Ordentliche Hauptversammlung der JENOPTIK AG am 18. Juni 2024

Erläuterung gemäß § 124a Satz 1 Nr. 2 AktG

zu Gegenständen der Tagesordnung, zu denen kein Beschluss gefasst wird

Zu Tagesordnungspunkt 1 - Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die JENOPTIK AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 a sowie § 315 a HGB für das Geschäftsjahr 2023

  • wird kein Beschluss gefasst, da die gesetzlichen Bestimmungen keine Beschlussfassung vorsehen.

Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss, den zusammengefassten Lagebericht für die JENOPTIK AG und den Konzern sowie den Jahresabschluss der JENOPTIK AG in seiner Sitzung am 25. März 2024 gebilligt und den Jahresabschluss festgestellt (§§ 172 Satz 1, 175 AktG). Ein Sonderfall nach § 173 AktG, wonach die Feststellung durch die Hauptversammlung erfolgt, liegt somit nicht vor.

Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen einschließlich der Erklärung zur Unternehmensführung (mit der Corporate Governance Berichterstattung) und der Vergütungsbericht werden gemäß §§ 175 Absatz 2, 176 Absatz 1 AktG der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter www.jenoptik.de/investoren/hauptversammlungzugänglich gemacht und werden dort auch während der Hauptversammlung am 18. Juni 2024 zugänglich sein.

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Jenoptik AG published this content on 06 May 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 06 May 2024 14:24:08 UTC.