Erläuternder Bericht des Vorstands

Geschäftsbericht 2023

16 Erläuternder Bericht

des Vorstands

zu den Angaben nach § 289a Handelsgesetzbuch (HGB)

Fernheizwerk Neukölln AG

Angaben nach § 289a Satz 1 Nr. 3 HGB

(Direkte und indirekte Beteiligungen am Kapital über 10 % der Stimmrechte)

Die direkten und indirekten Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft über 10 % schlüsseln sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt auf:

DIREKTE UND INDIREKTE BETEILIGUNGEN AM KAPITAL

Vattenfall Wärme Berlin AG, Berlin (direkte Beteiligung)

80,8 %

Königreich Schweden, Stockholm (indirekte Beteiligung über

80,8 %

Vattenfall AB, Vattenfall GmbH, Vattenfall Wärme Berlin AG)

Vattenfall AB, Stockholm (indirekte Beteiligung über Vattenfall

80,8 %

GmbH, Vattenfall Wärme Berlin AG)

Vattenfall GmbH, Berlin (indirekte Beteiligung über Vattenfall

80,8 %

Wärme Berlin AG)

Gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) gibt der Vorstand der Fernheiz- werk Neukölln Aktiengesellschaft den nachstehenden erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a Handelsgesetzbuch (HGB).

Angaben nach § 289a Satz 1 Nr. 1 HGB (Gezeichnetes Kapital)

Das gezeichnete Aktienkapital von 5.980.000 € ist in 2.300.000 Stückaktien eingeteilt. Die Aktien lauten auf den Inhaber und sind ausnahmslos gleicher Gattung.

Angaben nach § 289a Satz 1 Nr. 2 HGB (Beschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen)

Beschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betref - fen, sind dem Vorstand nicht bekannt.

Angaben nach § 289a Satz 1 Nr. 4 HGB (Sonderrechte)

Die Gesellschaft hat keine Aktien mit Sonderrechten ausgegeben.

Angaben nach § 289a Satz 1 Nr. 5 HGB (Stimmrechtskontrolle bei Arbeitneh- merbeteiligung)

Die Arbeitnehmer der Gesellschaft sind nicht in einer Weise am Kapital beteiligt, dass eine indirekte Ausübung von Kontrollrechten durch die Arbeitnehmer statt- findet. Da die Aktien Inhaberaktien sind, liegen der Gesellschaft keine detail- lierten Angaben über ihre Streubesitzaktionäre und damit eventuellen privaten Aktienbesitz von Arbeitnehmern vor.

Angaben nach § 289a Satz 1 Nr. 6 HGB (Gesetzliche Vorschriften und Bestim- mungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmit- gliedern und über die Änderung der Satzung)

Die Ernennung und Abberufung des Vorstands erfolgt durch den Aufsichtsrat oder - in Ausnahmefällen - durch das Gericht nach §§ 84, 85 des AktG und § 7 der Satzung der Gesellschaft. Nach § 7 der Satzung kann der Vorstand aus einer oder mehreren Personen bestehen. Die Zahl der Vorstandsmitglieder bestimmt der Aufsichtsrat.

Erläuternder Bericht des Vorstands

Geschäftsbericht 2023

Eine Änderung der Satzung bedarf nach den §§ 179, 133 des AktG eines Beschlus- ses der Hauptversammlung, für den die einfache Stimmenmehrheit erforderlich ist und eine Mehrheit, die mindestens dreiviertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst. Die Satzung kann eine andere Kapitalmehr- heit, für eine Änderung des Gegenstands des Unternehmens jedoch nur eine größere Kapitalmehrheit bestimmen. § 17 der Satzung bestimmt, dass in den Fällen, in denen für eine Beschlussfassung eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, der Beschluss mit einfacher Kapitalmehrheit gefasst werden kann, soweit nicht das Gesetz oder die Satzung zwingend etwas anderes vorschreibt.

Satzungsänderungen, soweit sie die Fassung betreffen, können gemäß § 19 der Satzung durch den Aufsichtsrat beschlossen werden.

Angaben nach § 289a Satz 1 Nr. 7 HGB (Befugnisse des Vorstands hinsichtlich der Möglichkeiten, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen)

Gesonderte Befugnisse des Vorstands hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien aus- zugeben oder zurückzukaufen, bedürfen des Beschlusses der Hauptversamm- lung. Ein solcher Beschluss wurde von der Hauptversammlung nicht gefasst.

Angaben nach § 289a Satz 1 Nr. 8 HGB (Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung des Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen) Es gibt keine wesentlichen Vereinbarungen, die unter der Bedingung des Kont- rollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen.

Angaben nach § 289a Satz 1 Nr. 9 HGB (Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots mit Vorstandsmitgliedern und Arbeitnehmern) Es gibt keine Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmean- gebots, weder mit dem Vorstand noch mit den Arbeitnehmern.

Berlin, den 19. März 2024

Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft

ANNETTE SIERING

Fernheizwerk Neukölln AG

Vorständin

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FHW - Fernheizwerk Neukölln AG published this content on 30 April 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 30 April 2024 07:40:08 UTC.