Ein deutsches Gericht hat am Mittwoch die von der Netzregulierungsbehörde für 2021 festgelegten Renditen für Strom- und Gasnetzbetreiber verworfen. Die Unternehmen hätten sich zu Recht beschwert, dass sie zu niedrig seien.

Die Entscheidung des Düsseldorfer Gerichts wird nicht sofort vollstreckt und kann angefochten werden.

Die Bundesnetzagentur hatte die zulässigen künftigen Renditen für neue Strom- und Gasinfrastrukturen auf 5,07% festgesetzt, während sie zuvor bei 6,91% gelegen hatten. 900 Betreiber lokaler Verteilernetze hatten daraufhin Berufung eingelegt.

Der Satz gilt für fünf Jahre ab 2024 für Strom und wurde ab 2023 für Gas angewandt.

Die Sätze für alte Infrastrukturen wurden von 5,12% auf 3,51% gesenkt.

Das Gericht hat im Juni Testfälle von 14 ausgewählten Unternehmen angehört und deren Argumenten stattgegeben, heißt es in einer Erklärung.

"Bei der Berechnung der Erlösobergrenzen, die von den Netzbetreibern für die Netznutzung durch die Strom- und Gasversorger zu erheben sind, muss eine angemessene Verzinsung des vom Netzbetreiber investierten Eigenkapitals gewährleistet sein", begründete es seine Entscheidung.

Führende Stromnetzbetreiber wie E.ON und EnBW haben erklärt, sie bräuchten mehr Geld, um wettbewerbsfähig zu bleiben, wenn Milliarden Euro ausgegeben werden müssen, um mehr Wind- und Solarstromanlagen in die Netze zu integrieren.

Das Gericht sagte, die von der Regulierungsbehörde berechnete Marktrisikoprämie sei nicht ausreichend durch breitere Plausibilitätstests untermauert und nicht mit anderen international festgelegten Sätzen verglichen worden, die die Zinsentwicklung widerspiegeln.

Es bestand daher das Risiko, dass die Renditen nicht wettbewerbsfähig und den eingegangenen Risiken nicht angemessen waren.

Die Regulierungsbehörde hat die Aufgabe, Investitionen von Betreibern und institutionellen Anlegern zu fördern und gleichzeitig die Verbraucher nicht zu überfordern.

Die Haushalte und die Industrie tragen zur Finanzierung der Investitionen der Betreiber durch die Netzentgelte bei, die einen beträchtlichen Teil der Energierechnungen ausmachen und nach dem starken Anstieg der Energiepreise seit dem Einmarsch Russlands in der Ukraine im Februar 2022 einer genaueren Prüfung unterzogen wurden. (Berichterstattung von Vera Eckert, Bearbeitung von Mark Potter)