a919533e-85f4-49fe-b00c-89d7eb7426a3.pdf Pressemitteilung Rechtskräftiger Bebauungsplan für Wiesbadener "Kureck" der IFM Immobilien AG Pressemitteilung Frankfurt am Main/Wiesbaden, 3. Mai 2016 - Der B-Plan für das Prestige-Projekt "Kureck" der IFM Immobilien AG wurde von der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, 3. März 2016 in Wiesbaden verabschiedet und ist, mit öffentlicher Bekanntmachung am heutigen Tag, nunmehr formell rechtskräftig. "Wir freuen uns über die Zustimmung zum Bebauungsplan, Wiesbaden bekommt dadurch ein hochwertiges Quartier, welches die Innenstadt positiv prägen wird" sagt Volker de Boer, Vorstandsvorsitzender der IFM Immobilien AG. Der B-Plan sieht im Rahmen der Projektentwicklung "Kureck'' unter anderem den Abriss des ehemaligen R+V- Hochhauses vor. "Die vorhandene Bausubstanz war aus verschiedenen Aspekten, unter anderem aufgrund der geringen Deckenhöhen und ineffizienten Grundrissen, nicht in dem Maße für eine Revitalisierung geeignet, wie wir uns das gewünscht hätten. Das Hochhaus wird durch einen ähnlich hohen Neubau ersetzt. In einem Neubau können wir die Entwicklung von hochwertigen, modernen Wohnflächen sicherstellen. Aufgrund aktueller Marktentwicklungen in Wiesbaden haben wir uns darüber hinaus entschieden, auch im Bereich des ehemaligen R+V-Hochhauses Wohnnutzungen vorzusehen" sagt Thomas Schulze Wischeler, Mitglied des IFM Vorstands.

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Über die IFM Immobilien AG:

Die IFM Immobilien AG ist Investor und Projektentwickler insbesondere von gewerblichen Immobilien mit Schwerpunkt Büro- und innerstädtischer Einzelhandelsnutzung. Die Geschäftstätigkeit umfasst neben der klassischen Projektentwicklung das Redevelopment, die Restrukturierung und Neupositionierung von Gewerbeimmobilien. Die von IFM erworbenen Objekte zeichnen sich grundsätzlich durch ein nach Einschätzung von IFM attraktives Chance- Risiko-Profil, ein hohes Entwicklungs- und Wertsteigerungspotenzial sowie eine bevorzugte Lage aus. Die IFM Immobilien AG etabliert mit dieser Strategie und ihren Kernkompetenzen im Bereich Redevelopment, Restrukturierung und Neupositionierung eine Revitalisierung von Liegenschaften und schafft damit nach eigener Einschätzung nachhaltig bleibende Immobilienwerte.

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Offentllche Bekanntmachung der

Landeshauptstadt Wiesbaden lnkralltreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanslilr den Planberelch

.auartler Kureck" Im Ortabezlrk Nordost Die Stadtverordnetenversammlung der Lan·

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bezogenen Bebauungsplan.Ouartier Kureck" im Ortsbezlrk Nordost nach § 10 Abs. 1 Bau·

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bekann1 gemach1 (§ 10Abs.3 Satz 1 BauGBJ.

Milder Bekanntmachung tntt der Bebauungs· plan in Kraft 10 Abs.3 Satz 4 BauGB).

Der ca.3,1 ha grof3e Planbereich wlrd im Nor· den durch das Hausgrundstuck Schone Aus· slcht 15, Im Osten durch die Stra13e.Schone Aussichr und die Prinzessin·Elisabeth·Stra· 13e, ,m Siiden durch die Sonnenberger Stral3e und die Taunusstral3e sow1e im Westen durch die HausgruRdstOcke Taunusstra/3e 5 und Sa und Ge1Sbergstral3e 5-9 begrenzt.

Vom Tage der Bekanntmachung an kann ledermann den vorhabenbezogenen Be­ bauungsplan mil Begrilndung und zusam· menfassender ErklArung SOWie den Plan zur OUrchfiihrung der Vorhaben und der Erschlie· BungsmaBnahmen 1m Verwllftungagebilude, Gustav-Stresemann-Rl ng 15, 65189 Wies­ baden,Stadtplanungsamt, Gebiude B, OG 2, Zimmer B 272, wAhrend der D1enststun· den (montags, d1enstags , donnerstags von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, mittwochs von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr, freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr) einsehen und Ober seirien lnhalt Auskunft verfangen. Die Planunterfagen ste· hen such im Internet unter www , w1esbaden. de/bauleltplanurig zur Verfugung.

Sollten bel der Autstellung des Bebauungs· plans die in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis

3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Fotmvorschnlten vertetzt warden sein oder eine unter Berucks1chtigung des § 214 Abs.

2 BauGB beachtllche Vertetzung der Vor· schriften Ober das Verhaltms des Bebau­ ungsplans und des FlAchennutzungsplans oder nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB be· achthche Mangel der AbwAgung vor11egen, sind diese Verletzungen unbeachttich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit d1eser Bekanntmachung schnftlich gegenuber dem Magistrat der L.andeshauptstadt Wiesbaden. Stadtplanungsamt , Gustav·Stresemann·Ring 15, 65189 Wiesbaden , unter Oartegung des die Verletzung begrilndenden Sachverhalts geltend gemacht warden sind.

Treten durch die Rechtsverblndlichke it des Bebauungsplans, wie 1n den §§ 39 ff . BauGB bezeichnet. VermOgensnachteile ein, kann der EntscMdigung9berechtigte Entschi!.di· gung verlangen. Er kann die Falligkeit des Anspruchs dadurch herbeiflihren, dass er die Leistung der EntscMdigung schriftlich beldem Entschi!.d1gungspflichbgen nach § 44 Abs.3 satze 1 und 2 BauGB beantragt.

Der Entschlidigungsanspruch er1ischt nach §

44 Abs. 4 BauGB. wenn nicht innerhalb von drel Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, In dem die VermOgensnachtelle eingetreten slnd, die Falligkelt des Anspruchs herbeige· f(ihrt w1rd.

Wiesbaden,22.April 2016

Der Mag1strat der Landeshauptstadt Wiesbaden Sven Gerich Oberburgerme1ster

Ubenlicht Ober den Planbentlch des vorhabenbezogenen Bebauungspfans

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www.wleeb8clen.de

IFM Immobilien AG veröffentlichte diesen Inhalt am 03 May 2016 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 24 May 2016 15:24:03 UTC.

Originaldokumenthttp://www.ifm.ag/de/news.html?file=files/IFM/News/Corporate News/DE/2016/160503_PM_B-Plan Kureck_update.pdf

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