Mit der Umstellung des Überweisungsverfahrens auf die IBAN als internationale Kontonummer wurde bei Überweisungen ein zusätzliches Sicherheitsmerkmal eingebaut: Die zweistellige Prüfzahl nach dem Länderkürzel 'DE' soll dafür sorgen, dass bei einem Vertipper die IBAN als ungültig erkannt wird. Die Überweisung wird dann nicht ausgeführt. Dennoch sind Fehler beim Überweisen nicht hundertprozentig ausgeschlossen - etwa dann, wenn versehentlich die IBAN eines anderen Empfängers oder ein zu hoher Überweisungsbetrag eingegeben wird. Ob der in der Überweisung aufgeführte Empfängername mit dem Kontoinhaber übereinstimmt, prüft die Bank dabei nicht, denn von Gesetzes wegen ist bei Überweisungen ausschließlich die IBAN ausschlaggebend. Wenn es doch passiert, sollte der Kunde schnell handeln. 'Solange der Betrag nicht auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben ist, kann eine Überweisung zurückgerufen werden', erläutert Stefan Ludwig von der Postbank. Dann wickeln die beteiligten Geldinstitute die Rückbuchung der Überweisung untereinander ab.

Deutsche Postbank AG veröffentlichte diesen Inhalt am 27 Januar 2016 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen. Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 27 Januar 2016 10:08:16 UTC.

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