Ordentliche Hauptversammlung der

Deutsche Börse Aktiengesellschaft am 14. Mai 2024

Frankfurt am Main

Angepasster Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

In der im Bundesanzeiger bekanntgemachten Einberufung zur Hauptversammlung wurde angekündigt, dass der Hauptversammlung bei einer Veränderung der Zahl der eigenen Aktien zum Tag der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von EUR 3,80 je dividendenberechtigter Stückaktie ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet wird. Unter Berücksichtigung der von der Gesellschaft zum Tag der Hauptversammlung am 14. Mai 2024 unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71b Aktiengesetz (AktG) nicht dividendenberechtigt sind, lautet der Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat daher wie folgt:

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss zum

31. Dezember 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.060.000.000,00 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 3,80 je dividendenberechtigter Stückaktie, d.h. insgesamt EUR 697.765.777,40 und

Einstellung eines Betrags in Höhe von EUR 362.234.222,60 in "andere Gewinnrücklagen".

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Deutsche Börse AG

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