WERTPAPIER-INFORMATIONSBLATT NACH § 4 WERTPAPIERPROSPEKTGESETZ (WpPG)

WARNHINWEIS: DER ERWEB DIESES WERTPAPIERS IST MIT ERHEBLICHEN RISIKEN VERBUNDEN UND KANN ZUM VOLLSTÄNDIGEN VERLUST DES EINGESETZTEN VERMÖGENS FÜHREN.

Stand: 28. Februar 2023 / Aktualisierungen: 0

1. Art, genaue Be-

Art: Aktie nach § 2 Nr. 1 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) i.V.m. Artikel 2 lit. b) der Verordnung (EU) 2017 / 1129 (ProspektVO).

zeichnung und ISIN

Genaue Bezeichnung: Auf den Namen lautende Stückaktie ohne Nennbetrag der Heliad Equity Partners GmbH & Co KGaA, Frankfurt am

des Wertpapiers

Main (die "Gesellschaft" oder die "Emittentin") mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von jeweils EUR 1,00.

ISIN: DE000A0L1NN5; WKN: A0L1NN.

2. Funktionsweise

Funktionsweise des Wertpapiers: Aktien verbriefen den Anteil an einer Aktiengesellschaft (AG) sowie an einer Kommanditgesellschaft

des Wertpapiers

auf Aktien (KGaA). Aktien gewähren ein Stimmrecht in der Hauptversammlung und den Anspruch auf einen Anteil an Bilanzgewinn (Divi-

einschließlich da-

dende) und Liquidationserlös. Dadurch vermitteln Aktien eine Beteiligung an der Gesellschaft, die sie ausgibt. Die Aktien werden in Depots

mit verbundener

bei Kreditinstituten verwahrt. Es handelt sich um eine Girosammelverwahrung, daher erfolgt eine Verwahrung der Wertpapiere für alle De-

Rechte

potinhaber ungetrennt in einem einheitlichen Sammelbestand.

Mit dem Wertpapier verbundene Rechte: Die mit dem Wertpapier verbundenen Rechte sind im Aktiengesetz (AktG) und in der Satzung

der Emittentin festgelegt und können in gewissem Umfang durch Gesetz, durch Satzungsänderung oder durch Hauptversammlungsbe-

schluss beschränkt oder ausgeschlossen werden. Bei den in der Satzung der Emittentin bestehenden genehmigten und bedingten Kapita-

lien kann in bestimmten Fällen durch den Beschluss der persönlich haftenden Gesellschafterin mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Be-

zugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden. Darüber hinaus sind keine Beschränkungen oder Ausschlüsse von Aktionärsrechten in

der Satzung der Emittentin vorgesehen. Zu den mit dem Wertpapier verbundenen Rechten zählen insbesondere:

Stimmrecht, Teilnahme an der Hauptversammlung:Jede Aktie berechtigt zur Teilnahme an der Hauptversammlung der Emittentin und

gewährt eine Stimme in der Hauptversammlung. Beschränkungen des Stimmrechts oder unterschiedliche Stimmrechte bestehen nicht.

Gewinnanteilberechtigung, Dividende:Die angebotenen Aktien sind ab 1. Januar 2022 gewinnberechtigt. Beschlossene Dividenden sind

grundsätzlich am dritten auf den Gewinnverwendungsbeschluss der ordentlichen Hauptversammlung folgenden Geschäftstag fällig, sofern

in dem Hauptversammlungsbeschluss oder in der Satzung keine spätere Fälligkeit festgelegt wird. Über die Verwendung eines etwaigen

Bilanzgewinns und damit über seine vollständige oder teilweise Ausschüttung an die Aktionäre beschließt die ordentliche Hauptversamm-

lung, die einmal jährlich in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahrs statt zu finden hat. Einen Anspruch auf Dividendenzahlung hat der

einzelne Aktionär nur im Fall eines entsprechenden Gewinnverwendungsbeschlusses der Hauptversammlung. Dividendenansprüche ver-

jähren gemäß § 195 BGB nach Ablauf von drei Jahren. Die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, bei der die Globalurkunden über

die Aktien der Gesellschaft hinterlegt werden, wird die auf die Aktien entfallenden Dividenden den jeweiligen Depotbanken automatisch

gutschreiben.

Rechte im Falle einer Liquidation:Im Falle einer Auflösung der Emittentin ist der nach Begleichung sämtlicher Verbindlichkeiten verbleibende

Liquidationserlös unter allen Aktionären im Verhältnis ihrer Beteiligung am Grundkapital der Emittentin aufzuteilen, wenn nicht im Zeitpunkt

der Aufteilung Aktien mit verschiedenen Rechten vorhanden sind. Eine Nachschusspflicht oder Verlustbeteiligung der Anleger über das

eingesetzte Kapital hinaus besteht nicht.

Form und Verbriefung der Aktien:Alle Aktien der Emittentin wurden und werden nach § 4 und § 5 der derzeit geltenden Satzung der Emit-

tentin als auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien ausgegeben und in mehreren Globalurkunden ohne Gewinnanteilscheine

verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, hinterlegt wurden/werden. Die Form der Aktienur-

kunden und der Gewinnanteils- und Erneuerungsscheine bestimmt die persönlich haftende Gesellschafterin. Der Anspruch der Aktionäre

auf Einzelverbriefung ist ausgeschlossen. Die Aktien der Emittentin, die Gegenstand des Angebots sind, sind mit den gleichen Rechten

ausgestattet wie alle anderen Aktien der Emittentin und vermitteln keine darüberhinausgehenden Rechte oder Vorteile.

Übertragbarkeit und Handelbarkeit:Alle Aktien können nach den für Namensaktien geltenden rechtlichen Vorschriften frei übertragen wer-

den, Veräußerungsverbote oder Einschränkungen im Hinblick auf die Übertragbarkeit bestehen nicht. Die Aktien der Gesellschaft sind in

den Handel im Freiverkehr (Open Market) an der Frankfurter Wertpapierbörse im Handelssegment Scale einbezogen. Die Aktien der Ge-

sellschaft, die Gegenstand des Angebots sind, sollen voraussichtlich am 28. März 2023 in diese bestehende Notierung einbezogen werden.

Eine Zulassung der Aktien zum Handel an einem regulierten Markt ist derzeit nicht vorgesehen bzw. nicht beabsichtigt.

Bezugsrechte und sonstige Rechte:Jedem Aktionär stehen grundsätzlich Bezugsrechte auf die im Rahmen einer Kapitalerhöhung neu

auszugebenden Aktien zu (§ 186 AktG). Ein Bezugsrecht kann in bestimmten Fällen durch den Beschluss der persönlich haftenden Gesell-

schafterin mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden. Die Satzung der Emittentin sieht eine solche Ermächtigung unter

bestimmten Voraussetzungen vor. Darüber hinaus sind diverse sonstige Rechte mit den Aktien verbunden, insbesondere das Recht zur

Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen (§ 245 Nr. 1-3 AktG), das Auskunftsrecht (§ 131 AktG) sowie ggfs. diverse Minderheits-

rechte.

3. Identität des Anbie- Emittentin und Anbieterin: Emittentin und Anbieterin ist die Heliad Equity Partners GmbH & Co KGaA mit Sitz in Frankfurt am Main,

ters, der Emittentin Geschäftsanschrift: Ulmenstraße 37-39, 60325 Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main

einschließlich ihrer

unter HRB 73524. Die Emittentin wurde am 30. Mai 2000 gegründet und am 10. August 2000 in das Handelsregister eingetragen. Die

Geschäftstätigkeit

Emittentin ist eine Kommanditgesellschaft auf Aktien und wird durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die Heliad Management

und eines Garantie-

GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, unter HRB 58861, vertreten. Die

gebers

Heliad Management GmbH wird durch ihre Geschäftsführer FalkSchäfers und Julian Kappus vertreten. Diese sind jeweils alleinvertretungs-

berechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Geschäftstätigkeit: Die satzungsmäßige Geschäftstätigkeit der Emittentin besteht in dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung

von Mehrheits- und Minderheitsbeteiligungen an privaten und börsennotierten Unternehmen und von Beteiligungen an Private Equity Funds.

Die Emittentin investiert hierbei mit langfristigem Anlagehorizont insbesondere in Technologie-Unternehmen mit starken Wachstumsaus-

sichten mit Schwerpunkt in Deutschland, ohne jedoch hierauf örtlich beschränkt zu sein. Weiter erbringt die Emittentin Beratungs- und Ser-

vicedienstleistungen für ihre Beteiligungen.

Garantiegeber: Es gibt keinen Garantiegeber.

4. Die mit dem Wert-

Der Anleger sollte alle in Betracht kommenden Risiken in seine Anlageentscheidung einbeziehen. Bei den nachfolgend dargestell-

papier und der

ten Risiken handelt es sich um keine abschließende Aufzählung aller in Betracht kommenden Risiken, sondern nur um die mit der

Emittentin verbun-

Anlage verbundenen wesentlichen Risiken. Die nachfolgenden Risiken sind aus Sicht der Emittentin wesentlich.

denen Risiken

Mit dem Wertpapier verbundene Risiken:

Maximalrisiko/Insolvenzrisiko: Der Erwerb einer neuen Aktie ist eine Investition in das Eigenkapital der Emittentin. Als Anteilseigner tragen die

Inhaber der neuen Aktien das Risiko, dass das eingesetzte Kapital unter Umständen vollständig verloren geht (Totalverlust der Investition),

etwa bei einer Insolvenz der Emittentin. Im Falle der Insolvenz der Emittentin werden zunächst vorrangig die Forderungen aller Gläubiger der

Emittentin befriedigt. Ein darüber hinaus gehendes Gesellschaftsvermögen steht zur Verteilung an die Aktionäre in der Regel nicht mehr zur

Verfügung. Der Inhaber einer neuen Aktie hat auch keinen Anspruch darauf, dass seine Ansprüche auf Dividenden vorrangig vor Ansprüchen

der Gläubiger der Emittentin bedient werden.

Wesentlicher Einfluss der Komplementärin:Die Heliad Management GmbH ist als persönlich haftende Gesellschafterin bei der Emittentin

geschäftsführungs- und vertretungsbefugt. Ferner ist satzungsmäßig das Widerspruchsrecht der Aktionäre bzgl. Geschäftsführungsmaßnah-

men ausgeschlossen und die Zustimmung der Aktionäre bei der Vornahme von außergewöhnlichen Geschäften im Sinne des § 116 Abs. 2

HGB durch die Heliad Management GmbH nicht erforderlich. Die FinLab AG ist alleinige Gesellschafterin der Heliad Management GmbH.

Sie ist gegenüber der Geschäftsführung der Heliad Management GmbH weisungsbefugt. Der FinLab AG ist es daher möglich, unabhängig

von der Hauptversammlung und damit unabhängig von den Aktionären, auf die Geschäftsführung der Emittentin maßgeblichen Einfluss zu

nehmen. Ferner bedürfen die in § 285 Abs. 2 Satz 1 AktG genannten Beschlüsse der Hauptversammlung der Zustimmung der persönlich

haftenden Gesellschafterin. Die FinLab AG ist demnach in der Lage, den Ausgang der durch die Hauptversammlung zu treffenden Entschei-

dungen maßgeblich zu beeinflussen. Durch diese beherrschende Stellung der persönlich haftenden Gesellschafterin könnten berechtigte

Interessen der Aktionäre in Bezug auf die Führung und Entwicklung der Emittentin beeinträchtigt werden, wenn bei der persönlich haftenden

Gesellschafterin gesellschaftsfremde Partikularinteressen bestehen. Z.B. könnte die persönlich haftende Gesellschafterin Entscheidungen

über strukturverändernde Maßnahmen wie Abschluss von Unternehmensverträgen oder über das Eingehen von außergewöhnlichen bzw.

risikobehafteten Geschäften aufgrund ihrer Stellung als einzig haftende Gesellschafterin entgegen den Interessen der Aktionäre treffen.

Risiken wegen Kursschwankungen:Aufgrund der Einbeziehung der Aktien zum Börsenhandel in den Freiverkehr unterliegt die Aktie Kurs-

schwankungen, die nicht notwendigerweise in der Geschäftstätigkeit, in der Geschäftsentwicklung oder in den Ertragsaussichten der Emit-

tentin begründet sein müssen. Vielmehr können auch die allgemeinen Entwicklungen an den Finanzmärkten, Konjunkturschwankungen sowie

Seite 1 von 3

veränderte Einschätzungen zur Branchenentwicklung zu einer negativen Entwicklung des Aktienkurses führen. Es kann daher keine Gewähr übernommen werden, dass der Bezugspreis der Aktie ihrem Börsenkurs etwa zum Zeitpunkt des Bezugs oder zum Zeitpunkt der Einbuchung der Aktien in das Wertpapierdepot des Anlegers entspricht. Außerdem kann keine Gewähr übernommen werden, dass der Kurs der Aktie steigen wird. Es lässt sich ferner nicht vorhersagen, wie sich künftig Aktienverkäufe auf den Börsenkurs auswirken werden. Aufgrund der vergleichsweise geringen Marktkapitalisierung und der Marktenge können wertmäßig geringe Handelsvolumina bereits einen großen Einfluss auf den Kursverlauf der neuen Aktie nehmen. Es ist daher nicht auszuschließen, dass der Börsenkurs der neuen Aktien unter den Bezugspreis fällt, so dass ein Anleger die neuen Aktien nur mit Verlust veräußern kann.

Risiko der Veräußerbarkeit der Aktien:Es besteht das Risiko, dass solange das Handelsvolumen in der Aktie der Emittentin weiterhin begrenzt ist, ein Aktionär seine Aktien nicht jederzeit zum jeweiligen Börsenkurs oder ohne Abschläge auf den Börsenkurs veräußern kann. Infolge eines geringen oder gar nicht stattfindenden Handels kann es dazu kommen, dass Aktionäre der Emittentin ihre Aktien entweder überhaupt nicht, nicht zu jeweiligen Tageskursen oder nicht in gewünschter Stückzahl veräußern können.

Auswirkungen von künftigen Kapitalmaßnahmen:Die Emittentin kann nicht ausschließen, zukünftig Kapitalerhöhungen durch Ausgabe neuer Aktien durchzuführen, um einen möglichen Kapitalbedarf zu decken. Künftige Kapitalmaßnahmen können zu einer Verwässerung der Betei- ligung der Aktionäre an der Emittentin führen, insbesondere wenn Bezugsrechte ausgeschlossen werden oder diese nicht ausgeübt werden, und damit negative Auswirkungen auf das Stimmrecht der Aktionäre und deren Anspruch auf Dividendenzahlung haben.

Mit der Emittentin verbundene Risiken:

Bei dem Halten von Aktien handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung. Der Anleger nimmt mit seinem eingezahlten Kapital an dem unternehmerischen Geschäftsrisiko teil. Aussagen und Einschätzungen über die zukünftige Geschäftsentwicklung können unzutref- fend sein oder werden. Der wirtschaftliche Erfolg hängt von vielen Einflussgrößen ab, insbesondere der Entwicklung des jeweiligen Marktes und Umständen, die die Emittentin nicht oder nur teilweise beeinflussen kann. Die im Folgenden dargestellten Risiken können sich nachteilig auf die Geschäftsentwicklung und damit auf den Wert der Aktien auswirken. In diesem Fall ist nicht auszuschließen, dass der Wert der Aktien unter den Kaufpreis fällt, so dass der Anleger die Aktien nur mit Verlust veräußern kann, oder dass infolge einer Insolvenz die Inves- tition des Anlegers in voller Höhe verloren geht.

Risiken bei der Akquisition von Unternehmensbeteiligungen:Es besteht das Risko, dass die Gesellschaft keine geeigneten Beteiligungsun- ternehmen findet oder mittelfristig nicht über ausreichend eigenes Vermögen verfügt, um den Erwerb von Unternehmensbeteiligungen finan- zieren zu können. Beim Erwerb von Unternehmensbeteiligungen ist die Emittentin darüber hinaus vom konjunkturellen Umfeld und vom Finanzmarktumfeld inklusive Zinsniveau abhängig. Es besteht das Risiko, dass von der Emittentin Beteiligungen zu einem Preis erworben werden, der eine Wertsteigerung kaum noch zulässt oder von der Emittentin erworbene Beteiligungen im Wert fallen. Dies könnte dazu führen, dass in Zukunft Verluste erwirtschaftet werden, was schließlich zu einer Insolvenz der Emittentin und einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals ihrer Anleger führen könnte.

Unsicherheit der wirtschaftlichen Entwicklung der Beteiligungsunternehmen:Die Emittentin investiert insbesondere in Wachstumsunterneh- men, die regelmäßig noch nicht die Profitabilität erreicht haben. Es besteht das Risiko, dass diese Unternehmen auch in Zukunft nicht profi- tabel werden. Trotz sorgfältiger Auswahl kann nicht ausgeschlossen werden, dass sowohl bestehende Beteiligungen als auch zukünftige Beteiligungen ein überdurchschnittliches Risiko beinhalten und die Entwicklung der Beteiligung nicht den Erwartungen der Gesellschaft ent- spricht. Die Emittentin ist von der Wertentwicklung der Beteiligungen abhängig. Risiken bestehen im Wesentlichen darin, dass die Geschäfts- führung der persönlich haftenden Gesellschafterin - ebenso das Management in den Beteiligungsgesellschaften - bedeutende Entwicklungen und Trends in den operativen Einheiten nicht rechtzeitig erkennen oder falsch einschätzen könnte. Fehleinschätzungen können sich im Nach- hinein als ungünstig für die Entwicklung der Gesellschaft herausstellen. Dies kann erheblichen Einfluss auf die Ertragskraft und Rendite der Beteiligung für die Gesellschaft haben und sich negativ auf den Kurs der Aktien der Emittentin auswirken und zur Folge haben, dass Aktionäre ihre Aktien nur noch zu einem schlechteren Kurs verkaufen können.

Zeitpunkt der Veräußerung und erzielbarer Veräußerungserlös von Beteiligungen:Einen maßgeblichen Einfluss auf den Zeitpunkt des Verkaufs und den möglichen Veräußerungserlös haben sowohl das konjunkturelle Umfeld als auch die Verfassung der Kapitalmärkte zum Zeitpunkt des Verkaufs einer Beteiligung. Schwache Kapitalmärkte und/oder ein negatives konjunkturelles Umfeld können zu höheren Preisabschlägen führen. Für die Mehrzahl von der Emittentin gehaltenen Beteiligungen besteht kein liquider Markt, wodurch eine kurzfristige Veräußerung erschwert wird. Die Emittentin geht teilweise hinsichtlich ihrer Beteiligungen Vereinbarungen ein, u.a. mit anderen Gesell- schaftern, in denen Gesamtveräußerungen von Beteiligungen nicht durch die Emittentin bestimmt werden. Damit ist die Emittentin dem Risiko erhöht ausgesetzt, dass ein ungünstiger Veräußerungszeitpunkt gewählt wird. Bei Unternehmensverkäufen ist die Emittentin von entsprechenden Angeboten von Bietern abhängig. Dies könnte dazu führen, dass Verluste erwirtschaftet werden, was schließlich zu einer Insolvenz der Emittentin und einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals ihrer Anleger führen könnte.

Fremdfinanzierungsrisiken:Die von der Emittentin erworbenen Beteiligungen wurden teilweise durch Fremdkapital erworben. Die UniCredit Bank AG hat der Emittentin ein Darlehen über EUR 14 Mio. eingeräumt, welches durch die Verpfändung von der Emittentin gehörenden Aktien an der flatexDEGIRO AG besichert ist. Das Darlehen kann mit einer Frist von 6 Monaten beiderseitig gekündigt werden. Für den Fall, dass Ansprüche aus diesem Darlehensvertrag von der Emittentin nicht bedient werden können, besteht die Gefahr, dass die UniCredit Bank AG die verpfändeten flatexDEGIRO AG-Aktien verwertet. In diesem Fall kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese weit unter Wert verwertet werden und der Emittentin hierdurch ein nicht unerheblicher wirtschaftlicher Nachteil entsteht. Die FinLab AG hat der Emit- tentin ein Darlehen über EUR 7,5 Mio. eingeräumt, welches mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende gekündigt werden kann. Sollte die Emittentin bei einer Darlehenskündigung zum Fälligkeitszeitpunkt nicht über ausreichend freie Mittel verfügen, um die an sie ausge- reichten Darlehen zurückzahlen zu können, wäre die Emittentin darauf angewiesen, Beteiligungen zu veräußern. Da für die Mehrzahl von der Emittentin gehaltenen Beteiligungen kein liquider Markt besteht, kann nicht sichergestellt werden, dass eine Veräußerung von Beteili- gungen möglich sein wird. Weiter könnte ein ungünstiger Veräußerungszeitpunkt dazu führen, dass bei der Veräußerung Verluste anfallen. Es besteht zudem das Risiko, dass die Emittentin auch nach einem Verkauf von Beteilungen nicht über ausreichend Liquidität verfügt, um ihre Verbindlichkeiten bedienen zu können, was die Insolvenz der Emittentin zur Folgehaben könnte.

Bewertungs- und Abschreibungsrisiken:Bei der Emittentin besteht das Risiko, dass die Werthaltigkeit einer Gesellschaft, an der sie sich beteiligen will oder bereits beteiligt hat, falsch eingeschätzt wurde oder wird. Dabei kann eine falsche Bewertung sowohl aus dem Umstand resultieren, dass wesentliche Informationen zum Zeitpunkt der Bewertung nicht bekannt sind und somit eine Bewertung aufgrund einer lückenhaften Informationsbasis erfolgt. Eine falsche Bewertung kann aber auch das Ergebnis einer fehlerhaften Chancen-Risiken Analyse sein, z. B. für den Fall, dass die Einschätzungen und Erwartungen von wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die für das Beteiligungsun- ternehmen von Relevanz sind, sich im Nachhinein als falsch und/oder unrealistisch darstellen. Das Risiko einer falschen Bewertung kann dazu führen, dass eine Beteiligung zu einem zu hohen Preis erworben wird bzw. deren tatsächlicher Wert nicht mehr dem bilanziellen Bewertungsansatz entspricht. Es besteht das Risiko, dass der Wert von Beteiligungen sinken und diese ganz oder teilweise abgeschrieben werden müssen. Dies kann sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und damit auch auf ihre Anleger und ihr eingesetztes Kapital auswirken.

Blind-Pool-Risiko:Der wirtschaftliche Erfolg der Emittentin hängt von der wirtschaftlichen Entwicklung der Beteiligungsunternehmen ab. Es gibt bei der Emittentin für den Kreis der in Betracht kommenden Beteiligungsunternehmen keine abschließende Festlegung von Kriterien. Die Anle- ger können sich im Vorfeld nicht über konkrete Unternehmensbeteiligungen, die die Emittentin künftig erwerben wird, informieren. Insoweit liegt ein Blind-Pool-Charakter im Geschäftsmodell der Emittentin vor. Die Anleger müssen sich darauf verlassen, dass die Emittentin die Beteili- gungsunternehmen sorgfältig auswählt. Es besteht das Risiko, dass Beteiligungsunternehmen durch die Emittentin ausgewählt werden, die sich im Wert negativ entwickeln.

Risiken aus der Abhängigkeit von Führungskräften in Schlüsselpositionen:Der Erfolg der Emittentin hängt im erheblichen Maße von den unter- nehmerischen Fähigkeiten der Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin ab. Deren Erfahrungen aus der Tätigkeit für die Emit- tentin sowie deren persönliche und geschäftliche Kontakte haben einen wesentlichen Beitrag zu der Entwicklung der Emittentin geleistet. Das Ausscheiden dieser Personen und der Verlust des mit diesen Personen verbundenen Know-hows könnte erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung und Außendarstellung der Emittentin haben. Gleiches gilt für die Schlüsselpersonen bei Beteiligungsunternehmen der Emittentin. Der wirtschaftliche Erfolg der Emittentin hängt auch von der Fähigkeit ihrer persönlich haftenden Gesellschafterin ab, qualifizierte Mitarbeiter zu finden, auszubilden und zu halten. Sollte dies nicht gelingen, kann dies nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit haben, weil es dann am Know-how fehlt, um das operative Geschäft erfolgreich umzusetzen.

Ergebnisbelastung und Kapitalminderung:Die erfolgsunabhängigen Kosten für die Übernahme der Geschäftsführung, die Kosten des Aufsichts- rates und die sonstigen Kosten der Gesellschaft fallen jährlich unabhängig vom Erfolg der Gesellschaft an. Decken die Erträge der Gesellschaft

Seite 2 von 3

  1. Verschuldungs- grad der Emittentin
  2. Aussichten für die Kapitalrückzahlung und Erträge unter verschiedenen Marktbedingungen
  1. Die mit dem Wert- papier verbunde- nen Kosten und Provisionen
  2. Angebotskonditio- nen einschließlich des Emissionsvolu- mens

9. Geplante Verwen- dung des voraus- sichtlichen Netto- emissionserlöses

Hinweise nach § 4 Abs. 5 Wertpapier- prospektgesetz

diese Kosten nicht, so verringert sich das Eigenkapital. Diese Kosten müssen durch Ausschüttungen und Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungsunternehmen erst erwirtschaftet werden. Solche Erträge können - wenn sie denn erzielt werden - oft erst mehrere Jahre nach den Kosten anfallen, so dass die Kosten vorfinanziert werden müssen. Dies kann sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin und damit auch auf ihre Anleger und ihr eingesetztes Kapital auswirken.

Der Verschuldungsgrad bezeichnet das Verhältnis von Fremdkapital zu Eigenkapital in Prozent und gibt Auskunft über die Finanzierungsstruk- tur der Emittentin. Der auf der Grundlage des letzten aufgestellten und geprüften Jahresabschlusses der Emittentin nach HGB zum 31. De- zember 2021 berechnete Verschuldungsgrad der Emittentin beträgt 37,09%.

Bei den nachfolgend aufgeführten Szenarien handelt es sich nicht um eine abschließende Aufzählung. Daneben kann es weitere Szenarien geben; so kann z.B. eine mögliche Insolvenz der Emittentin zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen. Der Anleger hat außer im Falle einer Auflösung der Gesellschaft und unter der Voraussetzung eines ausreichenden Liquidationsüberschusses keinen Anspruch auf Rückzahlung des eingesetzten Kapitals. Der Anleger kann jedoch grundsätzlich seine Aktien an der Emittentin börslich und außerbörslich veräußern. Der hierbei zu erzielende Veräußerungspreis hängt zum einen von der wirtschaftlichen Entwicklung der Emittentin selbst und ihren Beteiligungsunternehmen (z.B. Auftragslage, Bonität) ab, zum anderen aber auch von der Veräußerbarkeit der Aktien (Liquidität) und der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung sowie der damit einhergehenden Entwicklung der Aktienmärkte. Die Emittentin investiert als Beteili- gungsgesellschaft mit langfristigem Anlagehorizont insbesondere in Technologie-Unternehmen mit starken Wachstumsaussichten. Positive Entwicklungen in diesem Markt hängen insbesondere von der Fähigkeit dieser Unternehmen ab, technologische Vorsprünge vor ihren Mitbe- werbern zu erzielen und die von ihnen geplanten Wachstumsziele zu erreichen. Eine Verschlechterung der Bonität der Emittentin und/oder eine Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Lage und/oder ein Anstieg des allgemeinen Zinsniveaus, ein Verlust von Schlüsselperso- nen, und/oder negative Entwicklungen bei einem Beteiligungsunternehmen würde sich dagegen negativ auswirken und könnten jeweils dazu führen, dass Investitionen in Aktien der Gesellschaft für Anleger unattraktiver werden, mit der Folge, dass der Aktienkurs der Emittentin fällt.

Die Fähigkeit der Emittentin, künftig Dividenden auszuschütten, hängt von ihrer wirtschaftlichen Entwicklung und insbesondere ihrer Fähigkeit, nachhaltig Gewinne zu erwirtschaften, ab. Die wirtschaftliche Entwicklung der Emittentin hängt im Wesentlichen davon ab, dass es der Emit- tentin gelingt bei Erwerb, Halten und Veräußerung von Beteiligungen Gewinne zu erwirtschaften, die geeignet sind nachhaltige Überschüsse bei der Gesellschaft zu erzeugen.

Für die nachfolgende Szenariobetrachtung wird davon ausgegangen, dass der Anleger 1.000 Aktien zum Bezugspreis von EUR 4,40 je Aktie (d.h. zu insgesamt EUR 4.400,00) erwirbt und jeweils bei positiver, neutraler und negativer Entwicklung der Aktienmärkte, der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung und der wirtschaftlichen Entwicklung der Emittentin zu einem späteren Zeitpunkt veräußert. Es werden pauschale Kosten - z.B. für Steuerberater u. Bankkosten - in Höhe von 1 % angenommen. Steuerliche Auswirkungen ebenso wie mögliche Dividenden- zahlungen werden in der Szenariodarstellung nicht berücksichtigt. Die dem Anleger tatsächlich entstehenden Kosten können von den in der Szenariobetrachtung zugrunde gelegten Kosten abweichen. Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für eine tatsächliche Wertentwicklung

Szenario (Prognose)

Kosten

Veräußerungserlös

Veräußerungserlös

ohne Kosten

abzgl. Kosten

Positiv: Der Anleger verkauft bei 125 % des Be-

EUR 44,00

EUR 5.500,00

EUR 5.456,00

zugspreises

Neutral: Der Anleger verkauft bei 100 % des Be-

EUR 44,00

EUR 4.400,00

EUR 4.356,00

zugspreises

Negativ: Der Anleger verkauft bei 75 % des Be-

EUR 44,00

EUR 3.300,00

EUR 3.256,00

zugspreises

Die nachfolgende Darstellung fasst die mit dem Wertpapier verbundenen Kosten und Provisionen zusammen.

Kosten auf Ebene der Anleger: Es können für den Anleger Kosten insbesondere im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der neuen Aktien entstehen, beispielsweise die üblichen Order und Depotgebühren. Die Emittentin stellt dem Anleger keine Kosten in Rechnung.

Kosten Ebene der Emittentin: Für die Emission der Aktien im Rahmen des öffentlichen Angebots fallen Emissionskosten auf Ebene der Emittentin in Höhe von EUR 90.000,00 an.

Provisionen: Für die Emission der Aktien im Rahmen des öffentlichen Angebots werden der Emittentin und den Anlegern keine Provisionen berechnet außer gegebenenfalls übliche Effektenprovisionen, die den Anlegern von ihren Depotbanken in Rechnung gestellt werden, abhän- gig von den Vereinbarungen zwischen dem Anleger und den Depotbanken.

Gegenstand des Angebots: Gegenstand des öffentlichen Angebots sind 1.818.181 neue, auf den Namen lautende Stückaktien der Heliad Equity Partners GmbH & Co KGaA mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 ("Neue Aktien") und mit voller Ge- winnberechtigung ab dem 1. Januar 2022. Es wird eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen aus genehmigtem Kapital durchgeführt. Den Altaktionären wird das gesetzliche Bezugsrecht im Wege des mittelbaren Bezugsrechts gewährt. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Altaktionäre, die ihre Bezugsrechte ausüben können. Die Neuen Aktien werden ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland angeboten. Angebotszeitraum: Die Bezugsfrist beginnt am 7. März 2023 (0:00 Uhr) und endet am 20. März 2023 (24:00 Uhr).

Zeichnungsverfahren: Altaktionäre können Bezugserklärungen über ihre Depotbank während der üblichen Geschäftszeiten abgeben unter Verwendung eines von der Depotbank i.d.R. zur Verfügung gestellten Formulars oder in einer anderen mit der jeweiligen Depotbank abzu- stimmenden Form.

Bezugspreis: Die Altaktionäre können die Neuen Aktien zu einem Bezugspreis von EUR 4,40 je Neuer Aktie beziehen.

Bezugsverhältnis: Das Bezugsrecht der Altaktionäre wird in einem Verhältnis von 25 : 4 festgelegt, d.h. fünfundzwanzig von einem Altaktio- när gehaltene Aktien berechtigten zu einem Bezug von vier neuen Aktien. Ein Bezugsrechtshandel findet nicht statt.

Privatplatzierung: Eventuell nicht von den Altaktionären bezogene Neuen Aktien sollen im Rahmen einer nicht prospektpflichtigen Privat- platzierung bei qualifizierten Anlegern zum festgesetzten Bezugspreis platziert werden.

Rückabwicklung: Im Falle der Nichtdurchführung der Kapitalerhöhung werden die Zeichnungsaufträge von Altaktionären rückabgewickelt und die zur Zahlung des Bezugspreises bereits entrichteten Beträge an die Anleger zurückerstattet.

Emissionsvolumen: Das maximale Emissionsvolumen, das aufgrund des Angebots nach diesem Wertpapier-Informationsblatt am Ende des Angebotszeitraums erreicht werden kann, beträgt EUR 7.999.996,40. Ein Mindestemissionsvolumen existiert nicht.

Unter der Annahme, dass sämtliche Neuen Aktien bezogen werden, ergibt sich ein Bruttoemissionserlös für die Emittentin in Höhe von EUR 7.999.996,40. Unter Berücksichtigung der geschätzten Emissionskosten der Emittentin gemäß Ziffer 7. in Höhe von EUR 90.000,00 ergibt sich ein Nettoemissionserlös in Höhe von EUR7.909.996,40.

Dieser Nettoemissionserlös soll zum einen der allgemeinen Finanzierung der laufenden Geschäftstätigkeit der Emittentin dienen sowie zum Erwerb von Unternehmensbeteiligungen verwendet werden. Eine Entscheidung über die konkrete Verteilung des Emissionserlöses in den vorgenannten Bereichen wurde zum Datum des Wertpapier-Informationsblattes noch nicht getroffen.

  • Die inhaltliche Richtigkeit des Wertpapier-Informationsblatts unterliegt nicht der Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs- aufsicht (BaFin).
  • Für das Wertpapier wurde kein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligter Wertpapierprospekt hinterlegt. Weitergehende Informationen erhält der Anleger unmittelbar von der Emittentin des Wertpapiers.
  • Der festgestellte und geprüfte Jahresabschluss der Emittentin zum 31. Dezember 2021 ist auf der Internetseite der Emittentin unter "https://www.heliad.com/wp-content/uploads/2022/04/Heliad_JFB_2021_DE_Final.pdf" abrufbar. Der genannte Jahresabschluss wurde auch im Bundesanzeiger unter "https://www.bundesanzeiger.de/" offengelegt.
  • Ansprüche auf der Grundlage einer in dem Wertpapier-Informationsblatt enthaltenen Angabe können nur dann bestehen, wenn die Angabe irreführend oder unrichtig ist oder der Warnhinweis gemäß § 4 Absatz 4 WpPG nicht enthalten und wenn das Erwerbsgeschäft nach Ver- öffentlichung des Wertpapier-Informationsblatts und während der Dauer des öffentlichen Angebots, spätestens jedoch innerhalb von sechs Monaten nach dem ersten öffentlichen Angebot der Wertpapiere im Inland, abgeschlossen wurde.

Sonstiges

Besteuerung: Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Steuergesetzgebung des Mitgliedsstaats des Anlegers und des Gründungsstaats

der Emittentin auf die Erträge aus den Wertpapieren auswirken können.

Seite 3 von 3

Attachments

  • Original Link
  • Original Document
  • Permalink

Disclaimer

Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA published this content on 03 March 2023 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 03 March 2023 10:18:01 UTC.