ENTSPRECHENSERKLÄRUNG GEM. § 161 AKTG

Gemeinsame Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrates der Heidelberger Beteiligungsholding AG, Heidelberg, zu den Empfehlungen der Regierungskommission

Deutscher Corporate Governance Kodex

(in der Fassung vom 28. April 2022)

Nach § 161 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft jährlich zu erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden. Die Erklärung ist den Aktionären dauerhaft zugänglich zu machen. Der Deutsche Corporate Governance Kodex ("Kodex") enthält neben Darstellungen des geltenden Aktienrechts Empfehlungen, von denen die Gesellschaften abweichen können; sie sind dann aber verpflichtet, Abweichungen jährlich offen zu legen und zu begründen.

Vorstand und Aufsichtsrat der Heidelberger Beteiligungsholding AG hatten zuletzt mit Beschluss vom 12. Januar 2023 erklärt, dass sie die Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corpo-rate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 27. Juni 2022, weiterhin nicht anwenden werden.

Mit Beschluss vom 19. März 2024 haben Vorstand und Aufsichtsrat erneut festgelegt, den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex nicht nachzukommen.

Die Gesellschaft ist der Meinung, dass die Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex für große Publikumsgesellschaften entworfen wurden, jedoch unpassend sind für Gesellschaften von der Größe der Heidelberger Beteiligungsholding AG, daher wird auch für die Zukunft den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex nicht nachgekommen werden. Die Größe und wirtschaftliche Bedeutung der Gesellschaft erfordern keine Orientierung an den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex. Eine ordnungsgemäße Unternehmensführung ist nach Überzeugung von Vorstand und Aufsichtsrat auch durch Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen möglich.

Die Entsprechenserklärungen stehen unterhttps://heidelberger-beteiligungsholding.de/investor-relations/corporate-governance/entsprechendserklaerung/ zum Abruf bereit.

Heidelberg, im März 2024

Der Vorstand:

gez. Hansjörg PlaggemarsFür den Aufsichtsrat: gez. Eva Katheder

Attachments

  • Original Link
  • Original Document
  • Permalink

Disclaimer

Heidelberger Beteiligungsholding AG published this content on 19 March 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 28 March 2024 21:51:25 UTC.