DGAP-Ad-hoc: DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): 
Übernahmeangebot/Delisting 
DEAG plant Delisting: Delisting-Übernahmeangebot vereinbart 
 
2021-01-11 / 07:43 CET/CEST 
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung 
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*Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung 
(EU) Nr. 596/2014* 
 
*DEAG plant Delisting: Delisting-Übernahmeangebot vereinbart* 
 
Berlin, 11. Januar 2021 - Die DEAG Deutsche Entertainment AG ("DEAG" oder 
die "Gesellschaft"), ISIN: DE000A0Z23G6, Ticker-Symbol: LOUD) plant den 
Rückzug von der Börse ("Delisting"). Hierfür hat der Vorstand der DEAG um 
Prof. Peter Schwenkow heute mit der größten Einzelaktionärin der DEAG, 
Apeiron Investment Group Ltd. ("Apeiron") und deren Bietergesellschaft 
(Musai Capital Ltd., "Bieterin"), die Durchführung eines öffentlichen 
Delisting-Übernahmeangebots als Voraussetzung für das Delisting 
vereinbart. 
 
Im Zuge des geplanten Delisting ist es beabsichtigt, die Rechtsform der 
Aktiengesellschaft der DEAG beizubehalten. Auch werden sämtliche 
Vorstandsmitglieder die Gesellschaft auf dem weiteren Wachstumskurs 
begleiten. Weiterhin sollen alle bestehenden Verträge mit Mitarbeiterinnen 
und Mitarbeitern, Dienstleistern und Künstlerinnen und Künstlern 
vollumfänglich bestehen bleiben. 
 
Der Rückzug aus dem regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse setzt 
ein vorheriges öffentliches Delisting-Übernahmeangebot an die Aktionäre 
der DEAG voraus, sodass alle Aktionärinnen und Aktionäre ihre Aktien vor der 
Einstellung der Börsennotierung noch veräußern können. Die Bieterin hat 
gemäß der geschlossenen Vereinbarung heute ein solches Angebot mit 
einem Barangebotspreis, berechnet gemäß der gesetzlich für ein 
Delisting-Übernahmeangebot geforderten volumengewichteten 
Durchschnittskurse der letzten drei und der letzten sechs Monate, 
angekündigt. Nach Berechnung der Bieterin liegt dieser Preis derzeit bei EUR 
3,07 pro DEAG-Aktie. Der endgültige Preis wird von der Bieterin nach 
Bestätigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht 
(BaFin) in der Angebotsunterlage veröffentlicht werden. Als 
Delisting-Übernahmeangebot wird das Angebot nicht unter Bedingungen 
stehen. 
 
Apeiron sowie weitere bestehende Aktionäre der Gesellschaft haben sich 
überdies auf die Eckpunkte einer Aktionärsvereinbarung geeinigt. Auf 
Grundlage der Aktionärsvereinbarung werden sie, den erfolgreichen Abschluss 
der Transaktion vorausgesetzt, die DEAG gemeinsam kontrollieren. Apeiron und 
die Bieterin haben in der Vereinbarung mit der DEAG außerdem die 
Unterstützung der weiteren Wachstumsstrategie der Gesellschaft nach 
Beendigung der Börsennotierung zugesichert. 
 
Mitteilende Person: Prof. Peter Schwenkow, Vorstandsvorsitzender 
 
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Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft 
             Potsdamer Straße 58 
             10785 Berlin 
             Deutschland 
Telefon:     +49-30-810 75-0 
Fax:         +49-30-810 75-519 
E-Mail:      deag@edicto.de 
Internet:    www.deag.de 
ISIN:        DE000A0Z23G6, DE000A2NBF25 
WKN:         A0Z23G, A2NBF2 
Börsen:      Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt (Prime Standard); 
             Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart, Tradegate 
             Exchange; London 
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