Die Jordan Islamic Bank gab bekannt, dass der Verwaltungsrat am 8. Februar 2021 zusammentrat und der ordentlichen Generalversammlung, die am 22. April 2021 zusammentreten wird, die Empfehlung unterbreitete, den Anteilseignern für das Jahr 2020 eine Bardividende in Höhe von 12 % des Nennwerts der Aktie auszuschütten, was auf der Grundlage des diesbezüglichen Rundschreibens der jordanischen Zentralbank die höchstzulässige Grenze darstellt.