Q & A - UPDATE vom 8. Januar 2015 zur geplanten Fusion


Zur beabsichtigten Fusion der 100%-Tochter iQ Power Licensing AG mit der Muttergesellschaft
iQ Power AG in Form einer Tochter-Mutter-Fusion finden Sie hier häufig gestellte Fragen und die jeweiligen Antworten hierzu. Die Q&A werden ergänzt und fortgeschrieben.

Die neuen Q & A finden Sie ab Seite 26 ff.


Unter anderem die folgende Frage/Antwort:

Verlieren die Aktionäre mit Stammaktien ihre alten Verlustverträge nach der Fusion und dem Tausch der Aktien?

  • Nein, die alten Verlustvorträge bleiben bestehen. Wichtig ist, die Dokumentation von der Depotbank für die spätere Steuererklärung gut aufzubewahren.
  • Grundsätzlich gilt: Bei einer gesellschaftsrechtlich veranlassten Tauschmaßnahme â€" was die Fusion darstellt â€" gilt, dass die neuen Aktien an die Stelle der alten treten. Dann stellt der Aktientausch keine Veräußerung dar und die alten Anschaffungskosten gelten steuerrechtlich weiter. 

Hier das neue UPDATE vom 8. Januar 2015 als PDF-Download:

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