Victor Rosenberg

Executive Chairman

ClearVue Technologies Limited

victor@clearvuepv.com

Tel.: +61 8 9482 0500

Über ClearVue Technologies Limited

ClearVue Technologies Limited (ASX: CPV) ist ein australisches Technologieunternehmen, das im Bereich gebäudeintegrierte Photovoltaik (Building Integrated Photovoltaic, BPIV) tätig ist, was die Integration von Solartechnik in Glas- und Gebäudeoberflächen, insbesondere Fenster und Gebäudefassaden, zur Bereitstellung erneuerbarer Energien umfasst. ClearVue hat eine fortschrittliche Verglasungstechnologie entwickelt, bei der die Transparenz von Glas erhalten bleibt, um die Gebäudeästhetik aufrecht zu erhalten und gleichzeitig Kosteneffizienz durch Stromerzeugung zu erzielen. Die innovative Technologie von ClearVue findet in vielen Branchen Anwendung, z. B. in der Landwirtschaft, im Bauwesen und in der Konstruktion.

Die Solarzellen/PV-Module werden in die Kanten der für Fenster verwendeten Isolierglasscheiben integriert; die Laminierungszwischenschicht zwischen dem Glas in der Isolierglasscheibe enthält die durch Patent geschützten Nano- und Mikropartikel von ClearVue sowie eine spektralselektive Beschichtung an der hinteren Außenfläche der Isolierglasscheibe.

ClearVue arbeitet bei der Entwicklung der Technologie eng mit führenden Fachleuten des Electron Science Research Institute und der Edith Cowan University (ECU) in Perth, Westaustralien, zusammen.

Nähere Details finden Sie unter www.clearvuepv.com .

Über eLstar Dynamics B.V.

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eLstar Dynamics B.V., eine Tochtergesellschaft von eLstar Dynamics Holding B.V. ("eLstar"), ist ein niederländisches Technologieunternehmen, das die Technologie für die nächste Generation von schaltbaren Verglasungen für den Transport und die energieeffiziente Architektur entwickelt. eLstar entwickelt seine Technologie auf Basis von Elektrophoresen, die dazu beitragen können, das Raumklima aufrechtzuerhalten und gleichzeitig die Aussicht zu bewahren, ohne dass weitere Abschirmungssysteme erforderlich sind.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://elstar-dynamics.com/

Zukunftsgerichtete Aussagen

Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen Aussagen, insbesondere Aussagen zu möglichen oder angenommenen zukünftigen Leistungen, Erträgen, Kosten, Dividenden, Produktionsmengen oder -leistungen, Preisen oder zum potenziellen Wachstum von ClearVue Technologies Limited sind zukunftsgerichtete Aussagen oder können zukunftsgerichtete Aussagen sein. Diese Aussagen beziehen sich auf zukünftige Ereignisse und Erwartungen und sind daher mit bekannten und unbekannten Risiken und Unwägbarkeiten behaftet. Die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen können aufgrund einer Vielzahl von Faktoren wesentlich davon abweichen, was in diesen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck kommt.

ANLAGE

Zusammenfassung der Schlüsselbedingungen der Absichtserklärung

Die Absichtserklärung wird zwischen ClearVue Technologies Limited ACN 071 397 487 ("ClearVue") und eLstar Dynamics Holding B.V., eingetragen im niederländischen Handelsregister unter der Nummer 74790382 ("eLstar"), vereinbart.

In der Absichtserklärung sind eine Reihe von Rechten und Pflichten für beide Vertragsparteien festgelegt, wie etwa,

- dass die Vertragsparteien innerhalb der ersten 30 Tage nach der Unterzeichnung der Absichtserklärung einen gemeinsam entwickelten Geschäftsplan erstellen, der ein Anhang zu einem formellen Joint-Venture-Managementabkommen wird und einen Teil davon bildet;

- dass die Vertragsparteien innerhalb der ersten 60 Tage nach der Unterzeichnung der Absichtserklärung eine Kaufprüfung (sofern erforderlich) der jeweils anderen Vertragspartei durchführen, einschließlich der geistigen Eigentumsaktiva;

- dass in den Niederlanden ein neues Joint-Venture-Unternehmen mit jeweils gleicher Beteiligung der Vertragsparteien gegründet wird;

- dass jede Vertragspartei ihre Technologie und ihr geistiges Eigentum an das Joint-Venture-Unternehmen ausschließlich hinsichtlich der Entwicklung und Kommerzialisierung der kombinierten Produkte lizenziert (definiert in der Pressemitteilung), wobei jede Vertragspartei die Rechte behält, ihre jeweils eigenen Produkte, die keine kombinierten Produkte sind, auf unabhängige Weise oder mit anderen Kooperationspartnern (eingeschränkt) zu entwickeln und zu vermarkten;

- dass die Vertragsparteien innerhalb von 90 Tagen nach der Unterzeichnung der Absichtserklärung zusammenarbeiten, um formelle Dokumente zu erstellen, einschließlich:

o des Joint-Venture-Managementabkommens;

o des Aktionärs- und des Zeichnungsabkommens;

o der formellen Lizenzabkommen hinsichtlich geistigen Eigentums;

o eines gemeinsamen Geschäftsplans;

o Vorlagen von Arbeitsverträgen, die mit dem niederländischen Recht konform sind;

o anderer unterstützender Dokumente.

- dass die Absichtserklärungen einen Überblick über den Inhalt jeder der wichtigsten formellen Abkommen geben, einschließlich der Lizenzabkommen hinsichtlich geistigen Eigentums, sowie darüber, was jede Partei an das Joint Venture lizenziert und wie es genutzt werden darf, und Ausnahmen davon identifizieren und einen Überblick über die Struktur der Eigentümerschaft und der Lizenzierung von neu entwickeltem geistigem Eigentum geben;

- dass während der ersten 180 Tage nach der Unterzeichnung der Absichtserklärung die Vertragsparteien ihr eigenes Personal leihweise für die Arbeit innerhalb des Joint Ventures zur Verfügung stellen;

- dass die Parteien während der vereinbarten Laufzeit ausschließlich gemeinsam an den Geschäften des Joint Ventures arbeiten;

- dass die Absichtserklärung einen Abwicklungsprozess für den Fall vorsieht, dass die Absicht des Joint Ventures nicht erreicht werden kann;

- dass die Absichtserklärung eine Reihe von Standardbestimmungen enthält, die für diese Art von Abkommen üblich sind, einschließlich der Vertraulichkeit, Kosten, Abtretung usw.;

- dass das anwendbare Recht das niederländische ist und der Gerichtsstand die Niederlande sind.

Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung für den Inhalt, die Richtigkeit, die Angemessenheit oder die Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com, www.sec.gov, www.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite!

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Kostenloser Abdruck mit Quellenangabe erlaubt.


20210526 1459 
ClearVue Technologies Limited 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 26, 2021 08:59 ET (12:59 GMT)