ORGANISATIONS- REGLEMENT

FÜR DEN NOMINATIONS - UND VERGÜ- TUNGSAUSSCHUSS (NCC) DES VERWAL-

TUNGRATS DER GEBERIT AG

ORGANISATIONSREGLEMENT

I N H A L T S V E R Z E I C H N I S

GRUNDLAGEN

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AUFGABEN

3

Allgemeines

3

Aufgaben im Einzelnen

3

Vergütungs- und Personalpolitik

3

Leistungsbeurteilung, Ausbildung und Nachfolgeplanung

4

Verträge mit Mitgliedern von Verwaltungsrat und Konzernleitung

4

Vergütungen

4

Nomination von Mitgliedern des Verwaltungsrats, der Ausschüsse und der

Konzernleitung

5

Versicherungen und Personalvorsorge

5

Mandate ausserhalb der Geberit Gruppe und wichtige politische Ämter durch

Mitglieder des Verwaltungsrats oder der Konzernleitung

5

ORGANISATION

6

Zusammensetzung

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Arbeitsweise

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SCHLUSSBESTIMMUNG

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3 März 2020

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ORGANISATIONSREGLEMENT

GRUNDLAGEN

Gestützt auf die Statuten und das Organisationsreglement für den Verwaltungsrat der Geberit AG vom

29. August 2019, erlässt der Verwaltungsrat das folgende Reglement über die Aufgaben und die Organisation des Nominations- und Vergütungsausschusses (nachfolgend NCC). In ihm sind die Funktionen eines Vergütungs- und eines Nominationsausschusses zusammengefasst.

AUFGABEN

ALLGEMEINES

Das NCC unterstützt den Verwaltungsrat in der Erfüllung seiner vom Gesetz und den Statuten vorgegebenen Aufgaben im Bereich der Vergütungs- und Personalpolitik der Geberit Gruppe.

Das NCC hat folgende Aufgaben und Zuständigkeiten (Grundsätze):

  • Vorbereitung und periodische Überarbeitung der Vergütungspolitik und -prinzipien und der Personalpolitik der Geberit Gruppe und der Leistungskriterien im Bereich der Vergütung und periodische Überprüfung der Umsetzung derselben sowie diesbezügliche Antragstellung und Abgabe an Empfehlungen an den Verwaltungsrat.
  • Vorbereitung aller relevanten Entscheide des Verwaltungsrats betreffend die Nomination und Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung sowie diesbezügliche Antragstellung und Abgabe von Empfehlungen an den Verwaltungsrat.

Der Verwaltungsrat kann dem NCC weitere Aufgaben in den Bereichen Nomination und Vergütung und damit zusammenhängenden Bereichen zuweisen.

Die Gesamtverantwortung für die an das NCC übertragenen Aufgaben und Kompetenzen bleibt grundsätzlich beim Verwaltungsrat.

Das NCC erstattet dem Verwaltungsrat Bericht über seine Aktivitäten und stellt die erforderlichen Anträge.

AUFGABEN IM EINZELNEN

VERGÜTUNGS- UND PERSONALPOLITIK

Das NCC begleitet und überprüft zuhanden des Verwaltungsrates die Ziele und Grundsätze der Vergütungs- und Personalpolitik der Geberit Gruppe. Das Ziel der Vergütungs- und Personalpolitik ist es, Mitarbeitende für die Geberit Gruppe zu finden, zu fördern und zu halten, um damit die Wettbewerbsfähigkeit und den langfristigen Erfolg der Geberit Gruppe zu sichern.

3 März 2020

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ORGANISATIONSREGLEMENT

Das NCC lässt sich jährlich über die Umsetzung dieser Grundsätze durch die Konzernleitung informieren. Dazu gehören u.a. auch Konzepte über Führung und Zusammenarbeit, Löhne und Incentives, Ausbildung sowie interne Kommunikation.

LEISTUNGSBEURTEILUNG, AUSBILDUNG UND NACHFOLGEPLANUNG

Das NCC überprüft einmal pro Jahr die vom CEO vorgeschlagene Beurteilung der Mitglieder der Konzernleitung und entsprechende Massnahmen. Das NCC macht diese Beurteilung für den CEO, der CEO für die übrigen Mitglieder der Konzernleitung.

Das NCC lässt sich jährlich über die Personalentwicklung und die entsprechenden konkreten Massnahmen auf Führungsstufe (FS) 1 und 2 orientieren.

Das NCC lässt sich jährlich über die personelle Nachfolgeplanung (FS 1 und 2) sowie die damit verbundenen Entwicklungsmassnahmen orientieren.

VERTRÄGE MIT MITGLIEDERN VON VERWALTUNGSRAT UND KONZERNLEITUNG

Das NCC genehmigt alle Verträge mit den Mitgliedern der Konzernleitung und allfällige Verträge mit den Mitgliedern des Verwaltungsrats.

VERGÜTUNGEN

2.2.4.1. Allgemeines

Das NCC evaluiert und bereitet die Vergütungs-Richtlinien und -Programme der Geberit Gruppe und die anwendbaren Leistungskriterien im Bereich der Vergütung vor und stellt entsprechende Anträge an den Verwaltungsrat. Dazu gehören neben dem Grundgehalt, die variable Barvergütung, die Vergütung in Optionen, Aktien und/oder ähnlichen Instrumenten gemäss den anwendbaren Beteiligungsprogrammen, die Vorsorge und/oder zusätzliche Leistungen im Sinn der Gesamtvergütung.

Es überprüft die Wirkung, Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit dieser Programme mindestens alle drei Jahre.

Das NCC bereitet den Vergütungsbericht vor und stellt dem Verwaltungsrat einen entsprechenden Antrag.

2.2.4.2. Vergütung von Verwaltungsrat und Konzernleitung

Im Zusammenhang mit der Vergütung von Verwaltungsrat und Konzernleitung hat das NCC folgende Aufgaben:

  • Es befindet, im Rahmen des von der Generalversammlung genehmigten maximalen Gesamtbetrags, für den Verwaltungsrat über die Vergütungen der Verwaltungsräte und stellt dem Verwaltungsrat entsprechende Anträge.
  • Es befindet, im Rahmen des von der Generalversammlung genehmigten maximalen Gesamtbetrags, für die Konzernleitung jährlich über die vom CEO vorgeschlagene individuelle Vergütung der Mitglieder der Konzernleitung und stellt dem Verwaltungsrat diesbezügliche Anträge. Die Vergütung des CEO wird direkt vom NCC dem Verwaltungsrat beantragt.
  • Es beantragt jährlich dem Verwaltungsrat den maximalen Gesamtbetrag der Vergütung je des Verwaltungsrats und der Konzernleitung (inkl. CEO), welchen der Verwaltungsrat jährlich der Generalversammlung zur Genehmigung vorzulegen hat.

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ORGANISATIONSREGLEMENT

  • Es beantragt bei Bedarf dem Verwaltungsrat die Verwendung des Zusatzbetrags für die Vergütungen von neuen Mitgliedern der Konzernleitung nach Massgaben der Statuten.

2.2.4.3. Vergütungen des Leiters interne Revision

Das NCC befindet über die Vergütung des Leiters interne Revision und stellt dem

Verwaltungsrat einen entsprechenden Antrag.

NOMINATION VON MITGLIEDERN DES VERWALTUNGSRATS, DER AUSSCHÜSSE UND DER KONZERNLEITUNG

Im Zusammenhang mit der Nomination von Mitgliedern des Verwaltungsrats, der Ausschüsse und der Konzernleitung hat das NCC die folgenden Aufgaben:

  • Es legt ein Anforderungsprofil für die Auswahl von Kandidaten (Mitglieder des Verwaltungsrats, Verwaltungsratspräsident, Mitglieder des NCC) zur Wahl in den Verwaltungsrat, Wahl zum Verwaltungsratspräsidenten oder Wahl in das NCC durch die Generalversammlung fest, bereitet die Auswahl nach diesen Kriterien vor und stellt diesbezügliche Anträge an den Verwaltungsrat.
  • Es legt ein Anforderungsprofil für die Auswahl von Kandidaten für die Ausschüsse fest, deren Mitglieder durch den Verwaltungsrat ernannt werden, bereitet die Auswahl nach diesen Kriterien vor und stellt diesbezügliche Anträge an den Verwaltungsrat.
  • Es evaluiert zusammen mit dem CEO Kandidaten für die vom Verwaltungsrat vorzunehmenden Ernennungen von Konzernleitungsmitgliedern und stellt diesbezügliche Anträge an den Verwaltungsrat.
  • Es überprüft jährlich die Unabhängigkeit der Mitglieder des Verwaltungsrats und seiner Ausschüsse und präsentiert seine Einschätzung dem Verwaltungsrat, der die abschliessende Beurteilung vornimmt.

VERSICHERUNGEN UND PERSONALVORSORGE

Das NCC evaluiert mindestens alle drei Jahre angemessene Versicherungen für die Mitglieder des Verwaltungsrats und des Managements (z.B. D&O Insurance) und schlägt dem Verwaltungsrat Anpassungen vor.

Das NCC lässt sich mindestens alle drei Jahre von der Konzernleitung über die

Personalvorsorge aller Mitarbeitenden in allen Ländern informieren.

MANDATE AUSSERHALB DER GEBERIT GRUPPE UND WICHTIGE POLITISCHE ÄMTER DURCH MITGLIEDER DES VERWALTUNGSRATS ODER DER KONZERNLEITUNG

Das NCC prüft die Annahme von Mandaten ausserhalb der Geberit Gruppe durch Mitglieder des Verwaltungsrats (nur im Fall eines Interessenkonflikts) oder der Konzernleitung (inkl. CEO) und von wichtigen politischen Ämter durch Mitglieder des Verwaltungsrats oder der Konzernleitung (inkl. CEO) und stellt diesbezügliche Anträge an den Verwaltungsrat.

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ORGANISATIONSREGLEMENT

ORGANISATION

ZUSAMMENSETZUNG

Das NCC besteht aus drei Mitgliedern des Verwaltungsrats. Seine Mitglieder werden von der Generalversammlung jährlich und einzeln gemäss Gesetz und Statuten gewählt. Ihre Amtsdauer endet mit dem Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung.

Ist das NCC nicht vollständig besetzt, ernennt der Verwaltungsrat für die verbleibende Amtsdauer die fehlenden Mitglieder.

Der Verwaltungsrat wird der Generalversammlung ausschliesslich unabhängige, nicht-exekutive Mitglieder des Verwaltungsrats zur Wahl in das NCC vorschlagen.

ARBEITSWEISE

Das NCC tagt so oft es die Geschäfte erfordern, mindestens jedoch dreimal jährlich. Die Einladung mit Angabe der Traktanden muss spätestens 10 Tage vor der Sitzung schriftlich erfolgt sein.

Der Vorsitzende oder - im Falle seiner Verhinderung - ein anderes Mitglied des NCC führt den Vorsitz.

Der Vorsitzende des NCC bestimmt den Protokollführer.

Das NCC nimmt seine Aufgaben und Kompetenzen als Gesamt- und Kollektivorgan wahr. Die Mitglieder haben keine persönlichen Befugnisse und können dadurch auch keine Anordnungen treffen.

Das NCC ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit steht dem Vorsitzenden der Stichentscheid zu.

Über die Verhandlungen und Beschlüsse ist ein Protokoll zu führen, das vom Vorsitzenden und vom Protokollführer zu unterzeichnen und allen Mitgliedern des NCC sowie des Verwaltungsrats zuzustellen ist. Es ist vom NCC an dessen nächster Sitzung zu genehmigen.

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ORGANISATIONSREGLEMENT

SCHLUSSBESTIMMUNG

Dieses Reglement wurde an der Sitzung des Verwaltungsrats vom 3. März 2020 verabschiedet und tritt mit seiner Verabschiedung in Kraft und ersetzt das Organisationsreglement für den Nominations- und Vergütungsausschuss (NCC) des Verwaltungsrats der Geberit AG vom 7. März 2014.

Rapperswil-Jona, 3. März 2020

Für den Verwaltungsrat

Albert M. Baehny

Hartmut Reuter

(Präsident)

(Vizepräsident)

3 März 2020

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