InnoTec TSS Aktiengesellschaft, Düsseldorf

Ordentliche Hauptversammlung am 16.06.2023

Formular zur Bevollmächtigung/Weisung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder Bevollmächtigung eines Dritten

Dieses Formular ersetzt nicht die ordnungsgemäße Anmeldung zur Hauptversammlung. Bitte beachten Sie die Hinweise auf der folgenden Seite.

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Person des/der Erklärenden

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Nachname bzw. Firma *

Vorname *

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PLZ / Ort *

Aktienanzahl *

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* Pflichtfelder. Bitte entnehmen Sie die Angaben der Eintrittskarte zur Haupt-

* Eintrittskarte Nr.

versammlung, die Ihnen nach ordnungsgemäßer Anmeldung zugesandt wird.

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a) Stimmrechtsausübung durch Vollmacht/Weisung an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Ich/Wir bevollmächtige/n hiermit (ggf. unter Widerruf einer von mir/uns zu einem früheren Zeitpunkt erteilten Vollmacht/Weisung) die von der InnoTec TSS Aktiengesellschaft benannte Stimmrechtsvertreterin, Frau Dr. Kerstin Hartmann, Düsseldorf, mit dem Recht zur Unterbevollmächtigung sowie unter Befreiung von § 181 BGB, mich/uns in der oben genannten Hauptversammlung zu vertreten und das Stimmrecht - soweit gegeben - für mich/uns gemäß meinen/unseren nachstehenden Weisungen auszuüben. Die Weisungen beziehen sich jeweils auf die im Bundesanzeiger am 08. Mai 2023 veröffentlichten Beschlussvorschläge der Verwaltung zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 8. Sollte es unter einem Tagesordnungspunkt zu Einzelabstimmungen über zusammengefasste Beschlussvorschläge kommen, so gilt eine hierzu erteilte Weisung jeweils entsprechend für die einzelnen Beschlussvorschläge.

Ich/Wir stimme/n zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 8 mit Ja. …………………..................................….

(Eine Erteilung von nachstehenden Einzelweisungen ist in diesem Fall nicht erforderlich; etwaige nachstehende Einzelweisungen werden vorrangig berücksichtigt.)

Ich/Wir stimme/n gemäß nachstehender Einzelweisung: (Erteilen Sie bitte zu nachstehenden Tagesordnungspunkten eine Weisung.)

Punkte der Tagesordnung / Beschlussvorschläge gemäß Bundesanzeiger

JA

NEIN

ENTHALTUNG

2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns……………………………

3

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022…………

4

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022…..……

5

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023…

6

Beschlussfassung über die Änderung der Satzung durch Einfügung eines neuen § 14a in die Satzung zur

Ermöglichung virtueller Hauptversammlungen

7

Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Ermöglichung der Teilnahme von Mitgliedern des

Aufsichtsrats an der Hauptversammlung im Wege der Bild- und Tonübertragung durch Einfügung eines

neuen § 16 Absatz 7 in die Satzung……………………………………………………………………………………

8

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts gemäß §162 AktG

Rechtzeitig eingegangene Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126, 127 AktG werden - falls vorliegend - gemäß den gesetzlichen Vorschriften im Internet unter der Adressehttps://www.innotectss.de/investor-relations/hauptversammlung/mit einer bestimmten Kennung (z.B. "A", "B", "C" usw.) zugänglich gemacht. Wenn Sie zu solchen Anträgen oder Wahlvorschlägen ebenfalls eine Weisung zur Stimmrechtsausübung erteilen wollen, tragen Sie dazu bitte nachstehend (lesbar) die betreffende/n Kennung/en und Ihre Weisung(en) ein:

Anträge (Wahlvorschläge) von Aktionären - falls vorliegendJA NEIN ENTHALTUNG

Antrag mit Kennung _________________________________________________________________

Antrag mit Kennung _________________________________________________________________

Antrag mit Kennung _________________________________________________________________

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Datum, Person/en des/der Erklärenden (lesbar) gemäß § 126b BGB

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b) Bevollmächtigung eines Dritten

Ich/Wir bevollmächtige/n hiermit

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Nachname bzw. Firma **

Vorname **

PLZ............................................................................................................................../ Ort **

** Pflichtfelder, bitte le sba r in Druckbuchstaben ausfüllen.

mich/uns unter Offenlegung meines/unseres Namens in der oben genannten Hauptversammlung zu vertreten.

Die Vollmacht umfasst den Widerruf anderweitig erteilter Vollmachten und die Ausübung aller versammlungsbezogenen Rechte einschließlich der Erteilung einer Untervollmacht. Hinweis: Bitte informieren Sie Ihren Bevollmächtigten über die Erteilung dieser Vollmacht und weisen ihn ausdrücklich auf die Ausführungen zum Datenschutz und die Weiter- gabe personenbezogener Daten hin.

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Datum, Person/en des/der Erklärenden (lesbar) gemäß § 126b BGB

Senden Sie bitte das ausgefüllte Formular an:

InnoTec TSS Aktiengesellschaft

c/o AAA HV Management GmbH

Am Stadion 18-24

51465 Bergisch Gladbach

oder per E-Mail: innotec2023@aaa-hv.de

Hinweise

Anmeldung zur ordentlichen Hauptversammlung, Teilnahmevoraussetzungen

1. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Versammlung anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme nachweisen. Die Anmeldung kann in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB). Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch eine in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz nachzuweisen, hierzu reicht in jedem Fall ein vom Letztintermediär gemäß § 67c Absatz 3 AktG ausgestellter Nachweis aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf Freitag, den 26. Mai 2023, 00:00 Uhr (Nachweisstichtag) zu beziehen, und muss der Gesellschaft ebenso wie die Anmeldung zur Hauptversammlung bis spätestens Freitag, den 9. Juni 2023, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen:

InnoTec TSS Aktiengesellschaft

c/o AAA HV Management GmbH

Am Stadion 18-24

51465 Bergisch Gladbach

E-Mail:innotec2023@aaa-hv.de

Üblicherweise übernehmen die Letztintermediäre die erforderliche Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises des Anteilsbesitzes für ihre Kunden, wenn diese sie entsprechend beauftragen. Die Aktionäre werden daher gebeten, sich möglichst frühzeitig an ihren Letztintermediär zu wenden.

2. Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Aktionärinnen und Aktionäre haben, sofern die Voraussetzungen unter Ziffer 1.erfüllt sind, die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten - zum Beispiel durch einen Intermediär, durch eine Aktionärsvereinigung oder durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter (zur Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter gelten die Hinweise unter Ziffer 3.) - ausüben zu lassen.

Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung zulässig. Zur Vollmachterteilung kommen sowohl Erklärungen gegenüber dem zu Bevollmächtigenden als auch gegenüber der Gesellschaft in Betracht. Bevollmächtigt die Aktionärin bzw. der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Vollmachten, die nicht einem Intermediär, einer Aktionärsvereinigung oder einer sonstigen nach § 135 Absatz 8 AktG den Intermediären gleichgestellten Person erteilt werden, bedürfen der Textform.

Werden Intermediäre bzw. diesen gemäß § 135 Absatz 8 AktG insoweit gleichgestellte Personen (insbesondere Aktionärsvereinigungen) bevollmächtigt, wird hierfür weder von

  • 134 Absatz 3 AktG Textform verlangt, noch enthält die Satzung für diesen Fall eine besondere Formvorschrift. Intermediäre bzw. diesen gemäß § 135 Absatz 8 AktG insoweit gleichgestellte Personen haben die Vollmacht allerdings nachprüfbar festzuhalten (§ 135 Absatz 1 AktG). Wir empfehlen unseren Aktionärinnen und Aktionären, sich bezüglich der Form der Vollmachten mit den Genannten abzustimmen.

Für die Erklärung einer Vollmacht gegenüber der Gesellschaft, ihren Widerruf und die Übermittlung des Nachweises einer erklärten Vollmacht beziehungsweise deren Widerrufs an die Gesellschaft steht die unter Ziffer 1. genannte Adresse zur Verfügung. Übersendungen, die postalisch erfolgen, müssen aus organisatorischen Gründen spätestens bis Mittwoch, den 14. Juni 2023, 24:00 Uhr, unter der vorstehend genannten Adresse zugehen. Eine Übermittlung per E-Mail ist bis zum Ende der Hauptversammlung möglich.

3. Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter

Wir bieten unseren Aktionärinnen und Aktionären zudem an, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter (Stimmrechtsvertreter) mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen, sofern die Voraussetzungen unter Ziffer 1.erfüllt sind. Die Vollmachterteilung, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung bzw. eines Widerrufs der Vollmacht gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.

Soweit Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne entsprechende Weisung werden Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben. Aus abwicklungstechnischen Gründen sollten für die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter nur die dafür bereitgestellten Formulare verwendet werden, die den Aktionärinnen und Aktionären nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes übersandt werden. Ein entsprechendes Formular kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.innotectss.de/investor-relations/hauptversammlung/abgerufen werden.

Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter müssen bis spätestens Mittwoch, den 14. Juni 2023, 24:00 Uhr, unter der in Ziffer 1.angegebenen Adresse zugehen.

Für einen Widerruf der Vollmacht an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter sowie für die Änderungen von Weisungen gelten die vorstehenden Angaben zu den Möglichkeiten der Übermittlung und zu den dabei einzuhaltenden Fristen entsprechend.

Erscheint der Aktionär oder ein sonstiger vom ihm bevollmächtigter Dritter zur Hauptversammlung, wird der Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben, es sei denn, ihm wird während der Hauptversammlung vom Aktionär Vollmacht oder von einem sonstigen vom Aktionär bevollmächtigten Dritten Untervollmacht erteilt.

Zuordnung zu einer Anmeldung

Dieses Formular kann bei uns nur berücksichtigt werden, wenn es einer Anmeldung eindeutig zugeordnet werden kann. Sofern eine Zuordnung aufgrund fehlender bzw. nicht ordnungsgemäßer Anmeldung oder unvollständiger bzw. unleserlicher Angaben auf diesem Formular nicht möglich sein sollte, kann das Stimmrecht durch die Stimmrechts- vertreter bzw. durch einen Bevollmächtigten nicht ausgeübt werden.

Verhältnis zu anderen Formularen

Für die Erteilung von Vollmachten können Sie auch das Formular verwenden, das mit der Eintrittskarte verschickt wird. Die Eintrittskarte wird Ihnen nach Erfüllung der vorstehenden Teilnahmevoraussetzungen zugesandt. Wenn Sie das mit der Eintrittskarte übermittelte Formular verwenden, ist die Zuordnung zur Anmeldung sichergestellt.

Hinweise zu diesem Formular

Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig und leserlich aus. Die erforderlichen Angaben zur Person des/der Erklärenden entnehmen Sie bitte Ihrer Eintrittskarte, die Ihnen nach Erfüllung der vorstehenden Teilnahmevoraussetzungen übersandt wird.

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Innotec TSS AG published this content on 06 May 2023 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 08 May 2023 09:40:06 UTC.