Einladung

zur ordentlichen Hauptversammlung der McKesson Europe AG HV 2022

Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär,

wir laden Sie zu der am 29. Juli 2022, 13.00 Uhr (MESZ) ausschließlich virtuell, d.h. ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre (im Folgenden jeweils "Aktionäre") bzw. ihrer Bevollmächtigten, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der McKesson Europe AG mit Sitz in Stuttgart ein und geben nachstehend die Tagesordnung mit Beschlussvorschlägen bekannt.

Das am 28. März 2020 in Kraft getretene Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-,Genossenschafts-,Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie(COVID-19- Gesetz), das durch das am 22. Dezember 2020 in Kraft getretene Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-,Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht, geändert worden ist und durch das am

15. September 2021 in Kraft getretene Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Aufbauhilfe 2021" und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz 2021) abermals geändert wurde, eröffnet insbesondere die Möglichkeit, Hauptversammlungen auch im Jahr 2022 bis zum 31. August 2022 ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten (virtuelle Hauptversammlung). Angesichts der weiterhin andauernden COVID- 19-Pandemie und des Ziels der Vermeidung von Gesundheitsrisiken für die Aktionäre, die internen und externen Mitarbeiter sowie die Organmitglieder der McKesson Europe AG, hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von der Möglichkeit der virtuellen Hauptversammlung Gebrauch zu machen.

Die Hauptversammlung wird für unsere Aktionäre live im passwortgeschützten Aktionärsportal unter

www.mckesson.eu/hauptversammlung

übertragen.

Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich per schriftlicher oder elektronischer Briefwahl oder per Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der McKesson Europe AG.

Ort der virtuellen Hauptversammlung ist der Sitz der McKesson Europe AG, Stockholmer Platz 1, 70173 Stuttgart.

Bitte beachten Sie, dass Sie die virtuelle Hauptversammlung nicht vor Ort verfolgen können.

Inhalt

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der McKesson Europe AG und des gebilligten

Konzernabschlusses zum 31. März 2022, des zusammengefassten Lageberichts für die McKesson Europe AG

und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

4

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

4

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

4

4. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 sowie des Prüfers

für etwaige Zwischenfinanzberichte für die Geschäftsjahre 2023 und 2024

4

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Weitere Angaben zur Einberufung

5

Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung

5

Möglichkeiten der Stimmrechtsausübung

6

Fragerecht der Aktionäre

9

Widerspruch gegen einen Hauptversammlungsbeschluss

9

Internetseite, zugänglich zu machende Unterlagen

9

Hinweise zum Datenschutz

10

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Tagesordnung

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der McKesson Europe AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. März 2022, des zusammengefassten Lageberichts für die McKesson Europe AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022
    Ein Beschluss wird zu diesem Tagesordnungspunkt nicht gefasst, da der Aufsichtsrat den geprüften Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist.
  2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
  4. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 sowie des Prüfers für etwaige Zwischenfinanzberichte für die Geschäftsjahre 2023 und 2024
    1. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, für das Geschäftsjahr 2023 zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen oder -berichte im Geschäftsjahr 2023 zu bestellen.
    2. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen oder -berichte im Geschäftsjahr 2024 ab dem 1. April 2023 bis zur nächsten Hauptversammlung zu bestellen.

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Weitere Angaben zur Einberufung

Auf Grundlage des COVID-19-Gesetzes hat der Vorstand der McKesson Europe AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass die Hauptversammlung virtuell, ohne physische Präsenz der Aktionäre bzw. ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird, wobei den Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten die Möglichkeit eingeräumt wird, Stimmrechte insbesondere im Wege der elektronischen Kommunikation abzugeben. Eine physische Teilnahme der Aktionäre bzw. ihrer Bevollmächtigten ist ausgeschlossen.

Die Hauptversammlung wird am 29. Juli 2022, ab 13.00 Uhr (MESZ) vollständig in Bild und Ton für unsere Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten im passwortgeschützten Aktionärsportal (das "Aktionärsportal") unter

www.mckesson.eu/hauptversammlung

übertragen.

Die Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen oder schriftlichen Kommunikation per Briefwahl oder durch Vollmacht und Weisung an die Stimmrechtsvertreter der McKesson Europe AG auszuüben. Den Aktionären wird entsprechend den nachfolgenden Ausführungen und Hinweise zudem eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Ordnungsgemäß zu der Hauptversammlung angemeldete Aktionäre, bzw. ihre Bevollmächtigten, können im Wege der elektronischen Kommunikation Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung einlegen. Die Übertragung der Hauptversammlung in Bild und Ton ermöglicht keine elektronische Teilnahme im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG.

Wir bitten Sie um besondere Beachtung der nachfolgenden Hinweise.

Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung durch Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung (die "Teilnahme") und zur Ausübung des Stimmrechts und der sonstigen ausübbaren Aktionärsrechte - in Person oder durch Bevollmächtigte - sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister als Aktionäre der McKesson Europe AG eingetragen und ordnungsgemäß angemeldet sind. Maßgeblich für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Wahrnehmung des Stimmrechts ist der im Aktienregister eingetragene Bestand am 22. Juli 2022, 24:00 Uhr (MESZ). Aufträge zur Umschreibung des Aktienregisters, die der McKesson Europe AG in der Zeit nach dem 22. Juli 2022, 24:00 Uhr (MESZ) zugehen, werden gemäß § 7 Abs. 2 Satz 4 der Satzung der McKesson Europe AG erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung vorgenommen (Umschreibestopp). Der Stand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung entspricht deshalb dem Stand nach der letzten Umschreibung am 22. Juli 2022, 24:00 Uhr (MESZ). Aktionäre können trotz des Umschreibestopps über ihre Aktien verfügen. Jedoch können Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem 22. Juli 2022 bei der Gesellschaft eingehen, ihr Recht zur Verfolgung der gesamten Hauptversammlung in Bild und Ton sowie Stimm- und sonstige Aktionärsrechte aus diesen Aktien nur dann ausüben, wenn sie sich insoweit von dem noch im Aktienregister eingetragenen Aktionär bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.

Die Anmeldung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung kann entweder per Post, per E-Mail, oder elektronisch über das passwortgeschützte Aktionärsportal erfolgen.

Die Anmeldung per Post oder E-Mail muss der McKesson Europe AG unter der folgenden Adresse spätestens bis zum Ablauf des 22. Juli 2022, 24:00 Uhr (MESZ) unter

McKesson Europe AG

c/o Computershare Operations Center 80249 München

E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

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McKesson Europe AG published this content on 12 June 2022 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 20 June 2022 14:03:08 UTC.