Hutter & Schrantz Stahlbau AG

Wien

FN 283930 w, ISIN AT0000A021K7

Einberufung

der ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 16. ordentlichen Haupt- versammlung der Hutter & Schrantz Stahlbau AG am Montag, dem 29. August 2022, um 11:30 Uhr, im Hotel Am Spiegeln dialog.hotel.wien, 1230 Wien, Johann- Hörbiger-Gasse 30.

Die kommende Hauptversammlung soll als Präsenzversammlung mit physischer Anwe- senheit abgehalten werden.

Eine Bewirtung vor und nach der Hauptversammlung findet nicht statt.

Bei der kommenden Hauptversammlung können Gäste nicht zugelassen werden.

  1. TAGESORDNUNG
  1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht, des Konzernabschlusses samt Kon- zernlagebericht, des Gewinnverwendungsvorschlags und des vom Aufsichtsrat erstat- teten Berichts für das Geschäftsjahr 2021
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäfts- jahr 2021
  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Ge- schäftsjahr 2021
  5. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
  6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022
  7. Wahl in den Aufsichtsrat
  1. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG

VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE

Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 8. August 2022 auf der im Firmen- buch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter www.hs-stahlbau.at zugänglich:

  • Jahresabschluss mit Lagebericht,
  • Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
  • Vorschlag für die Gewinnverwendung,
  • Bericht des Aufsichtsrats,

jeweils für das Geschäftsjahr 2021;

  • Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 7,

C:UsersMartin HeinzDocumentsHVEinberufung.docx

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  • Erklärung des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 7 gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf,
  • Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
  • Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
  • vollständiger Text dieser Einberufung.
  1. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEIL- NAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 19. August 2022 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Ak- tionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spätestens am 24. August 2022 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:

  1. für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gem § 15 Abs 3 genügen lässt

Per Telefax:

+43 (0)1 512 46 11 - 28

Per E-Mail

team-brix@wien1-notare.at

(Depotbestätigungen bitte im Format PDF)

  1. für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform

Per Post oder Boten

c/o Öffentliche Notare Brix Mayer Hoheneck & Partner,

zH Dr. Rupert Brix

1010 Wien, Seilerstätte 28

Per SWIFT

BKAUATWW3AGM

(Message Type MT599, unbedingt ISIN AT0000A021K7 im

Text angeben)

Die Aktionäre werden gebeten sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen.

Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitglied- staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD aus- zustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

  • Angaben über den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes,
Hutter & Schrantz Stahlbau AG
c/o Öffentliche Notare Brix Mayer Hoheneck & Partner, zH Dr. Rupert Brix
1010 Wien, Seilerstätte 28
+43 (0)1 512 46 11 - 28 team-brix@wien1-notare.at (Vollmachten bitte im Format PDF)

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  • Angaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen Personen zu- sätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls Register und Nummer unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird,
  • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000A021K7,
  • Depotnummer andernfalls eine sonstige Bezeichnung,
  • Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptver- sammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 19. August 2022 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegenge- nommen.

Identitätsnachweis

Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht zur Identifikation bei der Re- gistrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.

Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Voll- macht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mit dabeihaben.

IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung Punkt III nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptver- sammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.

Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung möglich.

Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege und Adressen an:

Per Post oder Boten

Per Telefax:

Per E-Mail

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Die Vollmachten müssen spätestens bis 26. August 2022, 16:00 Uhr, bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung übergeben werden.

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.hs-stahlbau.at abrufbar. Wir bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die bereitgestellten Formulare zu verwenden.

Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der Voll- macht, ergeben sich aus dem den Aktionären zur Verfügung gestellten Vollmachtsformu- lar.

Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung, auf dem für dessen Übermitt- lung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Information zum Datenschutz der Aktionäre

Die Hutter & Schrantz Stahlbau AG verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre (insbesondere jene gemäß § 10a Abs 2 AktG, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs, gegebenenfalls Akti- engattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, ins- besondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des ös- terreichischen Datenschutzgesetzes, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären ist für die Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung gemäß dem Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somit Artikel 6 (1) c)

DSGVO.

Für die Verarbeitung ist die Hutter & Schrantz Stahlbau AG die verantwortliche Stelle. Die Hutter & Schrantz Stahlbau AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notaren, Rechts- anwälten, Banken und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von Hutter & Schrantz Stahlbau AG nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Hutter & Schrantz Stahlbau AG. Soweit rechtlich notwendig, hat die Hutter & Schrantz Stahlbau AG mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtli- che Vereinbarung abgeschlossen.

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Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden Aktionäre bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle an- deren Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin ge- nannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einse- hen. Hutter & Schrantz Stahlbau AG ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Proto- kolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG).

Die Daten der Aktionäre werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewah- rungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Über- nahmerecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtliche Ansprüche von Aktionären gegen die Hutter & Schrantz Stahlbau AG oder umgekehrt von der Hutter & Schrantz Stahlbau AG gegen Aktionäre erhoben wer- den, dient die Speicherung personenbezogener Daten der Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen in Einzelfällen. Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor Zivilge- richten kann dies zu einer Speicherung von Daten während der Dauer der Verjährung zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskräftiger Beendigung führen.

Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-,Berichtigungs-,Einschränkungs-, Wi-

derspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können Aktionäre gegenüber der Hutter & Schrantz Stahlbau AG unentgeltlich über die E-Mail-Adressedatenschutz@hsag.at oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

Hutter & Schrantz Stahlbau AG Großmarktstraße 7

1230 Wien

Tel: +43 (1) 617 4555

Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbe- hörde nach Artikel 77 DSGVO zu.

COVID-Maßnahmen für eine sichere Hauptversammlung

Sollten Sie sich am Tag der Hauptversammlung krank fühlen, kommen Sie bitte nicht zur Hauptversammlung!

Aufgrund der COVID-19-Siutation werden wir dieses Jahr keine Bewirtung vor und nach der Hauptversammlung anbieten.

Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt um 11:00 Uhr. Bitte kommen Sie schon zu diesem Zeitpunkt.

Um den Rest dieser Noodl zu lesen, rufen Sie bitte die Originalversion auf, und zwar hier.

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Hutter & Schrantz Stahlbau AG published this content on 30 July 2022 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 30 July 2022 12:02:00 UTC.