Gemäß der geänderten und neu gefassten Aktionärsvereinbarung vom 6. Februar 2017 in der Fassung vom 28. Oktober 2021 (die Aktionärsvereinbarung) zwischen Wengen Alberta, Limited Partnership, der Gesellschaft und den anderen Vertragsparteien hat KKR nicht mehr das Recht, einen Direktor der Gesellschaft zu ernennen, wenn KKR nicht mehr mindestens 5.357.142 Aktien der Gesellschaft besitzt, und der zuvor von KKR ernannte Direktor muss aus dem Verwaltungsrat der Gesellschaft ausscheiden. Mit dem Abschluss des Secondary Offering hat KKR aufgehört, eine Anzahl von Aktien zu besitzen, die ausreicht, um sein Recht auf Benennung eines Verwaltungsratsmitglieds aufrechtzuerhalten. Dementsprechend hat Herr William Cornog, der zuvor von KKR gemäß der Aktionärsvereinbarung benannte Direktor, am 17. November 2022 seinen Rücktritt als Direktor des Unternehmens mit Wirkung zum Abschluss der Zweitplatzierung am 22. November 2022 eingereicht.