Fürstenberg Capital Erste GmbH: Ertragsaussichten / möglicher Zinsausfall und
potentielle Rückzahlung

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DGAP-Ad-hoc: Fürstenberg Capital Erste GmbH / Schlagwort(e):
Anleihe/Sonstiges
Fürstenberg Capital Erste GmbH: Ertragsaussichten / möglicher Zinsausfall
und potentielle Rückzahlung

27.08.2020 / 13:12 CET/CEST
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(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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   Ad-hoc-Meldung gemäß Art. 17 MAR
   Ertragsaussichten / möglicher Zinsausfall und potentielle Rückzahlung
   der von der Fürstenberg Capital Erste GmbH (vormals Fürstenberg Capital
   GmbH) (Emittentin) begebenen Capital Notes (ISIN XS0216072230, Common
   Code 021607223, Dutch Security Code (Fonds Code) 45987, notiert an der
   Börse Euronext Amsterdam - Official Segment) (Capital Notes) unter dem
   Nennbetrag
   Heute, am 27. August 2020, hat die Emittentin aufgrund der
   Veröffentlichung des Konzernzwischenberichts zum 30. Juni 2020 der
   Norddeutschen Landesbank Girozentrale (NORD/LB) erfahren, dass
   * die NORD/LB zum jetzigen Zeitpunkt erwartet, dass der NORD/LB Konzern
   das Geschäftsjahr 2020 mit einem negativen Ergebnis abschließen wird;
   und
   * die NORD/LB beabsichtigt, den zwischen der NORD/LB und der Emittentin
   geschlossenen Beteiligungsvertrag vom 31. März 2005
   (Beteiligungsvertrag) nach Erhalt der erforderlichen Zustimmung der
   zuständigen Aufsichtsbehörde vertragsgemäß zu kündigen.
   Mögliche Folgen für Inhaber von Capital Notes:
   Die Emissionsbedingungen der Capital Notes sehen vor, dass Zahlungen auf
   die Capital Notes abhängig sind von Zahlungen, die die Emittentin
   aufgrund des Beteiligungsvertrags von der NORD/LB erhält. Soweit die
   Emittentin keine Zahlungen aus dem Beteiligungsvertrag erhält, ist die
   Emittentin nicht verpflichtet, Zahlungen auf die Capital Notes zu
   leisten.
   Aufgrund von Verlustbeteiligungen nach Maßgabe der Bestimmungen des
   Beteiligungsvertrags wurde der handelsrechtliche Buchwert der stillen
   Einlage der Emittentin in der Vergangenheit herabgesetzt, zuletzt auf
   EUR 31.809.281,83 in der Bilanz der NORD/LB (Einzelabschluss) für das
   zum 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr. Nach den Bestimmungen des
   Beteiligungsvertrags sind Gewinnbeteiligungen der Emittentin für das
   laufende Geschäftsjahr und nachfolgende Geschäftsjahre der NORD/LB
   ausgeschlossen, solange der Buchwert der stillen Einlage nicht
   vollständig wieder gutgeschrieben wurde. Im gleichen Umfang werden auch
   Zinszahlungen auf die Capital Notes entfallen.
   Ein negatives Ergebnis im Einzelabschluss der NORD/LB für das
   Geschäftsjahr 2020 könnte sich folglich nachteilig auf die
   Zahlungsansprüche der Emittentin aus dem Beteiligungsvertrag auswirken,
   insbesondere könnte die Wiederhochschreibung des Buchwerts der stillen
   Einlage und damit auch die Zahlung einer Gewinnbeteiligung in Bezug auf
   das Geschäftsjahr 2020 ausgeschlossen sein, und die stille Einlage der
   Emittentin könnte zudem an dem erwarteten Bilanzverlust durch eine
   weitere Herabsetzung ihres Buchwerts teilnehmen.
   Sofern die notwendige Zustimmung der Aufsicht zur Beendigung des
   Beteiligungsvertrags erteilt wird, hat die NORD/LB gemäß dem
   Beteiligungsvertrag das Recht, den Vertrag aus aufsichtsrechtlichen oder
   steuerlichen Gründen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von
   mindestens zwei Jahren zu kündigen, unabhängig davon, ob der Buchwert
   der stillen Einlage nach einer Verlustteilnahme vollständig wieder
   gutgeschrieben wurde oder nicht. Die Entscheidung über die Kündigung des
   Beteiligungsvertrags liegt im alleinigen Ermessen der NORD/LB.
   Entscheidet die NORD/LB, den Beteiligungsvertrag zu kündigen und zahlt
   sie die stille Einlage an die Emittentin zurück, wird die Emittentin den
   Rückzahlungsbetrag der stillen Einlage verwenden, um die Capital Notes
   am Rückzahlungstag der stillen Einlage zurückzuzahlen. Die Höhe des
   Rückzahlungsbetrags der stillen Einlage wird davon abhängen, ob der
   Buchwert der stillen Einlage zu dem nach den Bestimmungen des
   Beteiligungsvertrags maßgeblichen Zeitpunkt vollständig wieder
   gutgeschrieben wurde oder nicht. Im Fall einer vollständigen
   Wiedergutschrift erfolgt die Rückzahlung der stillen Einlage zu ihrem
   wiederhochgeschriebenen Einlagenennbetrag, andernfalls wird der
   Rückzahlungsbetrag der stillen Einlage dem betreffenden
   herabgeschriebenen Buchwert der stillen Einlage entsprechen. Dieser
   Buchwert der stillen Einlage wird von der Geschäftsentwicklung der
   NORD/LB abhängen und kann höher oder niedriger sein als der Buchwert der
   stillen Einlage zum 31. Dezember 2019. Da der Rückzahlungsbetrag der
   Capital Notes abhängig von der Höhe des Rückzahlungsbetrags der stillen
   Einlage ist, könnte der Rückzahlungsbetrag je Capital Note den
   Nennbetrag der Capital Note unterschreiten.
   Diese Mitteilung ist in deutscher Sprache abgefasst und mit einer
   Übersetzung in die englische Sprache versehen. Der deutsche Wortlaut ist
   allein rechtsverbindlich. Die englische Übersetzung ist unverbindlich.
   Fürstenberg/Weser, 27. August 2020
   Fürstenberg Capital Erste GmbH Meinbrexener Straße 2 37699
   Fürstenberg/Weser Deutschland


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27.08.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    Fürstenberg Capital Erste GmbH
                   Meinbrexener Str. 2
                   37699 Fürstenberg
                   Deutschland
   Telefon:        05271-697638
   Fax:            05271-697623
   Internet:       www.fc-bkm.de
   ISIN:           XS0216072230
   WKN:            A0EKD5
   Börsen:         Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg,
                   München, Stuttgart, Tradegate Exchange; Amsterdam
   EQS News ID:    1124201



   Ende der Mitteilung    DGAP News-Service
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1124201 27.08.2020 CET/CEST

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