Grundkapital der Gesellschaft. Der Vorstand soll daher auch ermächtigt werden, die erforderlich werdende
Änderung der Satzung hinsichtlich der sich durch eine Einziehung verändernden Anzahl der Stückaktien
vorzunehmen.
Das Bezugsrecht der Aktionäre auf erworbene eigene Aktien wird insoweit ausgeschlossen, als diese
Aktien gemäß Tagesordnungspunkt 11 lit. d) Ziffern (1) bis (4) in anderer Weise als durch Veräußerung
über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre verwendet werden. Darüber soll im Fall der
Veräußerung der eigenen Aktien über ein Veräußerungsangebot an alle Aktionäre das Bezugsrecht der
Aktionäre für Spitzenbeträge ausgeschlossen werden können. Der Ausschluss des Bezugsrechts für
Spitzenbeträge ist notwendig, um die Abgabe erworbener eigener Aktien im Wege eines Angebots an die
Aktionäre technisch durchführen zu können. Die als freie Spitzen vom Bezugsrecht der Aktionäre
ausgeschlossenen eigenen Aktien werden entweder durch Verkauf an der Börse oder in sonstiger Weise
bestmöglich für die Gesellschaft verwertet.
Der Vorstand wird der Hauptversammlung über jede Ausnutzung der Ermächtigung berichten.
III. Weitere Angaben und Hinweise zur virtuellen, präsenzlosen Hauptversammlung
Hinweise zur Durchführung der virtuellen, präsenzlosen Hauptversammlung
Vor dem Hintergrund der andauernden COVID-19-Pandemie hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats
beschlossen, die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 27. Mai 2021 gemäß § 1 Abs. 1, 2 des
Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020, zuletzt
geändert durch das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung
pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts- Vereins- und Stiftungsrecht sowie im
Miet- und Pachtrecht vom 22. Dezember 2020 (nachfolgend "PandemieG"), als virtuelle Hauptversammlung ohne
physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten abzuhalten. Die Geltung des PandemieG wurde
durch die Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-,
Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 20.
Oktober 2020 bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.
Die gesamte Hauptversammlung wird für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder deren Bevollmächtigte
nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen am 27. Mai 2021 ab 11:00 Uhr live in Bild und Ton auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
1.
https://www.encavis.com/investor-relations/hauptversammlungen/
im passwortgeschützten Internetservice übertragen. Im Nachgang zur Hauptversammlung wird die
Präsentation des Vorstands auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht.
Aktionäre, die an der virtuellen, präsenzlosen Hauptversammlung teilnehmen wollen, müssen sich zuvor
anmelden (siehe hierzu oben im Abschnitt "Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung").
Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) ist ausgeschlossen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder
ihrer Bevollmächtigten erfolgt daher ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch
Vollmachtserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter (Hinweise zur Ausübung des
Stimmrechts finden Sie nachstehend im Abschnitt "Verfahren für die Stimmrechtsausübung").
Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen, präsenzlosen Hauptversammlung und die Ausübung
des Stimmrechts
Die Bedingungen der Anmeldung an der virtuellen Hauptversammlung richten sich nach §§ 121 ff. AktG und
§ 17 der Satzung der Gesellschaft. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich nach den folgenden Maßgaben bei
der Gesellschaft anmelden und ihren Aktienbesitz gegenüber der Gesellschaft nachweisen. Hierfür reicht
ein Nachweis des Anteilsbesitzes in Textform (§126b BGB) durch den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3
AktG aus.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der
Hauptversammlung (Nachweisstichtag), also auf Donnerstag, den 6. Mai 2021, 00:00 Uhr, beziehen und in
Textform (§ 126b BGB) ausgestellt sein.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter der folgenden Adresse, Telefax-Nummer
oder E-Mail-Adresse bis spätestens Donnerstag, den 20. Mai 2021, 24:00 Uhr, (Anmeldeschlusstag) zugehen:
ENCAVIS AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München 2. Deutschland Telefax: +49 (0)89 88 96 906 33 E-Mail: anmeldung@better-orange.de
Die Better Orange IR & HV AG ist für die Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes die
Empfangsbevollmächtigte der Gesellschaft.
Nach ordnungsgemäßer Anmeldung und ordnungsgemäßem Nachweis des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft
werden den Aktionären Zugangsdaten für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.encavis.com/investor-relations/hauptversammlungen/
übersandt.
Um den rechtzeitigen Erhalt der Zugangsdaten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für
die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres Aktienbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen
Bedeutung des Nachweisstichtags
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Stimmrechts in
der virtuellen Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär nur, wer den Nachweis
ordnungsgemäß erbracht hat. Der Umfang des Stimmrechts bemisst sich dabei ausschließlich nach dem
Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung 3. nicht blockiert; Aktionäre können insoweit über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei
verfügen. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine
Auswirkungen auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär
werden, sind nicht stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung
ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung im Internet
Angemeldete Aktionäre der Encavis AG sowie ihre Bevollmächtigten können die gesamte Hauptversammlung
am 27. Mai 2021 ab 11.00 Uhr live im Internet in Bild und Ton im passwortgeschützten Internetservice zur
Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.encavis.com/investor-relations/hauptversammlungen/
verfolgen. Für die Freischaltung der Internetübertragung über den passwortgeschützten Internetservice
zur Hauptversammlung ist die fristgemäße Anmeldung zur virtuellen, präsenzlosen Hauptversammlung
entsprechend den oben im Abschnitt "Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen, präsenzlosen
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts" genannten Bestimmungen erforderlich. Hinsichtlich der
für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung erforderlichen individuellen
Zugangsdaten siehe oben Abschnitt "Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen, präsenzlosen
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts".
Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 19, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)