Am 11. April 2023 teilte Keiyo Co., Ltd. in seiner Pressemitteilung mit, dass es beschlossen hat, die von LIM Advisors Limited eingereichten Aktionärsanträge abzulehnen. Die eingereichten Anträge lauteten wie folgt: (1) Teilweise Änderung der Satzung (Verkauf von Überkreuzbeteiligungen), das Unternehmen lehnt diesen Antrag ab, da er darauf abzielt, der Satzung eine Bestimmung hinzuzufügen, wonach alle Überkreuzbeteiligungen bis zum 28. Februar 2025 veräußert werden müssen. Aktien, von denen erwartet wird, dass sie zur Steigerung des Unternehmenswerts beitragen. Es besteht jedoch das Risiko, dass die Gewinne der Aktionäre durch die Zwangsveräußerung nicht maximiert werden. (2) Erwerb eigener Aktien, (3) Teilweise Änderung der Satzung (Offenlegung der Kapitalkosten): Dieser Vorschlag sieht die Aufnahme einer neuen Bestimmung in die Satzung vor, wonach die Kosten des Eigenkapitals, die die Gesellschaft innerhalb eines Monats vor dem Datum der Vorlage des Berichts ermittelt hat, zusammen mit der Berechnungsgrundlage im Bericht über die Corporate Governance offengelegt werden.

Nach Grundsatz 5-2 des Corporate Governance Kodex, der als Grund für den Vorschlag angeführt wird, ist die Offenlegung der Berechnungsgrundlage jedoch nicht unbedingt erforderlich.