Synopse der beabsichtigten Satzungsänderung1

Aktuelle Fassung der Satzung

Beabsichtigte Neufassung

(Stand: Mai 2023)

(Beschlussvorschlag an die Hauptversammlung

am 24. Mai 2024)

Zu Tagesordnungspunkt 8

§ 15 (Teilnahmeberechtigung) Absatz 2 der Satzung

Darüber hinaus müssen die Aktionäre ihre Berechti-

Darüber hinaus müssen die Aktionäre ihre Berechti-

gung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und

gung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und

zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu

zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu

bedarf es eines Nachweises ihres Anteilsbesitzes

bedarf es eines Nachweises ihres Anteilsbesitzes

durch den Letztintermediär in Textform in deutscher

durch den Letztintermediär in Textform in deutscher

oder englischer Sprache. Ein Nachweis des Anteils-

oder englischer Sprache. Ein Nachweis des Anteils-

besitzes durch den Letztintermediär gemäß den An-

besitzes durch den Letztintermediär gemäß den An-

forderungen des § 67c Abs. 3 AktG reicht aus. Der

forderungen des § 67c Abs. 3 AktG reicht aus. Der

Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwan-

Nachweis hat sich auf den Geschäftsschluss des

zigsten Tages vor der Versammlung zu beziehen. Er

zweiundzwanzigsten Tages vor der Versammlung

muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung

zu beziehen. Er muss der Gesellschaft unter der in

hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage

der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse min-

vor der Hauptversammlung zugehen, wobei der Tag

destens sechs Tage vor der Hauptversammlung zu-

des Zugangs nicht mitzurechnen ist.

gehen, wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurech-

nen ist.

1 Die beabsichtigte Änderung ist durch Fettdruck hervorgehoben.

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Lanxess AG published this content on 09 April 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 25 April 2024 07:59:04 UTC.