i:FAO und Amadeus nehmen Verhandlungen über Verschmelzung auf / Amadeus übermittelt
Verlangen bezüglich eines Ausschlusses der Minderheitsaktionäre
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i:FAO und Amadeus nehmen Verhandlungen über Verschmelzung auf / Amadeus
übermittelt Verlangen bezüglich eines Ausschlusses der Minderheitsaktionäre
03.02.2020 / 11:50
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i:FAO und Amadeus nehmen Verhandlungen über Verschmelzung auf / Amadeus
übermittelt Verlangen bezüglich eines Ausschlusses der Minderheitsaktionäre
Die i:FAO Aktiengesellschaft ("i:FAO") hat von ihrer Mehrheitsaktionärin
Amadeus Corporate Business AG ("Amadeus") den Vorschlag erhalten,
Verhandlungen über einen Verschmelzungsvertrag aufzunehmen. Amadeus hält
derzeit rund 90,02 % des Grundkapitals von i:FAO. Die Verschmelzung von
i:FAO (als übertragender Rechtsträger) auf Amadeus (als übernehmender
Rechtsträger) soll zur Vereinfachung der Gesellschaftsstruktur erfolgen. In
diesem Zusammenhang hat Amadeus der i:FAO zudem das förmliche Verlangen
übermittelt, das Verfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre gegen
Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs 5 UmwG in
Verbindung mit §§ 327a ff. AktG einzuleiten.
Der Vorstand von i:FAO hat beschlossen, Verhandlungen über einen
Verschmelzungsvertrag mit Amadeus aufzunehmen. Nach Auffassung von i:FAO
würde der Ausschluss der Minderheitsaktionäre eine umfassende Integration
von i:FAO in Amadeus ermöglichen. Der Verschmelzungsvertrag würde unter
anderem die Angabe enthalten, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein
Ausschluss der Minderheitsaktionäre der i:FAO und Übertragung ihrer Aktien
auf Amadeus gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung erfolgen soll
(sogenannter verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out). Die Barabfindung würde
von Amadeus zu gegebener Zeit ermittelt und von einem unabhängigen
gerichtlich bestellten Prüfer überprüft.
Sollte eine Einigung zwischen i:FAO und Amadeus erzielt werden, würde die
nächste Hauptversammlung von i:FAO, die voraussichtlich im Mai/Juni 2020
stattfindet, über den verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out beschließen.
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