Zinsen vom Tagesgeldkonto oder Gewinne aus dem Fondssparplan: Jedem Anleger steht ein 'Sparer-Pauschbetrag' zu, der Kapitalerträge bis zu 801 Euro vor dem Zugriff des Fiskus schützt. Bei Ehepaaren werden Zinsen und Gewinne bis zu einer Höhe von 1.602 Euro ohne Abzug gutgeschrieben. Der Steuersatz für die Abgeltungssteuer beträgt in der Regel 25 Prozent, zuzüglich Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer. Voraussetzung für das Nutzen des Freibetrages ist, dass der jeweiligen Bank ein Freistellungsauftrag und - neu ab 2016 - die Steueridentifikationsnummer des Kunden vorliegen. 'In Freistellungsaufträgen, die nach 2010 erteilt wurden, mussten Kunden die Steuer-ID bereits angeben. Für ältere Aufträge war dies nicht nötig, sodass betroffene Kunden die Identifikationsnummer nachreichen müssen', erklärt Rosemarie Liebl von der Postbank. Versäumt der Kunde dies, führt die Bank die Kapitalertragsteuer automatisch an das Finanzamt ab. Der Anleger kann diese dann über die Einkommensteuererklärung zurückfordern. Wichtig für Ehepaare: 'Auf einem gemeinschaftlichen Freistellungsauftrag müssen die Steuer-IDs von beiden Partnern vermerkt sein, sonst ist der Auftrag ungültig', ergänzt Rosemarie Liebl. Die Steuer-ID findet man auf dem Einkommensteuerbescheid, auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung oder kann sie direkt beim Bundeszentralamt für Steuern erfragen.

Deutsche Postbank AG issued this content on 2016-01-06 and is solely responsible for the information contained herein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 2016-01-06 09:55:22 UTC

Original Document: https://www.postbank.de/postbank/pr_presseinformation_2016_01_06_anleger_steuer_id_nicht_vergessen.html