Mercedes-Benz Pensionsfonds AG

Angaben gemäß §§ 134b und 134c AktG

Mercedes-Benz Pensionsfonds AG

(eine Gesellschaft der Mercedes-Benz Group AG)

Stand 01.03.2024

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Mercedes-Benz Pensionsfonds AG

Umsetzung der zweiten Aktionärsrichtlinie (EU) 2017/828 der Mercedes-Benz Pensionsfonds AG

Die zweite Aktionärsrichtlinie (EU) 2017/828 soll zur Verbesserung der Transparenz bei institutionellen Anlegern, Vermögensverwaltern und Stimmrechtsberatern beitragen. Dabei zielt die Richtlinie insbe- sondere auf die Förderung der Mitwirkung der Aktionäre bei börsennotierten Gesellschaften sowie auf Erleichterungen im grenzüberschreitenden Informationsfluss und bei der Ausübung von Aktionärsrech- ten ab. Die zweite Aktionärsrichtlinie wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärs- richtlinie (kurz ARUG II) in nationales Recht transferiert und resultierte u.a. in der Einführung von § 134a AktG. Die Mercedes-Benz Pensionsfonds AG ist als Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung ein institutioneller Anleger im Sinne des § 134a Abs. 1 Nr. 1c AktG.

Mitwirkungspolitik (§ 134b Abs. 1 AktG)

Die Kapitalanlage der Mercedes-Benz Pensionsfonds AG (nachfolgend Pensionsfonds) in börsenno- tierte Gesellschaften erfolgt ausschließlich über einen Spezialfonds mit festen Anlagebedingungen gem. § 284 KAGB (nachfolgend Spezial-AIF).

Die Verwaltung des Spezial-AIF erfolgt durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft Internationale Kapital- anlagegesellschaft mbH (INKA). Die INKA vertritt als Kapitalverwaltungsgesellschaft für die von ihr ver- walteten Sondervermögen die Interessen und Stimmrechte der Anleger gegenüber Portfoliogesellschaf- ten und handelt bei Stimmrechtsausübung ausschließlich im Interesse der Anleger des jeweiligen Son- dervermögens. Die Mitwirkungspolitik der INKA ist veröffentlicht unter: https://www.inka-kag.de/rechtli-chehinweise

Unter dem Reiter "Corporate Governance" können dort insbesondere unter der Rubrik "Mitwirkungspo- litik" Details zu folgenden Punkten entnommen werden:

  • Ausübung von Aktionärsrechten, insbesondere im Rahmen der Anlagestrategie
  • Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Portfoliogesellschaften
  • Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessensträgern der Gesellschaft
  • Zusammenarbeit mit anderen Aktionären
  • Umgang mit Interessenskonflikten

Mitwirkungsbericht und Abstimmungsverhalten (§ 134b Abs. 2 AktG und § 134b Abs. 3 AktG)

Die INKA veröffentlicht ihren Mitwirkungsbericht und das Abstimmverhalten unter: https://www.inka- kag.de/rechtlichehinweise

Details können dort im Reiter "Corporate Governance" insbesondere unter den Rubriken "Mitwirkungs- bericht" und "Abstimmungsverhalten im Rahmen von ARUG II" entnommen werden. Zukünftige Berichte sollen an ebendieser Stelle veröffentlicht werden. Der Mitwirkungsbericht geht insbesondere auf fol- gende Punkte ein

  • Stimmrechtsausübung
  • Zusammenarbeit mit Stimmrechtsberatern
  • Abstimmrichtlinien
  • Ausführung zum Abstimmverhalten

Anlagestrategie (§ 134c Abs. 1 AktG)

Das Kapitalanlageziel des Pensionsfonds ist die Sicherstellung der langfristigen Bedienung der Pensi- onsverpflichtungen und somit auch die Reduktion des Nachschussrisikos seitens des Trägerunterneh- mens Mercedes-Benz Group AG (vormals Daimler AG). Dementsprechend stehen bei der Kapitalanlage die Grundsätze der Sicherheit, Rentabilität, Qualität und Liquidität unter Wahrung einer angemessenen

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Mischung und Streuung im Vordergrund. Dabei sollen attraktive, nachhaltige und marktgerechte Kapi- talerträge erwirtschaftet werden. Der Kapitalanlageprozess umfasst die Festlegung der internen Anla- gegrundsätze, die Ableitung einer Strategischen Asset Allokation auf Basis eines Asset-Liability-Management-Ansatzes sowie die Steuerung des Portfolios inkl. der Implementierung von taktischen Maß- nahmen sofern erforderlich. Ein adäquates Risikomanagement ist zudem ein weiterer wichtiger Be- standteil des Kapitalanlageprozesses. Die Kapitalanlage erfolgt dabei unter Berücksichtigung des Profils und der Laufzeit der zugrundeliegenden Verpflichtungen. Dazu wird im Rahmen des Asset-Liability- Managements auf Basis verschiedener Kapitalanlageparameter (z.B. Renditeannahmen und Korrelati- onen der verschiedenen Assetklassen) und Verpflichtungsdaten (z.B. Duration) die Strategische Asset Allokation unter Risiko- und Renditegesichtspunkten optimiert.

Die Vermögensanlage in Portfoliogesellschaften erfolgt durch die Beauftragung externer Asset Manager innerhalb eines Spezial-AIFs. Für alle liquiden Assetklassen arbeitet der Pensionsfonds dabei aus- schließlich mit Asset Managern, die die UN Principles for Responsible Investment unterzeichnet haben. Weiterhin werden Investments in bestimmte Unternehmen und Staaten ausgeschlossen. Der Pensions- fonds setzt sukzessive eine über diese Negativliste hinausgehende Verankerung von umweltbezogenen und sozialen Aspekten sowie Kriterien in Zusammenhang mit guter Unternehmensführung (sog. ESG- Kriterien) im Investmentprozess um.

Die gesamte Anlagepolitik des Pensionsfonds einschließlich weiterreichender Erläuterungen zur Anla- gestrategie wird in der Erklärung zu den Grundsätzen der Anlagepolitik gem. § 239 Abs. 2 VAG kon-

kretisiert (sieheErklärung zu den Grundsätzen der Anlagepolitik).

Vereinbarungen mit Vermögensverwaltern (§ 134c Abs. 2 AktG)

Die Verwaltung der Sondervermögen des Pensionsfonds obliegt jeweils der Kapitalverwaltungsgesell- schaft, wobei der mehrheitliche Anteil der Mandate durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft an externe Manager vergeben ist. Die Rechtsverhältnisse zwischen Pensionsfonds, Kapitalverwaltungsgesell- schaft und Asset Managern sind in umfangreichen Vertragswerken geregelt.

Die Umsetzung der Strategischen Asset Allokation erfolgt durch Auswahl geeigneter Manager und Ver- einbarung entsprechender Anlagerichtlinien. Die Ausgestaltung der Anlagerichtlinien umfasst unter an- derem die Definition des erlaubten Anlageuniversums. Der Asset Manager entscheidet unter Einhaltung der Anlagerichtlinie über die Kapitalanlage in Portfoliogesellschaften. Während die Vermögensanlage bei passiven Mandaten im Wesentlichen durch die gewählte Benchmark bestimmt wird, fließt bei aktiven Mandaten die mittel- bis langfristig erwartete Entwicklung einer Portfoliogesellschaft in Abhängigkeit von der Anlagestrategie ein.

Der Pensionsfonds selbst übt keine Aktionärsrechte aus.

Die Stimmrechtsausübung für das börsennotierte Sondervermögen erfolgt durch die Kapitalverwal- tungsgesellschaft INKA. Die INKA veröffentlicht die Umsetzung ihrer Mitwirkungspolitik im Rahmen ei- nes Mitwirkungsberichts und einer Übersicht über das Abstimmungsverhalten im Rahmen von ARUG II unter: https://www.inka-kag.de/rechtlichehinweise

Wertpapierleihegeschäfte sind vertraglich ausgeschlossen.

Die vergebenen Mandate werden regelmäßig bewertet. Die Leistung wird im Regelfall anhand der rela- tiven Performance im Vergleich zur definierten Benchmark gemessen. Eine Festlegung von absoluten Zielrenditen findet dabei keine Anwendung. Die Zielerreichung wird durch ein regelmäßiges Monitoring und Reporting überwacht. Bei Bedarf werden Anpassungen vorgenommen. Die regelmäßige Bespre- chung des Anlageergebnisses ist ein wichtiger Teil des Leistungsbewertungsprozesses. Der reine Port- folioumsatz steht nicht im Fokus der Steuerung, sodass eine Überwachung nicht regelmäßig stattfindet. Die Überprüfung der Einhaltung der Anlagerichtlinien erfolgt kontinuierlich. Portfolioumsatzkosten wer- den dem Sondervermögen direkt belastet und können vom Pensionsfonds über ein vorhandenes Reporting nachvollzogen werden.

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Die Vergütung der Vermögensverwalter bemisst sich grundsätzlich am Nettoinventarwert. Dies impli- ziert eine erfolgsabhängige Vergütung. Zudem beinhaltet die Vergütung fixe Bestandteile. Die Vergü- tung wird dem Sondervermögen belastet. Die Vereinbarungen mit Vermögensverwaltern werden in der Regel unbefristet geschlossen, ordentliche und außerordentliche Kündigung sind möglich.

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Mercedes-Benz Group AG published this content on 02 April 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 25 April 2024 11:25:42 UTC.