Jahresabschlussbericht 2023

Consulting Team Holding AG,

Hildesheim

Lerchenkamp 11, 31137 Hildesheim, Telefon (0 51 21) 74 57 - 0, Telefax ( 0 51 21) 74 57 - 57

Jahresabschluss 2023

Consulting Team Holding AG, Hildesheim

I n h a l t s v e r z e i c h n i s

1.

A u f t r a g u n d A u f t r a g s d u r c h f ü h r u n g

4

1.1

A u f t r a g

4

1.2

A u f t r a g s d u r c h f ü h r u n g

5

2.

G r u n d l a g e n d e s J a h r e s a b s c h l u s s e s

7

2.1

B u c h f ü h r u n g

u n d

I n v e n t a r

7

2.2

F e s t s t e l l u n g e n

z u

d e n G r u n d l a g e n

7

2.3

P l a u s i b i l i t ä t s b e u r t e i l u n g

9

3.

R e c h t l i c h e V e r h ä l t n i s s e

10

4.

W i r t s c h a f t l i c h e V e r h ä l t n i s s e

11

4.1

V e r m ö g e n s l a g e

11

4.2

E n t w i c k l u n g

d e r E r t r a g s l a g e

12

4.3

K a p i t a l f l u s s r e c h n u n g

14

5.

B e s c h e i n i g u n g

15

6.

J a h r e s a b s c h l u s s

16

6.1

A n g a b e n

u n t e r

d e r B i l a n z

21

7.

E r l ä u t e r u n g s b e r i c h t

22

7.1

E r l ä u t e r u n g e n

z u

d e n

A k t i v a d e r B i l a n z

23

7.2

E r l ä u t e r u n g e n

z u

d e n

P a s s i v a d e r B i l a n z

28

8.

A n l a g e n

36

9.

E n t w i c k l u n g d e s A n l a g e v e r m ö g e n s

37

10.

A l l g e m e i n e

A u f t r a g s b e d i n g u n g e n

69

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Jahresabschluss 2023

Consulting Team Holding AG, Hildesheim

A l l g e m e i n e r T e i l

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Jahresabschluss 2023

Consulting Team Holding AG, Hildesheim

A u f t r a g u n d A u f t r a g s d u r c h f ü h r u n g

A u f t r a g

Der Vorstand der Gesellschaft

Consulting Team Holding AG,

Hildesheim,

hat uns beauftragt, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 aus den von uns geführten Büchern sowie den uns erteilten Auskünften nach gesetzlichen Vorgaben und nach den innerhalb dieses Rahmens liegenden Anweisungen der Auftraggeberin zur Ausübung bestehender Wahl- rechte zu entwickeln und dabei die uns vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise durch Befragungen und analytische Beurteilungen auf ihre Plausibilität hin zu beurteilen, um mit einer gewissen Sicherheit auszuschließen, dass diese nicht ordnungsgemäß sind. Den Auftrag zur Erstellung mit Plausibilitätsbeurteilungen haben wir in unseren Geschäftsräumen im Lerchen- kamp 11, 31137 Hildesheim, durchgeführt.

Die Beachtung anderer gesetzlicher Vorschriften sowie die Aufdeckung und Aufklärung von Straf- taten und außerhalb der Rechnungslegung begangener Ordnungswidrigkeiten war nicht Gegen- stand des Auftrags. Unser Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlusses umfasste insgesamt kei- ne über die Auftragsart hinausgehenden Tätigkeiten und damit auch keine erweiterten Verant- wortlichkeiten als Steuerberater.

Die Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses oblag der uns mit dessen Erstellung beauftragenden gesetzlichen Vertretung der Gesellschaft, die über die Ausübung aller mit der Aufstellung verbundener Gestaltungsmöglichkeiten und Rechtsakte zu entscheiden hatte.

Wir haben unsere Auftraggeberin über solche Sachverhalte, die zu Wahlrechten führten, in Kenntnis gesetzt und von ihr Entscheidungsvorgaben zur Ausübung von materiellen und formel- len Gestaltungsmöglichkeiten (Ansatz-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechten) sowie Ermessens- entscheidungen eingeholt.

Dies galt in gleicher Weise für die von unserer Auftraggeberin zu treffenden Entscheidungen über die Anwendung von Aufstellungs- und Offenlegungserleichterungen des Jahresabschlusses für kleine und mittelgroße Gesellschaften. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 267, 276, 288, 274a HGB Gebrauch gemacht.

Nach den in § 267a HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine Kleinstkapitalgesellschaft.

Eine Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 sowie der anderen notwendi- gen Unterlagen ist erfolgt.

Der uns erteilte Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlusses umfasste alle Tätigkeiten, die erfor- derlich waren, um auf der Grundlage der Buchführung und der Inventur sowie der eingeholten Auskünfte zu Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsfragen und der Vorgaben zu den anzuwenden- den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unter Vornahme der Abschlussbuchungen den rechtlich vorgeschriebenen Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und den Angaben unter der Bilanz, zu erstellen.

Die Anfertigung eines Erstellungsberichts wurde vereinbart. Da jedoch konkrete Festlegungen zu Art und Umfang unserer Berichterstattung in den Auftragsvereinbarungen nicht ausdrücklich ge- troffen wurden, berichten wir in berufsüblicher Form im Sinne der Verlautbarung der Bundessteu- erberaterkammer zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen vom 12./13. April

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Jahresabschluss 2023

Consulting Team Holding AG, Hildesheim

2010 über Umfang und Ergebnis unserer Tätigkeit.

Unsere Auftragsvereinbarungen sehen vor, dass eine Bezugnahme auf die Erstellung durch uns nur in Verbindung mit dem vollständigen von uns erstellten Jahresabschluss erfolgen darf.

Bei der Auftragsannahme haben wir uns von unserer Auftraggeberin ausbedungen, dass uns alle für die Auftragsdurchführung benötigten Unterlagen und Aufklärungen vollständig zur Verfügung gestellt und erteilt werden.

Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu Drit- ten, die vereinbarten und diesem Bericht als Anlage beigefügten "Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen für Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften" maßgebend.

A u f t r a g s d u r c h f ü h r u n g

Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses und bei unserer Berichterstattung hierüber ha- ben wir die einschlägigen Normen unserer Berufsordnung und unsere Berufspflichten beachtet, darunter vor allem die Grundsätze der Unabhängigkeit, Gewissenhaftigkeit, Verschwiegenheit und Eigenverantwortlichkeit (§ 57 StBerG).

Die Erstellung des Jahresabschlusses umfasst, unabhängig von der Art unseres Auftrags, die Tä- tigkeiten, die erforderlich sind, um auf Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der eingeholten Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unter Vornahme der Abschlussbuchungen die gesetzlich vorgeschriebene Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und den Angaben unter der Bilanz zu erstellen.

Nicht zur Erstellung des Jahresabschlusses gehören die erforderlichen Entscheidungen über die Ausübung materieller und formeller Gestaltungsmöglichkeiten (Ansatz-, Bewertungs- und Aus- weiswahlrechte sowie Ermessensentscheidungen). Bestehende Gestaltungsmöglichkeiten wur- den von uns im Rahmen der Erstellung nach den Vorgaben der gesetzlichen Vertreter ausgeübt.

Entsprechendes gilt für Entscheidungen über die Anwendung von Aufstellungs- und Offenle- gungserleichterungen des Jahresabschlusses für Kleinstkapitalgesellschaften.

Wir haben unsere Auftraggeberin darüber hinaus über die gesetzlichen Fristen zur Aufstellung, Feststellung und Offenlegung der einzelnen Bestandteile des Jahresabschlusses aufgeklärt.

Unsere Kanzlei verfügt über Regelungen, die mit hinreichender Sicherheit gewährleisten, dass bei der Auftragsabwicklung zur Erstellung eines Jahresabschlusses einschließlich der Berichter- stattung die gesetzlichen Vorschriften und fachlichen Regeln beachtet werden. Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit wurden von uns bei der Erstellung des Jahresabschlus- ses beachtet.

Die Erstellung des Jahresabschlusses erforderte von uns die Kenntnis und Beachtung der hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh- rung, der einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags sowie der einschlägigen fach- lichen Verlautbarungen. Zur Durchführung des Auftrags hatten wir uns die für die vorliegende Auftragsart erforderlichen Kenntnisse über die Branche, den Rechtsrahmen und die Geschäftstä- tigkeit des Unternehmens unserer Auftraggeberin anzueignen.

An erkannten unzulässigen Wertansätzen und Darstellungen im Jahresabschluss dürfen wir nicht mitwirken. Sofern entsprechende Wertansätze und Darstellungen verlangt oder erforderliche Kor- rekturen verweigert würden, hätten wir dies in geeigneter Weise in unserer Bescheinigung sowie in unserem Erstellungsbericht zu würdigen oder unseren Auftrag niederzulegen. Dies gilt insbe- sondere, wenn Vermögensgegenstände oder Schulden unter Annahme der Fortführung der Un-

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Jahresabschluss 2023

Consulting Team Holding AG, Hildesheim

ternehmenstätigkeit bewertet wären, obwohl dem tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten of- fensichtlich entgegenstünden.

Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit der vorgelegten Unterlagen wären von uns zu klären. Falls sich diese bestätigten und die Mängel nicht beseitigt würden, brächten wir sich daraus ergebende Einwendungen, soweit sie wesentlich für den Jahresabschluss wären, in unserer Bescheinigung zum Ausdruck. Würden Aufklärungen oder die Vorlage von Unterlagen, die zur Klärung erforder- lich sind, oder die Durchführung entsprechender Beurteilungen verweigert, hätten wir unseren Auftrag niederzulegen.

Bei schwerwiegenden, in ihren Auswirkungen nicht abgrenzbaren Mängeln in der Buchführung, den Inventuren oder anderen, nicht in den Auftrag eingeschlossenen Teilbereichen des Rech- nungswesens, die unsere Auftraggeberin nicht beheben wollte oder könnte, darf eine Bescheini- gung von uns nicht erteilt werden. Wir hätten unserer Auftraggeberin in Fällen dieser Art die Män- gel schriftlich mitzuteilen und zu entscheiden, ob eine Kündigung des Auftrags angezeigt wäre.

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften des Handels- und Steuerrechts, der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags. Im Rahmen des erteilten Auftrags haben wir die gesetzlichen Vorschriften für die Aufstellung von Jahresabschlüssen sowie die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet.

Die Geschäftsführung der/Der Vorstand der Gesellschaft hat uns in der (von uns zu den Akten genommenen) berufsüblichen Vollständigkeitserklärung, die keinen Ersatz für Erstellungshandlungen und für auftragsabhängig durchzuführende Beurteilungen der Ordnungsmäßigkeit der zu Grunde gelegten Unterlagen darstellt, schriftlich bestätigt, dass in Buchführung und Jahresabschluss alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Verpflichtun- gen, Wagnisse und Abgrenzungen berücksichtigt, sämtliche Aufwendungen und Erträge enthal- ten, alle erforderlichen Angaben gemacht und alle bestehenden Haftungsverhältnisse bekannt gegeben worden sind.

Die Einholung der Vollständigkeitserklärung im Zusammenhang mit der Erstellung eines Jahres- abschlusses erfolgte in der Weise, dass wir dem zuständigen Organ der Gesellschaft als Grund- lage seiner Erklärung den Entwurf des Jahresabschlusses, die Abschlussunterlagen und einen Entwurf dieses Erstellungsberichts vorgelegt haben.

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Jahresabschluss 2023

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G r u n d l a g e n d e s J a h r e s a b s c h l u s s e s

B u c h f ü h r u n g u n d I n v e n t a r

Für die Gesellschaft besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht.

Im Geschäftsjahr 2023 wurde eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Buchführung erstellt. Die Verfahrensabläufe in der Buchführung haben keine nennenswerten organisatorischen Änderungen erfahren.

Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle erfolgte nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buch- führung. Die Entwicklung des Anlagevermögens wird neben einer genauen Beschreibung des einzelnen Gegenstandes in einem Nachweis über das Anschaffungsdatum, den Anschaf- fungspreis sowie alle weiteren Verkehrszahlen, insbesondere die Abschreibungen, geführt. Die Organisation der Buchhaltung, das interne Kontrollsystem, der Datenfluss und das Belegwesen ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle. Die Verfahrensabläufe in der Buchführung haben keine nennenswerten organisatorischen Änderungen erfahren.

Die Buchführung entspricht nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften.

Die Buchführung wurde auf dem EDV System unserer Kanzlei erstellt. Die dabei eingesetzte Software Kanzlei-Rechnungswesender DATEV eG erfüllt die Voraussetzungen zur Erstellung ei- ner ordnungsmäßigen Finanzbuchführung und zur Entwicklung des Jahresabschlusses.

Die Anlagenbuchführung wurde auf dem EDV System unserer Kanzlei erstellt. Die dabei ein- gesetzte Software Anlagenbuchführung der DATEV eG erfüllt die Voraussetzungen für die Erstel- lung einer ordnungsmäßige Anlagenbuchführung.

F e s t s t e l l u n g e n z u d e n G r u n d l a g e n

Die Organisation der Buchhaltung, das interne Kontrollsystem, der Datenfluss und das Belegwe- sen ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle.

Die Buchführung der Gesellschaft ist ordnungsgemäß und beweiskräftig, das Belegwesen ist geordnet.

Die Saldenvorträge zum 1. Januar 2023 entsprechen den Ansätzen in der Bilanz zum 31. Dezember 2022.

Soweit sich im Rahmen unserer Jahresabschlusserstellung Buchungen ergaben, haben wir diese mit dem Vorstand abgestimmt. Die Abschlussbuchungen wurden bis zum Abschluss unserer Tätigkeit vorgenommen.

Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der §§ 266 und 275 HGB.

Das Anlagevermögen ist in einem Bestandsnachweis ordnungsgemäß entwickelt.

Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.

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Jahresabschluss 2023

Consulting Team Holding AG, Hildesheim

Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresab- schlusses erkennbar waren - ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberich- tigungen Rechnung getragen. Soweit solche Risiken nach dem Bilanzstichtag entstanden sind, wird auf die Angaben unter der Bilanz verwiesen.

Die einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden im Erläuterungs- teil ausführlich dargestellt.

Die Angaben unter der Bilanz enthalten die vorgeschriebenen Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung - soweit sie nicht bereits dort gemacht wurden - und geben die sonstigen Pflichtangaben richtig und vollständig wieder.

Auf weitergehende Erläuterungen in den Angaben unter der Bilanz wird hingewiesen.

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Jahresabschluss 2023

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P l a u s i b i l i t ä t s b e u r t e i l u n g

Zur Beurteilung der Plausibilität im Rahmen des bestehenden Auftrags zur Erstellung des Jahres- abschlusses mit Beurteilung der Plausibilität der uns vorgelegten Unterlagen wurden von uns im wesentlichen folgende Massnahmen durchgeführt:

  • Befragungen zu allen wesentlichen Abschlusspositionen,
  • Durchführung analytischer betriebswirtschaftlich gestützter Beurteilungen zu allen wesentli- chen Abschlusspositionen durch z.B. Vergleiche mit Vorjahreszahlen und Kennzahlenverglei- chen,
  • Einsichtnahme in alle Gesellschafterbeschlüsse,
  • Abgleich des Gesamtbildes des Jahresabschlusses mit den im Verlauf der Erstellung erlang- ten Informationen.

Die Befragungen waren im Wesentlichen darauf ausgerichtet, die für die Auftragsdurchführung erforderlichen rechnungslegungsbezogenen internen Prozesse zu verstehen. Der Umfang der von uns vorgenommenen Plausibilitätsbeurteilungen wurde jeweils entsprechend dem Grad der Wesentlichkeit und dem Fehlerrisiko bestimmt. Eigenständige Aufbau- und Funktionsbeurteilun- gen wurden von uns jedoch nicht vorgenommen.

Das Anlagevermögen wurde insbesondere hinsichtlich der Zu- und Abgänge beurteilt. Bei den Zugängen wurde vor allem die Zulässigkeit der Aktivierung und die vollständige Erfassung aller zu aktivierenden Kosten beurteilt. Darüber hinaus haben wir uns von der Richtigkeit der Abschrei- bungen überzeugt. Die Abgänge haben wir im Wesentlichen auf die vollständige Erfassung der ausgesonderten Gegenstände sowie die zutreffende wertmäßige Ausbuchung hin beurteilt.

Anhand bestehender Verträge erfolgte die Beurteilung der Aufwendungen, bei einzelnen we- sentlichen Aufwandspositionen wurden gezielte Stichproben durchgeführt.

Im Einzelnen wurden die der Checkliste für die Erstellung von Jahresabschlüssen des Berufs- rechtlichen Handbuchs der BStBK entnommenen Maßnahmen zur Beurteilung der Plausibilität der für die Erstellung des Jahresabschlusses vorgelegten Unterlagen gemäß Verlautbarung der BStBK vom 12./13. April 2010, Tz. 40 von uns beachtet.

Art, Umfang und Ergebnis der während unserer Auftragsdurchführung im Einzelnen vorgenom- menen Erstellungs- und Plausibilitätsbeurteilungshandlungen haben wir, soweit sie nicht in die- sem Erstellungsbericht dokumentiert sind, in unseren Arbeitspapieren festgehalten.

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R e c h t l i c h e V e r h ä l t n i s s e

Die Gesellschaft firmiert unter Consulting Team Holding AG. Der Sitz der Gesellschaft ist in Hildesheim.

Die Gesellschaft wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 02.12.2013 gegründet und am 16.01.2014 unter HRB 203709 im Handelsregister beim Amtsgericht Hildesheim eingetragen.

Der Gesellschaftsvertrag ist gültig in der Fassung vom 30.03.2022.

Das Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.

Gegenstand der Gesellschaft ist das Halten, die Verwaltung, der Erwerb, die Gründung und der Verkauf von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen.

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 9.648.000 EUR und ist zum Bilanzstichtag vollständig eingezahlt. Es ist jeweils in 9.648.000 Stückaktien mit einer rechnerischen Beteiligung am Grund- kapital von 1 Euro je Aktie eingeteilt. Die Aktien der Gesellschaft sind als Inhaberaktien in Form einer Stammaktie ausgegeben. Der Anspruch des einzelnen Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils ist ausgeschlossen.

Die Gesellschaft wird durch die Vorstände Thomas Bartels, Hildesheim, und Rainer Bernd Ko- chan, Hildesheim, vertreten. Der Vorstand vertritt die Gesellschaft gemäß der allgemeinen Ver- tretungsregelung. Den Vorständen wurde die Befreiung vom Verbot der Mehrvertretung des §181 2.Alt. BGB erteilt.

Mitglieder des Aufsichtsrates im Zeitraum vom 01.01. - 31.12.2023 waren:

Herr Thomas Bremer, Stadtoldendorf, (Vorsitzender),

Frau Sigrid Hütter, Hildesheim,

Herr David Lukat, Seulingen.

Die Gesellschaft wird beim Finanzamt Hildesheim-Alfeld unter der Steuernummer 30/215/31379 geführt.

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Consulting Team Holding AG published this content on 23 May 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 23 May 2024 11:17:02 UTC.