KTG Energie AG: Abstimmung über den Insolvenzplan für den 3. Februar 2017
anberaumt

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KTG Energie AG: Abstimmung über den Insolvenzplan für den 3. Februar 2017
anberaumt

16.01.2017 / 11:21
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KTG Energie AG: Abstimmung über den Insolvenzplan für den 3. Februar 2017
anberaumt

  - Insolvenzplan ist auf Sanierung und Fortführung der KTG Energie AG
    ausgerichtet

  - Finanzielles Engagement zweier Planinvestoren ermöglicht Quotenzahlung
    an die Gläubiger

  - Indikative Angebote weiterer Investoren im Rahmen des M&A Prozesses
    liegen vor

Oranienburg, 16. Januar 2017 - Das Amtsgericht Neuruppin (Insolvenzgericht)
hat den vom Vorstand der KTG Energie AG (Aktie: ISIN DE000A0HNG53 /
Unternehmensanleihe: ISIN DE000A1ML257) eingereichten Insolvenzplan zur
Einsichtnahme niedergelegt und den Erörterungs- und Abstimmungstermin für
den 3. Februar 2017 im Anschluss an die bereits terminierte
Gläubigerversammlung anberaumt. Den Antrag einiger Gläubiger auf
Durchführung einer vorzeitigen Gläubigerversammlung hat das
Insolvenzgericht abgelehnt.

Die Einladung und der Insolvenzplan werden allen Gläubigern - sofern sie
ihre Forderungen beim gerichtlich bestellten Sachwalter bis zum 24. Januar
2017 anmelden - zugesandt. Zudem kann der Insolvenzplan nach Registrierung
und Erhalt einer persönlichen PIN über www.leonhardt-rattunde.de/index.php/
de/insolvenzverwaltung/glaeubigerinformationen.html abgerufen werden.

Der Insolvenzplan sieht vor, dass zwei Planinvestoren, je eine
Tochtergesellschaft des KTG Energie-Mehrheitsaktionärs, der Gustav-Zech-
Stiftung, und der Zech-Gruppe, Beiträge in das Vermögen der Gesellschaft
leisten und so die Fortführung der KTG Energie Gruppe ermöglichen. Einer
der beiden Investoren hatte bereits im Oktober 2016 ein Massedarlehen in
Höhe von insgesamt EUR 24,95 Mio. zur Aufrechterhaltung des operativen
Geschäftsbetriebs zur Verfügung gestellt. Bei den nun vorgesehenen
Kapitalmaßnahmen verzichtet der Investor auf eine vorrangige Befriedigung
des Massedarlehens. Zudem stellen die Investoren im Anschluss an eine
vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals auf EUR 0,00 weitere EUR 4,0
Mio. im Zuge einer Barkapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss zur
Verfügung. Des Weiteren ist ein Formwechsel der KTG Energie AG in die
Rechtsform der GmbH vorgesehen.

Das dem Insolvenzplan zugrundeliegende Sanierungskonzept ermöglicht eine
Quotenausschüttung an die Gläubiger, die ohne diese Finanzierungsbeiträge
nicht möglich wäre. Die unverbindliche Insolvenzquote liegt, basierend auf
bestimmten Annahmen, bei derzeit 2,94 Prozent zzgl. einer Beteiligung der
Gläubiger an künftigen Gewinnen des Konzerns über eine sogenannte
Besserungsregelung.

Darüber hinaus läuft ein M&A-Prozess, bei dem mehrere interessierte
Investoren unverbindliche Angebote unterbreitet haben und derzeit die
Abgabe eines verbindlichen Kaufangebots prüfen, welches bis zum 31. Januar
2017 vorliegen muss. Sollten diese Angebote eine Verbesserung der Quote für
die Gläubiger ermöglichen und realisierungsfähig sein, würden sie als
Alternativen zum Insolvenzplan geprüft.

Dr. Gerrit Hölzle, Vorstandsmitglied und CIO der KTG Energie AG, sagt: "Das
große Interesse von Investorenseite an den Biogasanlagen der KTG Energie
ist ermutigend. Wir prüfen alle Sanierungsoptionen für die Gesellschaft, um
die bestmögliche Gläubigerbefriedigung zu erreichen und den Erhalt
möglichst vieler Arbeitsplätze sicherzustellen."

Das bereits am 9. Dezember 2016 bekanntgemachte Delisting der KTG Energie
Aktie und der Unternehmensanleihe wurde beschlossen, um eine Kündigung
seitens der Deutsche Börse AG zu vermeiden. Die Aktie ist noch bis zum 20.
Januar 2017, die Anleihe bis zum 2. Februar 2017 handelbar.

Dr. Thorsten Bieg, Vorstandsmitglied und CIO der KTG Energie AG, erklärt:
"Die Deutsche Börse hatte uns Anfang Dezember 2016 kontaktiert und dem
Vorstand eine Kündigung der Börsennotierung nahe gelegt. Eine ansonsten
erfolgende Kündigung durch die Deutsche Börse AG hätte zu einem noch
schnelleren Wegfall der Handelsmöglichkeit geführt."

Weitere Informationen zum Ablauf des Verfahrens erhalten Interessenten über
den laufend aktualisierten Fragen- und Antworten-Katalog (FAQ) unter
www.ktg-energie.de/investor-relations/faq.html.

Kontakt:
Investor Relations / Presse
Thomas Feldmann
Telefon: +49 3301 575 239
E-Mail: investor@ktg-energie.de


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   WKN:            A0HNG5, A1ML25
   Börsen:         Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,
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