sind ab dem 1. Januar 2024 für die Mercedes- Benz Group AG anzuwenden.

Im Rahmen einer Analyse möglicher Auswirkungen auf das Unternehmen wurden zum Abschlussstichtag keine Länder identifiziert, aus denen wesentliche Effekte hin- sichtlich einer möglichen Entrichtung einer Mindest- steuer zu erwarten sind.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Ver- pflichtungen ergeben sich aus der Verrechnung von Altersversorgungsverpflichtungen und von Vermögens- gegenständen, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen (Zweckvermögen).

Altersversorgungsverpflichtungen aus Pensionsplänen, die eine vordefinierte Leistung im Alter vorsehen, wer- den in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die Bewertung erfolgt nach dem versicherungsmathe- matischen Anwartschaftsbarwertverfahren (»projected unit credit method«). Für die Abzinsung von Altersver- sorgungsverpflichtungen wird der von der Deutschen Bundesbank zum 31. Dezember 2023 veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der letzten zehn Geschäftsjahre berücksichtigt, der sich bei einer ange- nommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt.

Altersversorgungsverpflichtungen aus Pensionsplänen, die mindestens die eingezahlten Beiträge garantieren, werden mit dem beizulegenden Zeitwert der Vermö- genswerte angesetzt, da dieser den garantierten Min- destbetrag übersteigt. Spätere Ansprüche richten sich nach der Höhe des beizulegenden Zeitwerts der Vermö- genswerte (Wertpapiere oder vergleichbare Vermögens- werte).

Die Bewertung der verrechneten Vermögensgegen- stände erfolgt zum beizulegenden Zeitwert.

Aufwendungen und Erträge aus der Abzinsung der Altersversorgungsverpflichtung werden mit den Auf- wendungen und Erträgen der verrechneten Vermögens- gegenstände im Zinsergebnis saldiert. Alle übrigen Komponenten der Pensionsaufwendungen werden in den Funktionskosten erfasst.

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Mercedes-Benz Group AG published this content on 15 March 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 15 March 2024 14:46:07 UTC.