Synopse der beabsichtigten Satzungsänderung1
Aktuelle Fassung der Satzung | Beabsichtigte Neufassung | ||||
(Stand: Mai 2023) | (Beschlussvorschlag an die Hauptversammlung | ||||
am 24. Mai 2024) | |||||
Zu Tagesordnungspunkt 8
§ 15 (Teilnahmeberechtigung) Absatz 2 der Satzung
Darüber hinaus müssen die Aktionäre ihre Berechti- | Darüber hinaus müssen die Aktionäre ihre Berechti- |
gung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und | gung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und |
zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu | zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu |
bedarf es eines Nachweises ihres Anteilsbesitzes | bedarf es eines Nachweises ihres Anteilsbesitzes |
durch den Letztintermediär in Textform in deutscher | durch den Letztintermediär in Textform in deutscher |
oder englischer Sprache. Ein Nachweis des Anteils- | oder englischer Sprache. Ein Nachweis des Anteils- |
besitzes durch den Letztintermediär gemäß den An- | besitzes durch den Letztintermediär gemäß den An- |
forderungen des § 67c Abs. 3 AktG reicht aus. Der | forderungen des § 67c Abs. 3 AktG reicht aus. Der |
Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwan- | Nachweis hat sich auf den Geschäftsschluss des |
zigsten Tages vor der Versammlung zu beziehen. Er | zweiundzwanzigsten Tages vor der Versammlung |
muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung | zu beziehen. Er muss der Gesellschaft unter der in |
hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage | der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse min- |
vor der Hauptversammlung zugehen, wobei der Tag | destens sechs Tage vor der Hauptversammlung zu- |
des Zugangs nicht mitzurechnen ist. | gehen, wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurech- |
nen ist. | |
1 Die beabsichtigte Änderung ist durch Fettdruck hervorgehoben.
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