Effecten-Spiegel AG: Ergebnis zum Geschäftsjahr 2023

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Effecten-Spiegel AG: Ergebnis zum Geschäftsjahr 2023

13.03.2024 / 18:23 CET/CEST
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Effecten-Spiegel AG: Ergebnis zum Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat der Effecten-Spiegel AG hat auf seiner heutigen Sitzung den
geprüften Jahresabschluss 2023 der Gesellschaft mit dem Lagebericht des
Vorstands und dem Vorschlag zur Ergebnisverwendung festgestellt.

Die beiden Geschäftsbereiche der Gesellschaft, das Verlagsgeschäft und die
Kapitalanlage für eigene Rechnung, entwickelten sich im Berichtszeitraum
sehr unterschiedlich. Während das Verlagsgeschäft einen Gewinnsprung auf 733
(Vorjahr: 271) TEUR machte und damit das beste Ergebnis seit 2006 erreichte,
konnten die starken Kursverluste aus dem Vorjahr im Portfolio nicht
aufgeholt werden, sodass die Gesellschaft aufgrund von Veräußerungsverlusten
und Wertberichtigungen das Geschäftsjahr 2023 mit einem Jahresfehlbetrag in
Höhe von 2.372 TEUR abschließt.

Obwohl das Portfolio der Effecten-Spiegel AG über viele Branchen und Märkte
gestreut ist, blieb die Performanceentwicklung hinter den großen Indizes
zurück und konnte auch von den Kursgewinnern im Depot wie z.B. SAP, der
Bechtle AG, der Covestro AG oder Redcare Pharmacy (ehemals Shop-Apotheke)
nicht vollständig kompensiert werden. Aufgrund der anhaltenden Kursschwäche
vor allem bei europäischen Small- und Midcaps wurden einige Titel
vollständig veräußert und Verluste realisiert. Neben den
Veräußerungsverlusten in Höhe von 1.856 TEUR belasteten vor allem nicht
liquiditätswirksame Abwertungen auf das Finanzanlage- und Umlaufvermögen in
Höhe von 4.167 (Vorjahr: 4.657) TEUR das Ergebnis.

Da die Gesellschaft zum Jahresultimo ein Eigenkapital in Höhe von 64.961 TEUR
auf ihre Bilanzsumme von 70.445 TEUR ausweist, was einer Eigenkapitalquote von
92,22 % entspricht, und über Barmittel in Höhe von 10.740 TEUR verfügt, wird
der Hauptversammlung am 24. Mai 2024 vorgeschlagen, eine Dividende in Höhe
von 0,16 Euro je gewinnberechtigter Vorzugs- und Stammaktie auszuschütten.
Für den Ausgleich des Jahresfehlbetrages und die Zahlung der Dividende
sollen 2.780 TEUR aus der in den Vorjahren gebildeten Gewinnrücklage entnommen
werden. Nach der Entnahme verbleiben 3.920 TEUR in den Gewinnrücklagen und
unverändert 51.408 TEUR als Kapitalrücklage.

Im Gerichtsverfahren gegen die Deutsche Bank wegen der Postbankübernahme
findet nach der zweiten Rückverweisung des Bundesgerichtshofes (BGH) an die
Vorinstanz, am Freitag, dem 26.04.2024, um 10:30 Uhr, vor dem
Oberlandesgericht (OLG) Köln, eine erneuter Verhandlungstermin statt.

Düsseldorf, am 13.03.2024 Der Vorstand


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