Claranova gibt die vorsorgliche Aussetzung der am 16. Juni eröffneten Kapitalerhöhung bekannt. Diese Aussetzung folgt einer nicht-widersprüchlichen Anordnung des Handelsgerichts Nanterre.

Die Aussetzung erfolgt in Erwartung einer Anhörung im Schnellverfahren, die am Freitag, den 23. Juni stattfinden soll. Das Unternehmen wird so bald wie möglich über die Wiederaufnahme der Prioritätsfrist der Aktionäre, des öffentlichen Angebots und der Gesamtplatzierung informieren.

Zur Erinnerung: Diese Kapitalerhöhung zu einem Preis von 1,75 Euro pro neuer Aktie zielt auf einen Anfangsbetrag von 20 Millionen Euro ab, der bei vollständiger Ausübung der Erweiterungsklausel auf 23 Millionen Euro erhöht werden kann.

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