bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2021). Das bedingte Kapital dient ausschließlich der Gewährung neuer Aktien an die Inhaber von Wandlungs- bzw. Optionsrechten oder -pflichten, die gemäß dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 13. Januar 2021 unter Tagesordnungspunkt 1 (Ermächtigung) durch die Gesellschaft oder durch andere Gesellschaften, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, ausgegeben werden. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe der Ermächtigung zu bestimmenden Wandlungs- bzw. Optionspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur durchgeführt, soweit die Inhaber der Wandlungs- bzw. Optionsrechte von ihren Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch machen oder Wandlungs- bzw. Optionsausübungspflichten erfüllen oder die Gesellschaft von ihrem Recht Gebrauch macht, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft zu gewähren. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie ausgegeben werden, am Gewinn teil. Soweit rechtlich zulässig, kann die persönlich haftende Gesellschafterin mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Gewinnbeteiligung hiervon und von § 60 Abs. 2 AktG abweichend, auch für ein bereits abgelaufenes Geschäftsjahr, festlegen. 4 *Satzungsänderung* § 4 Abs. 6 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 'Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 19.200.000 durch Ausgabe von bis zu 19.200.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stammaktien (Stückaktien) bedingt erhöht (bedingtes Kapital). Das bedingte Kapital dient ausschließlich der Gewährung neuer Aktien an die Inhaber von Wandlungs- bzw. Optionsrechten oder -pflichten, die gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 13. Januar 2021 unter Tagesordnungspunkt 1 durch die Gesellschaft oder durch andere Gesellschaften, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, ausgegeben werden. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Beschlusses zu bestimmenden Wandlungs- bzw. Optionspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur durchgeführt, soweit die Inhaber der Wandlungs- bzw. Optionsrechte von ihren Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch machen oder Wandlungs- bzw. Optionsausübungspflichten erfüllen oder die Gesellschaft von ihrem Recht Gebrauch macht, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft zu gewähren. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie ausgegeben werden, am Gewinn teil. Soweit rechtlich zulässig, kann die persönlich haftende Gesellschafterin mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Gewinnbeteiligung hiervon und von § 60 Abs. 2 AktG abweichend, auch für ein bereits abgelaufenes Geschäftsjahr, festlegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung von § 4 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausgabe von Bezugsaktien anzupassen und alle sonstigen damit in Zusammenhang stehenden Änderungen der Satzung vorzunehmen, die nur die Fassung betreffen. Entsprechendes gilt für den Fall der Nichtausnutzung der Ermächtigung nach Ziffer 2 nach Ablauf der Ermächtigungsdauer sowie für den Fall der Nichtausnutzung des bedingten Kapitals gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung nach Ablauf sämtlicher Wandlungs- bzw. Optionsfristen." 2. *Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2019, über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2021 mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und über die Änderung von § 4 Abs. 4 der Satzung* Die von der Hauptversammlung vom 8. Mai 2019 unter Tagesordnungspunt 9 beschlossene Ermächtigung der persönlich haftenden Gesellschafterin, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 19.200.000 Euro durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019), soll aufgehoben werden. Damit die Gesellschaft auch zukünftig die Möglichkeit hat, das Grundkapital flexibel und ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung zu erhöhen, soll nachfolgend die Schaffung eines neuen, Genehmigten Kapitals 2021 beschlossen werden. Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen: *1. Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals* Mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Eintragung des neuen § 4 Abs. 4 der Satzung (nachstehend unter Ziffer 3) in das Handelsregister wird die nicht ausgenutzte Ermächtigung der persönlich haftenden Gesellschafterin, das Grundkapital in der Zeit bis zum 7. Mai 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu insgesamt 19.200.000 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019), aufgehoben. *2. Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2021* Die persönlich haftende Gesellschafterin wird ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 12. Januar 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt 19.200.000 Euro durch Ausgabe von bis zu 19.200.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021). Die Zahl der Aktien muss sich in demselben Verhältnis wie das Grundkapital erhöhen. Dabei kann die Gewinnberechtigung neuer Aktien abweichend von § 60 Abs. 2 AktG bestimmt werden. Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem durch die persönlich haftende Gesellschafterin zu bestimmenden Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen (Finanzinstitut) oder einem Konsortium solcher Kredit- oder Finanzinstitute mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten. Die persönlich haftende Gesellschafterin wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in den folgenden Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen: (1) zum Ausgleich von infolge einer Kapitalerhöhung entstehenden Spitzenbeträgen; (2) soweit dies erforderlich ist, um Inhabern bzw. Gläubigern von von der Gesellschaft und/oder ihren unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften ausgegebenen Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibungen sowie Wandelgenussrechten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihrer Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. nach Erfüllung ihrer Options- bzw. Wandlungspflichten zustünde; (3) wenn die neuen Aktien gegen Bareinlagen ausgegeben werden und der Ausgabebetrag den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der endgültigen Festsetzung des Ausgabebetrags, die möglichst zeitnah zur Platzierung der Aktien erfolgen soll, nicht wesentlich unterschreitet und der rechnerisch auf die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreitet, und zwar weder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Soweit während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zu ihrer Ausnutzung von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe oder zur Veräußerung von Aktien oder zur Ausgabe von Rechten, die den Bezug von Aktien ermöglichen oder zu ihm verpflichten, Gebrauch gemacht und dabei das Bezugsrecht gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen wird, ist dies auf die vorstehend genannte 10 %-Grenze anzurechnen; (4) sofern die Kapitalerhöhung zur Gewährung von Aktien gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen erfolgt; (5) zur Durchführung einer sogenannten Aktiendividende (_scrip dividend_), bei der den Aktionären angeboten wird, ihren Dividendenanspruch wahlweise (ganz oder teilweise) als Sacheinlage gegen Gewährung neuer Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2021 in die Gesellschaft einzulegen; (6) zur Ausgabe von Aktien an Mitarbeiter der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen, einschließlich Mitglieder der Geschäftsleitungen verbundener Unternehmen, dies allerdings nur bis zu einer Höhe von 5 % des Grundkapitals im Zeitpunkt des
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December 03, 2020 09:05 ET (14:05 GMT)