ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG UND CORPORATE-GOVERNANCE-BERICHT

Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate-Governance-Bericht

Eine verantwortungsbewusste Unternehmensführung, die den Normen guter Corporate Governance entspricht, ist für DEUTZ die Grundlage einer nachhaltigen Steigerung des Unternehmens- werts. Deshalb messen wir der Umsetzung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) große Bedeutung bei und sorgen für Qualität und Transparenz bei allen wichtigen Entscheidungen und Vorgängen in unserem Unternehmen.

Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat, nach Vorbereitung durch den Personalausschuss, in seiner Sitzung am 15. März 2023 die Bestellung von Herrn Dr.-Ing. Markus Müller um fünf Jahre, das heißt für den Zeitraum vom 15. März 2024 bis zum 14. März 2029, verlängert.

Der Aufsichtsrat der DEUTZ AG setzt sich - den Vorschriften des deutschen Mitbestimmungsgesetzes entsprechend - aus zwölf Mitgliedern zusammen, von denen sechs Vertreter die Anteilseigner und sechs Vertreter die Arbeitnehmer repräsen- tieren. Die Vertreter der Anteilseigner werden im Rahmen von Einzelwahlen von der Hauptversammlung der DEUTZ AG gewählt. Die Wahl der Arbeitnehmervertreter erfolgt gemäß den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes durch die Belegschaft.

ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG NACH § 289 F UND § 315 D HGB

Entsprechenserklärung ohne Abweichung

Im Jahr 2023 befassten sich Vorstand und Aufsichtsrat erneut mit der Frage, inwieweit die Anwendung aller Grundsätze, Empfehlungen und Anregungen des DCGK für DEUTZ zielführend und sachgerecht ist. Daraus resultierend erfüllt die DEUTZ AG die Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 bereits seit Abgabe der Entsprechenserklärung vom

  1. Dezember 2020 ohne Abweichung. Mit der Entsprechens- erklärung gemäß § 161 AktG, die Vorstand und Aufsichtsrat am
  1. Dezember 2022 abgegeben haben, wurde bekräftigt, dass die DEUTZ AG auch die Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom
  1. April 2022 ohne Abweichung einhält und einhalten wird.

Die aktuelle Entsprechenserklärung vom 12. Dezember 2023 ist auf der Website des Unternehmens www.deutz.comunter Investor Relations / Corporate Governance abrufbar. Dort stehen auch die vorherigen Entsprechenserklärungen zur Einsicht und zum Download bereit.

Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat; Zusammensetzung und Arbeitsweise der Aufsichtsratsausschüsse

Der Vorstand der Gesellschaft besteht zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Geschäftsberichts aus vier Mitgliedern: Herrn Dr. Sebastian C. Schulte (Vorstandsvorsitzender, zuständig für technische und zentrale Funktionen sowie Nachhaltigkeit), Frau Dr.-Ing. Petra Mayer (zuständig für Produktion und Einkauf), Herrn Dr.-Ing. Markus Müller (zuständig für Forschung und Entwicklung sowie Vertrieb und Service) sowie Herrn Timo Krutoff (zuständig für Finanzen, Personal und Information Services).

Nach Vorbereitung durch den Personalausschuss hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 18. Januar 2023 die Bestellung von Herrn Dr. Sebastian C. Schulte um fünf Jahre, das heißt für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028, verlängert.

Die personelle Zusammensetzung des Aufsichtsrats hat sich im Berichtsjahr wie folgt geändert:

Mit der Neuwahl der sechs Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat in der Hauptversammlung am 27. April 2023 sind Frau Melanie Freytag, Herr Helmut Ernst sowie Herr Bernd Maierhofer neu in den Aufsichtsrat gewählt worden. Frau Patricia Geibel-Conrad, Herr Dr. Dietmar Voggenreiter sowie Herr Dr.-Ing. Rudolf Maier wurden erneut in den Aufsichtsrat gewählt. Die Amtszeiten von Frau Sophie Albrecht, Herrn Dr.-Ing. Bernd Bohr und Herrn Alois Ludwig endeten turnusmäßig mit Ablauf der Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat dankt Frau Albrecht, Herrn Dr.-Ing. Bohr sowie Herrn Ludwig auch an dieser Stelle für die geleistete Arbeit und den stets hohen Einsatz zum Wohle des Unternehmens.

In der konstituierenden Aufsichtsratssitzung nach der Haupt- versammlung wurde Herr Dr. Dietmar Voggenreiter erneut zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat Frau Sabine Beutert erneut zur stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt.

Auch hinsichtlich der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat fanden im Kalenderjahr 2023 Neuwahlen statt. Mit dieser Wahl, die am 13. Juni 2023 durchgeführt wurde, sind Herr Ismail-Hilmi Kocer, Herr Gottfried Laengert sowie Herr Hans-Jörg Schaller neu in den Aufsichtsrat gewählt worden. Daneben sind Frau Sabine Beutert und Herr Dr. Fabian Dietrich erneut als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat gewählt worden.

Schließlich wurde Frau Katja Olligschläger gerichtlich mit Wirkung zum 24. Juli 2023 als Arbeitnehmervertreterin zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Die auf Antrag des Vorstands erfolgte gerichtliche Bestellung folgte dabei einem Beschluss des Gesamtbetriebsrats. Die gerichtliche Bestellung war erforderlich geworden, da die Wahl der Arbeitnehmervertreter nicht zur Erfüllung der Geschlechterquote gemäß § 96 Abs. 2 AktG i. V. m. § 18 a MitbestG geführt hat.

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Die Zusammensetzung der Ausschüsse des Aufsichtsrats hat sich nach der Neubildung der einzelnen Ausschüsse im An- schluss an die Aufsichtsratswahl im Berichtsjahr wie folgt geändert:

In seiner Sitzung am 1. Juli 2023 hat der Aufsichtsrat Herrn Dr. Fabian Dietrich mit Wirkung zum 1. Juli 2023 zum Mitglied des Prüfungsausschusses gewählt. Herr Dr. Dietrich folgt auf Frau Töpfer-Hartung, die aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden ist. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat am gleichen Tag Herrn Gottfried Laengert zum Mitglied des Vermittlungsausschusses gewählt, der den dort ausgeschiedenen Herrn Ali Yener ersetzt hat.

Der Aufsichtsrat hat vier Ausschüsse gebildet, um seine Aufgaben effizient zu erfüllen. Die Ausschüsse bereiten sachgerecht unterschiedliche Themen und Beschlüsse für das Aufsichts- ratsplenum vor. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse sowie die weiteren Mandate seiner Mitglieder sind auf den Seiten 18 ff. dieses Geschäftsberichts separat dargestellt.

Personalausschuss Mitglieder des Personalausschusses sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Geschäftsberichts Herr Dr. Dietmar Voggenreiter (Vorsitzender), Frau Sabine Beutert und Herr Dr.-Ing. Rudolf Maier. Der Personalausschuss bereitet alle Entscheidungen des Aufsichtsrats über die Bestellung und die Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder einschließlich der darin geregelten Vergütung sowie sämtlicher sich in diesem Zusammenhang ergebenden Fragen vor. Er legt dabei ein besonderes Augenmerk auf eine langfristige Nachfolgeplanung, die durch eine frühzeitige Identifizierung geeigneter Kandidaten geprägt ist und durch externe Beratungsexpertise unterstützt wird. Der Personalausschuss tagte im Berichtsjahr viermal, jeweils in Präsenz und Anwesenheit aller Mitglieder des Ausschusses. Dabei ging es insbesondere um die Überarbeitung des Vorstandsvergütungssystems, die Zielerreichung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022 und die Festlegung der Vorstandsziele für das Geschäftsjahr 2023.

Prüfungsausschuss Dem Prüfungsausschuss gehören zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Geschäftsberichts Frau Patricia Geibel-Conrad (Vorsitzende), Frau Sabine Beutert (Stellvertretende Vorsitzende), Herr Dr. Dietmar Voggenreiter und Herr Dr. Fabian Dietrich an. Frau Geibel-Conrad verfügt unter anderem aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit als Wirtschafts- prüferin und Steuerberaterin über Sachverstand sowohl auf dem Gebiet der Rechnungslegung als auch auf dem Gebiet der Abschlussprüfung im Sinne der Ziffer D.3 des DCGK in der Fassung vom 28. April 2022. Frau Beutert verfügt als Diplom- Volkswirtin und langjährige Gewerkschaftssekretärin der IG Metall über entsprechenden Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung. Herr Dr. Voggenreiter verfügt unter anderem aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit als Leiter Controlling Zentrale der Audi AG, Ingolstadt, sowie als ehemaliger Vorstand Marketing & Vertrieb der Audi AG, Ingolstadt, ebenfalls über entsprechenden Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung.

Der Prüfungsausschuss tagte im Berichtsjahr turnusmäßig viermal, jeweils in Präsenz und in Anwesenheit aller Ausschussmitglieder sowie des Vorstands. Mit der Ausnahme eines Termins nahm auch der Abschlussprüfer an den Sitzungen teil. Es bestand für Gäste die Möglichkeit der digitalen Teilnahme, die teilweise wahrgenommen wurde. Bei Bedarf tagte der Ausschuss auch zeitweise ohne den Vorstand und/oder den Abschlussprüfer.

Schwerpunkte der Ausschusstätigkeit waren die vorbereitende Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses einschließlich des Zusammengefassten Lageberichts und des Zusammengefassten Gesonderten Nichtfinanziellen Berichts der DEUTZ AG und des DEUTZ-Konzerns. Im Beisein des Abschlussprüfers wurde der Bericht über die prüferische Durchsicht des verkürzten Konzernabschlusses nebst Zwischenlagebericht zum 30. Juni gemeinsam mit dem Vorstand intensiv diskutiert. Die Zwischen- mitteilungen zu den Quartalen wurden mit dem Vorstand ausführlich erörtert. Darüber hinaus stand die Vorsitzende des Prüfungsausschusses auch zwischen den Sitzungen in engem Informations- und Gedankenaustausch mit dem Finanzvorstand.

Der Ausschuss hat sich mit der Überwachung des Rechnungs- legungsprozesses sowie mit Fragen der Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems - und dessen Weiterentwicklung -, der Wirksamkeit des Risikomanagement- systems, des Compliance-Managementsystems sowie der Internen Revision befasst. Zu einzelnen Themenbereichen standen die Leiter relevanter Zentralfunktionen in den Ausschusssitzungen für Berichte und Fragen zur Verfügung. Der von der Leiterin der Konzernrevision vorgestellte Jahrestätigkeits- bericht und die Feststellungen wurden besprochen, der Prüfungsplan der Revision für das Berichtsjahr verabschiedet. Der Ausschuss befasste sich mit dem Bericht des Compliance Officers und der Compliance im Unternehmen; IT-Themen sowie die Berichterstattung zu wesentlichen Rechtsstreitigkeiten stan- den regelmäßig auf der Tagesordnung.

Der Vorstand berichtete im Prüfungsausschuss auch regelmäßig über den Gang der Geschäfte in den Segmenten, die Entwicklung der relevanten Steuerungskennzahlen im Konzern, die Liquiditäts- und Finanzierungssituation und anlassbezogen über Themen der Internen Revision, der Compliance sowie der Datensicherheit und -integrität.

Weitere Schwerpunktthemen über das Jahr hinweg waren die Entwicklung und die wirtschaftlichen Aktivitäten des Konzerns in China, die Entwicklung des Working Capitals, die aktuellen und künftigen regulatorischen Anforderungen an die Nachhaltigkeits- berichterstattung sowie weitere Fragen der Rechnungslegung und Nachhaltigkeitsthemen - wie z. B. die Implementierung der Berichtsanforderungen der EU-Taxonomie und die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Bezüglich möglicher Geschäfte mit nahestehenden Personen erstattete der Vorstand mindestens quartalsweise Bericht; 2023 wurden wie in Vorjahren

keine zustimmungs- oder veröffentlichungspflichtigen Transaktionen festgestellt. In Bezug auf die Zusammenarbeit mit dem Abschlussprüfer kontrollierte der Ausschuss die im

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Geschäftsjahr erbrachten Nichtprüfungsleistungen und informierte sich über geplante Projekte für das Folgejahr; es ergaben sich keine Beanstandungen. Abschließend wurde die Jahresplanung 2024 des Prüfungsausschusses beschlossen.

Als Prüfungsschwerpunkt hat der Prüfungsausschuss folgenden Auftrag für das Berichtsjahr - hineinreichend in das Geschäfts- jahr 2024 - festgelegt: »Prüfung der Umsetzung und Imple- mentierung regulatorischer Vorgaben zur Nachhaltigkeits- berichterstattung«.

Der Aufsichtsrat wurde regelmäßig und ausführlich in der jeweils nächsten Sitzung durch die Prüfungsausschussvorsitzende über die Arbeit des Ausschusses unterrichtet.

Der Prüfungsausschuss hat dem Aufsichtsrat zum letzten Mal die Empfehlung für den Vorschlag an die Hauptversammlung zur Wahl von PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungs- gesellschaft, Köln, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 abgegeben. Der Abschlussprüfer hat gegenüber dem Prüfungsausschuss erklärt, dass keine Umstände vorliegen, die dazu Anlass geben, seine Befangenheit anzunehmen. Der Prüfungsausschuss hat die erforderliche Unabhängigkeits- erklärung des Abschlussprüfers eingeholt und dessen Qualifikation überprüft. Er erörterte das Honorar, erteilte den Prüfungsauftrag, bestimmte ergänzende Prüfungsschwerpunkte und überwachte die Qualität der Abschlussprüfung. Auch zwischen den Sitzungen fand ein Austausch zwischen der Vorsitzenden des Ausschusses und dem Abschlussprüfer zu unterschiedlichen Themen statt.

Sehr intensiv war der Prüfungsausschuss im Berichtsjahr mit der turnusmäßig erforderlichen externen Rotation des Abschluss- prüfers zum Ablauf des Geschäftsjahres 2023 und der Neuausschreibung der Abschlussprüfung 2024 gemäß EU- Verordnung 537/2014 befasst. Er hat unter Wahrnehmung seiner Verantwortlichkeiten ein öffentliches Ausschreibungsverfahren durchgeführt und nach detaillierter Auswertung der Ausschreibungsergebnisse den Bericht des Vorstands über den Ausschreibungsprozess validiert; es waren keine Einwände zu erheben. Gleichzeitig hat der Ausschuss gegenüber dem

Aufsichtsrat die Empfehlung ausgesprochen, der Hauptversammlung 2024 die BDO AG Wirtschaftsprüfungs- gesellschaft, Hamburg, Niederlassung Düsseldorf, oder als Alternative die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, Niederlassung Köln, als Abschlussprüfer und Konzernabschluss- prüfer der DEUTZ AG sowie als Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Konzernzwischenabschlusses und des Konzernzwischenlageberichts über die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres sowie für die Prüfung bestimmter Abschlüsse

der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften für das Geschäftsjahr 2024 zur Wahl vorzuschlagen. Dabei hat der Prüfungsausschuss angegeben, dass er die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, Niederlassung Düsseldorf präferiert, und dies begründet.

In der Sitzung am 7. März 2024 erörterte der Prüfungsausschuss ausführlich in Anwesenheit des Abschlussprüfers und des Vorstands - auf der Grundlage des vorgelegten Jahres- und Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts der DEUTZ AG, jeweils zum 31. Dezember 2023, sowie des Berichts des Vorstands und der entsprechenden Prüfungsberichte des Abschlussprüfers - die genannten Abschlüsse sowie den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns. Der Abschlussprüfer erstattete in der Sitzung detailliert Bericht über den Ablauf und über die wesentlichen Ergebnisse der Abschlussprüfungen bei der Muttergesellschaft und den in- und ausländischen Tochtergesellschaften. Die Prüfungsergebnisse geben keinen Grund zu Beanstandungen. Das rechnungs- legungsbezogene interne Kontrollsystem und das Risiko- früherkennungssystem sowie die Key Audit Matters und die Prüfungsschwerpunkte wurden umfassend diskutiert. Der Abschlussprüfer beantwortete eingehend auch alle darüber- hinausgehenden Fragen. Wesentliche Schwächen zum internen Kontrollsystem wurden nicht identifiziert. Weiterhin stellte der Abschlussprüfer fest, dass der Vorstand ein angemessenes Informations- und Überwachungssystem eingerichtet hat, das geeignet ist, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen.

Die vorbereitende Prüfung des Ausschusses betraf auch den Zusammengefassten Gesonderten Nichtfinanziellen Bericht der DEUTZ AG und des DEUTZ-Konzerns sowie den Vergütungsbericht. Der Aufsichtsrat hatte die Pricewaterhouse- Coopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zusätzlich beauftragt, die nichtfinanzielle Berichterstattung mit begrenzter Sicherheit sowie den Vergütungsbericht inhaltlich zu prüfen und jeweils eine Prüfungsbescheinigung zu erteilen. Auch über diese Prüfungen berichtete der Abschlussprüfer an dem Tag im Ausschuss eingehend, gefolgt von einer ausführlichen Diskussion der wesentlichen Ergebnisse. Es wurde in beiden Fällen ein uneingeschränktes Prüfungsurteil erteilt.

In der Plenumssitzung des 14. März 2024 berichtete die Vorsitzende dem Aufsichtsrat ausführlich über die genannten Prüfungen und deren Ergebnisse. Die in Zusammenhang mit den Abschlüssen stehenden Beschlussempfehlungen an den Aufsichtsrat wurden jeweils wie vorbereitet im Aufsichtsrat zustimmend beschlossen.

Der Prüfungsausschuss hat sich auch im Berichtsjahr fortlaufend über die Veränderungen des regulatorischen Umfelds informieren lassen und sich über die Maßnahmen ausgetauscht, die sich für die DEUTZ AG aus den weitergehenden Anforderungen der Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung ergeben (insbesondere den EU-SustainabilityReporting Standards, der Corporate Sustainability Reporting Directive und der CSDDD).

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Vermittlungsausschuss Mitglieder des Vermittlungsausschusses sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Geschäfts- berichts Herr Dr. Dietmar Voggenreiter (Vorsitzender), Frau Sabine Beutert, Frau Melanie Freytag und Herr Gottfried Laengert. Der Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 Mitbestimmungs- gesetz (MitbestG) nimmt die in § 31 Abs. 3 MitbestG beschrie- benen Aufgaben wahr. Der Vermittlungsausschuss musste im Berichtsjahr nicht einberufen werden.

Nominierungsausschuss Mitglieder des Nominierungs- ausschusses sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Geschäftsberichts Herr Dr. Dietmar Voggenreiter (Vorsitzender), Frau Patricia Geibel-Conrad und Herr Dr.-Ing. Rudolf Maier. Der Nominierungsausschuss hat die Aufgabe, dem Aufsichtsrats- plenum geeignete Kandidaten als Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat vorzuschlagen. Der Nominierungsausschuss hat im Berichtsjahr zweimal getagt, jeweils in Präsenz und Anwesenheit aller Mitglieder des Ausschusses. Dabei ging es im Wesentlichen um die Vorbereitung der im Jahr 2023 stattfindenden Aufsichtsratswahl sowie um die Identifizierung und Auswahl geeigneter Kandidaten.

Soweit die Ausschüsse Beschlussempfehlungen abgegeben haben, hat der Aufsichtsrat ihnen zugestimmt.

Die Zusammensetzung der Ausschüsse des Aufsichtsrats hat sich nach der Neubildung der einzelnen Ausschüsse im Anschluss an die Aufsichtsratswahl im Berichtsjahr wie folgt geändert:

In seiner Sitzung am 1. Juli 2023 hat der Aufsichtsrat Herrn Dr. Fabian Dietrich mit Wirkung zum 1. Juli 2023 zum Mitglied des Prüfungsausschusses gewählt. Herr Dr. Dietrich folgt auf Frau Töpfer-Hartung, die aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden ist. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat am gleichen Tag Herrn Gottfried Laengert zum Mitglied des Vermittlungsausschusses gewählt, der den dort ausgeschiedenen Herrn Ali Yener ersetzt hat.

finden regelmäßig getrennte Vorbesprechungen der Anteilseignervertreter sowie der Arbeitnehmervertreter statt.

Festlegungen nach §§ 76 IV, 111 V AktG

Der Vorstand der DEUTZ AG hat am 19. Dezember 2022 die folgenden Festlegungen nach § 76 IV AktG getroffen: Bis zum

30. Juni 2027 soll sich der Frauenanteil bei der DEUTZ AG auf der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands auf 20 % erhöhen. Im gleichen Zeitraum soll sich der Frauenanteil auf der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands auf 12 % erhöhen. Dabei umfasst die erste Führungsebene unterhalb des Vorstands alle Führungskräfte in Deutschland, die direkt an ein Vorstandsmitglied berichten. Die zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands umfasst alle Führungskräfte in Deutschland, die direkt an eine Führungskraft der ersten Führungsebene berichten.

Mit Blick auf die Berücksichtigung von Frauen bei der Besetzung von Führungspositionen hat die DEUTZ AG ein Personal- entwicklungskonzept beschlossen. Vorstand und Personal- abteilung sind darum bemüht, für alle frei werdenden Stellen auf der ersten und zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands immer mindestens eine Frau in die engere Wahl zu nehmen (Nr. A.2. DCGK in der Fassung vom 28. April 2022). Für die externe Personalsuche bedeutet das, dass sie auf weibliche Führungskräfte fokussiert wird.

Zum Ende des Berichtsjahres belief sich der Frauenanteil auf der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands auf 32 % und auf der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands auf 11 %. Damit hat die DEUTZ AG die genannten Ziele für die erste Führungsebene erreicht.

Der Aufsichtsrat

der DEUTZ

AG

hat in seiner

Sitzung am

9. Juni 2022 die folgende Festlegung nach § 111 V

AktG

getroffen: Dem

Vorstand

der

DEUTZ AG

soll

am

31. Dezember 2023 mindestens eine Frau angehören. Auch dieses Ziel wurde erreicht.

Bei der aktuellen Zusammensetzung des Aufsichtsrats sind alle Mitglieder als unabhängig im Sinne von Nr. C. 6, S. 2 DCGK in der Fassung vom 28. April 2022 anzusehen. Die Namen der unabhängigen Mitglieder lauten: Herr Dr. Dietmar Voggenreiter, Frau Sabine Beutert, Herr Dr. Fabian Dietrich, Herr Helmut Ernst, Frau Melanie Freytag, Frau Patricia Geibel-Conrad, Herr Ismail- Hilmi Kocer, Herr Gottfried Laengert, Herr Dr.-Ing. Rudolf Maier, Herr Bernd Maierhofer, Frau Katja Olligschläger und Herr Hans-

Jörg Schaller. & Weiterführende Informationen zur personellen Zusammensetzung des

Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse sowie die weiteren Mandate seiner Mitglieder siehe S. 18 ff.

Im Geschäftsjahr wurde eine Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats (Ziffer D. 12 des DCGK in der Fassung vom 28. April 2022) mit Unterstützung durch eine externe Beratungsgesellschaft durchgeführt, deren Auswertung im Geschäftsjahr begonnen wurde und aus der im Jahr 2024 weitere Maßnahmen abgeleitet werden. Zur Vorbereitung der jeweiligen Aufsichtsratssitzungen

Angaben zur Einhaltung der gesetzlichen Mindestanteile von Frauen und Männern bei der Besetzung des Aufsichtsrats

Nach dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (Gesetz über die Frauenquote) mussten im Aufsichtsrat der DEUTZ AG spätestens ab der Neuwahl des Aufsichtsrats in der Hauptversammlung am 26. April 2018 mindestens vier Frauen und vier Männer vertreten sein.

Der Aufsichtsrat der DEUTZ AG hält diese gesetzlichen Mindestanteile seit der Aufsichtsratswahl 2018 ein.

Beschreibung des Diversitätskonzepts für die Zusammensetzung des Vorstands

Der Aufsichtsrat sorgt mit Unterstützung des Personal- ausschusses und unter Einbindung des Vorstands für eine langfristige Planung für die Besetzung des Vorstands. Für die Zusammensetzung des Vorstands hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 27. September 2018 das nachfolgende Diversitäts-

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konzept beschlossen, das die Empfehlungen des Deutschen

Corporate Governance Kodex in der Fassung vom

7. Februar 2017 berücksichtigt und auch mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex in den Fassungen vom

16. Dezember 2019 und 28. April 2022 in Einklang steht:

  • Der Aufsichtsrat hat nach dem »Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst« formell eine Zielquote beschlossen, wonach dem Vorstand der DEUTZ AG am 30. Juni 2022 mindestens eine Frau angehören soll.

1. Beschreibung des Diversitätskonzepts

Der Aufsichtsrat hat für die Zusammensetzung des Vorstands folgendes Diversitätskonzept gemäß § 289 f Abs. 2 Nr. 6 HGB festgelegt: Neben grundlegenden Eignungskriterien bei der Auswahl von Kandidatinnen und Kandidaten für eine Vorstandsposition wie Persönlichkeit, Integrität, überzeugende Führungsqualitäten, fachliche Leistung für das zu übernehmende Ressort, die bisherigen Leistungen, Kenntnisse über das Unternehmen sowie die Fähigkeit zur Gestaltung von Geschäfts- modellen und Prozessen in einer sich verändernden Welt achtet der Aufsichtsrat auch auf Vielfalt (Diversity). Unter Vielfalt als Abwägungsgesichtspunkt versteht der Aufsichtsrat insbesondere:

  • eine angemessene Vertretung aller Geschlechter
  • eine hinreichende Altersmischung unter den Vorstands- mitgliedern
  • unterschiedliche Bildungs- und Berufshintergründe

2. Ziele des Diversitätskonzepts

Ziel des Diversitätskonzepts für den Vorstand ist es, Vielfalt für den Unternehmenserfolg bewusst zu nutzen, denn Vielfalt hinsichtlich unterschiedlicher Perspektiven, Kompetenzen und Erfahrungshintergründe ist für uns eine wichtige Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit und den nachhaltigen Unter- nehmenserfolg. Diversität innerhalb des Vorstands fördert insbesondere das Verständnis für vielfältige und internationale Kundenerwartungen sowie neue Geschäftsmodelle.

3. Art und Weise der Umsetzung

Der Aufsichtsrat berücksichtigt bei der Zusammensetzung des Vorstands insbesondere auch folgende Gesichtspunkte:

  • Vorstandsmitglieder sollen über eine mehrjährige Führungs- erfahrung verfügen.
  • Vorstandsmitglieder sollen nach Möglichkeit Erfahrungen aus unterschiedlichen Berufsausbildungen sowie beruflichen Lebenswegen mitbringen.
  • Der Vorstand soll in seiner Gesamtheit über technischen Sachverstand verfügen, insbesondere über Kenntnisse und Erfahrungen in der Herstellung und im Vertrieb von Motoren aller Art und sonstigen technischen Erzeugnissen
  • Der Vorstand soll in seiner Gesamtheit über mehrjährige Erfahrung auf den Gebieten Forschung und Entwicklung, Produktion, Vertrieb, Finanzen und Personalführung verfügen.
  • Der Vorstand soll in seiner Gesamtheit über internationale Erfahrung verfügen.
  • Für die Mitglieder des Vorstands gilt grundsätzlich eine Altersgrenze von 65 Jahren (Regelaltersgrenze).

Mit welcher Kandidatin oder mit welchem Kandidaten eine konkrete Vorstandsposition besetzt werden soll, entscheidet der Aufsichtsrat im Unternehmensinteresse und unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls.

4. Aktuelle Zusammensetzung

Neben langjährigen Erfahrungen im Konzern bringen die Vorstandsmitglieder umfassende Kenntnisse und Erfahrungen aus unterschiedlichen, teilweise auch internationalen Tätigkeiten außerhalb der DEUTZ AG mit. In seiner aktuellen Zusammen- setzung erfüllt der vierköpfige Vorstand die genannten Ziele. Die Altersspanne im Vorstand reicht aktuell von 44 bis 57 Jahren. Der Altersdurchschnitt liegt bei 48 Jahren.

ZIELE FÜR DIE ZUSAMMENSETZUNG, KOMPETENZPROFIL UND BESCHREIBUNG DES DIVERSITÄTSKONZEPTS FÜR DEN AUFSICHTSRAT

Das Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat wurde vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 27. September 2018 zusammen mit den Zielen für die Zusammensetzung und dem Kompetenz- profil für den Aufsichtsrat beschlossen und zuletzt in seiner Sitzung am 13. Dezember 2022 wie folgt aktualisiert:

Der Aufsichtsrat der DEUTZ AG benennt konkrete Ziele für seine Zusammensetzung und hat ein Kompetenzprofil für das Gesamt- gremium gemäß Ziffer C.1 DCGK erarbeitet.

Der Aufsichtsrat ist so zusammenzusetzen, dass seine Mitglieder über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben in einem international tätigen Konzern erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Dies bedeutet nicht, dass jedes einzelne Aufsichtsratsmitglied alle erforder- lichen Kenntnisse und Erfahrungen besitzt, sondern für jeden wesentlichen Aspekt der Aufsichtsratstätigkeit mindestens ein Aufsichtsratsmitglied als kompetent angesehen werden kann, sodass die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen durch die Gesamtheit der Aufsichtsratsmitglieder unter Einschluss der Arbeitnehmervertreter bei Berücksichtigung der Besonderheiten des Mitbestimmungsrechts abgebildet werden.

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1. Beschreibung der im Aufsichtsrat erforderlichen Kompetenzfelder

Der Aufsichtsrat der DEUTZ AG soll sich aus Persönlichkeiten zusammensetzen, die in ihrer Gesamtheit ein Kompetenz- spektrum zur Verfügung stellen, mithilfe dessen eine umfassende und effektive Beratung und Überwachung des Vorstands in Bezug auf die gesamte Geschäftstätigkeit der DEUTZ AG gewährleistet wird. Wesentliche Bestandteile dieses Kompetenzspektrums sind nach Einschätzung des Aufsichtsrats:

Erfahrungen in der Abschlussprüfung. Zur Rechnungslegung und Abschlussprüfung gehören auch die Nachhaltigkeits- berichterstattung und deren Prüfung. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll zumindest auf einem der beiden Gebiete entsprechend sachverständig sein. Die Aufsichtsrats- mitglieder müssen in ihrer Gesamtheit mit der Branche für Motorenbau, Antriebssysteme oder damit zusammenhängenden Maschinen vertraut sein.

  • Erfahrung bei der Führung und Überwachung international tätiger Unternehmen
  • Vertrautheit der Mitglieder in ihrer Gesamtheit mit den wesentlichen Tätigkeitsbereichen des Unternehmens und damit verbundenen Märkten und Wertschöpfungsketten
  • Verständnis für die Strategie des Unternehmens und dessen zukünftige strategische Entwicklung auch vor dem Hintergrund sich ggfs. ändernder Marktanforderungen
  • Mitbestimmungsrechtliche Kenntnisse
  • Angemessene Kenntnisse über Finanzen, Bilanzierung, Rechnungswesen, Compliance und Risikomanagement
  • Ausgeprägte Erfahrung auf den Gebieten technische Forschung und Entwicklung, industrielle Fertigung oder Service
  • Ausgeprägte Erfahrung auf dem Gebiet Vertrieb, Service oder Marketing in dem Industriesektor für Motoren, Antriebssysteme oder damit zusammenhängende Maschinen
  • Kenntnisse auf dem Gebiet Corporate Social Responsibility (CSR)
  • Expertise zu den für das Unternehmen bedeutsamen Nach- haltigkeitsfragen
  • Kenntnisse im Bereich Digitalisierung und Industrie 4.0
  • Unternehmens- und kapitalmarktbezogene Kommunikations- expertise
  • Grundlegende börsen- bzw. aktienrechtliche sowie Finanzmarktkenntnisse

Darüber hinaus muss im Hinblick auf die Anforderungen von

  • 100 Abs. 5 AktG mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses über Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung verfügen (Financial Experts). Der Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung soll in besonderen Kenntnissen und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen sowie interner Kontroll- und Risikomanagementsysteme bestehen und der Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung in besonderen Kenntnissen und

2. Mindestanforderungen an die fachlichen und persönlichen Kompetenzen

Die einzelnen Aufsichtsratsmitglieder sollen über bestimmte Mindestkompetenzen verfügen, die für eine ordnungsgemäße Mandatswahrnehmung erforderlich sind:

  • Fähigkeit, das Geschäftsmodell zu verstehen und kritisch zu hinterfragen
  • Grundlegende Kenntnisse der relevanten rechtlichen Normen
  • Grundlegende Kenntnisse im Bereich Compliance
  • Grundlegende finanztechnische Kenntnisse, insbesondere zu Rechnungslegung und Risikomanagement sowie Jahres- abschluss
  • Fähigkeit zur Prüfung des Jahresabschlusses, ggfs. mit Unter- stützung des Abschlussprüfers
  • Fähigkeit, die Berichte des Vorstands und der Aufsichtsrats- ausschüsse zu verstehen, kritisch zu hinterfragen und eigene Schlussfolgerungen zu ziehen
  • Fähigkeit, die Ordnungsmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweck- mäßigkeit und Rechtmäßigkeit der zu bewertenden Geschäfts- entscheidungen zu beurteilen und auf Plausibilität prüfen zu können
  • Bereitschaft und Fähigkeit zu ausreichendem inhaltlichem und zeitlichem Engagement
  • Bereitschaft zu regelmäßiger Fortbildung sowohl durch gesellschaftsinterne als auch externe Fortbildungsangebote
  • Persönliche Unabhängigkeit und Integrität

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3. Ziele für die Besetzung des Gesamtgremiums

  1. Vielfalt (Diversity)
    Der Aufsichtsrat strebt für seine Zusammensetzung im Hinblick auf Vielfalt (Diversity) die angemessene Beteiligung beider Geschlechter, die Berücksichtigung unterschiedlicher beruflicher und internationaler Erfahrungen sowie die Sicherstellung der Zugehörigkeit von Mitgliedern mit langjähriger einschlägiger Erfahrung an. Da es sich bei der DEUTZ AG um eine börsennotierte, dem Mitbestimmungsgesetz unterfallende Aktien- gesellschaft handelt, setzt sich der Aufsichtsrat gemäß den in § 96 Abs. 2 AktG niedergelegten Grundsätzen zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammen.
  2. Internationale Expertise
    Mit Blick auf die internationale Tätigkeit des DEUTZ- Konzerns soll darauf geachtet werden, dass dem Auf- sichtsrat eine ausreichende Anzahl an Mitgliedern mit einer langjährigen internationalen Erfahrung angehört. Diesem internationalen Profil kann in mehrfacher Weise Rechnung getragen werden, z. B. durch eine derzeitige oder ehemalige Tätigkeit in einer leitenden Funktion in einem international tätigen Unternehmen oder durch einen derzeitigen oder früheren beruflichen und privaten Mittelpunkt im Ausland.
  3. Unabhängigkeit und potenzielle Interessenkonflikte Mehr als die Hälfte der Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseignerseite soll unabhängig im Sinne der Ziffern C.6, Abs. 2 und C.7 DCGK sein. Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseignerseite sollen keine Organfunktion oder Beratungsfunktion bei wesentlichen Wettbewerbern des DEUTZ-Konzerns ausüben oder in einer persönlichen Beziehung zu diesen stehen und grundsätzlich sowie jedenfalls in der überwiegenden Anzahl als unabhängig von der Gesellschaft, dem Vorstand und/oder einem kontrollierenden Aktionär eingeschätzt werden können. Wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessen- konflikte in der Person eines Aufsichtsratsmitglieds sollen zur Beendigung des Mandats führen.
  1. Zeitliche Anforderungen an die Mandatswahrnehmung Der Aufsichtsrat hält es für wichtig, dass seinen gegenwärtigen Mitgliedern ebenso wie Aufsichtsrats- kandidaten ausreichend Zeit zur Verfügung steht für die Vor- und Nachbereitung der regulären Aufsichtsrats- sitzungen, die Teilnahme an diesen und die Befassung mit dem regelmäßigen Berichtswesen. Für die Tätigkeit in Ausschüssen, insbesondere bei deren Leitung, ist ein gesteigerter Zeitbedarf erforderlich. Anhand dieser Kriterien ist die zeitliche Belastung der Aufsichts- ratsmitglieder und -kandidaten in Bezug auf andere Mandate in Aufsichts- oder Kontrollgremien, die aktive

  2. Berufstätigkeit oder sonstige Aufgaben zu berücksichtigen.
  3. Regelmäßige Überprüfung/Evaluation
    1. Die Anteilseignervertreter sollen durch ein vor- schlagendes Votum des Nominierungsausschusses an den Aufsichtsrat unter Berücksichtigung der vor- stehenden Kriterien ausgewählt werden, der dann seinerseits der Hauptversammlung entsprechende Vorschläge unterbreitet. Auch die von den Arbeitnehmern zu wählenden Vertreter im Aufsichtsrat sollen die wesentlichen Kriterien dieses Kompetenzprofils erfüllen.
    2. Außerdem ist in regelmäßigen Abständen im Wege der sogenannten Evaluation zu überprüfen, inwieweit die Aufsichtsratsmitglieder und die Zusammensetzung des Aufsichtsrats noch mit den unter Ziffer 1 genannten Zielen in Einklang stehen und eine sachgerechte Aufgabenerfüllung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse in der vorhandenen Zusammensetzung insgesamt gewährleistet erscheint.

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4. Diversitätskonzept

  1. Beschreibung des Diversitätskonzepts
    Der Aufsichtsrat hat darüber hinaus beschlossen, eine diverse Zusammensetzung anzustreben, insbesondere im Hinblick auf Alter, Geschlecht sowie Bildungs- und Berufshintergrund.
  2. Ziel des Diversitätskonzepts
    Ziel des Diversitätskonzepts für den Aufsichtsrat ist es, ein breites Verständnis für die gesellschaftlichen und unternehmerischen Anforderungen an die DEUTZ AG sicherzustellen. Insbesondere soll die Diversität dazu beitragen, dass unternehmerische Entscheidungen seitens des Vorstands aus unterschiedlichen Perspek- tiven und vielfältigen Erfahrungen heraus beurteilt werden können.
  3. Art und Weise der Umsetzung des Diversitätskonzepts Der Aufsichtsrat soll auf möglichst unterschiedliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen zurückgreifen können. Deshalb soll bei seiner Zusammensetzung die Vielfalt (Diversity) angemessen berücksichtigt und bei der Vorbereitung von Wahlvorschlägen darauf geachtet werden, dass sich die Profile der Kandidaten sinnvoll ergänzen.

Qualifikationsmatrix

AR Zusammensetzung

DEUTZ AG

Überwachung intern. tät. Unternehmen

Vertrautheit mit Unternehmenstätigkeit/ Märkten/Wertschöpfungsketten

Angemessene Kenntnisse zu Finanzen, Bilanzierung, Rechnungswesen, Compliance und Risikomanagement

Erfahrung mit der Führung und

Verständnis der strategischen Entwicklung des Unternehmens, der Technologien und Märkte

Mitbestimmungsrechtliche Kenntnisse

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Dr. Dietmar Voggenreiter

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Sabine Beutert

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Dr. Fabian Dietrich

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Helmut Ernst

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Melanie Freytag

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Patricia Geibel-Conrad

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Ismail-Hilmi Kocer

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Gottfried Laengert

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Dr.-Ing. Rudolf Maier

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Bernd Maierhofer

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Katja Olligschläger

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Hans-Jörg Schaller

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Der Aufsichtsrat setzt sich entsprechend den gesetz- lichen Vorgaben zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammen.

Ziel für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats ist es darüber hinaus, dass Aufsichtsratsmitglieder vorbehalt- lich besonderer Gründe nicht länger amtieren als bis zum Ende der Hauptversammlung, die auf die Vollendung des

    1. Lebensjahres folgt (Regelaltersgrenze). Ferner sollen Aufsichtsratsmitglieder dem Aufsichtsrat vorbehaltlich besonderer Gründe nicht mehr als drei volle Amtsperioden angehören.
  1. Im Geschäftsjahr erreichte Ergebnisse des Diversitätskonzepts

    1. Mit der aktuellen Zusammensetzung des Aufsichtsrats werden die benannten Ziele abgebildet; sie entspricht dem beschlossenen Kompetenzprofil.
      Der Stand der Umsetzung ist der folgenden Qualifikations- matrix gemäß Ziffer C.1 DCGK in der Fassung vom
    2. April 2022 zu entnehmen:

Ausgeprägte Erfahrung im Bereich F&E, ind. Fertigung und Service

Ausgeprägte Erfahrung im Vertrieb, Service oder Marketing im Industriesektor Motoren, Antriebe, Maschinen

Kenntnisse im Bereich CSR

Expertise zu den für das Unternehmen bedeutsamen Nachhaltigkeitsfragen

Kenntnisse im Bereich Digitalisierung / Industrie 4.0

Unternehmens- und kapitalmarktbezogene Kommunikationsexpertise

Grundlegende börsen- bzw. aktien- rechtliche sowie Finanzmarktkenntnisse

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GESCHÄFTSBERICHT 2023 DEUTZ AG

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ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG UND CORPORATE-GOVERNANCE-BERICHT

Angaben nach § 289 f Abs. 2 Nr. 5 a HGB

Die DEUTZ AG ist gemäß § 76 Abs. 3 a AktG verpflichtet, mindestens eine Frau und mindestens einen Mann als Mitglied des Vorstands zu bestellen, sofern der Vorstand aus mehr als drei Personen besteht. Eine Bestellung eines Vorstandsmitglieds unter Verstoß gegen dieses Beteiligungsgebot ist nichtig.

Die DEUTZ AG hat diese Vorgabe im Bezugszeitraum eingehalten.

Angaben nach § 289 f Abs. 2 Nr. 1 a HGB

Der Vergütungsbericht über das letzte Geschäftsjahr und der Vermerk des Abschlussprüfers gemäß § 162 des AktG, das geltende Vergütungssystem gemäß § 87 a Abs. 1 und 2 Satz 1 des AktG und der letzte Vergütungsbeschluss gemäß

  • 113 Abs. 3 des AktG sind auf der Websitewww.deutz.comim Bereich Corporate Governance abrufbar.

Relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken: Compliance-Managementsystem,Umwelt-, Qualitäts- und Energiemanagement

Die DEUTZ AG verfügt über ein fest in der Organisation verankertes Compliance-Managementsystem. Dieses wird fort- laufend weiterentwickelt, um es sich verändernden Anforderungen anzupassen. Die Vorstandszuständigkeit für Compliance liegt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Geschäftsberichts beim Vorstandsvorsitzenden Herrn Dr. Sebastian C. Schulte.

Oberstes Ziel des Compliance-Managementsystems ist es, Verstöße gegen geltende Gesetze, Verordnungen, behördliche Vorgaben und interne Richtlinien zu verhindern. Deshalb werden die Mitarbeiter darin unterstützt, die maßgeblichen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien zu kennen und richtig anzuwenden. Maßgebliche Basis dafür ist ein strukturiertes Richtlinien- management, das kontinuierlich den Aktualisierungsbedarf bestehender Richtlinien überprüft und neue Richtlinien veröffentlicht. Das Richtlinienmanagement baut auf dem Verhaltenskodex auf, der die Rahmenbedingungen für rechtskonformes sowie faires Verhalten gegenüber Geschäfts- partnern und Mitarbeitern festlegt.

Der Verhaltenskodex wurde 2023 allen Mitarbeitern über interne Kommunikationsplattformen zugänglich gemacht. Dritte können den Verhaltenskodex auf der Internetseite des Unternehmens einsehen. Spezielle Richtlinien, wie insbesondere eine Compliance-Richtlinie, eine Richtlinie zum Umgang mit Geschenken und Einladungen, eine Geschäftspartner-Compliance- Richtlinie, eine Informationssicherheitsrichtlinie, eine Richtlinie zur Beauftragung externer Vertriebsdienstleister, eine Geldwäsche- richtlinie, eine Exportkontrollrichtlinie, eine Datenschutzrichtlinie und eine Insiderrichtlinie ergänzen und konkretisieren die Festlegungen des Verhaltenskodex und unterstützen somit die Mitarbeiter, die maßgeblichen Gesetze und Richtlinien zu kennen und richtig anzuwenden.

Der Vorstand unterstützt und fördert ethisches Verhalten. Er bekennt sich uneingeschränkt zur Corporate Compliance und verzichtet auf alle Geschäfte, die dieser widersprechen. Die

Einhaltung des Wettbewerbsrechts ist für ihn ebenso selbstverständlich wie die Nichtduldung jeglicher Form von Korruption und die Berücksichtigung von Nachhaltigkeits- aspekten. Darüber hinaus hat DEUTZ einen Menschenrechts- kodex verabschiedet, mit dem das Unternehmen die für sich wichtigsten Menschenrechtsgrundsätze dokumentiert. Seine Basis bilden nationale wie internationale Gesetze, Überein- kommen und Erklärungen wie etwa die UN-Leitprinzipienfür Wirtschaft und Menschenrechte, die Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation und der Global Compact der Vereinten Nationen. Die Einhaltung seines Menschenrechtskodex erachtet DEUTZ als zwingende Voraussetzung für ein berufliches und geschäftliches Miteinander und damit für den langfristigen Erfolg des Unternehmens. Mit der LkSG-Grundsatzerklärung, die im Jahr 2023 veröffentlicht wurde, wird dies weiter konkretisiert. Dieser Anspruch spiegelt sich auch im Leitmotiv der konzernweit gültigen Nachhaltigkeitsstrategie »Taking Responsibility« wider.

Durch Schulungen sollen die Mitarbeiter in die Lage versetzt werden, die relevanten Gesetze und Unternehmensrichtlinien zu kennen und im Arbeitsalltag stets einzuhalten. Für alle kaufmännischen Mitarbeiter in den zentralen Bereichen Vertrieb, Einkauf, Forschung und Entwicklung, Produktion sowie in der Verwaltung und in den Tochtergesellschaften - die über einen PC-Arbeitsplatz verfügen - wurden Schulungen mittels eines webbasierten E-Learning-Programms durchgeführt. Neben den feststehenden Modulen Grundlagen der Compliance, Korruptions- prävention, Kartellrecht, Exportkontrolle und Umgang mit Embargos, Arbeitsschutz im Büro, Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie Informationssicherheit beinhaltet das Schulungsprogramm im jährlichen Wechsel weitere Module. Zu diesen zählen Datenschutz für Mitarbeiter, AGG und Gleichbehandlung, Umgang mit Geschäfts- geheimnissen oder Prävention von Insiderhandel. Im Geschäftsjahr 2023 wurde das Modul »Umgang mit Interessen- konflikten« neu ausgerollt. Im Geschäftsjahr 2023 haben insgesamt 3.733 kaufmännische Mitarbeiter alle ihnen zugeordnete Module des E-Learning-Programms erfolgreich durchlaufen. Dies entspricht einer Quote absolvierter Compliance- Schulungen von 97,75 %. In den produktiven Werken findet eine auf den Aufgabenbereich zugeschnittene Unterrichtung zu Compliance gemeinsam mit den regelmäßigen Sicherheits- unterweisungen statt.

Die Compliance-Aktivitäten von DEUTZ werden durch einen vom Vorstand benannten Chief Compliance Officer koordiniert. In den einzelnen Geschäftsbereichen und Tochterunternehmen gibt es Compliance-Beauftragte, die in ihrem jeweiligen Zuständigkeits- bereich die Compliance verantworten und regelmäßig an den Chief Compliance Officer in strukturierter Form schriftlich berichten, der wiederum an Vorstand und Prüfungsausschuss berichtet. Die Grundlagen der Compliance-Organisation werden in der Organisationsrichtlinie »Compliance« beschrieben. Die Aufgaben der zuständigen Mitarbeiter sind in Tätigkeits- beschreibungen geregelt.

GESCHÄFTSBERICHT 2023 DEUTZ AG

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ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG UND CORPORATE-GOVERNANCE-BERICHT

Hinweise und Fragen können Mitarbeiter an Vorgesetzte, Compliance-Beauftragte, den Chief Compliance Officer oder die Verantwortlichen für die Bereiche Recht und Revision richten. Auf der Internetseite des Unternehmens ist außerdem ein auch für Nichtmitarbeiter zugängliches Hinweisgebersystem fest in- stalliert. Hinweisen - die auch anonym erfolgen können - wird konsequent nachgegangen. Notwendige Untersuchungen werden durch den Chief Compliance Officer durchgeführt, fallweise auch mit externer Unterstützung.

Die Compliance-Initiativen werden in regelmäßigen Sitzungen entwickelt, besprochen und koordiniert. Der Schwerpunkt der Compliance-Aktivitäten liegt in den Bereichen Verhinderung von Korruption, Bekämpfung von Geldwäsche, Einhaltung von Export(kontroll)vorschriften sowie der Sicherstellung von Arbeits-,IT-,Daten-, Unternehmens- und Produktsicherheit. Außerdem soll Insider-, Kartellrechts- und Umweltschutzverstößen vorgebeugt werden.

Im Zuge des Aufbaus und der fortlaufenden Weiterentwicklung des Compliance-Managementsystems lassen sich Vorstand und Chief Compliance Officer bei Bedarf anwaltlich beraten. Daneben werden die Aktivitäten von der internen Revision überprüft und vom Prüfungsausschuss stellvertretend für den Aufsichtsrat überwacht.

Ein weiterer für die Unternehmensführung unverzichtbarer Schwerpunkt liegt in einem konsequenten Umwelt-,Qualitäts-, Energie- und Arbeitsmanagement: Die DEUTZ AG hat auch im Berichtsjahr die Anforderungen des Qualitätsmanagements nach ISO 9001, des Umweltmanagements nach ISO 14001 und des Energiemanagements nach ISO 50001 sowie des Systems zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz nach ISO 45001 erfüllt. Die entsprechenden Zertifikate des TÜV Rheinland sind auf der Unternehmenswebsite zu finden.

Alle DIN-Normen sind in den DIN-Normen-Auslagestellen des DIN Deutsches Institut für Normung e. V., Berlin, kostenfrei einsehbar.

CORPORATE-GOVERNANCE-BERICHT

Grundsätze und Ziele der Zusammensetzung des Aufsichtsrats; insbesondere: Interessenkonflikte/ Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder/ Berücksichtigung von Frauen

In seiner Sitzung am 13. Dezember 2022 hat der Aufsichtsrat das Kompetenzprofil für den Aufsichtsrat zusammen mit den Zielen für die Zusammensetzung des Gremiums gemäß Ziffer C.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom

28. April 2022 verabschiedet. & Weiterführende Informationen siehe S. 25 ff.

Der Aufsichtsrat hat diese Ziele erfüllt. Dies gilt zum Beispiel für die in ihm vorhandene internationale Erfahrung sowie für die Anzahl seiner unabhängigen Mitglieder. Bei der aktuellen Zusammensetzung des Aufsichtsrats sind alle Mitglieder als unabhängig im Sinne von Nr. C.6, S. 2 DCGK in der Fassung vom

28. April 2022 anzusehen. Interessenkonflikte zwischen Aufsichtsratsmitgliedern und der DEUTZ AG haben sich im Berichtsjahr nicht ergeben.

Berücksichtigung von Frauen bei der Besetzung des Vorstands

Der Vorstand der DEUTZ AG besteht zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Geschäftsberichts aus vier Mitgliedern, von denen eines eine Frau ist. Dies entspricht einer Quote von 25 %.

Verantwortungsbewusstes Risikomanagement

Ein vorausschauender, umsichtiger und verantwortungsbewusster Umgang mit Unternehmensrisiken ist ein zentraler Aspekt guter Corporate Governance und die Grundlage des Risiko- managementsystems bei DEUTZ. Über bestehende und zu erwartende Risiken wird der Aufsichtsrat regelmäßig vom

Vorstand unterrichtet. & Weiterführende Informationen zum Risikomanagement siehe Risikobericht, S. 75 ff.

Umfassende Transparenz und aktive Investor-Relations- Aktivitäten

Kern einer vorbildlichen Corporate Governance ist die transparente Darstellung von Entwicklungen und Entscheidungen im Unternehmen. Der regelmäßige, offene und auch proaktive Dialog mit allen Stakeholdern sichert das Vertrauen in das Unternehmen und seine Wertschöpfung. Aus diesem Grund legt DEUTZ größten Wert darauf, allen relevanten Zielgruppen zeitnah und zeitgleich identische Informationen zukommen zu lassen. Dieses Ziel erreichen wir über diverse Kommunikationsformate und -medien: Über die Geschäftsentwicklung und wesentliche Veränderungen berichtet die DEUTZ AG viermal pro Jahr - im Geschäftsbericht, im Zwischenbericht sowie in den Quartals- mitteilungen. Der Zwischenbericht und die Quartalsmitteilungen werden dabei binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums, der Geschäftsbericht binnen 90 Tagen nach dem Ende des Geschäftsjahres öffentlich zugänglich gemacht. Neben der jährlichen Analystenkonferenz zum Konzernabschluss steht das Management Investoren und Analysten anlässlich der Veröffent-

GESCHÄFTSBERICHT 2023 DEUTZ AG

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Deutz AG published this content on 19 March 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 19 March 2024 06:34:03 UTC.