Das internationale Cannabis-Unternehmen Kaya Holdings, Inc. geht eine strategische Partnerschaft
mit dem US-israelischen Unternehmen Cannabis Innovation Lab ein

^
DGAP-News: Kaya Holdings, Inc. / Schlagwort(e): Kooperation
Das internationale Cannabis-Unternehmen Kaya Holdings, Inc. geht eine
strategische Partnerschaft mit dem US-israelischen Unternehmen Cannabis
Innovation Lab ein

23.07.2020 / 09:30
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

---------------------------------------------------------------------------

Das internationale Cannabis-Unternehmen Kaya Holdings, Inc. geht eine
strategische Partnerschaft mit dem US-israelischen Unternehmen Cannabis
Innovation Lab ein

Fort Lauderdale (FLORIDA), den 22.07.2020 um 09:00, EST/EDT - EQS Newswire -
Kaya Holdings, Inc.

FT. LAUDERDALE (FLORIDA) / ACCESSWIRE / 22. Juli 2020 / Kaya Holdings, Inc.,
("KAYS" oder das "Unternehmen") (OTCQB:KAYS), das erste öffentlich
gehandelte US-Unternehmen, das eine vertikale Integration von
Cannabis-Einzelhandel, -anbau und -verarbeitung aufweist, verkündete heute,
dass es eine strategische Partnerschaft mit Day Three Labs ("DTL")
eingegangen ist. Hierbei handelt es sich um ein Innovations- und
Entwicklungslabor für Cannabis das seine Zentrale in Denver (Colorado) hat,
während die wissenschaftlichen Forschungsaktivitäten in Ra'anana, außerhalb
von Tel Aviv (Israel) durchgeführt werden.

Die Parteien werden sich bei ihrer ersten Zusammenarbeit auf die Beschaffung
und Entwicklung von ausgewählten CDB (Cannabidiol)-Ergänzungsmitteln für
Haustiere konzentrieren. Diese Ergänzungsmittel werden in Europa durch Kaya
Kannabis (das Joint Venture von KAYS in Griechenland) vertrieben. Außerdem
werden die Direktoren von DTL, Joshua Rubin und Rafi Cohen, im Beirat von
Kaya Shalvah, dem in Israel zu errichtenden Projekt von KAYS für
Cannabis-Anbau und -verarbeitung, sitzen.

"Wir freuen uns sehr, eng mit DTL bei Projekten zusammenzuarbeiten, die in
unserem gemeinsamen Interesse liegen. Unsere Kooperation mit dem Unternehmen
bringt für KAYS eine hervorragende israelische Produktentwicklung, Kontakte
zu israelischen Wissenschaftskreisen im Cannabissektor und den Vorteil ihrer
Erfahrung und Dienstleistungen", gab der CEO von KAYS, Craig Frank an. Er
fügte hinzu: "Wichtiger noch, diese Geschäftsbeziehung beweist unser
Engagement für das Kaya Shalvah-Projekt in Israel und unsere Fähigkeit, eng
mit dem israelischen Cannabissektor zusammenzuarbeiten".

Der CEO von DTL, Joshua Rubin, erklärte: "Unsere Partnerschaft mit KAYS,
einem erwiesenen Vorreiter und Pionier, stärkt unsere Anstrengungen, für
weitere Innovationen in der globalen Cannabisbranche zu sorgen. Wir freuen
uns darauf, bei der Markteinführung aufregender und einzigartiger
Cannabisprodukte, beginnend mit den CBD-Ergänzungsmitteln für Haustiere,
zusammenzuarbeiten und werden unser Know-how im Cannabissektor gerne dem
KAYS-Beirat zur Verfügung stellen."

Um alle zukünftigen Pressemitteilungen und E-Mails für Aktionäre zu
erhalten, gehen Sie bitte auf www.kayaholdings.com und fügen Ihre
E-Mail-Adresse zu unserer Benachrichtigungsliste hinzu.

Über Kaya Holdings, Inc. und Kaya Brands International

(www.kayaholdings.com)

Kaya Holdings, Inc. ("KAYS") ist ein vertikal integriertes legales
Cannabisunternehmen, das hochwertige Cannabisprodukte für medizinische
Zwecke und zum Privatkonsum herstellt, vertreibt und/oder verkauft,
einschließlich Cannabisblüten, Konzentraten, Ölen und Extrakten, mit
Cannabis versetzter Lebensmittel, Topika und cannabisbasierter
Medizinprodukte. KAYS ist eine in den USA ansässige börsennotierte
Gesellschaft, die im OTCQB-Segment des Freiverkehrsmarkts unter dem Symbol
OTCQB:KAYS notiert ist.

Zu den Marken, die im Besitz von KAYS sind und von KAYS betrieben werden,
gehören die Marke Kaya Shack(TM) mit lizenzierten Läden zum Verkauf von
Marihuana für medizinische oder Genusszwecke (www.kayashack.com) und die
Marke Kaya Farms(TM) mit Cannabisproduktions- und Verarbeitungsbetrieben.
Bei weiteren Kaya-Marken in den Kategorien Extrakte, Öle, Hanfzubereitungen
(Edibles), Topika, Zubehörartikel und cannabisbasierte Medizinprodukte ist
die Entwicklung abgeschlossen und diese stehen kurz vor der Markteinführung.

Bei Kaya Brands International, Inc. handelt es sich um eine
Tochtergesellschaft, die von KAYS als Sprungbrett für die
Expansionsbestrebungen im Ausland gegründet wurde.

Cannabisaktivitäten in den USA

Operative Antwort auf die COVID-19-Pandemie

Alle unsere Kaya Shack(TM) Einzelhandelsgeschäfte für Cannabis und
Produktionsstätten auf Farmen von Kaya in Oregon sind weiterhin voll
funktionsfähig, und das Unternehmen arbeitet eng mit den lokalen und
staatlichen Behörden zusammen, um sicherzustellen, dass es die angegebenen
Richtlinien in Bezug auf COVID-19 einhält oder übertrifft. Mit diesem Link
können Sie ein Video über unsere Arbeit mit unseren vom COVID-19
inspirierten Sicherheitsverbesserungen ansehen, um unsere Mitarbeiter zu
schützen und unsere Kunden von Kaya Shack für Marihuana im Medizin- und
Freizeitbereich über den Verkauf in den Geschäften, die Abholung frei
Bordsteinkante und die Lieferung von unseren charakteristischen
Kaya-Lieferfahrzeugen zu bedienen:
https://www.youtube.com/watch?v=-6TpVuFzxM8

Kaya Shack(TM) Einzelhandelsgeschäfte für Cannabis

Im Jahr 2014 war KAYS das erste börsennotierte Unternehmen der Vereinigten
Staaten, das eine medizinische Marihuana-Apotheke besaß und betrieb. KAYS
betreibt derzeit drei Kaya Shack(TM) OLCC-lizenzierte Einzelhandelsgeschäfte
für Marihuana zur Bedienung des legalen Marihuanamarktes im Medizin- und
Freizeitbereich in Oregon.

GKC plant, seine Anlage zum Anbau und zur Verarbeitung von Cannabis auf
bereits identifiziertem Land außerhalb von Athen zu errichten. Das
Projektmanagement sieht insgesamt 425.000 Quadratfuß für
Lichtentzug-Gewächshäuser vor, die sich auf fünfzehn Acres Land befinden und
durch ein zusätzliches Gebäude von 50.000 Quadratfuß für Arbeitsbereich,
Lager und Verwaltungsbüros unterstützt werden. Das Unternehmen schätzt die
Gesamtproduktion der Farm, sobald sie vollständig errichtet ist und unter
voller Auslastung arbeitet, auf mindestens etwa 225.000 Pfund Cannabis der
Premiumklasse jährlich.

Kaya Farms(TM)

Indoor-Anlage für Cannabisanbau und -produktion und medizinische
Cannabisprodukte in Eugene (Oregon): KAYS hat seine eigenen geschützten Kaya
Farms(TM)-Cannabissorten entwickelt, die es (zusammen mit Edibles und
anderen Cannabisderivaten) in seiner 12.000 Quadratfuß (1.114 m²) großen
Indoor-Anlage für Cannabisanbau und -produktion in Eugene (Oregon) anbaut
und produziert. Diese Anlage kann derzeit ca. 1.500 Pound (ca. 680 kg)
erstklassiges Cannabis jährlich produzieren, wobei diese Produktionsmenge
noch ausgebaut werden kann. Das Unternehmen beabsichtigt außerdem, den Raum
für die Herstellung von Ölen, Konzentraten, Extrakten, Edibles und
medizinischen Cannabisprodukten zu nutzen. KAYS nutzt die Anlage zur Zeit
nur in begrenztem Umfang, bis die Genehmigung zur Übertragung der
Produktions- und Verarbeitungslizenzen an KAYS durch die Oregon Liquor
Control Commission ("OLCC"), die in Oregon u.a. für die Regulierung des
Anbaus, der Produktion und des Verkaufs von legalem Cannabis zuständig ist,
erteilt wird.

Farm und Gewächshaus in Lebanon (Oregon): KAYS besitzt ein ca. 10,5 Hektar
großes Grundstück in Lebanon, Linn County, (Oregon), auf dem es eine 85.000
Quadratfuß (ca. 4.645 m²) große Kaya Farms(TM)-Gewächshausanlage für
Anbau
und Produktion errichten möchte. Bis dato hat KAYS die Baugenehmigungen von
Linn County erhalten und wird nach Erteilung der OLCC-Lizenz mit dem Bau
beginnen. Die Farm ist zur unmittelbaren Entwicklung vorgesehen und bietet
dem Unternehmen eine potenzielle zusätzliche Kapazität von über 100.000
Pound (ca. 45.359 kg) im Jahr, die erweitert werden soll, sobald der Export
von Oregon in andere US-Bundesstaaten und ins Ausland, wo die Nutzung von
Cannabis legal ist, erlaubt ist. Kaya Farms(TM) wird im Einklang mit
Handbüchern für den Anbau sowie für Compliance, Personalangelegenheiten und
Sicherheit betrieben.

Marken- und Produktentwicklung: Das Unternehmen unterhält eine Genbank mit
über 30 Cannabissorten und hat unter den Kaya-Markennamen auch verschiedene
Rezepturen von Edibles, Cannabisderivaten und Marihuanazigaretten geschützt.
Vorbehaltlich der Genehmigung unserer Produktions- und Verarbeitungslizenz
hat das Unternehmen Fortschritte bei der Entwicklung seiner Marken Kumba
Extracts(TM), Syzygy Extracts(TM), Pakalolo Juice Company(TM) und Kaya
Yums(TM) für Extrakte, Öle, Verdampferkartuschen, Getränke und eine Vielzahl
von Edibles erzielt. Die Marken kommen zu den vorgerollten Joints der Marke
Kaya Buddies(TM), den Kaya Gear(TM)-T-Shirts und den Really Happy
Glass(TM)-Accessoires hinzu, die schon in den Kaya Shack(TM)-Läden
erhältlich sind. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Finanzierungs- und
Lizenzierungsphase beabsichtigt KAYS, mit einem Rollout in mehreren
Bundesstaaten zu beginnen, der 2020 in dem Umfang geplant ist, in dem die
Rechtslage in den USA dies zulässt.

Internationale Cannabisaktivitäten - Kaya Brands International

Nach mehr als fünf Jahren an Aktivitäten in Zusammenhang mit dem Anbau von
Cannabis innerhalb der strikten regulatorischen Auflagen einer
Aktiengesellschaft hat KAYS Kaya Brands International, Inc. ("KBI")
gegründet, um seine Erfahrung zu nutzen und in die Cannabismärkte weltweit
zu expandieren. Zu den aktuellen Aktivitäten und Initiativen von KBI
gehören:

Franchising in Kanada: KAYS hat Kanada für seine ersten internationalen
Verkaufsaktivitäten und den Betrieb von Shack(TM)-Franchisecannabisläden
ausgewählt. KAYS hat eine Gebietsvertretungsvereinbarung mit der Franchise
Academy (einer führenden kanadischen Unternehmensgruppe für
Franchiseentwicklung und Vertrieb) getroffen, um das Kaya Shack(TM)-Programm
für Cannabis-Einzelhandelsgeschäfte in Kanada (dem einzigen G7-Land, das die
Produktion, den Verkauf und die Nutzung von Cannabis sowohl für medizinische
als auch für Genusszwecke auf nationaler Ebene legalisiert hat) umzusetzen.
Die Vereinbarung setzt sich (in Abhängigkeit von den Lizenz- und
Marktbedingungen) 75-100 Kaya Shack(TM)-Cannabis-Einzelhandelsgeschäfte im
Rahmen eines mehrjährig angelegten Rollouts in ganz Kanada zum Ziel.

Die Franchise Academy (http://www.franchiseacademy.ca) und ihr Gründer Shawn
Saraga sind Mitglied und nationaler Sponsor der Canadian Franchise
Association. Mit einer Branchenerfahrung von über 15 Jahren und dem
erfolgreichen Abschluss von über 700 Franchisevereinbarungen und
Mietverträgen in ganz Kanada verfügt die Franchise Academy über das Wissen,
die Kompetenz und das Engagement, um ausgewählte Franchisegeber beim
Einstieg in den kanadischen Markt zu unterstützen.

Darüber hinaus hat KAYS die in Toronto (Kanada) ansässige Anwaltskanzlei
Garfinkle Biderman, LLP damit beauftragt, die Franchise Disclosure Documents
und zugehörige Unterlagen für den Verkauf der Kaya
Shack(TM)-Cannabis-Franchisegeschäfte in Kanada zu erstellen. Wir gehen
davon, dass der Verkauf und die Vermittlung der Franchisegeschäfte in Kanada
in den nächsten 3-24 Monaten über die Bühne gehen werden. KAYS beabsichtigt,
sein Franchisegeschäft letztendlich auch auf die USA auszudehnen, sofern die
Vorschriften und Gesetzes dies erlauben.

Griechenland

KAYS hat eine Absichtserklärung ("MOU") unterzeichnet, durch die eine
Grundsatzvereinbarung getroffen wird, wonach KBI eine Beteiligung von 50% an
Greekkannabis, PC ("GKC") erwirbt. GKC ist ein vor Kurzem gegründetes, in
Athen ansässiges Cannabisunternehmen, das eine Genehmigung für den Anbau,
die Verarbeitung und den Export von medizinischem Cannabis bei der
griechischen Regierung beantragt hat und auf deren Erteilung wartet.

Die Absichtserklärung legt eine Grundsatzvereinbarung fest, wonach KBI als
Gegenleistung für seine Bereitstellung des nötigen Fachwissens in Bezug auf
Cannabisanbau, -verarbeitung, Markenentwicklung und andere Angelegenheiten
das Recht hat, eine 50%ige Beteiligung an GKC zu erwerben, indem es GKC 50%
seiner Kosten für den Genehmigungsantrag erstattet (wobei auch die Kosten
von KBI berücksichtigt werden). Der Abschluss der in der Abschlusserklärung
vorgesehenen Transaktion hängt neben anderen üblichen Bedingungen davon ab,
dass die KBI seine Due Diligence-Prüfung hinsichtlich GKC sowie die
Erstellung, Unterzeichnung und Vorlage der endgültigen
Transaktionsdokumentation zufriedenstellend abschließt und die endgültige
Erteilung der Genehmigung durch die griechische Regierung erfolgt.

Lizenzierungsstatus: Am 22. April 2020 erhielt KAYS / KBI von seinem
griechischen Rechtsberater die Bestätigung, dass die griechische Regierung
die entscheidende Installationslizenz für das Projekt erteilt hat.

KAYS und KBI werden in Griechenland durch die in Athen ansässige
Anwaltskanzlei von Dalakos Fassolis Theofanopoulos vertreten
(https://dftlaw.gr/). Die Kanzlei hat eine seit langem etablierte und
angesehene wirtschaftsrechtliche Praxis entwickelt und ein breites
internationales Netz von Korrespondenzbeziehungen zu ausländischen
Anwaltskanzleien in der ganzen Welt aufgebaut.

KAYS und KBI werden in Griechenland durch die Athener Anwaltskanzlei Dalakos
Fassolis Theofanopoulos (https://dftlaw.gr/) vertreten. Die Kanzlei kann auf
eine langjährige und angesehene Rechtspraxis zurückblicken und hat ein
umfassendes internationales Netz von Geschäftsbeziehungen zu ausländischen
Anwaltskanzleien weltweit aufgebaut.

Wichtige Offenlegung: KAYS beabsichtigt die Umsetzung seiner mitgeteilten
Geschäftsziele im Einklang mit dem derzeitigen Rechtsverständnis
hinsichtlich der einzelstaatlichen und örtlichen Gesetze und der
Vollstreckungspolitik und -prioritäten auf Bundesebene in Bezug auf
Marihuana. Potenzielle Investoren und Aktionäre werden darauf hingewiesen,
dass KAYS und MJAI vor einer Umsetzung eines Teils ihres Geschäftsplans
(einschließlich u.a. Genehmigungsanträgen für den Anbau, den Vertrieb oder
Verkauf von Marihuanaprodukten, der Durchführung der obigen Aktivitäten oder
des Erwerbs von bestehenden Betrieben zur Herstellung bzw. zum Verkauf von
Cannabis) einen Rechtsanwalt konsultieren. Die Rechtsberatung des Anwalts
hinsichtlich spezifischer Aktivitäten von KAYS, Rechtsverfahren auf bundes-,
einzelstaatlicher oder örtlicher Ebene oder Änderungen bei der Politik der
Bundesregierung und/oder staatlichen und örtlichen Gesetzen können sich
negativ auf die Geschäftsaktivitäten und den Shareholder Value auswirken.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Pressemitteilung enthält Aussagen, die als "zukunftsgerichtete
Aussagen" eingestuft werden können und üblicherweise Begriffe wie "glauben",
"schätzen", "beabsichtigen", "erwarten" oder vergleichbare Ausdrücke
enthalten. Diese Aussagen werden gemäß den Safe Harbor-Bestimmungen des
US-amerikanischen Private Securities Litigation Reform Act von 1995 gemacht.
Zukunftsgerichtete Aussagen bergen Risiken und Unwägbarkeiten, die dazu
führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den
zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Faktoren, die zu solchen
Abweichungen führen oder beitragen können, sind u.a. die Akzeptanz der
aktuellen und zukünftigen Produkte des Unternehmens auf dem Markt, die
Fähigkeit des Unternehmens, effektive neue Produkte zu entwickeln und die
Genehmigungen der Aufsichtsbehörden für diese Produkte zu erhalten,
Wettbewerbsfaktoren, die Abhängigkeit von Drittlieferanten sowie andere
Risiken, die in den regelmäßig vom Unternehmen bei der
Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission) eingereichten
Berichten aufgeführt werden. Durch die Mitteilung dieser zukunftsgerichteten
Aussagen übernimmt das Unternehmen keine Verpflichtung, diese Aussagen nach
dem Veröffentlichungsdatum durch Korrekturen oder Änderungen zu
aktualisieren.

Um weitere Informationen zu erhalten, wenden Sie sich bitte an Investor
Relations unter der Telefonnr.: 561-210-7664


---------------------------------------------------------------------------

23.07.2020 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de

---------------------------------------------------------------------------

1100717 23.07.2020

°