Fürstenberg Capital Erste GmbH: Ertragsaussichten / möglicher Zinsausfall und
potentielle Rückzahlung
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DGAP-Ad-hoc: Fürstenberg Capital Erste GmbH / Schlagwort(e):
Anleihe/Sonstiges
Fürstenberg Capital Erste GmbH: Ertragsaussichten / möglicher Zinsausfall
und potentielle Rückzahlung
27.08.2020 / 13:12 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Ad-hoc-Meldung gemäß Art. 17 MAR
Ertragsaussichten / möglicher Zinsausfall und potentielle Rückzahlung
der von der Fürstenberg Capital Erste GmbH (vormals Fürstenberg Capital
GmbH) (Emittentin) begebenen Capital Notes (ISIN XS0216072230, Common
Code 021607223, Dutch Security Code (Fonds Code) 45987, notiert an der
Börse Euronext Amsterdam - Official Segment) (Capital Notes) unter dem
Nennbetrag
Heute, am 27. August 2020, hat die Emittentin aufgrund der
Veröffentlichung des Konzernzwischenberichts zum 30. Juni 2020 der
Norddeutschen Landesbank Girozentrale (NORD/LB) erfahren, dass
* die NORD/LB zum jetzigen Zeitpunkt erwartet, dass der NORD/LB Konzern
das Geschäftsjahr 2020 mit einem negativen Ergebnis abschließen wird;
und
* die NORD/LB beabsichtigt, den zwischen der NORD/LB und der Emittentin
geschlossenen Beteiligungsvertrag vom 31. März 2005
(Beteiligungsvertrag) nach Erhalt der erforderlichen Zustimmung der
zuständigen Aufsichtsbehörde vertragsgemäß zu kündigen.
Mögliche Folgen für Inhaber von Capital Notes:
Die Emissionsbedingungen der Capital Notes sehen vor, dass Zahlungen auf
die Capital Notes abhängig sind von Zahlungen, die die Emittentin
aufgrund des Beteiligungsvertrags von der NORD/LB erhält. Soweit die
Emittentin keine Zahlungen aus dem Beteiligungsvertrag erhält, ist die
Emittentin nicht verpflichtet, Zahlungen auf die Capital Notes zu
leisten.
Aufgrund von Verlustbeteiligungen nach Maßgabe der Bestimmungen des
Beteiligungsvertrags wurde der handelsrechtliche Buchwert der stillen
Einlage der Emittentin in der Vergangenheit herabgesetzt, zuletzt auf
EUR 31.809.281,83 in der Bilanz der NORD/LB (Einzelabschluss) für das
zum 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr. Nach den Bestimmungen des
Beteiligungsvertrags sind Gewinnbeteiligungen der Emittentin für das
laufende Geschäftsjahr und nachfolgende Geschäftsjahre der NORD/LB
ausgeschlossen, solange der Buchwert der stillen Einlage nicht
vollständig wieder gutgeschrieben wurde. Im gleichen Umfang werden auch
Zinszahlungen auf die Capital Notes entfallen.
Ein negatives Ergebnis im Einzelabschluss der NORD/LB für das
Geschäftsjahr 2020 könnte sich folglich nachteilig auf die
Zahlungsansprüche der Emittentin aus dem Beteiligungsvertrag auswirken,
insbesondere könnte die Wiederhochschreibung des Buchwerts der stillen
Einlage und damit auch die Zahlung einer Gewinnbeteiligung in Bezug auf
das Geschäftsjahr 2020 ausgeschlossen sein, und die stille Einlage der
Emittentin könnte zudem an dem erwarteten Bilanzverlust durch eine
weitere Herabsetzung ihres Buchwerts teilnehmen.
Sofern die notwendige Zustimmung der Aufsicht zur Beendigung des
Beteiligungsvertrags erteilt wird, hat die NORD/LB gemäß dem
Beteiligungsvertrag das Recht, den Vertrag aus aufsichtsrechtlichen oder
steuerlichen Gründen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von
mindestens zwei Jahren zu kündigen, unabhängig davon, ob der Buchwert
der stillen Einlage nach einer Verlustteilnahme vollständig wieder
gutgeschrieben wurde oder nicht. Die Entscheidung über die Kündigung des
Beteiligungsvertrags liegt im alleinigen Ermessen der NORD/LB.
Entscheidet die NORD/LB, den Beteiligungsvertrag zu kündigen und zahlt
sie die stille Einlage an die Emittentin zurück, wird die Emittentin den
Rückzahlungsbetrag der stillen Einlage verwenden, um die Capital Notes
am Rückzahlungstag der stillen Einlage zurückzuzahlen. Die Höhe des
Rückzahlungsbetrags der stillen Einlage wird davon abhängen, ob der
Buchwert der stillen Einlage zu dem nach den Bestimmungen des
Beteiligungsvertrags maßgeblichen Zeitpunkt vollständig wieder
gutgeschrieben wurde oder nicht. Im Fall einer vollständigen
Wiedergutschrift erfolgt die Rückzahlung der stillen Einlage zu ihrem
wiederhochgeschriebenen Einlagenennbetrag, andernfalls wird der
Rückzahlungsbetrag der stillen Einlage dem betreffenden
herabgeschriebenen Buchwert der stillen Einlage entsprechen. Dieser
Buchwert der stillen Einlage wird von der Geschäftsentwicklung der
NORD/LB abhängen und kann höher oder niedriger sein als der Buchwert der
stillen Einlage zum 31. Dezember 2019. Da der Rückzahlungsbetrag der
Capital Notes abhängig von der Höhe des Rückzahlungsbetrags der stillen
Einlage ist, könnte der Rückzahlungsbetrag je Capital Note den
Nennbetrag der Capital Note unterschreiten.
Diese Mitteilung ist in deutscher Sprache abgefasst und mit einer
Übersetzung in die englische Sprache versehen. Der deutsche Wortlaut ist
allein rechtsverbindlich. Die englische Übersetzung ist unverbindlich.
Fürstenberg/Weser, 27. August 2020
Fürstenberg Capital Erste GmbH Meinbrexener Straße 2 37699
Fürstenberg/Weser Deutschland
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27.08.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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