Ordentliche Hauptversammlung der Jumia Technologies AG am 14. August 2023

Datenschutzinformationen

für Aktionäre und ihre Bevollmächtigten

zur ordentlichen Hauptversammlung 2023

der

Jumia Technologies AG

Berlin

Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN): A2PGZM

ISIN: US48138M1053

Die Jumia Technologies AG verarbeitet im Zusammenhang mit der Hauptversammlung personenbezogene Daten von Aktionären und ihren Bevollmächtigen.

Im Folgenden erhalten Sie Informationen zum datenschutzrechtlichen Verantwortlichen und dem Datenschutzbeauftragten (1.). Außerdem erhalten Sie im Folgenden Informatio- nen über die Verarbeitung personenbezogener Daten (2.) sowie die Rechte betroffener Personen in Bezug auf die Verarbeitung (3.).

1. Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter

  1. Verantwortlicher
    Jumia Technologies AG Skalitzer Straße 104 10997 Berlin Deutschland
    Tel.: +49 30 398 203 454
    E-Mail: compliance.alert@jumia.com
    Die Gesellschaft wird vertreten durch die Mitglieder ihres Vorstands, Francis Dufay und Antoine Maillet-Mezeray.
  2. Datenschutzbeauftragter
    Jumia Technologies AG Datenschutzbeauftragter Skalitzer Straße 104 10997 Berlin Deutschland
    E-Mail: compliance.alert@jumia.com

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2. Verarbeitung personenbezogener Daten

2.1. Personenbezogene Daten und deren Quellen

Die Jumia Technologies AG verarbeitet im Zusammenhang mit der Hauptver- sammlung folgende personenbezogene Daten von Aktionären und ihren Bevoll- mächtigten, um diesen die Ausübung ihrer Aktionärsrechte in Bezug auf die Hauptversammlung zu ermöglichen:

  • Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse,
  • Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien,
  • dem Aktionär vom Letztintermediär verliehene eindeutige Kennung, Nummer des Depotkontos des Aktionärs,
  • Nummer der Eintrittskarte,
  • soweit der Aktionär auch Aufsichtsratsmitglied ist, die Teilnahme dieses Aktionärs als Aufsichtsratsmitglied im Wege der Bild- und Tonübertra- gung,
  • die Stimmabgabe in der Hauptversammlung,
  • der Inhalt der vom Aktionär gestellten Fragen und der Inhalt ihrer Beant- wortung sowie Redebeiträge und ein gegebenenfalls erhobener Wider- spruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung,
  • gegebenenfalls Name, Vorname und Anschrift des vom jeweiligen Akti- onär Bevollmächtigten, die Vollmachtserteilung einschließlich eventuel- ler Weisungen an ihn und dessen vom Letztintermediär verliehene ein- deutige Kennung.

Soweit diese personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben wurden oder bei der Durch- führung der Hauptversammlung anfallen, übermittelt die ihr Depot führende Bank oder der jeweilige Letztintermediär im Sinne von § 67c Abs. 3 Aktiengesetz ("AktG") deren personenbezogenen Daten an die Jumia Technologies AG.

2.2. Zweck der Verarbeitung und Rechtsgrundlage

Die Jumia Technologies AG verarbeitet die personenbezogenen Daten der Akti- onäre und ihrer Bevollmächtigten, soweit dies zur Abwicklung der Ausübung der Aktionärsrechte im Zusammenhang mit der Hauptversammlung erforderlich ist. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO (Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen) in Verbindung mit § 67e Abs. 1 AktG.

Außerdem speichert die Jumia Technologies AG personenbezogene Daten der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten, soweit dies zur Erfüllung gesetzlicher

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Aufbewahrungspflichten erforderlich ist. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO (Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen) in Verbin- dung mit den jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.

Darüber speichert die Jumia Technologies AG personenbezogene Daten der Ak- tionäre und ihrer Bevollmächtigten ggf. weiter, soweit dies zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist. Rechts- grundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO (Interessenab- wägung). Das berechtigte Interesse der Jumia Technologies AG ist die Geltend- machung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

  1. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
    Die Jumia Technologies AG speichert diese personenbezogenen Daten für die vorgenannten Zwecke nur so lange, wie dies für diese Zwecke erforderlich ist.
    Für die vorgenannten Zwecke beträgt die Speicherdauer regelmäßig bis zu drei Jahre.
    Ist ein Aktionär nicht mehr Aktionär der Gesellschaft, speichert die Jumia Tech- nologies AG dessen personenbezogene Daten auf der Grundlage von § 67e Abs. 2 Satz 1 AktG vorbehaltlich anderer gesetzlicher Regelungen nur noch für höchstens zwölf Monate.
    Eine längere Speicherung erfolgt gemäß § 67e Abs. 2 Satz 2 AktG vorbehaltlich anderer gesetzlicher Regelungen nur, solange dies für etwaige Rechtsverfahren zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erfor- derlich ist. In diesem Fall speichert die Jumia Technologies AG die Daten bis zur Beendigung des jeweiligen Rechtsverfahrens.
  2. Empfänger personenbezogener Daten
    Für die oben genannten Zwecke verarbeitet folgender Dienstleister die oben ge- nannten Daten im Auftrag (als sog. Auftragsverarbeiter) für die Jumia Technolo- gies AG:
    Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48
    81241 München
    Der Dienstleister erhält von der Jumia Technologies AG nur solche personenbe- zogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforder- lich sind und verarbeitet die Daten ausschließlich nach Weisung der Jumia Tech- nologies AG.
    Im Übrigen stellt die Jumia Technologies AG die personenbezogenen Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Aktionären und ihren Bevollmächtigten sowie Dritten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung. Ins- besondere trägt die Jumia Technologies AG Aktionäre und ihre Bevollmächtigten,

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wenn sie in der Hauptversammlung durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter unter Offenlegung ihres Namens vertreten werden sollten, unter Angabe des Namens, des Wohnorts, der Aktienzahl und der Besitzart in das gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 AktG aufzustellende Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung ein. Diese Daten können Aktionäre und ihre Bevollmächtig- ten während der Hauptversammlung und Aktionäre auch bis zu zwei Jahre da- nach gemäß § 129 Abs. 4 Satz 2 AktG einsehen. Für die Übermittlung personen- bezogener Daten an Dritte im Rahmen einer Bekanntmachung von Aktionärsver- langen auf Ergänzung der Tagesordnung sowie von Gegenanträgen und Wahl- vorschlägen von Aktionären wird auf die Erläuterungen in Abschnitt III Ziffer 7. a) und Ziffer 7. b) der Einberufung zur Hauptversammlung der Gesellschaft am 14. August 2023 verwiesen.

Sofern Aktionäre und/oder ihre Bevollmächtigten von ihrem Auskunftsrecht nach

  1. § 131 Abs. 1 AktG Gebrauch machen oder sich in sonstiger Weise zu Wort mel- den, kann dies unter Nennung des Namens und ggf. Wohnort bzw. Sitz des fra- genden Aktionärs und/oder seines Bevollmächtigten erfolgen. Während der Hauptversammlung behandelte Fragen können nur von den anderen in der Hauptversammlung anwesenden Aktionären und ihren Bevollmächtigten sowie von Teilnehmenden, die die Hauptversammlung im Wege der Bild- und Tonüber- tragung verfolgen, zur Kenntnis genommen werden. Im Fall von Ergänzungsver- langen nach § 122 Abs. 2 AktG und im Fall von Gegenanträgen und Wahlvor- schlägen nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG werden diese wie in der Einladung unter Abschnitt III Ziffer 7. a) und Ziffer 7. b) der Einberufung zur Hauptversammlung näher erläutert, öffentlich zugänglich gemacht und in der Hauptversammlung ge- gebenenfalls zur Abstimmung gestellt.

  2. Keine Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer
    Die Jumia Technologies AG übermittelt die im Rahmen der Hauptversammlung verarbeiteten personenbezogenen Daten nicht in Länder außerhalb der Europä- ischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (sog. Drittländer).
  3. Keine Verpflichtung zur Bereitstellung der Daten
    Aktionäre und deren Bevollmächtigte sind im Zusammenhang mit der Hauptver- sammlung nicht dazu verpflichtet, der Jumia Technologies AG die oben genann- ten Daten bereitzustellen. Die Bereitstellung ist weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben. Die Daten sind auch nicht für einen Vertragsabschluss erforder- lich. Für die Ausübung von Aktionärsrechten in Bezug auf die Hauptversammlung ist die Angabe der personenbezogenen Daten jedoch zwingend erforderlich.
    Wenn Aktionäre und deren Bevollmächtigte die Daten nicht bereitstellen, kann die Jumia Technologies AG die Ausübung von Aktionärsrechten in Bezug auf die Hauptversammlung nicht ermöglichen.

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2.7. Keine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling

Die Jumia Technologies AG nimmt auf Grundlage der personenbezogenen Daten keine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und Abs. 4 DS-GVO vor.

3. Rechte betroffener Personen in Bezug auf die Verarbeitung

In Bezug auf die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten haben die Aktio- näre und ihre Bevollmächtigten als betroffene Personen folgende Rechte:

  • Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO)
  • Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO)
  • Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden") (Art. 17 DS-GVO)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO)
  • Recht auf Widerspruch (Art. 21 DS-GVO)
  • Recht auf Widerruf von Einwilligungen (Art. 7 Abs. 3 DS-GVO)

Auf folgendes Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 1 DS-GVO sei besonders hingewiesen:

Recht auf Widerspruch aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation der betroffenen Person ergeben (Art. 21 Abs. 1 DS-GVO)

Aktionäre und ihre Bevollmächtigten haben als betroffene Personen gemäßArt. 21 Abs. 1 DS-GVOdas Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der sie betreffenden perso- nenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO erfolgt (sieheZiff.2.2.), Widerspruch einzulegen.

Im Fall eines Widerspruchs verarbeitet die Jumia Technologies AG die personen- bezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, die Jumia Technologies AG kannzwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Inte- ressen, Rechte und Freiheiten der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten als be- troffene Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung,Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Zur Ausübung ihrer Rechte können sich betroffene Personen unter den oben ge- nannten Kontaktinformationen an die Jumia Technologies AG oder deren Daten- schutzbeauftragten wenden. Zudem haben Aktionäre und ihre Bevollmächtigten als betroffene Personen gemäß ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzauf- sichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO). Dieses Beschwerderecht können betroffene

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Jumia Technologies AG published this content on 07 July 2023 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 07 July 2023 13:08:06 UTC.