Die King Stone Energy Group Limited hat die Aktionäre der Gesellschaft (die "Aktionäre") und potenzielle Investoren der Gesellschaft darüber informiert, dass sich die Veröffentlichung der vorläufigen Ergebnisse für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr ("Jahresergebnis 2023") verzögern wird, da die Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft (die "Wirtschaftsprüfer") zusätzliche Zeit benötigen, damit die Gesellschaft Informationen zu wesentlichen offenen Fragen, die von den Wirtschaftsprüfern aufgeworfen wurden, bereitstellen kann, unter anderem (i) die Geschäftsgrundlage und die wirtschaftliche Substanz sowie die Bewertung der Wertminderung von ausstehenden Vorauszahlungen an Lieferanten (die "Vorauszahlungsangelegenheit"); und (ii) die Klassifizierung und Bewertung von Investitionen in assoziierte Unternehmen zum 31. Dezember 2023 (die "Angelegenheit der Investitionen in assoziierte Unternehmen"). Dementsprechend wird die Vorstandssitzung zur Genehmigung der Veröffentlichung der Jahresergebnisse 2023 verschoben. Gemäß Regel 13.49(1) der Börsenzulassungsregeln ist das Unternehmen verpflichtet, spätestens drei Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres des Unternehmens (d.h. am oder vor dem 31. März 2024) eine Bekanntmachung in Bezug auf sein Jahresergebnis 2023 zu veröffentlichen.

Gemäß Regel 13.49(2) der Börsenzulassungsregeln basiert die vorläufige Bekanntgabe des Jahresergebnisses 2023 auf dem Jahresabschluss des Unternehmens für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr, der mit den Wirtschaftsprüfern abgestimmt wurde. Die Verzögerung der Veröffentlichung des Jahresergebnisses 2023 stellt einen Verstoß gegen Regel 13.49(1) der Börsenzulassungsregeln dar. Der Vorstand arbeitet eng mit den Wirtschaftsprüfern zusammen und hat sich nach besten Kräften bemüht, die Angelegenheit der Vorauszahlung und der Investition in assoziierte Unternehmen zu klären und Informationen zur Verfügung zu stellen sowie mit den Wirtschaftsprüfern zu kooperieren, um den Prüfungsprozess so schnell wie möglich abzuschließen.