Ordentliche Hauptversammlung der CTS EVENTIM AG & Co. KGaA am 7. Mai 2021

Erklärung zur Unabhängigkeit des für die Hauptversammlung am 07.05.2021 zur Wahl in den Aufsichtsrat der CTS Eventim AG &. Co KGaA vorgeschlagenen Kandidaten

Im Hinblick auf die Ziffern C6 und C7 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der am 20. März 2020 im Bundesanzeiger bekannt gemachten Fassung wird darauf hin- gewiesen, dass der der Hautversammlung am 07.05.2021 zur Wahl in den Aufsichtsrat vor- geschlagene Kandidat Philipp Westermeyer im Sinne der Ziffern C6, C7 und C9 DCKG un- abhängig von der Gesellschaft und deren Geschäftsleitung, von deren kontrollierendem Akti- onär sowie auch von der persönlich haftenden Gesellschafterin und deren kontrollierendem Aktionär ist, und insbesondere in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft, deren Geschäftsleitung, einem kontrollierenden Aktionär oder einem mit die- sem verbundenen Unternehmen steht, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehen- den Interessenkonflikt begründen könnte. Bei Herrn Westermeyer liegen auch keine der in der Empfehlung C7 des DCGK genannten Indikatoren vor.

CTS EVENTIM AG & Co. KGaA

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