LONDON/NÜRNBERG (dpa-AFX) - Beim Marktforschungsunternehmen GfK
Vor gut einer Woche hatte KKR den Schritt angekündigt. Eine solche Zwangsabfindung ist möglich, wenn der oder die Hauptaktionäre mindestens 95 Prozent am Unternehmen halten. Angesichts des geringen Streubesitzes war die Aktie des Marktforschers schon aus dem SDax
Der GfK macht die wachsende Konkurrenz von Billiganbietern zu schaffen. Der GfK-Verein, über den rund 600 Firmen, Kammern und Einzelpersonen an dem Nürnberger Marktforscher beteiligt sind, sah sich deshalb gezwungen, einen Investor ins Boot zu holen. KKR war wegen der Erfahrung in der Branche der Wunschkandidat. Es folgte ein Übernahmeangebot an die restlichen Aktionäre./stb/la