Zahlungsanspruch. Während der Haltedauer entwickelt sich Der Ausgangswert entspricht dem ungewichteten dieser Vergütungsbestandteil parallel arithmetischen Mittel der Schlusskurse der Aktie mit dem Unternehmenserfolg, der sich im der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem Aktienkurs widerspiegelt. Der gleichwertigen Nachfolgesystem) an der Frankfurter Vergütungsbestandteil nimmt somit über Wertpapierbörse an sämtlichen Börsenhandelstagen seine Zeitspanne an positiven wie auch vom 01.12. bis 23.12. (je einschließlich) des negativen Entwicklungen teil und koppelt jeweiligen Vorjahres einer Tranche. an die langfristige und ganzheitliche Der Zielwert entspricht dem ungewichteten Unternehmensentwicklung an. arithmetischen Mittel der Schlusskurse der Aktie Phantom der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem Auf diese Weise bildet sich sowohl der Stock- gleichwertigen Nachfolgesystem) an der Frankfurter gegenwärtige als auch der künftig Programm Wertpapierbörse an sämtlichen Börsenhandelstagen erwartete aktienmarktindizierte vom 01.12. bis 23.12. (je einschließlich) des Unternehmenserfolg in diesem Jahres der Gewährung einer Tranche. Vergütungsbestandteil ab. Wertzuflüsse sind sämtliche geldwerten Leistungen, die alle Aktionäre von der Gesellschaft, bezogen Sämtliche finanziellen und auf je eine Aktie, aufgrund Beschlusses der nicht-finanziellen Leistungskriterien Hauptversammlung oder kraft Gesetzes erhalten zur Förderung der Geschäftsstrategie und (z.B. Dividendenausschüttungen). des langfristigen Erfolgs des Die Summe der Wertzuflüsse je Aktie, die während Unternehmens werden implizit über den der Laufzeit einer Tranche den Aktionären aktienmarktindizierten zufließt, wird mit der Anzahl der Aktien (20.000) Unternehmenserfolg eingebunden. multipliziert und dem Wertzuwachs der betreffenden Tranche hinzugerechnet. Es wird eine nachhaltige Anreizwirkung Bei Unklarheiten über das Bestehen, den Zeitpunkt auch über den Haltezeitraum hinaus oder die Höhe von Wertzuflüssen entscheidet geschaffen, denn die gehaltenen Aktien verbindlich der Aufsichtsrat motivieren nachhaltig dazu, den (Leistungsbestimmungsrecht gemäß § 315 BGB). Unternehmenswert zu steigern. Soweit der Auszahlungsanspruch unter Berücksichtigung der vorstehenden Regelungen entsteht, ist dieser für sämtliche drei Tranchen, also für den Gesamtzeitraum der drei Jahre, insgesamt auf EUR 600.000 begrenzt. Der Auszahlungsanspruch für eine Tranche (und gegebenenfalls nachfolgende Tranchen) entfällt entschädigungs- und ersatzlos, wenn und soweit die Summe der Zahlungen für vorhergehende Tranchen - gegebenenfalls einschließlich der zur Auszahlung fälligen Tranche - EUR 600.000 übersteigt. Die Sperr- bzw. Haltefrist für so erworbene Aktien des Unternehmens beträgt vier Jahre.
Im Vergütungssystem legt der Aufsichtsrat den Anteil der langfristig variablen Vergütung insgesamt
(Tantieme als Erfolgszulage und Phantom Stock-Programm) auf eine Bandbreite von 30% bis 42,5% bezogen auf
die Ziel-Gesamtvergütung fest, was im Mittelwert einem Anteil von 36,25% entspricht.
Für den Maximalbetrag des Auszahlungsanspruchs von insgesamt EUR 600.000 im Rahmen des Phantom
Stock-Programms ist für eine Tranche am Ende eines Geschäftsjahres ein Cap über die Bandbreite von
maximal 42,5% der Ziel-Gesamtvergütung und über die festgelegte Obergrenze von 200% für variable
Vergütungskomponenten (Bonus-Cap) implementiert.
3.4. Gewährungs- und Auszahlungsschema im zeitlichen Verlauf
Tab. 9: Graphische Darstellung Auszahlungsschema im Zeitverlauf
3.5. Sonstige Vergütungsregelungen
Regeln Beschreibung Vor Auszahlung der variablen Vergütung wird die Vereinbarkeit mit der Risikotragfähigkeit, der angemessenen Eigenmittel- und Liquiditätsausstattung und Risikotragfähigkeit den kombinierten Kapitalpuffer-Anforderungen überprüft und das Ergebnis dem Aufsichtsrat zur Verfügung gestellt, der dann die Entscheidung über eine Auszahlung trifft. (Teilweises) Einbehalten von variablen Vergütungsbestandteilen für festgelegten Deferral-Regel Zurückbehaltungszeitraum, an dessen Ende sich eine Überprüfung durch den Aufsichtsrat anschließt (Backtesting). Der Aufsichtsrat überprüft vor einer Auszahlung zeitlich verzögerter und damit Backtesting zurückbehaltener variabler Vergütungskomponenten (Deferral-Regel) nachträglich, ob zurückbehaltener die ursprünglich zur Gewährung festgelegten Zielerreichungsgrade auch zum Vergütungsbestandteile Zeitpunkt der Überprüfung noch Bestand haben ('Soll/Ist'-Abgleich). Das Backtesting kann zur Reduzierung eines Vergütungsbestandteils führen. Der Aufsichtsrat prüft, ob neben der Zielerreichung weitere Gründe bestehen, die zu einer Verringerung bis hin zu einem Verlust von variablen Vergütungsbestandteilen führen können. Beispiele solcher Malus-Tatbestände sind: - Sitten- und pflichtwidriges Verhalten, Verstöße gegen wesentliche Sorgfaltspflichten, dienstliche Pflichten - oder Handlungsgrundsätze des Unternehmenskodex, Situationen, welche die dauerhafte Aufrechterhaltung oder - Wiederherstellung einer angemessenen Eigenmittel- und Liquiditätsausstattung erforderlich machen würden, Malus-Regeln eine wesentliche Falschdarstellung des Jahresabschlusses der - Gesellschaft für das Geschäftsjahr, auf das sich die Zuteilung bezieht, oder wenn diese Ergebnisse angepasst worden sind, - erhebliches Versagen von Risikomanagement und -kontrollen, - Reputationsschäden durch ein Fehlverhalten des Vorstands, - regulatorische Sanktionen durch ein Fehlverhalten des Vorstands, - andere Umstände, die der Aufsichtsrat nach seinem Ermessen in ihrer Art oder Auswirkung als ähnlich zu den oben genannten erachtet.
Clawback-Regel Rückforderung von bereits ausgezahlter Vergütung auf Grundlage einer
entsprechenden Vereinbarung mit den Mitgliedern des Vorstands.
Die Dienstverträge enthalten keine Abfindungszusage für den Fall einer vorzeitigen
Beendigung (mit Ausnahme der Regelung im Falle eines Kontrollwechsels, siehe
dort). Eine Abfindung kann aber, außer im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund,
Abfindungs-Cap in einer unter Beachtung der regulatorischen Vorgaben, insbesondere der
Institutsvergütungsverordnung, getroffenen Aufhebungsvereinbarung vereinbart
werden. Solche Zahlungen an das Vorstandsmitglied sind auf den Wert von zwei
Jahresvergütungen (inklusive der variablen Vergütungsbestandteile) begrenzt und
betragen nicht mehr als die Restlaufzeit des Vertrags (Abfindungs-Cap).
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July 08, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)