Aktionäre können ihre Stimmen per Briefwahl im Wege elektronischer Kommunikation, auch ohne an der

virtuellen Hauptversammlung teilzunehmen, unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice zur

Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.encavis.com/investor-relations/hauptversammlungen/

gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren abgeben. Diese Möglichkeit der Briefwahl steht bis zum Beginn

der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 27. Mai 2021 zur Verfügung. Entsprechendes gilt

für einen Widerruf oder eine Änderung der Stimmabgabe durch Briefwahl. Zur Ausübung des Stimmrechts ist

eine fristgemäße Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung entsprechend den oben im Abschnitt 5. "Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen, präsenzlosen Hauptversammlung und die Ausübung des

Stimmrechts" genannten Bestimmungen erforderlich.

Die Abgabe von Stimmen durch Briefwahl ist auf die Abstimmung über die in der Einberufung zur

virtuellen Hauptversammlung bekanntgemachten Beschlussvorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat, über

mit einer etwaigen Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG bekanntgemachte Beschlussvorschläge

von Aktionären sowie über etwaige vor der Hauptversammlung gemäß §§ 126, 127 AktG zugänglich gemachte

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären beschränkt.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im

Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine zu diesem Tagesordnungspunkt

abgegebene Briefwahlstimme insgesamt auch als Briefwahlstimme für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater oder sonstige gemäß §

135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen können sich der elektronischen Briefwahl bedienen.

Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.B. durch einen Intermediär, eine

Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder einen sonstigen Dritten ausüben lassen. Auch im Falle

einer Bevollmächtigung sind eine fristgemäße Anmeldung zur Hauptversammlung und ein fristgerechter

Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich (siehe hierzu oben im Abschnitt "Voraussetzungen für die

Teilnahme an der virtuellen, präsenzlosen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts").

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der

Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), es sei denn, der Bevollmächtigte ist ein Intermediär,

eine Aktionärsvereinigung oder ein Stimmrechtsberater oder eine diesen nach § 135 Abs. 8 AktG

gleichgestellte Person oder Institution; hier können Besonderheiten gelten.

Der Nachweis der Vollmacht sowie Änderungen und der Widerruf können bis spätestens Mittwoch, den 26.

Mai 2021, 24:00 Uhr (Zeitpunkt des Zugangs), postalisch, per Telefax oder per E-Mail an


                            ENCAVIS AG 
                            c/o Better Orange IR & HV AG 
                            Haidelweg 48 
                            81241 München 
                            Deutschland 
                            Telefax: +49 (0)89 88 96 906 55 
                            E-Mail: encavis@better-orange.de 

erfolgen oder über den passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite der Gesellschaft

unter

https://www.encavis.com/investor-relations/hauptversammlungen/ 
6. 

gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmung in der virtuellen

Hauptversammlung am 27. Mai 2021 übermittelt, geändert oder widerrufen werden.

Aktionäre, die eine andere Person bevollmächtigen möchten, können für die Erteilung einer Vollmacht

das Formular verwenden, das nach fristgemäßer Anmeldung zur Hauptversammlung und dem fristgerechten

Nachweis des Anteilsbesitzes zugesandt wird. Ein entsprechendes Formular steht auch auf der Internetseite

der Gesellschaft unter

https://www.encavis.com/investor-relations/hauptversammlungen/

zum Download zur Verfügung.

Vorstehende Übermittlungswege stehen jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten auch zur

Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein

gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Der Widerruf

oder die Änderung einer bereits erteilten Vollmacht kann ebenfalls auf den vorgenannten

Übermittlungswegen jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten unmittelbar gegenüber der

Gesellschaft erklärt werden.

Bevollmächtigte können ebenfalls nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können ihr

Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege der Briefwahl oder durch Erteilung von

(Unter-)Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der

Gesellschaft ausüben.

Die Nutzung des Internetservices durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die

entsprechenden Zugangsdaten zum passwortgeschützten Internetservice erhält.

Weisungsgebundener Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären und deren Bevollmächtigten an, sich durch einen von der

Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu

lassen. Auch im Falle einer Bevollmächtigung der weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter sind eine

fristgemäße Anmeldung zur Hauptversammlung und ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes

erforderlich (siehe hierzu oben im Abschnitt "Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen,

präsenzlosen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts"). Die Stimmrechtsvertreter nehmen weder

vor noch während der virtuellen Hauptversammlung Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von

Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegen.

Vollmachten und Weisungen an die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sowie

Änderungen und der Widerruf können bis spätestens Mittwoch, den 26. Mai 2021, 24:00 Uhr (Zeitpunkt des

Zugangs), postalisch, per Telefax oder per E-Mail an


                            ENCAVIS AG 
                            c/o Better Orange IR & HV AG 
                            Haidelweg 48 
                            81241 München 
                            Deutschland 
                            Telefax: +49 (0)89 88 96 906 55 
                            E-Mail: encavis@better-orange.de 

erfolgen oder über den passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite der Gesellschaft

unter

https://www.encavis.com/investor-relations/hauptversammlungen/

gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmung in der virtuellen

Hauptversammlung am 27. Mai 2021 übermittelt, geändert oder widerrufen werden.

Aktionäre, die die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bevollmächtigen und

Weisungen erteilen möchten, können für die Erteilung einer Vollmacht mit Weisungen das Formular

verwenden, das nach fristgemäßer Anmeldung zur Hauptversammlung und dem fristgerechten Nachweis des

Anteilsbesitzes zugesandt wird. Ein entsprechendes Formular steht auch auf der Internetseite der

Gesellschaft unter

https://www.encavis.com/investor-relations/hauptversammlungen/

zum Download zur Verfügung.

Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, entsprechend den ihnen erteilten Weisungen abzustimmen;

sie sind auch bei erteilter Vollmacht nur zur Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine ausdrückliche

Weisung zu den in der Einberufung zur virtuellen Hauptversammlung bekanntgemachten Beschlussvorschlägen

von Vorstand und/oder Aufsichtsrat, zu mit einer etwaigen Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2

AktG bekanntgemachten Beschlussvorschlägen von Aktionären sowie zu etwaigen vor der Hauptversammlung

gemäß §§ 126, 127 AktG zugänglich gemachten Gegenanträgen und Wahlvorschlägen von Aktionären vorliegt.

Soweit zu einzelnen Abstimmungspunkten keine Weisung erteilt wird, müssen sich die Stimmrechtsvertreter

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 19, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)