Juni 2021, 00:00 Uhr (MESZ) ('Nachweisstichtag'), beziehen.

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft erhalten die

teilnahmeberechtigten Aktionäre Zugangskarten, auf denen die Zahl ihrer Stimmen verzeichnet und die

erforderlichen Login-Daten für das Online-Portal abgedruckt sind.

Bedeutung des Nachweisstichtages (Record Date)

Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des

Teilnahme- und Stimmrechts in der virtuellen Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für

die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer

einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem

Record Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date erworben

haben, können somit nicht an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen, sofern sie hierzu nicht von

einem Aktionär bevollmächtigt werden. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis

erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des

Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat

keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl.

Dividendenberechtigung.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten oder mittels elektronischer Briefwahl


                            Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 
                            Aktionäre, die nicht selbst an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen, können ihr 
                            Stimmrecht und ihre versammlungsbezogenen Rechte in der Hauptversammlung durch einen 
                            Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine 
                            fristgerechte Anmeldung und ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes - wie 
                            vorstehend beschrieben - erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, 
                            kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
                            Aktionäre können einen Intermediär (z.B. ein Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung 
                            oder eine andere Person ihrer Wahl zur Ausübung von Stimmrechten und ihrer sonstigen Rechte 
                            in der virtuellen Hauptversammlung bevollmächtigen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr 
                            Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der 
                            Textform (§ 126b BGB). Für die Bevollmächtigung bitten wir unsere Aktionäre, das auf der 
                            Zugangskarte vorgesehene Vollmachtsformular, im Internet unter 
                            https://www.lopesan.com/de/unternehmen/rechtliche-informationen-lsi/

zur Verfügung gestellte Vollmachtsformular zu verwenden. Ein Vollmachtsformular wird den

Aktionären auf Verlangen auch von der Gesellschaft übersandt.

Bei der Bevollmächtigung eines Intermediärs (z.B. Kreditinstitute), einer

Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberater oder einer diesen nach § 135 AktG

gleichgestellten Person oder Institution gelten Besonderheiten; die Aktionäre werden

gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer

von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

Aktionäre können auch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter

bevollmächtigen. Auch in diesem Jahr bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft

benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zur

Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. Soweit die von der Gesellschaft benannten

Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen dazu eine Vollmacht und in jedem

Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter

sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem

a) Ermessen ausüben. Soweit zu einzelnen Tagesordnungspunkten keine Weisung erteilt wird,

werden sich die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten.

Bevollmächtigte einschließlich bevollmächtigter Intermediäre (z.B. Kreditinstitute),

Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder einer diesen nach § 135 AktG

gleichgestellten Person oder Institution können sich, vorbehaltlich abweichender

Bestimmungen des Vertretenen, ebenfalls nach Maßgabe ihrer Weisungen durch die von der

Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bei der Ausübung des Stimmrechts vertreten 2. lassen.

Bevollmächtigungen unter Verwendung des Vollmachtsformulars, auch solche an die von der

Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, müssen der Gesellschaft, eingehend spätestens

bis zum Ablauf des 14. Juli 2021, 24:00 Uhr (MESZ), an folgende Adresse übermittelt oder an

die nachfolgend angegebene Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse (z. B. als eingescannte Datei

im pdf-Format) gesendet werden:


                                          LS INVEST AG 
                                          c/o Computershare Operations Center 
                                          80249 München 
                                          Fax: +49 (0) 89 30903-74675 
                                          E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 

Erfolgt die Bevollmächtigung nicht unter fristgerechter Übermittlung wie vorstehend

beschrieben über das Vollmachtsformular, gilt mit Blick auf eine gegenüber dem

Bevollmächtigten erteilte Bevollmächtigung das Folgende: Durch Verwendung des

Online-Portals erklärt der Bevollmächtigte, dass er ordnungsgemäß bevollmächtigt wurde.

Aktionäre können außerdem über das Online-Portal Vollmachten an die von der Gesellschaft

benannten Stimmrechtsvertreter erteilen. Um die Briefwahlstimmen mittels Online-Portal

übermitteln zu können, bedarf es der Zugangskarte, auf der die erforderlichen Login-Daten

aufgedruckt sind. Bevollmächtigungen, Vollmachtsnachweise sowie die Erteilung von Weisungen

an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können über das Online-Portal

auch über den 14. Juli 2021 hinaus, auch während der Hauptversammlung, noch bis zur

Schließung der Abstimmungen durch den Versammlungsleiter übermittelt, widerrufen und

geändert werden.

Verfahren für die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch elektronische Briefwahl ausüben.

Elektronische Briefwahlstimmen können ausschließlich im Wege elektronischer Kommunikation

über das Online-Portal unter der oben unter Ziffer III. angegebenen Internetseite abgegeben

werden. Elektronische Briefwahlstimmen können über das Online-Portal bis zur Schließung der

Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter übermittelt,

widerrufen oder geändert werden.

b)

Auch im Fall der elektronischen Briefwahl sind eine fristgemäße Anmeldung und der

Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Bevollmächtigte Intermediäre (z.B.

Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder diesen nach § 135 AktG

gleichgestellte bevollmächtigte Rechtsträger können sich ebenfalls der elektronischen

Briefwahl bedienen.

Um die Briefwahlstimmen mittels Online-Portal übermitteln zu können, bedarf es der

Zugangskarte, auf der die erforderlichen Login-Daten aufgedruckt sind.

Recht zur Ergänzung der Tagesordnung

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 02, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)