ENTSPRECHENSERKLÄRUNG GEM. § 161 AKTG

Gemeinsame Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrates

der MARNA Beteiligungen AG, Heidelberg,

zu den Empfehlungen der Regierungskommission

Deutscher Corporate Governance Kodex

(in der Fassung vom 28. April 2022)

Nach § 161 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft jährlich zu erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden. Die Erklärung ist den Aktionären dauerhaft zugänglich zu machen. Der Deutsche Corporate Governance Kodex ("Kodex") enthält neben Darstellungen des geltenden Aktienrechts Empfehlungen, von denen die Gesellschaften abweichen können; sie sind dann aber verpflichtet, Abweichungen jährlich offen zu legen und zu begründen.

Vorstand und Aufsichtsrat der MARNA Beteiligungen AG hatten zuletzt mit Beschluss vom

21. März 2022 erklärt, dass sie die Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 zukünftig nicht mehr anwenden werden. Mit Beschluss vom 15. März 2023 haben Vorstand und Aufsichtsrat erneut festgelegt, den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, die am 28. April 2022 eine geänderte Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex vorgelegt haben, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 27. Juni 2022, nicht nachzukommen

.

Die Gesellschaft ist der Meinung, dass die Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex für große Publikumsgesellschaften, insbesondere solche mit eigenem operativem Geschäftsbetrieb, entworfen wurden, jedoch unpassend sind für Gesellschaften von der Größe der MARNA Beteiligungen AG. Daher wird für die Zukunft den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex nicht nachgekommen werden. Die Größe und wirtschaftliche Bedeutung der Gesellschaft erfordern keine Orientierung an den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, die im Wesentlichen für große börsennotierte Unternehmen konzipiert sind. Im Übrigen ist eine ordnungsgemäße Unternehmensführung durch Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen möglich.

Heidelberg, im März 2023

Der Vorstand:

Für den Aufsichtsrat:

gez. Hansjörg Plaggemars

gez. Dr. Burkhard Schäfer

Vorsitzender des Aufsichtsrats

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Marna Beteiligungen AG published this content on 20 March 2023 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 20 March 2023 20:50:12 UTC.