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DGAP-Ad-hoc: F.A.M.E. AG: Einberufungsverlangen auf Durchführung einer außerordentlichen Hauptversammlung


F.A.M.E. AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung
25.06.2014 16:40

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Die F.A.M.E. AG hat von der Aktionärin Nordwert Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg, einen Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung gemäß § 122 Abs. 1 AktG erhalten. Die Nordwert Beteiligungsgesellschaft mbH ist im Besitz von mehr als 5 % der Anteile am Grundkapital. Der Vorstand der F.A.M.E. AG hat sich entschieden, diesem Einberufungsverlangen stattzugeben und eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Diese wird am 05. September 2014 in Hamburg durchgeführt, die entsprechende Veröffentlichung der Einladungsbekanntmachung erfolgt kurzfristig.

Die Tagesordnungspunkte sehen folgende Themen vor: Wahl des Abschlussprüfers für die Geschäftsjahre 2011-2013, Beschlussfassungen über die Änderung der Firma der Gesellschaft, die Änderung des Geschäftszwecks sowie andere Satzungsänderungen, Neuwahlen zum Aufsichtsrat sowie Beschlussfassungen über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlage und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals.

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