CNNC International Limited gab bekannt, dass auf die Ankündigung von CNNC International Limited (das "Unternehmen") vom 29. April 2021 in Bezug auf die Verzögerung der Veröffentlichung der geprüften konsolidierten Ergebnisse des Unternehmens und seiner Tochtergesellschaften (der "Konzern") für das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr (das "GJ 2020") und die Bekanntmachung der Gesellschaft vom 31. Mai 2022 in Bezug auf die Aktualisierungen in Bezug auf die Veröffentlichung der geprüften konsolidierten Ergebnisse der Gruppe für das Geschäftsjahr 2020 und für das Jahr zum 31. Dezember 2021 (das "GJ 2021") (zusammen die "Bekanntmachungen"). Sofern der Kontext nichts anderes erfordert, haben die in dieser Bekanntmachung verwendeten Begriffe die gleiche Bedeutung wie in den Bekanntmachungen definiert. Wie in den Bekanntmachungen angegeben, wurde erwartet, dass eine Bekanntmachung über die geprüften konsolidierten Jahresergebnisse der Gruppe für das Geschäftsjahr 2020 bis Ende Juni 2022 und die für das Geschäftsjahr 2021 bis Ende Juli 2022 veröffentlicht werden würde.

Nach jüngsten Gesprächen mit den Wirtschaftsprüfern wurde das Unternehmen darüber informiert, dass die Wirtschaftsprüfer mehr Zeit benötigen, um die Ergebnisse des unabhängigen Untersuchungsberichts zu prüfen, bevor sie die Prüfung der Jahresergebnisse des Konzerns für das Geschäftsjahr 2020 und das Geschäftsjahr 2021 abschließen können. Auf der Grundlage der laufenden Kommunikation mit den Wirtschaftsprüfern geht das Unternehmen davon aus, dass die geprüften konsolidierten Ergebnisse des Konzerns für das Geschäftsjahr 2020 etwa Mitte Juli 2022 veröffentlicht werden, während der Zeitrahmen für die Veröffentlichung der geprüften konsolidierten Ergebnisse für das Geschäftsjahr 2021 unverändert bleibt und bis Ende Juli 2022 veröffentlicht werden soll. Das Unternehmen hat sich nach besten Kräften bemüht, die Wirtschaftsprüfer bei der Durchführung und dem Abschluss ihrer verbleibenden Prüfungsarbeiten zu unterstützen.

Nach Abschluss der Prüfung wird das Unternehmen weitere Bekanntmachungen in Bezug auf die geprüften konsolidierten Jahresergebnisse für das Geschäftsjahr 2020 und das Geschäftsjahr 2021, wie von den Wirtschaftsprüfern vereinbart, und die wesentlichen Unterschiede (falls vorhanden) im Vergleich zu den vom Unternehmen veröffentlichten ungeprüften konsolidierten Jahresergebnissen für die jeweiligen Jahre veröffentlichen. Darüber hinaus wird das Unternehmen bei Bedarf weitere Bekanntmachungen herausgeben, wenn es beim Abschluss der Untersuchung und Prüfung weitere wesentliche Entwicklungen gibt.