ENTSPRECHENSERKLÄRUNG GEM. § 161 AKTG

Gemeinsame Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrates

der MARNA Beteiligungen AG, Heidelberg,

zu den Empfehlungen der Regierungskommission

Deutscher Corporate Governance Kodex (in der Fassung vom 16. Dezember 2019)

Nach § 161 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft jährlich zu erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden. Die Erklärung ist den Aktionären dauerhaft zugänglich zu machen. Der Deutsche Corporate Governance Kodex ("Kodex") enthält neben Darstellungen des geltenden Aktienrechts Empfehlungen, von denen die Gesellschaften abweichen können; sie sind dann aber verpflichtet, Abweichungen jährlich offen zu legen und zu begründen.

Vorstand und Aufsichtsrat der MARNA Beteiligungen AG hatten zuletzt mit Beschluss vom

28. Februar 2021 erklärt, den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex nicht nachzukommen. Diese Auffassung vertreten Vorstand und Aufsichtsrat nach wie vor. Mit Beschluss vom 21. März 2022 haben Vorstand und Aufsichtsrat erneut festgelegt, den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, wie er am 20. März 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, nicht nachzukommen. Die Gesellschaft ist der Meinung, dass die Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex für große Publikumsgesellschaften entworfen wurden, jedoch unpassend sind für Gesellschaften von der Größe der MARNA Beteiligungen AG, daher wird auch für die Zukunft den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex nicht nachgekommen werden. Die Größe und wirtschaftliche Bedeutung der Gesellschaft erfordern keine Orientierung an den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex. Eine ordnungsgemäße Unternehmensführung ist nach Überzeugung von Vorstand und Aufsichtsrat auch durch Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen möglich.

Heidelberg, im März 2022

Der Vorstand:

Für den Aufsichtsrat:

gez. Rolf Birkert

gez. Dr. Burkhard Schäfer

Vorsitzender des Aufsichtsrats

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Marna Beteiligungen AG published this content on 24 March 2022 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 24 March 2022 12:11:08 UTC.