Widerruf Vollmacht
Ordentliche Hauptversammlung am 25. Juni 2024 WIDERRUF einer bereits erteilten Vollmacht
zu Eintrittskarten-Nummer _________
über ____________________ Stückaktien der infas Holding Aktiengesellschaft.
Ich/Wir _______________________________________________________
widerrufe(n) hiermit die von mir/uns
am __________________ an
die von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreterin
Frau/Herrn | ___________________________________ |
bevollmächtigte(r) Dritte(r) | |
wohnhaft in | ___________________________________ |
Postleitzahl Ort |
erteilte Vollmacht, mich/uns in der auf den 25. Juni 2024 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung der infas Holding Aktiengesellschaft zu vertreten und das Stimm- recht bzw. die Rechte aus meinen Aktien für mich auszuüben.
Ort/Datum | Unterschrift(en)/Person(en) | |
des/der Erklärenden gemäß § 126b Bürgerliches Gesetzbuch |
Hinweise:
- Der Widerruf der Vollmacht muss in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) erfolgen, wenn weder ein Intermediär im Sinne von § 67a Abs. 4 AktG, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater noch eine sonstige Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt wurde. Sie werden gebeten, hierfür dieses Formular zu verwenden, wenn Sie den Widerruf nicht per E-Mail erklären möchten.
- Sofern Sie die der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterin erteilte Vollmacht widerru- fen, übermitteln Sie den Widerruf bitte bis zum 24. Juni 2024, 17:00 Uhr MESZ (Zugang maßgeblich) an eine der nachfolgenden Kontaktmöglichkeiten: infas Holding Aktiengesellschaft, c/o HVBEST Event- Service GmbH, Mainzer Straße 180, 66121 Saarbrücken, per Fax: 0681 92629-29 oder per E-Mail: infas- hv2024@hvbest.de. Alternativ kann der Widerruf auch während der Hauptversammlung bis zum Ende der Generaldebatte an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erklärt werden.
- Sofern Sie die einem Dritten erteilte Vollmacht widerrufen, können Sie den Widerruf (i) gegenüber dem von Ihnen bevollmächtigten Dritten erklären und dies der Gesellschaft nachweisen oder (ii) gegenüber der Gesellschaft erklären. Bitte übermitteln Sie den der Gesellschaft gegenüber erklärten Widerruf bzw. einen Nachweis für den dem bevollmächtigten Dritten gegenüber erklärten Widerruf bis zum 24. Juni 2024, 17:00 Uhr (MESZ) an eine der nachfolgenden Kontaktmöglichkeiten: infas Holding Aktiengesell- schaft, c/o HVBEST Event-Service GmbH, Mainzer Straße 180, 66121 Saarbrücken, per Fax: 0681 92629- 29 oder per E-Mailinfas-hv2024@hvbest.de. Alternativ kann der Widerruf auch während der Hauptver- sammlung bis zum Ende der Generaldebatte an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversamm- lung erklärt oder nachgewiesen werden.
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infas Holding AG published this content on 20 May 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 20 May 2024 00:03:10 UTC.