JAHRESABSCHLUSS DER LUDWIG BECK AM RATHAUSECK - TEXTILHAUS FELDMEIER AG, MÜNCHEN BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2020, NACH HANDELSGESETZBUCH (HGB)

Aktiva

Passiva

31.12.2020

31.12.2019

31.12.2020

31.12.2019

Anhang

T€

T€

Anhang

T€

T€

A. Anlagevermögen

A. Eigenkapital

  • I. Immaterielle Vermögensgegenstände

  • II. Sachanlagen

  • III. Finanzanlagen

(1) (1) (1)

2.502 2.407

11.338 12.228

21.150 21.390

34.989 36.025

B. Umlaufvermögen

  • I. Vorräte

  • II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

  • III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

(2) (3) (4)

12.045 12.331

1.827 2.398

117 396

13.988 15.125

C. Rechnungsabgrenzungsposten

(5)

1.991 2.104

  • I. Gezeichnetes Kapital

  • II. Kapitalrücklage

  • III. Gewinnrücklagen

  • IV. Bilanzgewinn

(6) (7) (8) (9)

9.446 9.446

3.606 3.606

6.010 16.911

0

0

19.063 29.963

  • B. Rückstellungen

  • C. Verbindlichkeiten

(10)

2.609 2.793

(11)

29.297 20.499

50.968

53.255

50.968 53.255

JAHRESABSCHLUSS DER LUDWIG BECK AM RATHAUSECK - TEXTILHAUS FELDMEIER AG, MÜNCHEN

GEWINN UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DIE ZEIT VOM 1. JANUAR 2020 - 31. DEZEMBER 2020, NACH HANDELSGESETZBUCH (HGB)

01.01.-31.12.2020

Anhang

01.01.-31.12.2019 €

1. Umsatzerlöse (12)

- Umsatz (brutto)

- abzüglich Mehrwertsteuer

2. Andere aktivierte Eigenleistungen

3. Sonstige betriebliche Erträge (13)

62.766 98.742

9.266

53.500 15.749

82.993

47 39

266 630

53.813 83.662

  • 4. Materialaufwand

  • 5. Personalaufwand

  • 6. Abschreibungen

  • 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen

(14) (15) (16)

31.618 42.523

13.523 17.445

2.545 2.319

16.544

64.230 19.258 81.544

-10.417 2.118

  • 8. Finanzergebnis

  • 9. Steuern

  • 10. Ergebnis nach Steuern

    (17) (18)

    -483 0

    -11.808 930

    -10.901 -10.620

  • 11. Jahresfehlbetrag

  • 12. Rücklagenveränderung

    -10.901 -10.620

  • 13. Bi l a n z g e w i n n

10.901 0

10.620 0

JAHRESABSCHLUSS ZUM 31. DEZEMBER 2020

ANHANG

DER

LUDWIG BECK AM RATHAUSECK - TEXTILHAUS FELDMEIER AKTIENGESELLSCHAFT

MÜNCHEN

FÜR DAS

GESCHÄFTSJAHR 2020

  • A. ALLGEMEINE ANGABEN

1.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden richten sich nach den handelsrechtlichen Vor-schriften i.d.F. des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG).

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten aktiviert und linear über die planmäßige Nutzungsdauer abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, unter Einbeziehung evtl. Ne-benkosten, aktiviert und grundsätzlich planmäßig linear abgeschrieben. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 150,00 werden im Jahr des Zugangs außerhalb des Anlagevermögens in voller Höhe aufwandswirksam erfasst. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert über € 150,00 und unter € 1.000,00 werden im Jahr des Zugangs in einem Pool zusammengefasst und linear über eine Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben.

Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit erforderlich, auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu Anschaffungskosten bzw. zu den niedrigeren Wie-derbeschaffungskosten bewertet.

Die Handelswaren werden zu Anschaffungskosten bewertet. Anschaffungsnebenkosten wer-den entsprechend berücksichtigt. Auf Bestände und auf Waren mit verminderter Verwertbarkeit werden entsprechende Abschläge vorgenommen.

Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt gemäß § 253 Abs. 1 und 4 HGB. Erkennbare Risiken werden durch Wertberichtigungenberücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfallrisiko für Kunden- bzw. Lieferantenforderungen wird durch die Bildung einer Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.

Die Bewertung von Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt zu Nominal-werten.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Das Eigenkapital wird gemäß § 272 HGB ausgewiesen.

Der Wertansatz der sonstigen Rückstellungen berücksichtigt alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen, soweit sie passivierungsfähig sind. Die Rückstellungen werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Einschätzung not-wendig ist.

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Bewertungsgrundsätze blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert.

2.

Grundlagen der Währungsumrechnung

Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls eingebucht.

Nicht kursgesicherte Forderungen bzw. Verbindlichkeiten in Fremdwährung sind mit dem De-visenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag bewertet.

B.

ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

(1) Anlagevermögen

31.12.2020

31.12.2019

T€

T€

Immaterielle Vermögensgegenstände

2.502

2.407

Sachanlagen

11.338

12.228

Finanzanlagen

21.150

21.390

34.989

36.025

Einzelheiten zu den in der Bilanz aufgeführten Positionen sind aus dem Anlagenspiegel (An-lage zum Anhang) zu entnehmen.

Als Geschäfts- oder Firmenwert aktivierte immaterielle Vermögensgegenstände sind vollstän-dig abgeschrieben.

Die Finanzanlagen enthalten folgende unmittelbar gehaltene Anteile an verbundenen Unter-nehmen (Buchwerte):

31.12.2020

31.12.2019

T€

T€

LUDWIG BECK Beteiligungs GmbH, München

20.900

20.900

20.900

20.900

Die wirtschaftlichen Verhältnisse dieser Gesellschaften stellen sich zum 31. Dezember 2020 wie folgt dar:

Ergebnis des

Höhe des Eigenkapitals

Anteil vom Kapital

Geschäftsjahres 2020

T€

% T€

T€

LUDWIG BECK Beteiligungs GmbH, München

31.577

100,0

31.577

1.508

Nicht im Finanzanlagevermögen bilanziert, aber mittelbar über die LUDWIG BECK Beteiligungs GmbH werden folgende Beteiligungen gehalten:

Ergebnis des

Geschäftsjahres 2020

Höhe des Eigenkapitals

T€

Anteil vom Kapital % T€

(insgesamt)

T€

LUDWIG BECK Verwaltungs GmbH, München Feldmeier GmbH, München

25

86,0

22 -0

8.807

100,0

8.807 625

Feldmeier GmbH & Co. Betriebs KG, München LUDWIG BECK Grundbesitz Haar GmbH, München LUDWIG BECK Grundbesitz Hannover GmbH, München

13.534

85,9

11.631 3.020

11.367

100,0

11.367 4.729

274

100,0

274 29

Unter den Finanzanlagen werden folgende Ausleihungen an verbundene Unternehmen ausge-wiesen:

31.12.2020

31.12.2019

T€

T€

LUDWIG BECK Beteiligungs GmbH

250

490

250

490

(2) Vorräte

31.12.2020

31.12.2019

T€

T€

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

175

134

Waren

11.870

12.197

12.045

12.331

Bis zum Zeitpunkt der Bestandsaufnahme wurden Ist-Inventurdifferenzen in der Bestandser-mittlung der Waren berücksichtigt. Für den Zeitraum zwischen Bestandsaufnahme und dem 31. Dezember 2020 wurden die Warenvorräte pro Abteilung um den entsprechenden Abschlag für Schwund, der sich aus dem Durchschnitt der letzten drei Jahre ergibt, reduziert. Der Ab-schlag ergab eine Wertberichtigung in Höhe von T€ 196 (Vorjahr: T€ 203). Alle Handelswaren wurden zu Anschaffungskosten abzgl. Abschlägen angesetzt. Dabei werden auf die Warenbe-stände Abschläge für verminderte Verwertbarkeit (Marktgängigkeit) auf den niedrigeren Netto-veräußerungswert und für den gewährten Skonto vorgenommen. Aufgrund der Corona-Pande-mie wurde auf Herbst-/Winter-Saisonware ein Sonderabschlag von T€ 1.900 vorgenommen.

Die Abwertung betrug im Geschäftsjahr insgesamt T€ 3.248 (Vorjahr: T€ 1.096).

(3) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

31.12.2020

31.12.2019

T€

T€

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

313

605

Sonstige Vermögensgegenstände

1.514

1.793

1.827

2.398

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen befinden sich Forderungen gegenüber dem Fi-nanzamt in Höhe von T€ 895 (Vorjahr: T€ 895) sowie Forderungen an Lieferanten in Höhe von T€ 94 (Vorjahr: T€ 382). Wie im Vorjahr, sind sämtliche Forderungen innerhalb eines Jahres fällig.

(4) Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

31.12.2020

31.12.2019

T€

T€

Kassenbestand

117

396

117

396

(5) Rechnungsabgrenzungsposten

31.12.2020

31.12.2019

T€

T€

Mietvorauszahlungen

488

556

Sonstige Abgrenzungen

1.503

1.548

1.991

2.104

(6) Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital der LUDWIG BECK AG ist eingeteilt in 3.695.000 Stückaktien (Stammaktien). Die Stückaktien lauten auf den Inhaber. Das gezeichnete Kapital betrug T€ 9.446 (Vorjahr: T€ 9.446).

(7) Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage betrug zum 31. Dezember 2020 T€ 3.606 (Vorjahr: T€ 3.606).

(8) Gewinnrücklagen

31.12.2020

31.12.2019

T€

T€

Gesetzliche Rücklage

852

852

Andere Gewinnrücklagen

5.158

16.059

6.010

16.911

Der Jahresfehlbetrag belief sich in der LUDWIG BECK AG auf T€ -10.901. Er wurde in voller Höhe über die Gewinnrücklagen ausgeglichen. Der Bilanzgewinn betrug T€ 0.

(9) Bilanzgewinn

Der Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2020 hat sich wie folgt entwickelt:

31.12.2020

31.12.2019

T€

T€

Jahresfehlbetrag

- 10.901

- 10.620

Entnahme aus anderen Gewinnrücklagen

10.901

10.620

Bilanzgewinn

0

0

(10) Rückstellungen

31.12.2020

31.12.2019

T€

T€

Steuerrückstellungen

11

11

Sonstige Rückstellungen

2.598

2.782

2.609

2.793

Die sonstigen Rückstellungen der LUDWIG BECK AG beinhalten Verpflichtungen aus dem Personalbereich T€ 295 (Vorjahr: T€ 614) und sonstige Verpflichtungen T€ 2.302 (Vorjahr: T€ 2.168). Die sonstigen Verpflichtungen beinhalten eine Rückbauverpflichtung für angemie-tete Immobilien in Höhe von T€ 1.377 (Vorjahr: T€ 1.282).

Der Rückstellungsbedarf für Pensionsverpflichtungen für ehemalige Mitglieder des Vorstandes wird aufgrund von Versorgungszusagen für Alters-, Invaliden und Hinterbliebenenrenten ermit-telt. Der Verpflichtungsumfang wird nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren errechnet. Die Gesellschaft zahlte bis 30.11.2017 in eine externe Versorgungskasse Beiträge, aus denen im Versorgungsfall die Pensionsleistungen erbracht werden sollen. Bei der Berechnung der Pen-sionsverpflichtungen wurden ein Rententrend von 1,00% p.a. (Vorjahr: 1,00%) und ein Abzin-sungsfaktor von 2,30% (Vorjahr: 2,71%) gemäß § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB angenommen. Es wurden die Sterbetafeln von 2018 von Dr. Heubeck angewendet. Die in der Versorgungskasse vorhandene Rückdeckungsversicherung deckt den Barwert der Pensionsverpflichtungen zum Bilanzstichtag nicht voll ab, so dass eine Unterdeckung in Höhe von T€ 388 (Vorjahr: T€ 237) besteht. In Ausübung des Wahlrechts gemäß Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB wird für die Unter-deckung keine Rückstellung gebildet.

(11) Verbindlichkeiten

davon mit einer Restlaufzeit

Gesamtbetrag

T€

1.

25.939

15.978

2.

831

1.058

3.

650

670

4.

1.877

2.793

bis 1 Jahr

T€

13.531

12.408

625

12.830

3.148

185

831

0

0

1.058

0

0

650

0

0

670

0

0

1.877

0

0

2.793

0

0

29.297

16.889

12.408

625

20.499

17.351

3.148

185

davon über 1 Jahr über 5 Jahre

T€ T€

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Vorjahr

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Vorjahr

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

Vorjahr

Sonstige Verbindlichkeiten

Vorjahr davon aus Steuern: T€ 467 (Vj.: T€ 1.415)

31.12.2020

Vorjahr

Die zum 31. Dezember 2020 bestehenden Verbindlichkeiten waren außer den üblichen Eigen-tumsvorbehalten bis zur Bezahlung der Warenrechnungen nicht besichert.

Zwei Darlehen sind durch Vermögensgegenstände von Tochtergesellschaften der LUDWIG BECK AG teilweise besichert.

C.

ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

(12) Umsatzerlöse

2020

2019

T€

T€

Warenumsätze (netto)

51.258

79.797

Sonstige Umsätze (netto)

2.242

3.196

Umsätze gesamt

53.500

82.993

Die Umsatzerlöse der Gesellschaft wurden bis auf T€ 1.931 (Vorjahr: T€ 360) im Inland erzielt.

(13) Sonstige betriebliche Erträge

2020

2019

T€

T€

266

630

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind aperiodische Erträge aus der Auflösung von Rück-stellungen in Höhe von T€ 105 (Vorjahr: T€ 344), aus der Ausbuchung von Gutscheinverbind-lichkeiten in Höhe von T€ 26 (Vorjahr: T€ 88) sowie sonstige aperiodische Erträge in Höhe von T€ 85 (Vorjahr: T€ 86) enthalten.

(14) Materialaufwand

2020

2019

T€

T€

Aufwendungen für bezogene Waren

31.108

41.732

Aufwendungen für bezogene Leistungen

511

791

31.618

42.523

(15) Personalaufwand

2020

2019

T€

T€

Löhne und Gehälter

11.253

14.746

Soziale Abgaben

2.144

2.565

Aufwendungen für Altersversorgung

125

134

13.523

17.445

(16) Abschreibungen

2020

2019

T€

T€

Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände

512

283

Abschreibungen auf Sachanlagen:

Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten

einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken

1.044

1.068

andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

989

968

2.545

2.319

(17) Finanzergebnis

2020

2019

T€

T€

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

0

1

Zinserträge verbundene Unternehmen

17

24

Abschreibungen auf Finanzanlagen

0

- 11.500

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

- 329

- 191

Zinsaufwand Aufzinsung von Rückstellungen

- 138

- 105

Zinsaufwand verbundene Unternehmen

- 33

- 37

- 483

- 11.808

(18) Steuern

2020

2019

T€

T€

Ertrag aus der Auflösung von Steuerrückstellungen für Vorjahre

0

- 3

Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag

0

359

Gewerbesteuer

0

574

0

930

D.

SONSTIGE ANGABENAngaben zur Gesellschaft

Die LUDWIG BECK am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft hat ihren Sitz in München und ist in das Handelsregister beim Amtsgericht München (HRB 100213) eingetra-gen.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestehen Haftungsverhältnisse nach § 251 und § 268 Abs. 7 HGB aus Höchstbürgschaften gegenüber Banken für verbundene Unternehmen in Höhe von T€ 15.000. Nach der derzeitigen Einschätzung des Vorstandes ist aufgrund der sehr guten Vermögens-und Ertragslage dieser verbundenen Unternehmen nicht mit einer Inanspruchnahme zu rech-nen.

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen für die LUDWIG BECK AG stellten sich wie folgt dar:

davon gesamt bis 1 Jahr über 1 Jahr über 5 Jahr

T€ T€ T€ T€

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

145.877

8.338

137.539

105.438

davon gegenüber verbundenen Unternehmen

75.128

3.954

71.174

55.357

Bei den Verpflichtungen aus Mietverträgen stehen Chancen und Risiken in einem ausgegliche-nen Verhältnis.

Darüber hinaus besteht ein Bestellobligo für Waren in Höhe von T€ 9.154 (Vorjahr: T€ 8.790).

Zwischen der LUDWIG BECK AG und einem Logistikdienstleister besteht ein Lager- und Ver-sandvertrag mit einer Laufzeit bis zum 31. März 2021. Die Vergütung ist an die anfallenden Kosten gekoppelt.

Aktionärsstruktur

Die Aktionärsstruktur der LUDWIG BECK AG setzt sich nach Kenntnis der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 wie folgt zusammen:

Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH, Reichenschwand 25,7%

INTRO-Verwaltungs GmbH, Reichenschwand 25,2%

BG Heppenheim Grundstücks GmbH, Grasbrunn 24,0%

OST-WEST Beteiligungs- und Grundstücksverwaltungs-AG, Köln 5,0%

Rheintex Verwaltungs AG, Köln 3,0%

Kleinanleger (Anleger unter 3%) 17,1%

Mitteilungen nach §§ 21 a.F. bzw. 33 Abs. 1 n.F. Wertpapierhandelsgesetz

Mittelbare und unmittelbare Beteiligung

Die OST-WEST Beteiligungs- und Grundstücksverwaltungs-AG, Köln, hat am 18. Juni 2009 mitgeteilt, dass sie am 18. Juni 2009 die Schwelle von 5% der Stimmrechtsanteile an der LUDWIG BECK AG überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,007% hält. Dies entspricht 185.000 Stimmen. Davon sind 4,87% (180.000 Stimmen) Tochtergesellschaften zuzurechnen.

Unmittelbare Beteiligung

Die Rheintex Verwaltungs AG, Köln, hat am 22. Juni 2009 mitgeteilt, dass sie am 18. Juni 2009 die Schwelle von 3% der Stimmrechtsanteile an der LUDWIG BECK AG überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,019% hält. Dies entspricht 111.550 Stimmen.

Die INTRO-Verwaltungs GmbH, Reichenschwand, hat am 23. Dezember 2010 mitgeteilt, dass sie am 22. Dezember 2010 die Schwelle von 50% der Stimmrechtsanteile an der LUDWIG BECK AG unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 49,19% hält. Dies entsprach 1.817.605

Stimmen.

Am 2. Dezember 2020 meldete die INTRO-Verwaltungs GmbH, Reichenschwand insgesamt 930.805 Aktien an der Ludwig Beck AG zu halten. Damit verfügt die Gesellschaft nun über rund 25,19 % der Stimmrechte.

Unmittelbare Beteiligung

Die Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH, Reichenschwand, hat am 25. März 2011 mitgeteilt, dass sie am 24. März 2011 die Schwelle von 25% der Stimmrechtsanteile an der LUDWIG BECK AG überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 25,35% hält. Dies entspricht 936.545

Stimmen.

Mittelbare Beteiligung

Die Hans Rudolf Wöhrl Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG, Reichenschwand, hat am 25. März 2011 mitgeteilt, dass sie am 24. März 2011 die Schwelle von 25% der Stimmrechts-anteile an der LUDWIG BECK AG überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 25,35% hält. Dies entspricht 936.545 Stimmen.

Mittelbare Beteiligung

Die Hans Rudolf Wöhrl Beteiligungs GmbH, Reichenschwand, hat am 25. März 2011 mitgeteilt, dass sie am 24. März 2011 die Schwelle von 25% der Stimmrechtsanteile an der LUDWIG BECK AG überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 25,35% hält. Dies entspricht 936.545

Stimmen.

Herr Alfons Doblinger meldete am 2. Dezember 2020 insgesamt 900.755 Aktien an der LUDWIG BECK AG zu halten. Damit verfügte er im Zeitpunkt der Mitteilung über rund 24,38 % der Stimmrechte. Darin enthalten sind Stimmrechte aus 24,00 % der Aktien an der LUDWIG BECK AG, die unmittelbar von der BG Heppenheim Grundstücks GmbH, Grasbrunn gehalten werden und Herrn Doblinger nach § 34 WpHG zuzurechnen sind.

Entsprechenserklärung nach § 161 AktG (Corporate Governance)

Am 15. September 2020 haben Vorstand und Aufsichtsrat der LUDWIG BECK AG die Entspre-chenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben.

Die Entsprechenserklärung ist den Aktionären auf der Website der Gesellschaft im Bereich Investor Relations unter dem Menüpunkt Corporate Governance auf der Seite Entsprechens-erklärungen dauerhaft zugänglich gemacht.

Organe/Bezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats

Vorstand:

Christian Greiner, Vorsitzender, Kaufmann Jens Schott, Kaufmann

Die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge des Vor-stands der LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier Aktienge-sellschaft betrugen im Geschäftsjahr 2020 T€ 476 (Vorjahr: T€ 1.238).

Die Mitglieder des Vorstands hielten am 31. Dezember 2020 16.000 Stück-aktien (Vorjahr: 16.000). Es fanden 2020 keine Director's Dealings statt.

Eine individualisierte Angabe der Bezüge der Vorstände erfolgt im Vergü-tungsbericht des Lageberichts.

Aufsichtsrat:

Dr. Bruno Sälzer, Vorsitzender (ab 28. Juli 2020), Kaufmann, Grünwald Sandra Pabst, stellvertretende Vorsitzende, Geschäftsführerin, Nürnberg Clarissa Käfer, Steuerberaterin und Rechtsanwältin, München

Josef Schmid, Rechtsanwalt, München (ab 28. Juli 2020) Michael Eckhoff, Abteilungsleiter, München*)

Michael Neumaier, kaufmännischer Angestellter, Grafrath*)

Dr. Steffen Stremme, Vorsitzender, Kaufmann, Erlangen (bis 28. Juli 2020)

Für das Geschäftsjahr 2020 wurde den Mitgliedern des Aufsichtsrats eine Vergütung von insgesamt T€ 173 (Vorjahr: T€ 202) gewährt.

_______________________

*) Arbeitnehmervertreter

Im Geschäftsjahr 2020 fanden Geschäfte mit nahestehenden Personen nur in einem unwe-sentlichen Umfang statt. Sämtliche Geschäfte mit nahestehenden Personen erfolgten zu markt-üblichen Konditionen.

Folgende Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sind im Aufsichtsrat bzw. in ähnlichen Organen weiterer Unternehmen vertreten:

Herr Christian Greiner

Aufsichtsratsvorsitzender:

Rudolf Wöhrl SE, Nürnberg

Aufsichtsrat:

TETRIS Grundbesitz GmbH & Co. KG, Reichenschwand

Beirat:

Bültel International Fashion Group, Salzbergen

Deutsche Bank AG, Beirat Bayern

Herr Dr. Bruno Sälzer

Verwaltungsrat:

Zino Davidoff SA, Basel, Schweiz

Aufsichtsrat:

Lacoste Holding NG, Paris

Beirat:

Deichmann SE, Essen

Frau Sandra Pabst

Aufsichtsrat:

AURUM-Project AG, Reichenschwand

Curameo AG, Reichenschwand

Frau Clarissa Käfer

Aufsichtsratsvorsitzende:

Käfer AG, Parsdorf

Aufsichtsrat:

Münchner Bank eG, München

Kuratoriumsmitglied:

Bayerische Sportstiftung, München

Beirat:

Stadtfeuerwehrverband München e.V., München

Beirat:

Eichbauer Gruppe, München

Vorstand:

Clarissa und Michael Käfer Stiftung, Parsdorf

Herr Dr. Steffen Stremme (bis 28. Juli 2020)

Aufsichtsrat: Beirat:

BU-Holding AG, Nürnberg menzerna polishing compounds GmbH & Co. KG, ÖtigheimDie Mitglieder des Aufsichtsrats hielten am 31. Dezember 2020 wie schon im Vorjahr keine Aktien.

Honorar des Abschlussprüfers

Das Honorar des Abschlussprüfers im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 beläuft sich auf T€ 103 (Vorjahr: T€ 113).

Das Honorar für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Jahresabschlusses der LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier AG beträgt T€ 98 (Vorjahr: T€ 98). Für die Beurteilung prüfungsnaher Fragestellungen sind T€ 5 (Vorjahr: T€ 15) angefallen.

Mitarbeiter (gemäß § 267 Abs. 5 HGB)

2020

2019

Vollzeit

139

150

Teilzeit

158

158

Aushilfen

101

133

398

441

Auszubildende waren in dieser Berechnung nicht zu berücksichtigen.

E.

VORSCHLAG ZUR VERWENDUNG DES BILANZGEWINNS

Für das Geschäftsjahr 2020 wird ein Bilanzgewinn in Höhe von T€ 0 ausgewiesen. Das nega-tive Jahresergebnis in Höhe von T€ - 10.901 wird in voller Höhe durch Entnahmen aus den anderen Gewinnrücklagen ausgeglichen.

F.

ANGABEN NACH § 264 ABS. 2 HGB

Der Vorstand hat die gesetzlich geforderte Erklärung abgegeben.

München, 17. Februar 2021

Der Vorstand

Christian Greiner

Jens Schott

ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS VOM 1.1.2020 BIS 31.12.2020

DER LUDWIG BECK AM RATHAUSECK - TEXTILHAUS FELDMEIER AG, MÜNCHEN NACH HGB

I.

IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE

1. Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte

2. Geschäfts- oder Firmenwert

3. geleistete Anzahlungen

3

22

Stand

Stand

Stand

Stand

Buchwert

Buchwert

01.01.2020

Zugang

Abgang

Umbuchungen

31.12.2020

01.01.2020

Zugang

Abgang

31.12.2020

31.12.2020

31.12.2019

3.153

558

280

917

4.349

1.663

512

280

1.896

2.453

1.490

3.399

0

0

0

3.399

3.399

0

0

3.399

0

0

917

49

0

-917

49

0

0

0

0

49

917

Summe Immaterielle Vermögensgegenstände

7.469

607

280

0

7.796

5.062

512

280

5.294

2.502

2.407

II. SACHANLAGEN

1. Einbauten in fremde Grundstücke

27.937

178

361

0

27.755

18.915

1.044

310

19.649

8.106

9.023

2. andere Anlagen, Betriebs-

und Geschäftsausstattung

12.182

649

940

238

12.129

9.215

989

854

9.350

2.779

2.967

3. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

238

453

0

-238

453

0

0

0

0

453

238

Summe Sachanlagen

40.358

1.280

1.301

0

40.336

28.130

2.033

1.164

28.999

11.338

12.228

III. FINANZANLAGEN

1. Anteile an verbundenen Unternehmen

20.900

0

0

0

20.900

0

0

0

0

20.900

20.900

2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen

490

0

240

0

250

0

0

0

0

250

490

Summe Finanzanlagen

21.390

0

240

0

21.150

0

0

0

0

21.150

21.390

ANLAGEVERMÖGEN

69.217

1.887

1.821

0

69.282

33.192

2.545

1.444

34.293

34.989

36.025

Anschaffungs-/Herstellungskosten

LAGEBERICHT DER LUDWIG BECK AG

GESCHÄFTSJAHR 2020

I. GRUNDLAGEN DER GESELLSCHAFT

1. GESCHÄFTSMODELL

Geschäftstätigkeit

LUDWIG BECK betreibt Textileinzelhandel im mittel- bis hochpreisigen Segment. Zu seinem Sortiment gehören vorrangig Textilien, aber auch Accessoires, Kosmetika, Papierwaren und Tonträger. Herzstück der Geschäftstätigkeiten ist das Stammhaus "Kaufhaus der Sinne" am Münchner Marienplatz. Zudem bietet LUDWIG BECK exklusive Beauty-Produkte in der Münch-ner Innenstadt-Dependance in den Fünf Höfen an.

Parallel zum stationären Geschäft werden Kunden aus dem deutschen Sprachraum auf dem Online-Portal ludwigbeck.de mit einer großen Auswahl an Premium-Kosmetikartikeln und Tex-tilien sowie Accessoires angesprochen.

2. STRATEGIE UND ZIELE (ungeprüft)

LUDWIG BECK strebt die dauerhafte Festigung seiner vorderen Position unter den führenden Modekaufhäusern Deutschlands an. Diese Vorrangstellung soll mit einem hochwertigen Sorti-ment, kreativer Produktinszenierung und einer serviceorientierten Beratungs- und Verkaufskul-tur in Verbindung mit einer einzigartigen City-Verkaufslage abgesichert werden.

Das gesamte Angebotsspektrum, seine Präsentation und die Gestaltung der Verkaufsflächen aber auch des Onlineshops werden fortwährend auf ihre Qualität hin überprüft und im Sinne einer klaren Fokussierung optimiert. Auch die seit Gründung des Unternehmens bestehende überdurchschnittlich hohe Servicequalität wird weiter an die sich ändernden Kundenbedürf-nisse angepasst.

Dieses im Vergleich zum Wettbewerb außergewöhnliche Serviceniveau wird mit zufriedenen Mitarbeitern erreicht, die LUDWIG BECK als begehrten Arbeitgeber und berufliche Heimat schätzen, in der sie zahlreiche individuelle Entfaltungsmöglichkeiten vorfinden.

3. INTERNES STEUERUNGSSYSTEM

Ein Warenwirtschaftssystem liefert LUDWIG BECK alle nötigen Informationen zur effizienten Steuerung von Warenbeständen, Sortimenten und zugewiesenen Verkaufsflächen. Es ermög-licht taggenaue warenwirtschaftliche Auswertungen, die nach einem Artikelnummern- und Wa-rengruppensystem bis hin zu Abteilungsgrößen aufgegliedert sind.

Der finanzielle Handlungsspielraum der Gesellschaft wird anhand dieser Warenwirtschafts-kennzahlen sowie anhand von Liquiditätskennzahlen laufend einer Soll-Ist-Betrachtung unter-zogen, um im Fall signifikanter Abweichungen umgehend eingreifen zu können.

Neben den finanziellen Leistungsindikatoren des beschriebenen Steuerungssystems werden noch eine Reihe weiterer Kenngrößen zur Messung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ge-nutzt. Hierzu gehören insbesondere Umsatz- und Ergebnisentwicklungen, das Working Capital sowie die Investitionen im Hinblick auf das gebundene Kapital.

Der Vorstand verfolgt die Entwicklung der Kenngrößen anhand von Plan/-Ist-Analysen über das monatliche Berichtswesen. Damit stellt er sicher, dass er auf aktuelle Geschäftsentwick-lungen, die vom Plan abweichen, unverzüglich reagieren kann. Parallel dazu wird durch eine fundierte Ursachenanalyse dafür Sorge getragen, dass Risiken minimiert und Chancen genutzt werden.

II. WIRTSCHAFTSBERICHT

1. GESAMTWIRTSCHAFTLICHE UND BRANCHENSPEZIFISCHE RAHMENBEDINGUN-GEN

Weltwirtschaft durch die Corona-Pandemie geprägt

Die Weltwirtschaft stand im Jahr 2020 ganz im Zeichen der Corona-Pandemie, die im ersten Halbjahr zu einer globalen Rezession führte. In allen Regionen der Welt - Industriestaaten wie Schwellenländern - kam es zu erheblichen Einschränkungen der wirtschaftlichen Aktivitäten.

Zu Beginn der zweiten Jahreshälfte setzte eine Erholung ein. Mit einer deutlichen Verschlech-terung der COVID-19-Pandemielage ab Mitte Oktober und dem endgültigen Lockdown seit Mitte Dezember verschlechterte sich die wirtschaftliche Situation in Deutschland und in großen Teilen der Welt zunehmend. Die weitere wirtschaftliche Entwicklung hängt nach wie vor welt-weit vom Infektionsgeschehen ab.

Der Handelskonflikt zwischen den USA und China schwelt weiter, was eine unverändert unsi-chere Mittellage des europäischen Wirtschaftsraums zur Folge hat. Das Ausscheiden von Großbritannien der zweitgrößten Wirtschaft in Europa aus dem europäischen Binnenmarkt (BREXIT) war im Gesamtjahr Gegenstand von Verhandlungen und wird Einfluss nehmen auf die weitere wirtschaftliche Entwicklung der EU-Zone.

Deutsche Wirtschaft ist in eine Rezession geraten

Die Corona-Pandemie hinterließ ihre Spuren in nahezu allen Wirtschaftsbereichen. Besonders stark waren die Industrie- und Dienstleistungsbereiche betroffen, das Baugewerbe hingegen konnte zulegen. Vor allem in der ersten Jahreshälfte litt die Industrie unter anderem durch die zeitweise gestörten globalen Lieferketten. Die auf Export ausgerichtete deutsche Wirtschaft verzeichnete einen preisbereinigten Rückgang der Exporte um 9,9% - viele Abnehmerländer sind von der Corona-Pandemie noch weitaus stärker betroffen als Deutschland. Die Dienstleis-tungsbereiche mussten zum Teil so starke Rückgänge wie noch nie hinnehmen. Der zusam-mengefasste Wirtschaftsbereich Handel, Verkehr und Gastgewerbe z.B. verzeichnete eine Wirtschaftsleistung, die preisbereinigt um 6,3% niedriger war als 2019.

Erstmals seit 2011 verzeichnete Deutschland im Gesamtjahr wieder ein Haushaltsdefizit. Nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes war das preisbereinigte Bruttoinlands-produkt um 5% niedriger als in 2019.

Der über 14 Jahre anhaltende Anstieg der Erwerbstätigkeit endete im Jahr 2020. Die erweiter-ten Regelungen zur Kurzarbeit dürften nach Einschätzung der Statistiker Entlassungen verhin-dert haben, die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten blieb stabil. In Folge der erhöhten Unsicherheit gingen die privaten Konsumausgaben im Vorjahresvergleich preisberei-nigt um 6,0% zurück und damit so stark wie noch nie. Die Konsumausgaben des Staates mit einem preisbereinigten Anstieg von 3,4% wirkten dagegen stabilisierend.

Stationäre Textilbranche erlebt Umsatzeinbruch aufgrund Corona-Pandemie

Auch und besonders für den Einzelhandel stand das Jahr 2020 ganz im Zeichen der Corona-Pandemie. Durch den Lockdown im Frühjahr, den Lockdown Light im November sowie den erneuten Lockdown Mitte Dezember, der das für den Einzelhandel wichtigste 4. Quartal und das Weihnachtsgeschäft betraf, mussten Umsatzeinbußen in nie dagewesener Höhe hinge-nommen werden. War die Situation im Einzelhandel bereits in den vergangenen Jahren von einer Negativentwicklung geprägt, so verloren die Modehandelsunternehmen im Vergleich zum Vorjahr laut TW-Testclub als teilnehmerstärkstes Panel knapp ein Drittel ihrer Erlöse (2019: minus 2%). Am Ende des ersten Halbjahres lagen die Erlöse noch 35% unter Vorjahr. In der zweiten Jahreshälfte erfolgte eine leichte Belebung. Aufgrund des Lockdown Light im Novem-ber sowie dem erneuten Lockdown ab dem 16. Dezember brachen die Umsätze erneut deutlich ein. Durch den Lockdown im Frühjahr sowie die erneuten Ladenschließungen im Dezember fehlten dem stationären Modehandel über 40 Verkaufstage.

Darüber hinaus hat sich das Kaufverhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher massiv ge-ändert. Durch die Arbeit im HomeOffice wurde der Modekonsum casual-lastiger. Die Umsätze in den Bereichen Anlassmode sowie Herrenanzüge waren am stärksten betroffen. Das GfK Consumer Panel Fashion bestätigt diese Entwicklung, die Verbraucher kauften im vergange-nen Jahr stationär wie online weniger und seltener Mode ein. Andere Produkte, wie beispiels-weise Fahrräder oder Möbel, rückten in den Fokus. Der Online-Handel profitierte stark von derSchließung des stationären Handels. Insgesamt gaben die Deutschen jedoch fast 20% weniger für Mode aus als noch 2019.

Weitere Insolvenzen von Geschäften und Marken, die jahrelang das Bild im deutschen Einzel-handel geprägt hatten, waren zu verzeichnen. Darüber hinaus ist generell ein Frequenzrück-gang in den Innenstädten wahrnehmbar.

2. GESCHÄFTSVERLAUF LUDWIG BECK

Das Geschäftsjahr 2020 gestaltete sich für LUDWIG BECK mehr als schwierig. Mit dem ersten behördlich angeordneten Lockdown wurden in Bayern ab dem 18. März 2020 sämtliche Läden mit Ausnahme von Geschäften, die Güter des täglichen Bedarfs vertreiben, geschlossen. Nicht betroffen von den stationären Einschränkungen war der Online Shop von LUDWIG BECK. Hier konnten die Kunden wie gewohnt ihren Einkäufen nachgehen. Die Dependance in den Fünf Höfen, in der LUDWIG BECK Pflegeprodukte verkauft, konnte am 6. April 2020 wiedereröffnet werden. Erst ab dem 11. Mai 2020 konnte das Stammhaus am Marienplatz unter strengen Hygieneauflagen wieder seine Pforten für Kunden öffnen. Doch auch nach der Wiedereröff-nung merkte man schnell die zurückhaltende Konsumstimmung der Verbraucher. Zudem fehlte die Vielzahl an Touristen, welche normalerweise in München gerade im Sommer sehr stark anzutreffen sind. Zusätzlich wirkte sich die Absage des Oktoberfests massiv auf den Ge-schäftsverlauf aus. Mit Beginn der zweiten Welle wurden abermals die behördlichen Maßnah-men und Auflagen verschärft. In diesem Zuge wurden die Christkindlmärkte abgesagt und es folgte Mitte Dezember der zweite Lockdown welcher LUDWIG BECK in der umsatzstärksten Zeit des Jahres erneut deutliche Umsatzeinbußen bescherte. Lediglich das Online Geschäft entwickelte sich erfreulich, konnte aber natürlich bei weitem nicht die stationären Umsatzein-bußen auffangen. Zur Abrundung des Sortimentsangebots und des Service vertreibt LUDWIG BECK seit April 2020 auch Mode und Accessoires über den Onlineshop.

Alle Summen der nachfolgenden Darstellungen wurden exakt berechnet und anschließend auf Mio. € mit einer Nachkommastelle gerundet. Die prozentualen Angaben wurden anhand der exakten (nicht der gerundeten) Werte ermittelt.

3. ERTRAGSLAGE GEMÄSS BILANZRICHTLINIENUMSETZUNGSGESETZ

01.01.-31.12.2020

01.01.-31.12.2019

Delta

Mio. €

%

Bruttoumsatzerlöse

62,8

117,3

98,7

119,0

-36,0

-36,4

Mehrwertsteuer

9,3

17,3

15,7

19,0

-6,5

-41,2

Nettoumsatzerlöse (NUE)

53,5

100,0

83,0

100,0

-29,5

-35,5

andere aktivierte Eigenleistungen

0,0

-0,1

0,0

0,0

0,0

67,9

sonstige betriebliche Erträge

0,4

0,7

0,7

0,8

-0,3

-46,4

53,8

100,6

83,6

100,8

-29,8

-35,7

Materialaufwand

31,6

59,1

42,5

51,2

-10,9

-25,6

Personalaufwand

13,5

25,3

17,4

21,0

-3,9

-22,5

Abschreibungen

2,5

4,8

2,3

2,8

0,2

9,7

Raumkosten

9,9

18,5

10,7

12,9

-0,8

-7,9

Verwaltungskosten

1,4

2,7

2,0

2,4

-0,6

-28,2

Vertriebskosten

3,8

7,0

3,9

4,6

-0,1

-2,4

sonstige Personalkosten

1,0

1,8

2,0

2,4

-1,1

-53,1

Versicherungen und Beiträge

0,2

0,4

0,2

0,2

0,0

-4,5

sonstige Aufwendungen

0,3

0,6

0,4

0,5

-0,1

-26,9

Summe sonstiger betrieblicher Aufwand

16,5

30,9

19,3

23,2

-2,7

-14,1

Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT)

-10,4

-19,5

2,1

2,5

-12,5

-598,7

Finanzergebnis

-0,5

-0,9

-11,8

-14,2

11,3

-95,9

Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT)

-10,9

-20,4

-9,7

-11,7

-1,2

12,2

Ertragsteuern

0,0

0,0

0,9

1,1

-0,9

-100,0

Jahresergebnis

-10,9

-20,4

-10,6

-12,8

-0,3

2,4

Nettorohertrag

21,9

40,9

40,5

48,8

-18,6

-45,9

EBITDA

-7,9

-14,7

4,4

5,3

-12,3

-278,6

Umsatzrendite (EBT/NUE) in %

-20,4

-11,7

Mio. € %

Mio. € %

Umsatzentwicklung

Im Geschäftsjahr 2020 erzielte LUDWIG BECK (inkl. Online) einen Bruttoumsatz in Höhe von 62,8 Mio. € (Vorjahr: 98,7 Mio. €). Der reine Warenumsatz belief sich auf 60,1 Mio. € (Vorjahr: 94,9 Mio. €).

Der gesamte deutsche Textileinzelhandel wie auch LUDWIG BECK sah sich 2020 der COVID-19-Pandemie und deren drastischen Auswirkungen auf die Wirtschaft und das Konsumverhal-ten der Bevölkerung ausgesetzt. Insgesamt ca. 10 Wochen Lockdown führten zu einem enor-men Umsatzverlust, der nicht aufgeholt werden konnte. Zusätzlich wurde die umsatzstärkste Zeit im Jahr, das Weihnachtsgeschäft, durch die verschärften Maßnahmen und einen Kom-plett-Lockdown stark negativ beeinflusst. Einzig erfreulich entwickelte sich der Onlineumsatz, der die Umsatzeinbrüche des stationären Handels jedoch nicht kompensieren konnte.

Ergebnissituation

Entsprechend der Umsatzentwicklung lag der Nettorohertrag absolut bei 21,9 Mio. € (Vorjahr: 40,5 Mio. €). Die Nettorohertragsmarge lag aufgrund erhöhter Preisnachlässe und Abschriften auf Altware mit 40,9% deutlich unter dem Vorjahresniveau (48,8%). Im Geschäftsjahr 2020 wurde zusätzlich zum normalen Altwarenabschlag ein Sonderabschlag in Höhe von 1,9 Mio. € auf Herbst-/Winterware der aktuellen Saison gebildet, welche aufgrund des Lockdowns und der zurückhaltenden Konsumstimmung nicht verkauft werden konnte. Auf das Warengeschäft bezogen betrug der Nettorohertrag 20,3 Mio. € (Vorjahr: 38,3 Mio. €), was einer Nettoroher-tragsmarge von 39,6% (Vorjahr: 48,0%) entsprach.

Die sonstigen Erträge und die aktivierten Eigenleistungen, die im Zusammenhang mit den In-vestitionen erbracht wurden, lagen bei 0,4 Mio. €.

Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) belief sich aufgrund des ne-gativen Warengeschäftes auf -7,9 Mio. € (Vorjahr: 4,4 Mio. €).

Die Abschreibungen betrugen im Geschäftsjahr 2020 2,5 Mio. € (Vorjahr: 2,3 Mio. €). Damit lag das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) bei -10,4 Mio. € (Vorjahr: 2,1 Mio. €). Die EBIT-Marge lag bei -19,5% (Vorjahr: 2,5%).

Das Finanzergebnis betrug -0,5 Mio. € (Vorjahr: -11,8 Mio. €). Das Vorjahr war mit Abschrei-bungen auf Finanzanlagen in Höhe von 11,5 Mio. € im Zuge der Veräußerung der WORM-LAND-Beteiligung belastet.

Das Ergebnis vor Steuern (EBT) betrug -10,9 Mio. € (Vorjahr: -9,7 Mio. €). Der Jahresfehlbetrag lag bei -10,9 Mio. € (Vorjahr: -10,6 Mio. €) und wird in voller Höhe durch Entnahmen aus den Gewinnrücklagen ausgeglichen.

Der Jahresfehlbetrag 2020 war nicht durch staatliche Corona-bzw. Überbrückungshilfen ent-lastet, da LUDWIG BECK bis Ende des Geschäftsjahres nicht in das Raster der antragsbe-rechtigten Unternehmen gefallen ist. Lediglich der Personalaufwand war durch KUG-Zahlun-gen teilweise gemindert.

4. VERMÖGENSLAGE

2020

2019

Aktiva

Mio. €

%

Mio. €

%

Anlagevermögen

Immaterielle Vermögensgegenstände

2,5

4,9

2,4

4,5

Sachanlagen

11,3

22,2

12,2

23,0

Finanzanlagen

21,2

41,5

21,4

40,2

35,0

68,6

36,0

67,6

Umlaufvermögen

Vorräte

12,0

23,6

12,3

23,2

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1,8

3,6

2,4

4,5

Liquide Mittel

0,1

0,2

0,4

0,7

14,0

27,4

15,1

28,4

Rechnungsabgrenzungsposten

2,0

3,9

2,1

4,0

Bilanzsumme

51,0

100,0

53,3

100,0

Die Bilanzsumme der LUDWIG BECK AG betrug zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 bei 51,0 Mio. € (31. Dezember 2019: 53,3 Mio. €).

Die immateriellen Vermögensgegenstände lagen mit 2,5 Mio. € auf Vorjahresniveau mit 2,4 Mio. €.

Im Geschäftsjahr 2020 lagen die Investitionen in das Sachanlagevermögen unter den Ab-schreibungen was zu einer Reduzierung der Buchwerte von 12,2 Mio. € auf 11,3 Mio. € führte.

Die Finanzanlagen bewegten sich mit 21,2 Mio.€ auf Vorjahresniveau (31. Dezember 2019: 21,4 Mio.€).

Die kurzfristigen Vermögensgegenstände, deren wesentliche Position das Vorratsvermögen an Handelswaren beinhaltet, gingen im Geschäftsjahr von 15,1 Mio. € auf 14,0 Mio.€ zurück.

Neben den Sonderteilwertabschlägen auf die Warenbestände in Höhe von 1,9 Mio. € war der Rückgang der Forderungen aufgrund des teilweisen Ausfalls des Weihnachtsgeschäfts ursäch-lich für diese Entwicklung.

Die liquiden Mittel betrugen zum Stichtag 31. Dezember 2020 0,1 Mio. € (31. Dezember 2019: 0,4 Mio. €). Hierbei handelt es sich um Kassenbestände. Zur Optimierung der Finanzierungs-struktur von LUDWIG BECK werden permanent sämtliche Bankbestände zur Verringerung der Auslastung bestehender Kontokorrentlinien herangezogen. Die LUDWIG BECK AG verfügt über Kontokorrentlinien in Höhe von 43,0 Mio. €, die zum Bilanzstichtag mit ca. 39% für Kon-tokorrentverbindlichkeiten bzw. Aval-Bürgschaften ausgelastet waren.

5. FINANZLAGE

2020

2019

Passiva

Mio. €

%

Mio. €

%

Eigenkapital

19,1

37,4

30,0

56,3

Rückstellungen

2,6

5,1

2,8

5,2

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

25,9

50,9

16,0

30,0

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

0,8

1,6

1,1

2,0

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

0,7

1,3

0,7

1,3

sonstige Verbindlichkeiten

1,9

3,7

2,8

5,2

29,3

57,5

20,5

38,5

Bilanzsumme

51,0

100,0

53,3

100,0

Zum 31. Dezember 2020 verfügte die LUDWIG BECK AG über ein Eigenkapital in Höhe von 19,1 Mio. € (31. Dezember 2019: 30,0 Mio. €). Das negative Ergebnis von -10,9 Mio. € wirkte sich im Geschäftsjahr 2020 eigenkapitalmindernd aus. Zum 31. Dezember 2020 betrug die Eigenkapitalquote der LUDWIG BECK AG 37,4% (31. Dezember 2019: 56,3%).

Die gesamten Verbindlichkeiten der LUDWIG BECK AG betrugen zum 31. Dezember 2020 29,3 Mio. € (31. Dezember 2019: 20,5 Mio. €). Die Erhöhung war im Wesentlichen durch ein mittelfristiges LfA-Darlehen in Höhe von 10 Mio. € geprägt, welches die Gesellschaft als Liqui-ditätsstütze aufgenommen hat. Damit sollen die negativen Auswirkungen der COVID-19-Pan-demie auf die Liquiditätslage von LUDWIG BECK abgefedert werden.

Die Rückstellungen, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die Verbindlichkei-ten gegenüber verbundenen Unternehmen sowie die sonstigen Verbindlichkeiten wurden zum Vorjahr um ca. 1,4 Mio. € abgebaut.

Die Bilanzierung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erfolgte zum Erfül-lungsbetrag. Wegen der kurzfristigen Zahlungsziele dieser Verbindlichkeiten entspricht dieser Betrag dem Marktwert der Verbindlichkeiten. Die Bezahlung der Lieferanten erfolgte regelmä-ßig innerhalb von 10 Tagen um den Skontoabzug geltend machen zu können, das Zahlungsziel betrug jedoch in der Regel 60 Tage.

Die Finanzpolitik des Unternehmens ist auf die Sicherstellung der Liquidität bei gleichzeitiger Optimierung der Finanzierungskosten ausgerichtet.

Cashflow

Der Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit betrug im Geschäftsjahr 2020 im Wesentli-chen aufgrund des negativen Ergebnisses -8,6 Mio. € (Vorjahr: 2,9 Mio. €).

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit lag zum 31. Dezember 2020 bei -1,6 Mio. € (Vor-jahr: -11,7 Mio. €). Neben Investitionen in das Haupthaus am Münchner Marienplatz standen auch Investitionen in den Bereichen CRM, Online und IT im Fokus.

Im Geschäftsjahr 2020 wurde für das Geschäftsjahr 2019 keine Dividende ausgeschüttet. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit betrug insgesamt 9,9 Mio. € (Vorjahr: 8,5 Mio. €).

6. GESAMTAUSSAGE ZUM GESCHÄFTSVERLAUF

Der Geschäftsverlauf war deutlich geprägt von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und den damit einhergehenden behördlichen Maßnahmen. Mit über 40 Verkaufstagen weniger als in einem normalen Geschäftsjahr war die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesell-schaft stark angespannt. Eine Entspannung wir nach Ansicht des Vorstands erst nach Durch-impfung der Bevölkerung stattfinden.

7. NICHTFINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN (ungeprüft)

Mitarbeiter

Der Geschäftserfolg von LUDWIG BECK basiert maßgeblich auf qualifizierten, motivierten und beraterisch kompetenten Mitarbeitern. Sie sind die entscheidenden Mediatoren zwischen An-gebot und Kunden und damit unersetzbar. In einer den fortlaufenden Moden unterworfenen Verkaufswelt sind die Menschen hinter der Marke LUDWIG BECK eine unabänderliche Größe, die dem Unternehmen seinen eigentlichen Wert und einen bedeutenden Wettbewerbsvorteil verleiht. Daher genießen die Mitarbeiter von LUDWIG BECK eine hohe Achtung im Haus und eine besondere Förderung. Das Unternehmen unternimmt alle Anstrengungen, um die Mitar-beiterentwicklung und -qualifizierung auf diesem hohen Niveau zu halten. Dazu wurden 2020 unter anderem interne Schulungen durchgeführt.

Zudem hat sich LUDWIG BECK den Prinzipien des "Gesund Führens" verpflichtet. Dazu ge-hören beispielsweise thematisch breit gefächerte Workshops für Mitarbeiter oder Fitnesstrai-nings bei Kooperationspartnern. Das so unterstützte Gesundheitsmanagement reduziert Fehl-zeiten und sorgt für ein gesteigertes Wohlbefinden am Arbeitsplatz.

Seit dem Beginn der COVID-19-Pandemie ermöglicht LUDWIG BECK seinen Mitarbeitern aus den Verwaltungsbereichen ihre Tätigkeit auch über HomeOffice auszuüben. Eine Vielzahl von Meetings findet nur noch auf digitaler Ebene statt um so die Gefahr einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu minimieren.

An dieser Stelle möchte sich der Vorstand nochmals bei seinen Mitarbeitern für ihren unermüd-lichen Einsatz und ihre Treue zu LUDWIG BECK auch in diesen schwierigen und herausfor-dernden Zeiten bedanken.

LUDWIG BECK beschäftigte 2020 durchschnittlich 397 Mitarbeiter. (Vorjahr: 441). Die Zahl der Auszubildenden lag bei 47 (Vorjahr: 46). Gewichtet betrug die Zahl der Mitarbeiter 265 (Vorjahr: 294). Der Rückgang der Personalzahlen betraf im Wesentlichen den Bereich der Aushilfen, die durch das stark eingeschränkte Weihnachtsgeschäft nur teilweise zum Einsatz kamen.

III. VERGÜTUNGSBERICHT

1. VORSTANDSVERGÜTUNG

Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder besteht aus verschiedenen Vergütungsbe-standteilen. Die erfolgsunabhängigen Teile bestehen aus Fixum und Nebenleistungen, wäh-rend die erfolgsbezogene Komponente aus einer Tantieme besteht. Ihre Höhe ist abhängig von der Höhe der durchschnittlichen Konzernumsatzrendite der letzten drei Jahre. Des Weite-ren kann der Aufsichtsrat zusätzlich nach seinem Ermessen zur Honorierung besonderer Leis-tungen eine Sondertantieme festsetzen. Sachbezüge werden nach den lohnsteuerlichen Vor-schriften bewertet.

Die Struktur des Vergütungssystems für den Vorstand wird vom Aufsichtsrat auf Vorschlag seines Personalausschusses beraten und regelmäßig überprüft. Die Vergütungsentscheidun-gen werden vom Gesamtaufsichtsrat getroffen.

Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden insbesondere die Aufgaben des jewei-ligen Vorstandsmitglieds, die persönliche Leistung des jeweiligen Vorstandmitglieds sowie die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens im Rahmen seines Vergleichsumfeldes.

Im Geschäftsjahr 2020 verzichteten die Vorstandsmitglieder aufgrund der COVID-19-Pande-mie und deren Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft auf insgesamt T€ 138 ihrer Fixvergütung.

Insgesamt betrug die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährte Vergütung der Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2020 T€ 476 (Vorjahr: T€ 1.238).

Einzelheiten ergeben sich in individualisierter Form aus den nachfolgenden Tabellen:

Wert der gewährten Zuwendungen für das Berichtsjahr 2020:

Zufluss im bzw. für das Berichtsjahr 2020:

Dieter Münch ist mit Wirkung zum 31. August 2019 aus dem Vorstand ausgeschieden. Auf Grundlage des Aufhebungsvertrages wurden Herrn Münch im Jahr 2019 einmalige Abfindun-gen für vertraglich zugesagte fixe und variable Vergütungen bis zur Beendigung des Dienst-vertrages in Höhe von T€ 1.222 ausbezahlt.

Versorgungsleistungen wurden im Geschäftsjahr 2020 in Höhe von T€ 104 (Vorjahr: T€ 104) an ein ehemaliges Vorstandsmitglied ausgezahlt. LUDWIG BECK hat die Beiträge für diese Versorgungsleistungen während der aktiven Dienstzeit bis zur Vollendung des 63. Lebensjah-res geleistet. Der Barwert der zugesagten Versorgungsleistungen für ehemalige Vorstandsmit-glieder beläuft sich auf T€ 2.835. Laufende Renten sind indexiert.

Weitere Leistungen für den Fall der Beendigung der Tätigkeit sind keinem Vorstandsmitglied zugesagt worden. Auch hat kein Mitglied des Vorstands im abgelaufenen Geschäftsjahr Leis-tungen oder entsprechende Zusagen von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit als Vor-standsmitglied erhalten.

2. AUFSICHTSRATSVERGÜTUNG

Die Vergütung des Aufsichtsrats wurde durch die Hauptversammlung festgelegt und ist in der Satzung geregelt. Sie orientiert sich an den Aufgaben und an der Verantwortung der Aufsichts-ratsmitglieder.

Vorsitz und Mitgliedschaft in den Aufsichtsratsausschüssen werden entsprechend dem Deut-schen Corporate Governance Kodex gesondert vergütet. Aufsichtsratsmitglieder, die nur wäh-rend eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehören, erhalten eine im Verhältnis anteilige Vergütung.

Die Festvergütung pro Aufsichtsratsmitglied beträgt T€ 25 pro Geschäftsjahr. Die Festvergü-tung des Vorsitzenden beläuft sich auf T€ 50, die des Stellvertreters auf T€ 37,5. Die Vergütung für die Mitgliedschaft in einem Ausschuss beträgt T€ 2,5 pro Geschäftsjahr, wobei der Vorsit-zende eines Ausschusses eine Vergütung von T€ 5 erhält.

Im Geschäftsjahr 2020 verzichteten die Aufsichtsratsmitglieder aufgrund der COVID-19-Pan-demie und deren Auswirkungen auf die Ertragslage auf 20% ihrer Vergütung.

Einzelheiten ergeben sich in individualisierter Form aus der nachfolgenden Tabelle:

IV. RISIKO- UND CHANCENBERICHT

RISIKOBERICHT

Evaluierung als Kernaufgabe

Langfristiger Unternehmenserfolg in einem dynamischen Markt lässt sich nur erreichen, wenn Chancen frühzeitig erkannt und genutzt werden. Diese Notwendigkeit gehört zu den funda-mentalen unternehmerischen Pflichten.

LUDWIG BECK ist externen und internen Einflussfaktoren unterworfen, die das Geschäft mit-tel- oder unmittelbar beeinflussen können. LUDWIG BECK klassifiziert diese Potenziale nach quantitativen und qualitativen Indikatoren. Die so identifizierten Risiken und Chancen werden vom Management permanent geprüft. Hierbei wird auch berücksichtigt, dass nahezu ein Drittel der Kunden der Gesellschaft Touristen sind. Risiken, die lokal keine Rolle spielen, gewinnen aus überregionaler und globaler Sicht immer mehr an Bedeutung. Gleiches trifft auch auf die Chancenlage zu.

Für Zwecke der Risikoüberwachung und -bewertung hat LUDWIG BECK die Risiken in fol-gende Risikoklassen eingeteilt:

Klasse A - wesentliche Risiken: Hierunter fallen Risiken, die im Falle ihres Eintritts möglich-erweise den Bestand des Unternehmens gefährden und deren Verringerung oder Überwälzung durch entsprechende Steuerung nur begrenzt - oder gar nicht - möglich ist.

Klasse B - akzeptable, aber dennoch relevante Risiken: In diese Kategorie fallen Risiken, die entweder ein hohes Schadenspotenzial bei geringer Eintrittswahrscheinlichkeit haben oder bei hoher Eintrittswahrscheinlichkeit ein geringes Schadenspotenzial.

Klasse C - nicht relevante Risiken:

Risiken, die aufgrund ihres Schadensausmaßes sowie ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit als ge-ring einzustufen sind.

Durch eine permanente Evaluierung besteht frühzeitig die Möglichkeit, Problemen vorzubeu-gen, sie abzuwenden oder brachliegende Potenziale zur Wertschöpfung zu nutzen. DAX-Un-ternehmen verfügen allein aufgrund ihrer Größe über die personellen wie technischen Mög-lichkeiten, Chancen und Risiken täglich neu zu bemessen und zu bewerten. LUDWIG BECK setzt dagegen auf Strukturen der Kommunikation. Um den Analyseprozess so effizient wie möglich zu gestalten, stehen die Mitarbeiter der Gesellschaft im ständigen Austausch mit dem Vorstand, der eine "Open Door Policy" verfolgt. Auf einer weiteren Ebene kommunizieren Vor-stand und Aufsichtsrat über die möglichen Risiken und Chancen, erörtern Lösungen und legen Maßnahmenpakete fest.

1. UMFELDRISIKEN

Gesamtwirtschaftliche Risiken (Klasse B)

Die Kombination von umfangreichen Konjunkturprogrammen, Rettungspaketen für Finanzin-stitute und Staaten sowie sinkenden Steuereinnahmen führte in den westlichen Industrielän-dern zu historisch gesehen außerordentlich hohen Haushaltsdefiziten und einem Rekordniveau der Staatsverschuldung. Die Entwicklungen in Griechenland und anderen europäischen Län-dern haben vor Augen geführt, wie rasch Bedenken der Anleger in Bezug auf die Lage der öffentlichen Finanzen eines Landes auf andere Länder übergreifen können. Zudem kann eine hohe Staatsverschuldung das langfristige Wirtschaftswachstum bremsen und letztlich die Wäh-rungsstabilität gefährden. In einer Teil- oder Gesamtauswirkung muss man berücksichtigen, dass die weiter hohe Konsumstimmung der Verbraucher deutlich nachlassen kann, wenn an-dere Themen an Priorität gewinnen.

Gesellschafts- und sozialpolitische Risiken (Klasse B)

Da LUDWIG BECK zu einem Teil auf die Nachfrage durch internationale Kunden ausgerichtet ist, sind globale gesellschaftspolitische Risiken zu berücksichtigen. Politische Krisen, Wäh-rungsverfall, Bürgerkriege, Revolutionen und andere gesellschaftliche Umbrüche in den Her-kunftsländern sowie Boykottaufrufe können dazu führen, dass wichtige Zielgruppen München fernbleiben.

Mit dem womöglich nur vorübergehend unterbrochenen Flüchtlingszustrom nach Europa und vor allem nach Deutschland wächst die Gefahr gesellschaftlicher Verwerfungen. Beispiele da-für sind ein zunehmend rauer gewordener Ton im öffentlichen Diskurs, Terroranschläge durch als Flüchtlinge eingereiste Täter, die Abkehr großer Teile der Bevölkerung von den klassischen Medien und der Regierung, Silvesterfeiern in Großstädten, die nur im Schutz von Polizeiauf-märschen sicher sind, und eine noch nie so vehement ausgetragene Diskussion über die öf-fentliche Sicherheit. Die Sorgen und Befürchtungen vieler deutscher Bürger, verfehlte Informa-tionspolitik, von der Politik vermisste klare Signale und das Aufleben radikaler Strömungen könnten die deutsche Gesellschaft zunehmend spalten und in einem Nebeneffekt auch die wirtschaftliche Situation und das Konsumklima beeinflussen. Auf der anderen Seite ist derzeit nicht einzuschätzen, ob die seit 2015 in Deutschland eingetroffenen Migranten so in das ge-sellschaftliche Leben und die Arbeitsmärkte integriert werden können, dass sich positive Ef-fekte für alle ergeben. Sollte dies auf Dauer nicht gelingen, könnte langfristig mit einem An-wachsen des geschilderten Risikopotenzials zu rechnen sein.

Risiken in Folge von Epidemien und Pandemien (Klasse B)

Eine so außerordentlich vernetzte und für den Tourismus offene Stadt wie München ist grund-sätzlich anfällig für sich ausbreitende Epidemien bzw. Pandemien. Nicht nur die mögliche Krankheitsgefährdung von Mitarbeitern und Kunden kann sich dabei als massive Beeinträchti-gung der Geschäftstätigkeit erweisen - auch die infolge der Nachrichtenlage sowie von Infor-mation in den digitalen Medien und Gerüchten erzeugten Ängste könnten insbesondere am stark frequentierten Verkaufsstandort Marienplatz für Einbußen sorgen. Das Ausbleiben von Tagesgästen und Touristen wäre ein weiteres Manko für das traditionell von sehr vielen aus-wärtigen Kunden besuchte Stammhaus. Im Zuge einer Zuspitzung in der öffentlichen Wahr-nehmung einer Epidemie bzw. Pandemie ist nicht zuletzt eine gesamtwirtschaftliche Beein-trächtigung möglich, die auch LUDWIG BECK treffen würde. Insbesondere die Beeinträchti-gung des Konsumverhaltens, Lieferengpässe oder die Schließung der Standorte des Unter-nehmens durch behördliche Anordnung können erhebliche negative Auswirkung auf die Ver-mögens-, Finanz- und Ertragslage von LUDWIG BECK haben. Bei weiteren Einschränkungen bzw. Verschärfungen der politischen Maßnahmen im Zuge der aktuellen COVID-19-Pandemie könnte unter Umständen die Substanz des Unternehmens angegriffen werden.

Terrorrisiko (Klasse B)

Nach den islamistischen Terroranschlägen in Brüssel, Nizza, Berlin sowie weiteren Städten Europas, aber auch weltweit bleibt dieses Risiko auf absehbare Zeit ein Faktum. Wie die Ter-rorwarnung in der Silvesternacht 2015 in München zeigte, ist auch die weltoffene Stadt Mün-chen als Ziel von Anschlägen denkbar. Die Folgen eines solchen Angriffs auf die deutsche Gesellschaft sind für die wirtschaftliche Gesamtlage schwer abzusehen. Neben der realen Be-drohung kann auch eine gefühlte Gefahr dazu führen, dass Konsumenten stark frequentierten Plätzen wie Innenstadtlagen fernbleiben. Das Stammhaus am Marienplatz könnte bei einer konkreten Terrorwarnung oder unmittelbar nach stattgefundenen Anschlägen an anderen Or-ten zumindest zeitweilig unter dem Fernbleiben von sowohl Stammkunden als auch Touristen leiden. Allein schon die Tatsache dieses Risikos lässt eine verunsicherte und in ihren Plänen beeinflusste Bevölkerung zu einem bedeutsamen Einflussfaktor werden.

Wetterrisiko (Klasse B)

Der weltweite Klimawandel gehört zu den fundamentalen Risiken eines Unternehmens im Tex-tileinzelhandel. Sommer sind zu kalt und nass, Winter sind zu warm oder fallen in Kälteextreme.

Die Temperaturen sind antizyklisch, die Großwetterlage nicht voraussehbar. Diese Unsicher-heit durchkreuzt die Anschaffungsneigung der Verbraucher. Das gewohnte Muster saisonaler Kaufwünsche wird durchbrochen. So schadet ein verregneter Sommer beispielsweise der Ba-demodenkollektion, ein warmer Winter bremst die Nachfrage nach Winterware wie Mänteln, Handschuhen oder Mützen. Die zurückliegenden Geschäftsjahre sind Beispiele für die Abfolge unkalkulierbarer Wettersituationen, die der gesamten deutschen Modebranche geschadet ha-ben.

Erreichbarkeitsrisiko (Klasse B)

Die zentrale Lage des Stammhauses am Marienplatz erfordert größtenteils eine Erreichbarkeit durch den öffentlichen Personennahverkehr. Arbeitsniederlegungen im öffentlichen Dienst o-der ein Ausfall des öffentlichen Nahverkehrs können somit das reibungslose Zubringen von Kunden in die Innenstadt behindern oder sogar verhindern. Hierin besteht das Risiko eines Umsatzrückgangs, sofern dieser nicht in den Folgetagen kompensiert werden kann. Zum Er-reichbarkeitsrisiko zählen auch Behinderungen durch Umbaumaßnahmen der öffentlichenHand in unmittelbarer Nähe, wie sie am Marienplatz seit 2017 durch den Baubeginn der zwei-ten S-Bahn-Röhre stattfinden.

2. BRANCHENRISIKEN

Online-Wettbewerbsrisiken (Klasse B)

Mit der möglichen Zunahme von branchengleichen Anbietern im Internet-Handel kann sich das Risiko eines verschärften Wettbewerbs in den Segmenten, in denen LUDWIG BECK tätig ist, ergeben. Die Erweiterung der Anbieterpalette im Online-Handel könnte stationäre Kunden bei identischen und verwandten Produkten in Anbetracht der steigenden Attraktivität, höheren Ser-vicequalität und nicht zuletzt verlockenden Preisgestaltung von Web-Portalen in eine Wahlsi-tuation bringen. Die Gesellschaft erkennt dieses Risiko und steuert mit einem eigenen Online-shop gegen. Stationär bietet die Gesellschaft ihren Kunden mit einer unvergleichbaren Sorti-mentsdarstellung ein einzigartiges Shoppingerlebnis.

Konsumverhaltensrisiken (Klasse C)

Änderungen im Konsumverhalten sowie sich verändernde Wettbewerbsbedingungen im Han-del, hervorgerufen durch die allgemeine Konjunkturlage, wirtschaftspolitische Rahmenbedin-gungen und Einkommensentwicklungen, erfordern die ständige Ausrichtung des Vertriebskon-zeptes an die Ansprüche der Kunden an Produktauswahl und Service.

Die Ausrichtung der Unternehmenspolitik erfolgt nicht zuletzt mittels gezielter Marktbeobach-tung und Einschätzung der Wettbewerbssituation, Trends im Verbraucherverhalten wie auch Verhaltensmuster der relevanten Zielgruppen. Als Anbieter eines exklusiven Produktportfolios fungiert LUDWIG BECK als Trendsetter und Vorreiter, der das Konsumverhalten der Zielgrup-pen zu seinen eigenen Gunsten beeinflussen kann.

Mit einer klaren Positionierung und Strategie nutzt LUDWIG BECK alle Chancen, die sich aus der permanenten Marktveränderung ergeben. Mit hoher Beratungsqualität und Sortimentstiefe können die Nischen des Fachgeschäfts belegt werden.

Saisonalitätsrisiken (Klasse C)

Der den Umsatz- und Saisonspitzen zeitlich deutlich vorgelagerte Wareneinkauf bedingt Liqui-ditätsbelastungen in Zeiten, die nicht zwingend mit hohen Umsatzerlösen/Zuflüssen liquider Mittel einhergehen. Diese Risiken aus Zahlungsstromschwankungen werden durch das Fi-nanzmanagement gesteuert und überwacht. Dabei finden die Instrumentarien des Cash-Ma-nagements ihren Einsatz.

3. LEISTUNGSWIRTSCHAFTLICHE RISIKEN

Lieferantenrisiken (Klasse C)

Als Unternehmen im Textileinzelhandel ist LUDWIG BECK auf verlässliche externe Dienstleis-ter angewiesen. Daraus ergeben sich verschiedene Risikofaktoren, wie Störungen beim Wa-renbezug, Verletzungen von Qualitäts-, Sicherheits- und Sozialstandards, ethische Fragwür-digkeit oder Ausbeutung der Umwelt. Um die vom Kunden gewünschten Produkte qualitativ hochwertig und in ausreichender Menge anbieten zu können, trifft LUDWIG BECK eine sorg-fältige Auswahl ihrer Lieferanten. Diese wird kontinuierlich auf den Prüfstand gestellt. Wegen der Vielzahl an gepflegten Kooperationen besteht zudem keine Abhängigkeit von einem ein-zelnen Kooperationspartner.

Logistikrisiken (Klasse C)

Ist die Wertschöpfungskette bei Warenlieferungen gestört, wirkt sich das unmittelbar auf die Verfügbarkeit der von LUDWIG BECK angebotenen Produkte aus. Wegen des breiten Sorti-ment-Spektrums können sich Risiken ergeben, die den Warenbestand als Ganzes gefährden.

Aus diesem Grund beobachtet LUDWIG BECK aufmerksam bestehende Lieferstrukturen und greift bei Bedarf regulierend ein.

4. FINANZRISIKEN

Finanzwirtschaftliche Risiken (Klasse B)

Durch die europäische Staatsschuldenkrise kann es in Zukunft auch für Industrie und Handel zu momentan nicht absehbaren Schwierigkeiten und Restriktionen bei der Kreditvergabe durch Banken kommen. Dies könnte bei einer weiteren Verschärfung und einem unter Druck stehen-den Bankensektor zu Liquiditätsengpässen führen. Welche finanzwirtschaftlichen Auswirkun-gen die Brexit-Entscheidung der Briten, die deutschen Unternehmen angedrohten Strafzölle oder die forcierte Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank haben könnten, ist ebenfalls nicht abzusehen und als Risiko zu bewerten.

Bei LUDWIG BECK gibt es einen zentralen Ansatz des finanziellen Risikomanagements zur Identifizierung, Messung und Steuerung von Risiken. Zwischen den Gesellschaften der LUD-WIG BECK Gruppe findet ein interner Finanzmittelausgleich statt, so dass kurzfristige Liquidi-tätsüberschüsse einzelner Gesellschaften zur Finanzierung des Geldbedarfs anderer Gesell-schaften genutzt werden. Dieser interne Finanzmittelausgleich trägt zu einer Reduzierung des Fremdfinanzierungsvolumens bei und hat somit eine positive Auswirkung auf das Zinsergebnis von LUDWIG BECK.

Die offene und zeitnahe Informationspolitik von LUDWIG BECK sowie die Gleichbehandlung aller Kreditgeber ist die Grundlage für das Vertrauen der Kreditgeber und die damit verbundene Bereitstellung der Kreditlinien. Zur Vermeidung von Konzentrationsrisiken ist das Kreditvolu-men auf mehrere Kreditgeber verteilt. Die solide Eigenmittelausstattung, die laufenden Cash-flows sowie die zur Verfügung stehenden Bankdarlehen sind Basis für die langfristige Unter-nehmensfinanzierung. Zinsrisiken werden durch die Mischung von Laufzeiten sowie von fest und variabel verzinslichen Positionen gesteuert. Zur Sicherung des zukünftigen Kapitalbedarfs überprüft das Finanzmanagement regelmäßig auch alternative Finanzierungsmöglichkeiten.

Forderungsausfallrisiko (Klasse C)

Einem Forderungsausfallrisiko ist die Gesellschaft derzeit nur in verhältnismäßig geringem Maße ausgesetzt. Die Risiken aus Kreditkartenzahlungen liegen im Wesentlichen bei den Kre-ditkartenanbietern. Die Überwachung der Forderungen aus EC-Kartenumsätzen ist an einen externen Dienstleister ausgelagert. Risiken im baren Zahlungsverkehr sind aufgrund imple-mentierter Kontrollmechanismen gering.

Liquiditätsrisiko (Klasse C)

Ein Liquiditätsrisiko resultiert aus unzureichend verfügbaren Mitteln, um finanzielle Verpflich-tungen fristgerecht zu erfüllen. Bei LUDWIG BECK bestehen solche Verpflichtungen insbeson-dere in der Ablösung fälliger Finanzverbindlichkeiten. Die Liquidität der LUDWIG BECK AG wird fortlaufend überwacht und geplant. Die Gesellschaft verfügt regelmäßig über die flüssigen Mittel, um ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Des Weiteren können kurzfristig Kreditlinien sowie Kontokorrentkredite in Anspruch genommen werden. Die Basis hierfür ist eine solide Finanzierung. Die Gesellschaft verfügt grundsätzlich über einen starken operativen Cashflow, liquide Mittel und ungenutzte Kreditlinien. Im Zuge der Auswir-kungen der COVID-19-Pandemie war der operative Cashflow deutlich negativ belastet. Zur Abfederung der Negativfolgen der Pandemie und zur Sicherung der Liquidität hat die Gesell-schaft im Geschäftsjahr ein mittelfristiges LfA-Darlehen aufgenommen. Durch vorausschau-ende Liquiditätsplanung wird sichergestellt, dass LUDWIG BECK jederzeit zahlungsfähig ist.

5. SONSTIGE RISIKEN

IT-Risiken (Klasse B)

IT-Risiken bestehen primär in der Notwendigkeit der permanenten Verfügbarkeit der Kassen-und Rechnersysteme und des dahinterliegenden Netzwerks sowie der Integrität der Daten, wie in potenziellen externen Angriffen auf die IT-Systeme. Qualität und Sicherheit der Prozesse im Bereich der Datenverarbeitung werden über eine Kombination von externen und internen Leis-tungen gewährleistet. Ein effektives IT-Management sorgt dafür, dass die EDV-Systeme jeder-zeit verfügbar sind und Vorkehrungen zum Schutz vor externen Angriffen getroffen werden.

Aufgrund der wachsenden Bedeutung dieses Bereichs hat das Management eine Cyberversi-cherung abgeschlossen, um das Unternehmen für den Ernstfall abzusichern.

Personalrisiken (Klasse C)

Mitarbeiter sind einer der entscheidenden Erfolgsfaktoren. Neben der Schaffung eines positi-ven Arbeitsumfeldes stehen die betriebliche Aus- und Weiterbildung und die Förderung von Nachwuchsführungskräften im Mittelpunkt der Personalarbeit. Die Förderung von Mitarbeitern in Kombination mit Führungsgrundsätzen reduziert das Risiko der Personalfluktuation und si-chert sowohl den hohen Qualifikationsstandard als auch die Serviceorientierung der Mitarbei-ter.

Rechtliche und steuerliche Risiken (Klasse C)

Rechtliche und steuerliche Risiken bestehen für LUDWIG BECK durch mögliche Verstöße ge-gen gesetzliche Bestimmungen. Die Beachtung der aktuellen Gesetzeslage sowie bevorste-hender Gesetzesänderungen steht dabei im Fokus der Gesellschaft. Die Einbindung externer Berater hilft, dieses Risiko zu minimieren und regelmäßig notwendige Anpassungen an die sich stets ändernde Gesetzeslage vorzunehmen. Grundsätzlich unterliegen alle wesentlichen Ver-träge einer juristischen Vorprüfung.

Gerichts- oder Schiedsverfahren, die einen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage von LUDWIG BECK haben könnten, sind nach Kenntnis der Gesellschaft weder anhängig noch angedroht. Insofern ist keine Beeinträchtigung der Geschäftsentwicklung zu erwarten.

Für Schadensfälle und Haftungsrisiken besteht ausreichender Versicherungsschutz, dessen Voraussetzungen und Bedingungen einer kontinuierlichen internen und externen Bewertung unterliegen.

Compliance-Risiken (Klasse C)

Die Einhaltung einer Vielzahl von Rechtsordnungen und -verfügungen erfordert von einem in-ternational aktiven Unternehmen ein hohes Maß an Aufmerksamkeit und Integrität auf jeder Mitarbeiterposition. Compliance-Risiken können beispielsweise aus Korruption im Umgang mitBehörden, aus Zuwiderhandlungen im Datenschutz oder bei der Nichteinhaltung des Arbeits-rechts erwachsen. Damit Verstöße praktisch ausgeschlossen sind, schult LUDWIG BECK seine Mitarbeiter gründlich und sorgt für ein waches Compliance-Bewusstsein.

Zur Unterstützung und Risikominimierung hat LUDWIG BECK zusätzlich eine externe Compli-ance-Beauftragte bestellt.

6. GESAMTBEWERTUNG DER RISIKOSITUATION

Das Management von LUDWIG BECK hält zum gegenwärtigen Zeitpunkt grundsätzlich die oben genannten Risiken für beherrschbar. Gegenwärtig sind außer dem Risiko einer Pandemie keine Risiken auszumachen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten. Da-gegen besteht weiterhin eine Vielfalt an Chancen, die der Vorstand wachstums- und ertrags-fördernd nutzen wird. Zu diesen gehört nicht zuletzt die sich im Besitz der Gesellschaft befin-dende Immobilie am Münchner Marienplatz, eine der gefragtesten Verkaufslagen Europas.

LUDWIG BECK trägt alle unternehmerischen Risiken für den Ablauf von Kernprozessen sowie unterstützenden Prozessen des Konzerns selbst. Diese Verantwortlichkeit gilt jedoch nur für Risiken, deren Beherrschbarkeit feststeht, und für Maßnahmen, die einen Beitrag zur Wertstei-gerung der Gesellschaft leisten. In diese Kategorie fallen strategische Modelle, Entscheidun-gen über die Eröffnung neuer Geschäftsfelder oder der Ein- und Verkauf von Produkten. Davon abgesehen geht LUDWIG BECK prinzipiell keine Risiken ein.

Sollte sich das COVID-19-Pandemiegeschehen mit weiteren Einschränkungen und sogar ei-nem weiteren Lockdown im Jahr 2021 fortsetzen, könnte durchaus auch LUDWIG BECK in eine Situation geraten, die die Substanz des Unternehmens angreifen könnte.

CHANCENBERICHT

Auch wenn das laufende Geschäftsjahr 2021 bereits mit einem Lockdown gestartet ist, bietet es LUDWIG BECK nutzbare Chancen für eine erfolgreiche Geschäftsentwicklung. Unter der Annahme, dass durch Impfungen das Pandemiegeschehen im Laufe des Jahres in den Griff bekommen werden kann und somit mit keinem weiteren Lockdown gerechnet werden muss, wird LUDWIG BECK deutlich mehr Umsatzchancen generieren als im Vorjahr. Zudem könnten mit zunehmendem Tourismus und einem normalen Weihnachtsgeschäft deutlich bessere Er-träge erzielt werden.

Ein weiterer Punkt ist, das Onlineangebot von LUDWIG BECK weiterhin auszubauen und vor allem im Bereich Fashion Online zu wachsen. Das Wachstum resultiert unter anderem aus einer hohen Konsumfreudigkeit der Verbraucher. Auch in Zeiten des Strukturwandels im Mo-dehandel kann LUDWIG BECK im Onlinebereich die Chancen auf Wachstumspotenziale wahr-nehmen. Zudem wird sich LUDWIG BECK 2021 auf sein 160-jähriges Jubiläum fokussieren und mit Marketingaktivitäten wieder die Aufmerksamkeit auf das umsatzstarke Stammhaus am Münchner Marienplatz lenken. Hier gibt es Entwicklungschancen, die auf der permanenten Optimierung der Servicekompetenz sowie einer starken Fokussierung auf Sortimente, Marken und Kooperationen aufbauen. Der von Kunden als gleichsam magisch empfundene Shopping-Erlebniswert im "Kaufhaus der Sinne", beruht auf einer besonderen Verkaufsatmosphäre, die im stationären sowie virtuellen Wettbewerb in Deutschland einzigartig ist. Auch das im Jahr 2020 gestartete Kundenbindungsprogramm von LUDWIG BECK bietet Chancen. Durch die Ludwig Beck Card kann die Kundenbindung deutlich gestärkt, ausgebaut und erhöht werden.

Kunden profitieren von persönlichen und attraktiven Angeboten. Dadurch steigt die Konsum-bereitschaft von Inhabern der Ludwig Beck Card.

V. INTERNES KONTROL- UND RISIKOMANGEMENTSYSTEM

Zur Sicherung einer den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Rechnungslegung führt LUDWIG BECK interne Kontrollen durch. Der Konzernrechnungslegungsprozess wird durch einheitliche Leitungsmaßnahmen und Vorschriften sowie klar definierte Prozessabläufe ge-steuert. Für die zu differenzierenden Geschäftsvorfälle bestehen ein einheitlicher Kontenrah-men und Buchungsanweisungen. Zusätzlich erfolgt die Steuerung durch eine klare Zuordnung der Funktionen der verschiedenen Rechnungslegungsprozesse. Große Bereiche der zu erfas-senden Rechnungslegungssachverhalte sind automatisiert.

Für den Konzernrechnungslegungsprozess kann auf alle Buchhaltungen von zu konsolidieren-den Unternehmen zugegriffen werden. Zur Überwachung der Einhaltung von Vorschriften stützt sich LUDWIG BECK hauptsächlich auf prozessintegrierte Überwachungsmaßnahmen.

Diese werden unterschieden nach laufenden automatischen Kontrollen, wie z.B. der Funkti-onstrennung und der Zugriffsbeschränkung auf Buchungskreise für nicht autorisierte Mitarbei-ter, sowie nach integrierten Kontrollen innerhalb der Arbeitsabläufe. Letztere werden z.B. durch Automatikbuchungen und fest hinterlegte Schlüssel gewährleistet, aber auch durch automati-sierte Buchungsabläufe und Übernahmen des gesamten Umsatzprozesses (Kassensysteme).

Das konzernrechnungslegungsbezogene Risikomanagementsystem von LUDWIG BECK re-gelt die laufende Überwachung von Risiken der Falschdarstellung, die vor allem aus neuen Geschäftsprozessen oder aus gesetzlichen Änderungen entstehen können. Diese Risiken wer-den dadurch begrenzt, dass Buchungssachverhalte aus ungewöhnlichen Geschäftsvorfällen grundsätzlich auf Leitungsebene entschieden werden. Auf Leitungsebene erfolgt überdies ein permanenter Fortbildungsprozess hinsichtlich Änderungen von Rechnungslegungsvorschrif-ten. Dazu werden externe Dienstleister zur zeitnahen Übermittlung von Literaturgrundlagen sowie im Zweifelsfall externe Berater zur Umsetzung von Änderungen und deren Integration in bestehende Prozesse herangezogen.

VI. PROGNOSEBERICHT

Weltwirtschaft, deutsche Konjunktur und LUDWIG BECK unter unsicheren Vorzeichen

Aufgrund der COVID-19-Pandemie mit weiterhin unwägbarem Infektionsgeschehen und den daraus resultierenden Folgen für die Weltwirtschaft, die deutsche Wirtschaft, den Einzelhandel und LUDWIG BECK im Besonderen ist nicht abschätzbar, in welchem Umfang die Konjunktur weiterhin negativ beeinflusst wird.

Durch den erneuten Lockdown Mitte Dezember 2020 und die Ungewissheit über die weitere Entwicklung sieht das Management zu diesem Zeitpunkt keine Möglichkeit, eine seriöse Prog-nose zu Umsatz und Ertrag für das Geschäftsjahr 2021 abzugeben. Es ist nicht einzuschätzen, in welchem Umfang die Umsatz- und Ertragssituation von LUDWIG BECK durch die anhal-tende Pandemielage beeinflusst wird. Die Schließung des Kaufhauses, das Ausbleiben von Kunden insb. Touristen, Lieferantenengpässe oder mögliche weitere behördliche Maßnahmen können auch das Geschäftsjahr 2021 weiter erheblich negativ beeinflussen.

Derzeit gehen die Meldungen dahin, dass erste Lockerungen ab dem 8. März 2021 zu erwarten sind. Der Vorstand geht davon aus, dass sich erst nach einer flächendeckenden Impfung das Pandemiegeschehen deutlich entspannt und eine Rückkehr zu einem normalen Geschäftsall-tag möglich ist.

VII. ERGÄNZENDE ANGABEN

1. ANGABEN NACH § 289A ABS. 1 HGB

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) der LUDWIG BECK AG ist in 3.695.000 Stückaktien (Stammaktien) eingeteilt. Die Stückaktien lauten auf den Inhaber. Der rechnerische Anteil der Aktien am Grundkapital beträgt 2,56 € pro Stückaktie. Direkte und indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10 von Hundert der Stimmrechte überschreiten, sind im Folgenden dargestellt.

Direkte und indirekte Beteiligungen

Die aufgeführten Gesellschaften und Personen halten nach Kenntnis der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung direkt oder indirekt mehr als 10 von Hundert der Stimm-rechte an LUDWIG BECK:

  • - Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH, Reichenschwand, 25,7% (direkt)

  • - INTRO-Verwaltungs GmbH, Reichenschwand, 25,2% (direkt)

  • - Hans Rudolf Wöhrl Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG, Reichenschwand, 25,7% (indi-rekt)

  • - Hans Rudolf Wöhrl Beteiligungs GmbH, Reichenschwand, 25,7% (indirekt)

  • - Herr Hans Rudolf Wöhrl, Deutschland, 50,9% (indirekt)

  • - BG Heppenheim Grundstücks GmbH, Grasbrunn, 24,0% (direkt)

  • - Herr Alfons Doblinger, Deutschland, 24,38% (direkt und indirekt)

Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Ab-berufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung

Laut Satzung und gesetzlichen Vorschriften werden die Mitglieder des Vorstands vom Auf-sichtsrat bestellt und abberufen. Die Zahl der Mitglieder wird durch den Aufsichtsrat festgesetzt.

Der Vorstand besteht gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 03. Juni 2019 aus mindes-tens einer Person. Jede Satzungsänderung bedarf eines Beschlusses der Hauptversammlung (§ 179 Abs. 1 AktG).

§ 16 Abs. 3 der Satzung sieht vor, dass zur Beschlussfassung in der Hauptversammlung die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen und gegebenenfalls zusätzlich die einfache Mehrheit des vertretenen Grundkapitals genügt, sofern nicht das Gesetz oder die Satzung zwingend größere Mehrheiten oder weitere Erfordernisse vorschreibt. Dies ist insbesondere bei Beschlussfassungen betreffend eine Änderung des Unternehmensgegenstandes und bei Kapitalmaßnahmen mit Bezugsrechtsausschluss der Fall. Der Aufsichtsrat ist nach § 12 Abs. 2 der Satzung zu Änderungen der Satzung, die nur die Fassung betreffen, befugt.

Weitere Sachverhalte nach § 289a Abs. 1 HGB

Zu den übrigen Sachverhalten nach § 289a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Nr. 4, Nr. 5, Nr. 8 und Nr. 9

HGB sind mangels Einschlägigkeit keine Angaben zu machen.

2. ANGABEN GEMÄSS § 312 AktG (ABHÄNGIGKEITSBERICHT)

Da mit dem Großaktionär kein Beherrschungsvertrag besteht, war der Vorstand von LUDWIG BECK zur Aufstellung eines Berichts über die Beziehung zu verbundenen Unternehmen ge-mäß § 312 Abs. 3 AktG verpflichtet. Der Abhängigkeitsbericht enthält folgende Schlusserklä-rung:

"Nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt bekannt waren, in dem Rechtsgeschäfte mit den verbundenen Unternehmen vorgenommen und Maßnahmen auf Veranlassung oder im Inte-resse dieser Unternehmen getroffen oder unterlassen wurden, hat die Gesellschaft bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist auch durch getroffene oder unterlassene Maßnahmen nicht benachteiligt worden."

3. ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG NACH § 289F HGB

Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB ist auf der Inter-netseite der Gesellschaft im Bereich Investor Relations unter dem Menüpunkt Corporate Governance auf der Seite Erklärung zur Unternehmensführung öffentlich zugänglich gemacht worden.

München, 17. Februar 2021

Der Vorstand

Christian Greiner

Jens Schott

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben den Jahresschluss der LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft, München, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungs-methoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der LUDWIG BECK am Rat-hauseck - Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft, München, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnen Erkenntnisse

- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächli-chen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und

-

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chan-cen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden: "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deut-schen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschluss-prüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungs-vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Über-einstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufs-rechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Überein-stimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsur-teile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE IN DER PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prü-fungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Umsatzrealisierung

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt: Gemäß IDW PS 261 Tz 67, muss der Abschlussprüfer immer damit rechnen, dass Risiken wesentlicher falscher Angabe in der Umsatzrealisierung liegen können und dass diese Risiken als bedeut-same Risiken zu behandeln sind.

Prüferisches Vorgehen: Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Ausgestaltung der rech-nungslegungsbezogenen internen Kontrollen im Bereich Verkauf/Warenumsatzerlöse beur-teilt und deren Wirksamkeit in Stichproben geprüft. Insbesondere haben wir die Schnittstelle zwischen Kassensystem und Finanzbuchhaltung geprüft sowie die Systematik der Verbu-chung von Zahlungseingängen und deren Abstimmung mit den Warenumsätzen nachvollzo-gen. Des Weiteren haben wir die Umsatzerlöskonten auf etwaige manuelle Umsatzerlösbu-chungen hin durchgesehen.

Aufgrund des Geschäftsmodells von LUDWIG BECK, das den Verkauf von Handelswaren gegen Bar- oder Kartenzahlung über ein an das Finanzbuchhaltungssystem angeschlosse-nes Kassensystem zum Gegenstand hat, sowie die eingerichteten internen Prozesse und Kontrollen im Bereich Verkauf/Warenumsätze sehen wir das Risiko wesentlicher falscher Angaben in Bezug auf die Umsatzrealisierung nach Durchführung unserer Prüfungshandlun-gen als nicht bedeutsam an. Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendun-gen hinsichtlich der Umsatzrealisierung ergeben.

Verweis auf zugehörige Angaben: Die Warenumsatzerlöse sind im Anhang in Kapitel C. (12) "Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung - Umsatzerlöse" dargestellt. Das interne Kontrollsystem wird im Abschnitt V. "Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem" des Lageberichts erläutert.

Bewertung der Handelswaren

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt: Die Bilanzierung der Handelswaren erfolgt zu Anschaffungskosten, vermindert um Abschläge für Alter und Schwergängigkeit (modisches Risiko) sowie den gewährten Skonto. Des Weiteren wurde zum 31. Dezember 2020 erstmals ein Sonderabschlag auf Ware der aktuellen Herbst-/Wintersaison vorgenommen, da die noch vorhandenen Bestände aufgrund des aktuellen Lockdowns nicht wie geplant veräußert werden konnten oder werden können. Dieser Bewer-tungsansatz ist aus unserer Sicht ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt, da die Be-messung dieser Abschläge Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen hin-sichtlich der im Folgejahr auf die Warenbestände tatsächlich zu gewährenden Preisnachlässe sowie der bis zum Verkauf der Waren voraussichtlich noch entstehenden Veräußerungskos-ten erfordert.

Prüferisches Vorgehen: Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Ausgestaltung der rech-nungslegungsbezogenen internen Kontrollen im Bereich der Warenwirtschaft beurteilt und deren Wirksamkeit in Stichproben geprüft. Darauf aufbauend haben wir die vorgenommenen Abschläge auf Basis risikoorientiert ausgewählter Stichproben anhand einer retrograden Be-wertung nachvollzogen. Darüber hinaus haben wir die Abschläge auf Grundlage der in der Zeit nach dem Abschlussstichtag gewährten Preisnachlässe plausibilisiert. Die dem Sonder-abschlag zugrunde liegenden Annahmen haben wir ebenfalls auf Plausibilität geprüft.

Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Bewer-tung der Handelswaren ergeben.

Verweis auf zugehörige Angaben: Die von LUDWIG BECK bei der Bilanzierung der Handels-waren angewandten Bilanzierungsgrundsätze sind im Anhang in den Kapiteln A. 1. "Bilanzie-rungs- und Bewertungsmethoden" sowie B. (2) "Angaben und Erläuterungen zur Bilanz - Vorräte" dargestellt.

SONSTIGE INFORMATIONEN

Die gesetzlichen Vertreter sind für folgende sonstige Informationen verantwortlich, die uns voraussichtlich nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt wer-den:

  • - Corporate Governance Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Ko-dex,

  • - Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB; LUDWIG BECK erstellt eine zu-sammengefasste Erklärung und Konzernerklärung zur Unternehmensführung, die gemäß § 289f Abs. 1 Satz 2 HGB auf der Internetseite des Unternehmens veröffentlicht wird.

  • - Erklärung nach §§ 264 Abs. 2 Satz 3 und 289 Abs. 1 Satz 5 HGB und

  • - die übrigen Teile des Geschäftsberichts für das Geschäftsjahr 2020, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungs-vermerks hierzu.

Der Aufsichtsrat ist für folgende sonstige Informationen verantwortlich, die uns voraussichtlich nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt werden:

- Bericht des Aufsichtsrats.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerungen hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informa-tionen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

  • - wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lagebe-richtsangaben oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

  • - anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als not-wendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwort-lich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortfüh-rung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie da-für verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung derUnternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gege-benheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzli-chen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zu-treffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschrif-ten zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lage-bericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstel-lungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesell-schaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzli-chen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zu-treffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Ab-schlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden alswesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffe-nen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsich-tigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnach-weise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwir-ken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

  • - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrun-gen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Um-ständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil über die Wirksam-keit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

  • - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

  • - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertre-tern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstä-tigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeut-same Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben

unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

  • - beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Ge-schäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

  • - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Geset-zesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

  • - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zu-kunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prü-fungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen An-nahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unver-meidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Anga-ben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, ein-schließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen wer-den kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER FÜR ZWECKE DER OFFENLEGUNG ERSTELLTEN ELEKTRONISCHEN WIEDERGABEN DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS NACH § 317 ABS. 3B HGB

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3b HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchge-führt, ob die in der beigefügten Datei ludwigbeck_187696.zip (Hashwert SHA256 11A57AC64B5DF93BAD43B2CB5DA12D055437226174EE2DE89CA8762F3AD2905A) ent-haltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesent-lichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften er-streckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten beigefügten Datei enthal-tenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehen-den "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" enthaltenenPrüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 hinaus geben wir keinerlei Prü-fungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen Wieder-gaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3b HGB unter Beachtung des Entwurfs des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3b HGB (IDW EPS 410) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" wei-tergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Quali-tätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Quali-tätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lagebe-richts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrol-len, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vor-gaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind zudem verantwortlich für die Einreichung der ESEF-Unterlagen zusammen mit dem Bestätigungsvermerk und dem beigefügten geprüften Jahresabschluss und geprüften Lagebericht sowie weiteren offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemä-ßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsich-tigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prü-fungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachwei-se, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu die-nen.

  • - gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Um-ständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.

  • - beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.

  • - beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des ge-prüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts ermöglichen.

ÜBRIGE ANGABEN GEMÄSS ARTIKEL 10 EU-APRVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 28. Juli 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 1. Dezember 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2009 als Abschlussprüfer der LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft, München, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Peter Häussermann.

München, 17. März 2021

BTU TREUHAND GmbH WirtschaftsprüfungsgesellschaftClemens Dornseifer WirtschaftsprüferPeter Häussermann Wirtschaftsprüfer

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Ludwig Beck am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier AG published this content on 24 March 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 24 March 2021 16:54:04 UTC.