EU-Taxonomie-Bericht

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Definition der EU-Taxonomie

Die EU-Taxonomie ist ein System der Europäischen Union zur Bewertung der Umweltverträglichkeit von wirtschaftlichen Aktivitäten. Sie dient dazu, Investitionen in nachhaltige Unternehmen zu lenken und trägt zur Umsetzung des Europäischen Green Deals bei, mit dem Ziel, bis 2050 Klimaneutralität in der EU zu erreichen. Die Taxonomie definiert unter anderem sechs Umweltziele, die als Maßstab für die Klassifizierung dienen:

  • Klimaschutz: Förderung von Maßnahmen, die Treibhausgasemissionen reduzieren.
  • Anpassung an den Klimawandel: Unterstützung von Anpassungen an die negativen Auswirkungen des Klimawandels.
  • Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen: Sicherstellung der nachhaltigen Bewirtschaftung und des Schutzes von Wasser- und Meeresressourcen.
  • Übergang zur Kreislaufwirtschaft: Förderung von Wiederverwendung, Reparatur und Recycling zur Reduzierung von Abfall.
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung: Maßnahmen zur Verringerung der Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden.
  • Schutz sowie Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme: Erhaltung und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der natürlichen Lebensräume.

Diese Ziele helfen dabei, Aktivitäten zu identifizieren, die einen positiven Beitrag zum Umweltschutz leisten und somit für Investitionen geeignet sind.1

Bedingungen der EU-Taxonomie

Wirtschaftsaktivitäten von Unternehmen gelten als ökologisch zukunftsfähig oder entsprechen der Taxonomie, wenn sie nicht nur die formalen Vorgaben, sondern auch sämtliche technischen Leistungskriterien erfüllen. Diese setzen sich aus den Bedingungen für einen signifikanten Beitrag zu mindestens einem der sechs von der Europäischen Union formulierten Umweltzielen und den DNSH- Bedingungen ("do no significant harm") zusammen. Zusätzlich ist die Einhaltung der in der EU- Taxonomie-Verordnung definierten Basisschutzkriterien obligatorisch.

1 Vgl. BaFin, (2020). EU-Taxonomieverordnung. Abgerufen von https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/SF/TaxonomieVO/TaxanomieVO_node.html (Zugriff am 14. Mai 2024).

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  • Wesentlicher Beitrag: Eine Aktivität muss einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem der sechs Umweltziele leisten.
  • DNSH-Kriterium: Die Aktivität darf keines der Umweltziele erheblich beeinträchtigen.
  • Einhaltung sozialer Mindestschutzstandards: Die Aktivität muss soziale Mindestschutzstandards gemäß Artikel 18 der Taxonomieverordnung einhalten.
  • Erfüllung technischer Bewertungskriterien: Die Aktivität muss spezifische technische Bewertungskriterien erfüllen, die in den Verordnungen festgelegt sind.

Diese Kriterien sollen sicherstellen, dass nur solche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig eingestuft werden, die tatsächlich einen positiven Beitrag zum Umweltschutz leisten und gleichzeitig negative Auswirkungen auf andere Umweltziele vermeiden.2

Taxonomiekonforme Aktivitäten bei InTiCa

Im Einklang mit Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 vom 18. Juni 2020, die einen Rahmen für nachhaltige Investitionen schafft und der Änderung der Verordnung EU 2019/2088, gibt InTiCa Systems an, in welchem Umfang ihre wirtschaftlichen Aktivitäten gemäß den Artikeln 3 und 9 dieser Verordnung als umweltverträglich gelten.3 In einem ersten Schritt ist deshalb eine Identifizierung der nach EU- Taxonomie ökologisch nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten bei InTiCa erfolgt.

Die Analyse des InTiCa-Produktportfolios hat dabei ergeben, dass sowohl Komponenten, die unter dem NACE Code C.29.31.0 (Herstellung elektrischer und elektronischer Ausrüstungsgegenstände für Kraftwagen) in elektrisch angetriebenen Fahrzeugen verbaut werden, als auch Entwicklungsleistungen, die unter dem NACE Code M.72.19.0 (Forschung und Entwicklung in den Bereichen der Ingenieurwissenschaften) für elektrisch angetriebene Fahrzeuge geleistet werden und Komponenten, die unter dem NACE Code C.27.11.0 (Herstellung von Elektromotoren, Generatoren und Transformatoren) in Photovoltaik-Wechselrichter verbaut werden, zur Erreichung der Umweltziele Klimaschutz und Klimaanpassung laut EU-Taxonomie beitragen.4

  1. Vgl. ebd.
  2. Vgl. Europäische Union, (2020). Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates. Abgerufen vonhttps://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX%3A32020R0852(Zugriff am 14. Mai 2024).
  3. Vgl. NACE Code, (2024). NACE Code, Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) - 2024 Aktualisiert - Mit Erläuterungen. Abgerufen von https://nacecode.de/ (Zugriff am 14. Mai 2024).

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Aus der Prüfung der Wirtschaftsaktivitäten auf Basis der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 ergaben sich konkret folgende taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten:

Wesentlicher Beitrag

Durch die in der obenstehenden Tabelle aufgeführten Aktivitäten leistet InTiCa Systems einen maßgeblichen Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, insbesondere durch die Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie (3.1) sowie durch die Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten (3.18) insbesondere für CO2-arme E- und Hybridfahrzeuge.

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Mindestschutzanforderungen

Die Beachtung der grundlegenden Schutzkriterien gemäß Artikel 18 der Taxonomie-Verordnung ist eine weitere Grundbedingung für ökologisch nachhaltiges Wirtschaften nach Grundsätzen der Europäischen Union5. In diesem Kontext ist es für Unternehmen notwendig, geeignete Methoden und Strategien zu entwickeln, die insbesondere in vier Schlüsselbereichen negative Auswirkungen verhindern: Menschenrechte (inklusive der Rechte von Arbeitnehmern und Konsumenten), Steuerwesen, Korruptionsbekämpfung und Bestechungsvermeidung sowie die Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs.

Bei der Überprüfung auf Unternehmensebene wurden keine Hinweise auf Verstöße oder Nichtkonformität gefunden, zumal InTiCa Systems innerhalb des Konzerns strenge Vorkehrungen getroffen hat, die durch eine adäquate Risikoanalyse und geplante spezielle Maßnahmen die Befolgung der geforderten Standards garantieren. Neben der internen Compliance-Richtlinie, zu der sich alle Mitarbeiter des InTiCa-Konzerns verpflichten, verlangt InTiCa auch von seinen externen Geschäftspartnern und Zulieferern, die im InTiCa-Code-of-Conduct für Geschäftspartner definierten Grundsätze zu befolgen6.

InTiCa Systems' Taxonomie-Kennzahlen

Anschließend wurden, ausgehend von diesen Aktivitäten, die taxonomiekonformen Kennzahlen ermittelt. Generell sind drei "grüne" Kennzahlen zu ermitteln und zu erläutern:

  • Umsatzerlöse aus taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten
  • Investitionsausgaben (CapEx) im Zusammenhang mit ökologisch nachhaltigen Vermögensgegenständen oder Prozessen
  • Betriebsaufwand (OpEx) im Zusammenhang mit ökologisch nachhaltigen Vermögensgegenständen oder Prozessen7
  1. Vgl. Europäische Union, (2020).
  2. Vgl. InTiCa Systems, (2023). Code of Conduct für Geschäftspartner. Abgerufen von https://intica- systems.com/de/unternehmen/downloads (Zugriff am 14.05.2024).
  3. Vgl. Wirtschaftsprüferkammer, (2020). EU Taxonomie-Verordnung. Abgerufen von https://www.wpk.de/nachhaltigkeit/kompass/regulatorische-anforderungen/eu-tax-vo/ (Zugriff am 14.05.2024).

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Umsatzerlöse

Jahr

Umsatzerlöse

Beitrag zu EU Umweltzielen

VielfaltBiologischeund Ökosysteme

denanAnpassungKlimawandel

DNSH Kriterien

Umweltverschmutzung

VielfaltBiologischeund Ökosysteme

Taxonomie-

Klimaschutz

denanAnpassungKlimawandel

MeeresressourcenundWasser

Kreislaufwirt-schaft

Umweltverschmutzung

Klimaschutz

MeeresressourcenundWasser

Kreislaufwirtschaft

Geschäftsfeld

Total

fähiger

Anteil

2023

TEUR

%

%

%

%

%

%

%

J/N

J/N

J/N

J/N

J/N

J/N

Automotive

3.18 Herstellung von Automobil- und

59.932

57,0%

100%

N

N

N

N

N

Mobilitäts-komponenten

9.2 Marktnahe Forschung,

1.491

64,7%

100%

N

N

N

N

N

Entwicklung und Innovation

Mindest- schutz

---

J/N

J

J

Industry & Infrastructure

3.1 Herstellung von Technologien für

24.877

100,0%

100%

N

N

N

N

N

J

erneuerbare Energie

9.2 Marktnahe Forschung,

576

100,0%

100%

N

N

N

N

N

J

Entwicklung und Innovation

Summe

86.876

69,7%

Erläuterung: Der taxonomiekonforme Umsatzanteil, der in Artikel 8(2)(a) der EU-Verordnung2020/852 erwähnt wird, ergibt sich aus dem Verhältnis des Nettoumsatzes aus Waren oder Dienstleistungen, inklusive immaterieller Güter, die in Verbindung mit taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten stehen (dies bildet den Zähler), zum gesamten Nettoumsatz (der den Nenner darstellt), wie in Artikel 2(5) der Richtlinie 2013/34/EU definiert8.

8 Vgl. Europäische Union, (2020).

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Investitionen (CapEx)

Jahr

CAPEX

Beitrag zu EU Umweltzielen

VielfaltBiologischeund Ökosysteme

denanAnpassungKlimawandel

DNSH Kriterien

schmutzung-Umweltver

VielfaltBiologischeund Ökosysteme

Taxonomie-

Klimaschutz

denanAnpassungKlimawandel

MeeresressourcenundWasser

Kreislaufwirt-schaft

Umweltverschmutzung

Klimaschutz

MeeresressourcenundWasser

Kreislaufwirt-schaft

Geschäftsfeld

Total

fähiger

Anteil

2023

TEUR

%

%

%

%

%

%

%

J/N

J/N

J/N

J/N

J/N

J/N

Automotive

3.18 Herstellung von Automobil- und

7.213

71,3%

100%

N

N

N

N

N

Mobilitäts-komponenten

9.2 Marktnahe Forschung,

291

91,4%

100%

N

N

N

N

N

Entwicklung und Innovation

Mindest- schutz

---

J/N

J

J

Industry & Infrastructure

3.1 Herstellung von Technologien für

1.633

100,0%

100%

N

N

N

N

N

J

erneuerbare Energie

9.2 Marktnahe Forschung,

667

100,0%

100%

N

N

N

N

N

J

Entwicklung und Innovation

Summe

9.223

77,9%

Erläuterung: Um den Anteil taxonomiekonformer Investitionen zu berechnen, werden zunächst alle Investitionsausgaben (CapEx) des Unternehmens ermittelt. Dann wird festgestellt, welche Ausgaben ökologisch nachhaltigen Aktivitäten zuzuordnen sind. Der taxonomiekonforme Anteil ergibt sich aus dem Verhältnis dieser nachhaltigen Investitionen zu den Gesamtinvestitionen9.

9 Vgl. Wirtschaftsprüferkammer, (2020).

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Betriebsausgaben (OpEx)

Jahr

OPEX

Beitrag zu EU Umweltzielen

VielfaltBiologischeund Ökosysteme

Taxonomie-

Klimaschutz

denanAnpassungKlimawandel

MeeresressourcenundWasser

Kreislaufwirtschaft

Umweltverschmutzung

Klimaschutz

Geschäftsfeld

Total

fähiger

Anteil

2023

TEUR

%

%

%

%

%

%

%

J/N

Automotive

3.18 Herstellung von Automobil- und

614

57,0%

100%

Mobilitäts-komponenten

9.2 Marktnahe Forschung,

629

57,0%

100%

Entwicklung und Innovation

Industry & Infrastructure

3.1 Herstellung von Technologien für

697

100,0%

100%

erneuerbare Energie

9.2 Marktnahe Forschung,

525

100,0%

100%

Entwicklung und Innovation

6.5 Beförderung mit Motorrädern,

Personenkraftwagen und leichten

212

23,4%

100%

Nutzfahrzeugen

Summe

2.676

74,0%

Klimawandelden

anAnpassung J/N

N

N

N

N

N

DNSH Kriterien

Wasser und Meeresressourcen

Kreislaufwirtschaft

Umweltverschmutzung

Biologische Vielfalt und Ökosysteme

J/N

J/N

J/N

J/N

N

N

N

N

N

N

N

N

N

N

N

N

N

N

N

N

N

N

N

N

Mindest- schutz

---

J/N

J

J

J

J

J

Erläuterung: Um den Anteil taxonomiekonformer Betriebsausgaben zu ermitteln, werden zuerst alle taxonomiekonformen Betriebsausgaben (OpEx) des Unternehmens für das Geschäftsjahr bestimmt. Anschließend wird geprüft, welche dieser Ausgaben den ökologisch nachhaltigen Aktivitäten zugeordnet werden können. Der taxonomiekonforme Anteil resultiert aus dem Verhältnis dieser nachhaltigen Betriebsausgaben zu den gesamten Betriebsausgaben10.

10 Vgl. ebd.

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InTiCa Systems AG published this content on 07 June 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 07 June 2024 06:31:05 UTC.