Die Kanzlei, die von der usbekischen Botschaft beauftragt wurde, sagte, jede Grundlage für den Verdacht der Geldwäsche durch Usmanov "existiert nicht, hat nie existiert und alle Durchsuchungsmaßnahmen der Staatsanwaltschaft Frankfurt, die auf diesem Verdacht beruhten, waren ausnahmslos rechtswidrig".

Das Gericht in Frankfurt bestätigte, dass es den Fall bearbeitet, nannte aber keine Einzelheiten der Entscheidung. Die Staatsanwaltschaft München reagierte nicht sofort auf eine Bitte um Stellungnahme.

Im September durchsuchten über 250 Polizeibeamte im Rahmen der Ermittlungen gegen Usmanov eine scheinbar verlassene Villa am See im gehobenen bayerischen Ferienort Rottach-Egern.

Weitere Razzien wurden bei einem anderen Anwesen und einer auf Usmanov registrierten Yacht sowie bei einer Wohnung durchgeführt, die einem anderen usbekischen Staatsangehörigen gehört, der nicht zu den Verdächtigen in der Geldwäscheuntersuchung gehört.

Die von der usbekischen Botschaft beauftragte Anwaltskanzlei sagte, die Entscheidung des Gerichts bestätige, dass das Verfahren gegen Usmanov "nicht sachlich begründet, sondern ausschließlich politisch motiviert" sei.

Auch Usmanovs Verteidiger äußerten sich in einer Erklärung, die Entscheidung bestätige "das Vertrauen unseres Mandanten in Deutschland als funktionierenden Rechtsstaat" und solle "all jenen zu denken geben, die dazu beigetragen haben, in Deutschland eine voreingenommene Meinung über unseren Mandanten zu schaffen".