KTG Energie AG: Entscheidung über Bestätigung des Insolvenzplans erfolgt durch das
Insolvenzgericht am 10. Februar 2017

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KTG Energie AG: Entscheidung über Bestätigung des Insolvenzplans erfolgt
durch das Insolvenzgericht am 10. Februar 2017

06.02.2017 / 12:10
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Entscheidung über Bestätigung des Insolvenzplans erfolgt durch das
Insolvenzgericht am 10. Februar 2017


Oranienburg, 6. Februar 2017 - Die Gläubiger der KTG Energie AG (Aktie:
ISIN DE000A0HNG53 / Unternehmensanleihe: ISIN DE000A1ML257) haben am
vergangenen Freitag, den 3. Februar 2017, in der vom Amtsgericht Neuruppin
anberaumten Gläubigerversammlung über den Insolvenzplan abgestimmt.
Insgesamt fünf Gläubigergruppen hatten über die Annahme des vom Vorstand
erarbeiteten Plans zur Entschuldung und damit zum Fortbestand der
Gesellschaft zu entscheiden.

Im Ergebnis haben vier der fünf im Insolvenzplan angelegten
Gläubigergruppen mehrheitlich für die Umsetzung des Insolvenzplans votiert.
Da in der Gruppe der Anleihegläubiger die Mehrheit verfehlt wurde, obliegt
es nun dem zuständigen Amtsgericht, über die Bestätigung des Plans zu
entscheiden. Das Gericht hat den Termin zur Verkündung einer Entscheidung
auf Freitag, den 10. Februar 2017 anberaumt.

Die Gläubiger haben sich derweil für die Aufrechterhaltung der
Eigenverwaltung ausgesprochen. Das Gericht hat den Antrag auf Aufhebung des
Beschlusses gemäß § 78 InsO entsprechend zurückgewiesen.



Kontakt:
Investor Relations / Presse
Thomas Feldmann
Telefon: +49 3301 575 239
E-Mail: investor@ktg-energie.de


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